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Rechtsprechung zu Art. 396 OR

Rechtsprechung zu Art. 396 OR

I. Umfang nach der Natur des Geschäfts (Abs. 1)

EntscheideThemaLeitsatz / Kern
BGE 144 III 43 E. 3.3Auftrag vs. MäklervertragDie Abgrenzung zwischen Auftrag und Mäklervertrag bestimmt sich nach dem objektiven Geschäftszweck; massgeblich ist, wie der Beauftragte die Beauftragung nach Treu und Glauben verstehen durfte
BGer 4A_409/2012Umfang der VermögensverwaltungDer Umfang der Vertretungsmacht des Vermögensverwalters bestimmt sich nach der Natur des übertragenen Geschäfts und umfasst alle Handlungen, die zur ordentlichen Verwaltung gehören

II. Implizite Ermächtigung (Abs. 2)

EntscheideThemaLeitsatz / Kern
BGE 122 III 361Fremde GeschäfteDie Ermächtigung zu den Rechtshandlungen, die zur Ausführung des Auftrags gehören, umfasst nur solche Handlungen, die im Rahmen des Auftragszwecks liegen
BGer 4C-471/2004Abweichen von Weisungen als GeschäftsführungHandelt der Beauftragte entgegen den Weisungen des Auftraggebers, kann dieses Handeln ausserhalb der Vertretungsmacht liegen und als Geschäftsführung ohne Auftrag qualifiziert werden

III. Besondere Ermächtigung (Abs. 3)

III.A. Vergleichsabschluss

EntscheideThemaLeitsatz / Kern
BVG A-557/2011Vergleichsabschluss ohne besondere ErmächtigungDer Abschluss eines Vergleichs durch den Beauftragten bedarf einer besonderen Ermächtigung nach Art. 396 Abs. 3 OR; die allgemeine Prozessvollmacht genügt nicht

III.B. Schiedsgericht

EntscheideThemaLeitsatz / Kern
BGer 4A_124/2011SchiedsvereinbarungDer Abschluss einer Schiedsvereinbarung bedarf einer besonderen Ermächtigung nach Art. 396 Abs. 3 OR; die allgemeine Vertretungsmacht deckt die Unterwerfung unter ein Schiedsgericht nicht

III.D. Grundstücke

EntscheideThemaLeitsatz / Kern
BGE 95 I 583Anlagefonds und GrundstückeDie Veräusserung und Belastung von Grundstücken durch den Beauftragten bedarf einer besonderen Ermächtigung; die allgemeine Vermögensverwaltungsvollmacht deckt immobilienrechtliche Verfügungen nicht

IV. Überschreitung der Vertretungsmacht

EntscheideThemaLeitsatz / Kern
BGE 109 II 462 E. 3Architektenvertrag und WiderrufDie Vertretungsmacht des Beauftragten wird durch den Auftrag begrenzt; Handlungen ausserhalb des Auftrags binden den Auftraggeber nicht
BGE 115 II 464Zwingendes WiderrufsrechtDer Auftraggeber kann den Auftrag jederzeit widerrufen (Art. 404 Abs. 1 OR); diese Befugnis kann auch nicht durch Vertrag eingeschränkt werden, soweit es um die persönlichen Beziehungen geht