Skip to content

Rechtsprechung zu Art. 24bis RPG

Zurück zum Kommentar: Art. 24bis RPG — Bündelung von Infrastrukturanlagen und Mobilfunkanlagen

I. Standortgebundenheit von Mobilfunkanlagen (Abs. 1 und Abs. 2)

BGE 146 II 209, E. 3.2

  • Thema: Standortgebundenheit von Mobilfunkantennen ausserhalb der Bauzone
  • Kernaussage: Die Standortgebundenheit einer Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone beurteilt sich nach den technischen Erfordernissen der Funkfeldplanung. Ein Standort ist zwingend erforderlich, wenn ein innerer Baustandort oder ein weniger beanspruchender Standort von vornherein nicht in Betracht kommt. Die blosse wirtschaftliche Bevorzugung eines bestimmten Standorts genügt nicht.
  • Einschlägig für: Abs. 1 (Standortgebundenheit), Art. 24 RPG

BGE 140 II 484, E. 4.1

  • Thema: Standortgebundenheit und Funkloch; Versorgungslücke als Standortkriterium
  • Kernaussage: Eine bestehende Versorgungslücke (Funkloch) kann die Standortgebundenheit eines Mobilfunkstandorts begründen. Die Standortgebundenheit ist bejaht, wenn ohne den konkreten Standort ein flächendeckender Betrieb des Mobilfunknetzes nicht gewährleistet werden kann.
  • Einschlägig für: Abs. 2 (Wesentlich vorteilhafterer Standort)

BGE 142 II 233, E. 3

  • Thema: Ersatzstandort und Alternativenprüfung bei Mobilfunkanlagen
  • Kernaussage: Die Standortgebundenheit setzt voraus, dass kein anderer Standort in der Bauzone oder ein weniger beanspruchter Standort ausserhalb der Bauzone in Betracht kommt. Die Alternativenprüfung erfolgt anhand der Funkfeldplanung; es genügt nicht, dass ein anderer Standort wirtschaftlich günstiger wäre.
  • Einschlägig für: Abs. 2 (Umfassende Interessenabwägung), Alternativenprüfung

II. NIS-Grenzwerte und Immissionsschutz

BGE 145 II 381, E. 4

  • Thema: NIS-Grenzwerte und antizipierte Beweiswürdigung bei Baubewilligungen für Mobilfunkanlagen
  • Kernaussage: Die Einhaltung der NIS-Grenzwerte kann im Rahmen der antizipierten Beweiswürdigung beurteilt werden. Die Behörde hat die Immissionen anhand des konkret relevanten Ausbreitungsmodells zu beurteilen. Das Freiraumausbreitungsmodell ist ein berechnungsbedingt konservatives Modell, das den worst case abbildet.
  • Einschlägig für: Abs. 1 und Abs. 2 (Immissionsgrenzwerte als Teil der Interessenabwägung)

BGE 139 II 253, E. 5

  • Thema: NISV-Grenzwerte und Vorsorgeprinzip im Baubewilligungsverfahren
  • Kernaussage: Die Anlagegrenzwerte der NISV sind einzurehalten, soweit sie Anlagen betreffen, die der Baubewilligungspflicht unterstehen. Die Vorsorgewerte sind im Rahmen der Planung zu berücksichtigen, gehören aber nicht zu den harten Kriterien der Baubewilligung.
  • Einschlägig für: Abs. 1 und Abs. 2 (NISV im Verfahren)

BGE 137 II 233, E. 3.2

  • Thema: Beschwerdelegitimation bei Mobilfunkanlagen; Anwohner und NIS-Belastung
  • Kernaussage: Anwohner, die sich auf die NIS-Belastung und den Landschaftsschutz berufen, sind grundsätzlich beschwerdebefugt. Die Beschwerdelegitimation setzt ein hinreichendes Interesse voraus, das bei proximity zur Anlage in der Regel bejaht wird.
  • Einschlägig für: Verfahren, Art. 89 BGG

III. Landschaftsschutz und Interessenabwägung

BGE 143 II 369, E. 3

  • Thema: Charakter der Umgebung und Landschaftsbild bei Mobilfunkanlagen
  • Kernaussage: Bei der Beurteilung, ob eine Mobilfunkanlage den Charakter der Umgebung beeinträchtigt, ist auf das Landschaftsbild im massgeblichen Umkreis abzustellen. Eine blosse Erhöhung des Mastes oder die Hinzufügung weiterer Antellenelemente ist in der Regel zulässig, wenn das Erscheinungsbild nicht massgeblich verändert wird.
  • Einschlägig für: Abs. 2 (Interessenabwägung Landschaftsschutz vs. Versorgung)

BGE 141 II 407, E. 4.2

  • Thema: Interessenabwägung zwischen Landschaftsschutz und Telekommunikationsversorgung
  • Kernaussage: Bei der Interessenabwägung zwischen Landschaftsschutz und Telekommunikationsversorgung ist das öffentliche Interesse an einer flächendeckenden Versorgung mit Mobilfunkdiensten regelmässig von grosser Bedeutung. Das Interesse an der ungestörten Landschaft muss konkret dargelegt werden; allgemeine Landschaftsschutzargumente genügen nicht.
  • Einschlägig für: Abs. 2 (Wesentlich vorteilhafterer Standort, Interessenabwägung)

IV. Anpassung bestehender Anlagen (Abs. 3)

BGer 1C_371/2024 vom 7. April 2026

  • Thema: Erstanwendung von Art. 24bis Abs. 3 RPG (nF); Intertemporalrecht
  • Kernaussage: Das Bundesgericht wendet Art. 24bis Abs. 3 RPG (nF per 1.1.2026) erstmals an. Die neu in Kraft getretene Norm findet unmittelbare Anwendung, auch wenn die Baubewilligung vor ihrem Inkrafttreten erteilt wurde, da die Norm eine Lockerung des Bewilligungsregimes darstellt. Im konkreten Fall (Umbau einer Mobilfunkanlage in der Landwirtschaftszone, 40 m Mast) bestätigt das Bundesgericht die Standortgebundenheit, die Einhaltung der NIS-Schutzgrenzen und verneint einen Gehörsverstoß.
  • Einschlägig für: Abs. 3 (Standortgebundenheit kraft Gesetz), Intertemporalrecht

BGer 1C_295/2026 vom 29. Mai 2026

  • Thema: Erste Anwendung von Art. 24bis Abs. 3 RPG auf Mobilfunk-Erweiterungen
  • Kernaussage: Das Bundesgericht wendet Art. 24bis Abs. 3 RPG auf den Fall einer Erweiterung einer bestehenden Mobilfunkanlage an. Die Anpassung bestehender Mobilfunkanlagen gilt nach der neuen Norm als standortgebunden. Die Norm ist auch auf Baubewilligungsverfahren anwendbar, die vor dem Inkrafttreten der Änderung hängig waren, sofern sie eine Lockerung des Bewilligungsregimes darstellt.
  • Einschlägig für: Abs. 3 (Anpassung/Erneuerung/Erweiterung), Intertemporalrecht

Letzte Aktualisierung: 2026-06-20