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Rechtsprechung zu Art. 960e OR

Rechtsprechung zu Art. 960e OR

Leitentscheide

BGE 147 II 209 — Rückstellungen für Reparaturen von Geschäftsliegenschaften

BGE 147 II 209 vom 1. Dezember 2020 (II. öf-rechtliche Abteilung)

Leitentscheid zur handels- und steuerrechtlichen Bilanzierung von Rückstellungen. Art. 957 ff., 960e Abs. 3 Ziff. 1–4 OR; Art. 28, 29 Abs. 1 i.V.m. Art. 27 Abs. 1 und 2 lit. a DBG; Art. 10 StHG. Übersicht über die handelsrechtlichen (E. 3.1) und steuerrechtlichen Bilanzierungsvorschriften (E. 3.2). Die Zulassung von Rückstellungen für Grossreparaturen rechtfertigt sich in steuerlicher Hinsicht grundsätzlich nur, wenn der Unterhalt der Liegenschaften in der Vergangenheit vernachlässigt wurde, diesem Umstand nicht durch angemessene Reparaturen abgeholfen werden konnte und konkrete Anhaltspunkte für einen bevorstehenden Aufwand vorliegen.

BGE 147 II 209

BGer 9C_296/2025 — Gesamtrisiko bei Grossprojekten nach Wahrscheinlichkeitsrechnung

BGer 9C_296/2025 vom 30. Juni 2026 (III. öf-rechtliche Abteilung)

Erstmals klärt das Bundesgericht die Berechnung der Eintretenswahrscheinlichkeit bei Garantierückstellungen für Grossprojekte. Bei vielen Einzelrisiken mit je geringer Wahrscheinlichkeit ist das Gesamtrisiko nach den Regeln der Wahrscheinlichkeitsrechnung zu ermitteln; eine blosse Summierung der Einzelwahrscheinlichkeiten verstösst gegen mathematische Grundprinzipien. Die Frage der Berechnungsmethode zur Ermittlung des Gesamtrisikos ist eine Rechtsfrage, die das Bundesgericht mit voller Kognition prüft.

BGer 9C_296/2025

BGer 2C_426/2019 — Geschäftsmässige Begründetheit von Garantierückstellungen

BGer 2C_426/2019 vom 12. Juli 2019 (II. öf-rechtliche Abteilung)

Steuerrechtliche Zulässigkeit von Rückstellungen für Garantieverpflichtungen (Art. 960e Abs. 3 Ziff. 1 OR). Die Garantierückstellung ist nur in dem Masse steuerlich abziehbar, wie die geschäftsmässige Begründetheit im Einzelfall dargetan ist. Eine rein pauschale, nach Faustregeln bemessene Rückstellung ohne Bezug auf konkrete Garantiefälle genügt dem nicht.

BGer 2C_426/2019

Weitere Entscheide

BGer 2C_1059/2019 — Rückstellungen im Steuerrecht

BGer 2C_1059/2019 vom 1. Dezember 2020 (II. öf-rechtliche Abteilung)

Anwendung der Grundsätze von BGE 147 II 209 zur geschäftsmässigen Begründetheit von Rückstellungen im Steuerrecht. Konkretisierung der Anforderungen an die Bezugsfähigkeit pauschaler Rückstellungen.

BGer 2C_1059/2019

BGer 2C_1107/2018 — Pauschalrückstellungen

BGer 2C_1107/2018 vom 19. September 2019 (II. öf-rechtliche Abteilung)

Pauschale Rückstellungen, die keinen Bezug zu konkreten Verbindlichkeiten oder drohenden Aufwendungen aufweisen, sind steuerlich nicht abziehbar. Abgrenzung zwischen handelsrechtlich zulässiger und steuerlich nicht anerkannter Rückstellung.

BGer 2C_1107/2018

BGer 2C_282/2022 — Auflösungsermessen (Abs. 4)

BGer 2C_282/2022 vom 17. November 2022 (II. öf-rechtliche Abteilung)

Anwendung von Art. 960e Abs. 4 OR (Auflösung nicht mehr begründeter Rückstellungen). Nicht mehr begründete Rückstellungen müssen nicht aufgelöst werden; das Unternehmen hat ein Auflösungsermessen. Dies ist jedoch keine Freigabe zur Bildung stiller Reserven: die Bildung muss ursprünglich begründet gewesen sein.

BGer 2C_282/2022

BGer 9C_678/2021 — Rückstellungen und Steuerperiode

BGer 9C_678/2021 vom 17. März 2023 (III. öf-rechtliche Abteilung)

Staats- und Gemeindesteuern des Kantons Nidwalden und direkte Bundessteuer, Steuerperiode 2015. Konkretisierung der steuerlichen Zulässigkeit von Rückstellungen im Einzelfall.

BGer 9C_678/2021

BGer 4A_465/2022 — Verantwortlichkeit und Rückerstattung

BGer 4A_465/2022 vom 30. Mai 2023 (I. zivilrechtliche Abteilung)

Verantwortlichkeits- und Rückerstattungsklage, Abtretung nach Art. 260 SchKG. Fehlerhafte oder übermässige Rückstellungen können eine Sorgfaltspflichtverletzung (Art. 717a OR) darstellen und zu Schadensersatzansprüchen gegen die Organe führen.

BGer 4A_465/2022

BGer 6B_893/2018 — Strafrechtlicher Bezug zu Rückstellungen

BGer 6B_893/2018 vom 2. April 2019 (I. strafrechtliche Abteilung)

Berührungspunkte zwischen Rückstellungsbildung und strafrechtlicher Qualifikation fehlerhafter Rechnungslegung. Dokumentiert die Bedeutung korrekter Rückstellungsbildung über das Zivil- und Steuerrecht hinaus.

BGer 6B_893/2018

BVGer B-5172/2019 — Verwaltungsgerichtliche Praxis

BVGer B-5172/2019 vom 26. Oktober 2023 (Bundesverwaltungsgericht)

Verwaltungsgerichtliche Praxis zu Art. 960e OR. Konkretisierung der Anforderungen an die geschäftsmässige Begründetheit in der Praxis der Steuerverwaltung.

BVGer B-5172/2019

Übersichtstabelle

EntscheidungDatumKernthema
BGE 147 II 20901.12.2020Rückstellungen für Reparaturen (Leitentscheid)
BGer 9C_296/202530.06.2026Gesamtrisiko bei Grossprojekten (Wahrscheinlichkeitsrechnung)
BGer 2C_426/201912.07.2019Geschäftsmässige Begründetheit Garantierückstellungen
BGer 2C_1059/201901.12.2020Rückstellungen im Steuerrecht
BGer 2C_1107/201819.09.2019Pauschalrückstellungen
BGer 2C_282/202217.11.2022Auflösungsermessen (Abs. 4)
BGer 9C_678/202117.03.2023Rückstellungen und Steuerperiode
BGer 4A_465/202230.05.2023Verantwortlichkeit, Art. 260 SchKG
BGer 6B_893/201802.04.2019Strafrechtlicher Bezug
BVGer B-5172/201926.10.2023Verwaltungsgerichtliche Praxis