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Rechtsprechung zu Art. 341 OR

I. Leitentscheide (BGE)

BGE 123 III 246 — Änderungskündigung und Unabdingbarkeit

  • Thema: Verzicht auf Entschädigungsansprüche bei Änderungskündigung
  • Kernaussage: Die Änderungskündigung ist nicht per se missbräuchlich, kann es aber nach Einzelfallumständen sein. Art. 341 OR verbietet einen Verzicht auf Entschädigungsansprüche nach Art. 336a OR während der Sperrfrist. Ein nach der Sperrfrist erklärter Vergleich ist zulässig, sofern er nicht offensichtlich einseitig benachteiligt.
  • Einschlägig für: Art. 341 Abs. 1 (Verzichtssperre), Art. 336a OR (Entschädigung)

BGE 129 III 171 — Anspruchsverwirkung bei Überstunden

  • Thema: Verwirkung von Überstundenansprüchen bei langem Zuwartens
  • Kernaussage: Leitende Angestellte haben Anspruch auf Überstundenentschädigung, müssen diesen aber rechtzeitig geltend machen. Zu langes Zuwarten führt zur Verwirkung nach Treu und Glauben (Art. 2 ZGB), unabhängig von der Verjährung nach Art. 341 Abs. 2 OR. Die Verwirkung setzt voraus, dass der Anspruchsberechtigte seinen Anspruch kennt und geltend machen könnte, aber jahrelang untätig bleibt, wodurch der Anspruchsgegner auf den Nichtgeltendmachung vertraut.
  • Einschlägig für: Art. 341 Abs. 2 (Verjährung), Verwirkung nach Treu und Glauben

BGE 125 I 14 — Lohngleichheit und Verzichtssperre

  • Thema: GlG-Ansprüche unterliegen der Verzichtssperre nach Art. 341 OR
  • Kernaussage: Der Anspruch auf diskriminierungsfreien Lohn nach dem Gleichstellungsgesetz kann innerhalb der Verjährungsfrist nachträglich geltend gemacht werden. Art. 341 OR schützt den Anspruch während der Sperrfrist vor einem Verzicht des Arbeitnehmers. Die Beweislastumkehr nach Art. 6 GlG gilt auch bei der Geltendmachung von Lohnungleichheit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
  • Einschlägig für: Art. 341 Abs. 1 (Verzichtssperre für GlG-Ansprüche), Art. 128 OR (5-jährige Verjährung)

BGE 124 II 436 — Lohnungleichheit und Geschlechterdiskriminierung

  • Thema: Lohnungleichheit zwischen typisch weiblichen und geschlechtsmässig neutralen Berufen
  • Kernaussage: Lohnunterschiede zwischen typisch weiblichen und geschlechtsmässig neutralen Berufen können eine Diskriminierung darstellen. Art. 341 OR schützt den Anspruch auf gleiche Bezahlung als unabdingbares Recht. Der Verzicht auf den diskriminierungsfreien Lohn ist während des Arbeitsverhältnisses und einen Monat danach nichtig.
  • Einschlägig für: Art. 341 Abs. 1 (Unabdingbarkeit des Lohngleichheitsanspruchs)

II. Weitere Bundesgerichtsentscheide

BGer 4C.345/2000 — Verzicht auf Lohn nach Beendigung

  • Thema: Wirksamer Verzicht nach Ablauf der Sperrfrist
  • Kernaussage: Nach Ablauf der einmonatigen Sperrfrist des Art. 341 Abs. 1 OR kann der Arbeitnehmer wirksam auf Lohnansprüche verzichten. Dies gilt auch für Ansprüche, die während des Arbeitsverhältnisses entstanden sind und zuvor dem Verzichtsschutz unterstanden.
  • Einschlägig für: Art. 341 Abs. 1 (Nachbeendigungsfrist)

BGE 122 III 34 — Gerichtlicher Vergleich im Arbeitsrecht

  • Thema: Zulässigkeit des gerichtlichen Vergleichs trotz Art. 341 OR
  • Kernaussage: Ein gerichtlicher Vergleich, der auch zwingende arbeitsrechtliche Ansprüche zum Gegenstand hat, ist grundsätzlich zulässig, sofern er nicht offensichtlich einseitig benachteiligt und der Arbeitnehmer sich freiwillig und informiert entschieden hat. Das Bundesgericht misst Arbeitsvergleichen eine gewisse Vermutung der Angemessenheit bei.
  • Einschlägig für: Art. 341 Abs. 1 (Ausnahme: gerichtlicher Vergleich)

BGE 130 III 213 — Verzicht bei Kündigungsfrist

  • Thema: Verzicht auf Kündigungsschutz während des Arbeitsverhältnisses
  • Kernaussage: Ein Verzicht auf Kündigungsschutzrechte während des Arbeitsverhältnisses ist nichtig, wenn er sich auf unabdingbare Schutznormen bezieht. Die Nichtigkeit nach Art. 20 OR i.V.m. Art. 341 Abs. 1 OR erstreckt sich nicht auf disponible Regelungen.
  • Einschlägig für: Art. 341 Abs. 1 (Nichtigkeitsfolge), Art. 20 OR

Letzte Aktualisierung: 2026-06-07