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Rechtsprechung zu Art. 802 OR

Rechtsprechung zu Art. 802 OR

Leitentscheide

BGer 4A_533/2025 — Umfang von «Büchern und Akten»: extensive Auslegung

BGer 4A_533/2025 (zur Publikation vorgesehen, 5er-Besetzung)

Erstmalsige extensive Auslegung von Art. 802 Abs. 2 OR in 5er-Besetzung: Die Begriffe «Bücher» und «Akten» umfassen alle Dokumente der Gesellschaft, nicht nur Buchhaltungsunterlagen. Eine Beschränkung auf Buchhaltungsunterlagen wird abgelehnt. Die extensive Auslegung stützt sich auf die Systematik der GmbH-Rechtsrevision (in Kraft seit 1. Januar 2008), die von engen persönlichen Beziehungen innerhalb der GmbH ausgeht und sich an den Vorschriften für Verwaltungsratsmitglieder einer AG (Art. 716a OR) orientiert. Die Rechtsprechung zu Art. 697a OR (Begriffe nicht exhaustiv, umfassen alle Dokumente im Besitz der Gesellschaft) wird auf Art. 802 Abs. 2 OR übertragen. Ein legitimes Interesse ist bei Vorliegen eines Zusammenhangs mit der Ausübung anderer Gesellschafterrechte glaubhaft gemacht; eine «fishing expedition» genügt jedoch nicht.

BGer 4A_533/2025

BGer 4C.234/2002 — Verwirkung des Auskunftsrechts

BGer 4C.234/2002 vom 4. Juni 2003 (publiziert)

Verwirkung des Auskunfts- und Einsichtsrechts nach Art. 697 OR (analog anwendbar auf Art. 802 OR): Die Klägerin habe ihren Anspruch aus Art. 697 OR auf Auskunft und Einsicht verwirkt, weil sie die gerichtliche Klage nicht innerhalb von zwei Monaten seit der Abhaltung der Generalversammlung erhoben habe. Der Entscheid klärt die Voraussetzungen der Verwirkung von Informationsrechten und ist auf Art. 802 OR übertragbar.

BGer 4C.234/2002

Weitere Entscheide

BGer 4A_369/2023 — Abschluss nach anerkanntem Standard

BGer 4A_369/2023 vom 3. Januar 2024

Das Recht auf Einsicht in die Bücher und Akten nach Art. 802 OR umfasst auch den Anspruch auf Erstellung eines Abschlusses nach anerkanntem Standard (Art. 962 Abs. 2 Ziff. 1 OR), wenn Gesellschafter mit mindestens 20 % des Grundkapitals dies verlangen. Der Entscheid klärt den zeitlichen Rahmen für die Verlangensstellung und das Verhältnis zur Jahresrechnung.

BGer 4A_369/2023

BGer 4A_499/2024 — Streitwert bei Auskunftsklage

BGer 4A_499/2024 vom 21. August 2025

Klärung des Streitwerts bei Auskunfts- und Einsichtsklagen: Das Auskunftsrecht nach Art. 697 OR (und analog Art. 802 OR) schützt vermögensrechtliche Interessen der Gesellschafter, sodass eine Streitigkeit darüber pecuniärer Natur ist. Die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 BGG) ist zulässig, wenn der Streitwert die Grenze von Art. 74 Abs. 1 lit. b BGG (Fr. 30'000.—) erreicht.

BGer 4A_499/2024

BGer 4A_79/2019 — Durchsetzung des Einsichtsrechts

BGer 4A_79/2019 vom 8. April 2019

Durchsetzung des Einsichtsrechts im gerichtlichen Verfahren. Die Beschwerde ist hinreichend zu begründen (Art. 42 Abs. 2 BGG), andernfalls wird darauf nicht eingetreten. Der Entscheid betont die Substanziierungspflicht bei Rügen im Zusammenhang mit dem Einsichtsrecht.

BGer 4A_79/2019

BGer 4A_384/2024 — Einsichtsrecht im Kontext von Gesellschaftsstreitigkeiten

BGer 4A_384/2024 vom 3. März 2025

Einsichtsrecht im Rahmen von gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen. Klärt die Frage, welche Dokumente im Rahmen einer Streitigkeit zwischen Gesellschaftern einsehbar sind und wo die Grenzen des Einsichtsrechts liegen (insb. im Hinblick auf schutzwürdige Drittinteressen).

BGer 4A_384/2024

BGer 4A_656/2020 — Einsichtsrecht und Datenschutz

BGer 4A_656/2020 vom 6. Januar 2021

Spannungsverhältnis zwischen dem Einsichtsrecht der Gesellschafter (Art. 802 OR) und dem Datenschutz (insb. bei Personaldossiers). Das Einsichtsrecht findet Grenzen in den schutzwürdigen Interessen Dritter, namentlich dem Persönlichkeitsschutz der Angestellten.

BGer 4A_656/2020

BGer 5A_338/2011 — Einsichtsrecht in Gesellschafterversammlung

BGer 5A_338/2011 vom 7. Juli 2011

Einsichtsrecht im Rahmen einer Gesellschafterversammlung. Klärt die prozessuale Durchsetzung des Einsichtsrechts und die Frage, ob die Verweigerung der Einsicht zur Nichtigkeit von Versammlungsbeschlüssen führen kann.

BGer 5A_338/2011

BGer 4A_440/2007 — Einsichtsrecht bei Verdacht auf Misswirtschaft

BGer 4A_440/2007 vom 6. Februar 2008

Einsichtsrecht bei Verdacht auf Misswirtschaft der Geschäftsführung. Ein legitimes Interesse im Sinne von Art. 802 Abs. 2 OR ist gegeben, wenn konkrete Anhaltspunkte für Misswirtschaft oder Pflichtverletzung der Geschäftsführer vorliegen.

BGer 4A_440/2007

Zusammenfassung

Die Rechtsprechung zu Art. 802 OR hat sich in folgenden Phasen entwickelt:

  1. Vor der GmbH-Revisionsrevision (2008): Art. 802 OR a.F. mit engerem Auskunftsrecht; analoge Anwendung von Rechtsprechung zu Art. 697 OR.
  2. Nach der GmbH-Revisionsrevision (2008): Stärkung der Informationsrechte; Ausrichtung an den Vorschriften für Verwaltungsratsmitglieder der AG.
  3. BGer 4A_533/2025 (2026): Erstmalsige extensive Auslegung von «Büchern und Akten» in 5er-Besetzung — alle Dokumente der Gesellschaft sind einsichtbar, nicht nur Buchhaltungsunterlagen.

Die zentrale dogmatische Aussage von BGer 4A_533/2025 ist, dass das Einsichtsrecht der GmbH-Gesellschafter umfassend ist und nicht auf buchhalterische Unterlagen beschränkt werden kann. Die Begriffe «Bücher» und «Akten» sind nicht exhaustiv, sondern erfassen alle schriftlichen Dokumente im Besitz der Gesellschaft, die für die Ausübung der Gesellschafterrechte relevant sind.