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Rechtsprechung zu Art. 398 OR

Rechtsprechung zu Art. 398 OR

I. Sorgfaltspflicht

EntscheideThemaLeitsatz / Kern
BGer 4A_223/2007VermögensverwaltungBei der berufsmässigen Vermögensverwaltung gilt der fachliche Sorgfaltsmassstab; der Vermögensverwalter haftet für jedes Verschulden, das ein durchschnittlicher Fachmann nicht begehen würde
BGE 132 III 359ArztvertragDer Arzt als Beauftragter haftet bei Verletzung der fachlichen Sorgfaltspflicht; massgeblich ist die Sorgfalt eines durchschnittlichen Arztes der gleichen Fachrichtung
BGE 137 III 539Kinderhüten als GefälligkeitBei Gefälligkeitsaufträgen gilt der mildere Sorgfaltsmassstab der Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; der Gefälligkeitsfahrer haftet nur für grobe Fahrlässigkeit

II. Persönliche Besorgung und Substitution

EntscheideThemaLeitsatz / Kern
BGE 127 III 328GutachterauftragDer Beauftragte ist grundsätzlich verpflichtet, das Geschäft persönlich zu besorgen; eine Delegation ist nur bei Ortsgebrauch oder Natur des Geschäfts zulässig

III. Gefälligkeitsaufträge

EntscheideThemaLeitsatz / Kern
BGE 116 II 695GefälligkeitshaftungBei unentgeltlichen Gefälligkeitsaufträgen gilt der mildere Sorgfaltsmassstab; die Haftung ist auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt
ZH OG LB090097GefälligkeitsfahrtDer Gefälligkeitsfahrer haftet nur für grobe Fahrlässigkeit, nicht für leichte Fahrlässigkeit; die Sorgfaltspflicht ist gegenüber dem entgeltlichen Auftrag massgeblich eingeschränkt

IV. Berufsmässige Sorgfaltspflicht

EntscheideThemaLeitsatz / Kern
TG OG RBOG 2023 Nr. 19Tierärztliche SorgfaltspflichtBei berufsmässigen Aufträgen gilt der fachliche Sorgfaltsmassstab; der Tierarzt haftet für Verschulden, das ein durchschnittlicher Tierarzt nicht begehen würde