Rechtsprechung zu Art. 368 OR
Rechtsprechung zu Art. 368 OR
Leitentscheide
BGE 118 II 142 — Gemischter Kauf-/Werkvertrag über ein Grundstück mit im Bau befindlichem Wohnhaus
BGE 118 II 142 vom 17. Februar 1992 (II. zivilrechtliche Abteilung)
Gemischter Kauf-/Werkvertrag über ein Grundstück mit noch im Bau befindlichem Wohnhaus; Haftung für Sachmängel (Art. 18, 370 Abs. 3 und 371 Abs. 2 OR). Auslegung einer Vertragsklausel, mit der vereinbart wird, alle bestehenden Verpflichtungen der Handwerker aus dem Hausneubau gehen vom Verkäufer auf den Käufer über. Leitentscheid zur Abgrenzung von Kauf- und werkvertraglicher Gewährleistung.
BGE 116 II 305 — Sachgewährleistung; Weisung des Bestellers über den Unterakkordanten
BGE 116 II 305 vom 6. Juni 1990 (II. zivilrechtliche Abteilung)
Werkvertrag; Sachgewährleistung des Unternehmers; Weisung des Bestellers hinsichtlich des Beizugs eines Unterakkordanten; Bestimmung des Herabsetzungsbetrages (Art. 368 und 369 OR). Wann gelten Vorbehalte gegenüber dem Unternehmer als stillschweigend genehmigt (E. 2c/aa). Spitzenentscheid mit 362 entscheidungsspezifischen Zitationen.
BGE 136 III 273 — Weigerung des Unternehmers zur Verbesserung des mangelhaften Werkes
BGE 136 III 273 vom 1. April 2010 (III. zivilrechtliche Abteilung)
Werkvertrag; Folge der Weigerung des Unternehmers, seiner Verpflichtung zur Verbesserung des mangelhaften Werkes nachzukommen (Art. 368 Abs. 2 OR). Weigert sich der Unternehmer, das mangelhafte Werk zu verbessern, stehen dem Besteller die in Art. 107 Abs. 2 OR vorgesehenen Möglichkeiten offen (Ersatzvornahme, Rücktritt, Schadenersatz statt Erfüllung). Leitentscheid zur Verbesserungspflicht.
BGE 107 II 50 — Ersatzvornahme der Verbesserung durch Dritten
BGE 107 II 50 vom 27. Januar 1981 (II. zivilrechtliche Abteilung)
Art. 368 Abs. 2 OR. Der Besteller hat in analoger Anwendung von Art. 366 Abs. 2 OR das Recht, die Verbesserung des Werkes allenfalls durch einen Dritten ausführen zu lassen und vom Unternehmer dafür Ersatz zu verlangen. Eine richterliche Ermächtigung zur Ersatzvornahme ist nicht erforderlich. Grundlegend zur Ersatzvornahme — nunmehr durch Abs. 2 Satz 2 (rev. 2026) gesetzlich verankert.
BGE 114 II 239 — Stockwerkeigentümergemeinschaft im Gewährleistungsprozess
BGE 114 II 239 vom 11. Oktober 1988 (II. zivilrechtliche Abteilung)
Partei- und Prozessfähigkeit sowie Aktivlegitimation der Stockwerkeigentümergemeinschaft im Prozess über Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln an gemeinschaftlichen Bauteilen (Art. 712l Abs. 2 ZGB). Stellungnahme zur Kritik an BGE 111 II 458 Nr. 88 und Bestätigung dieser Rechtsprechung.
Übersichtstabelle
| Entscheidung | Datum | Kernthema |
|---|---|---|
| BGE 118 II 142 | 17.02.1992 | Gemischter Kauf-/Werkvertrag, Sachmängel (Leitentscheid) |
| BGE 116 II 305 | 06.06.1990 | Sachgewährleistung, Unterakkordant, Herabsetzung |
| BGE 136 III 273 | 01.04.2010 | Weigerung zur Verbesserung, Art. 107 Abs. 2 OR |
| BGE 107 II 50 | 27.01.1981 | Ersatzvornahme durch Dritten, analog Art. 366 Abs. 2 OR |
| BGE 114 II 239 | 11.10.1988 | Stockwerkeigentümergemeinschaft, Gewährleistung |