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Rechtsprechung zu Art. 337c OR

Rechtsprechung zu Art. 337c OR

1. BGE 128 III 271 – Ferien und Anrechnung

Bei Freistellung hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Ferien, sofern diese während der Freistellung nicht bezogen wurden. Die Beweislast für bezogene Ferientage liegt beim Arbeitgeber (analog Art. 42 Abs. 2 OR). Die Anrechnung nach Abs. 2 ist strikt durchzuführen.

Schlagworte: Ferien, Freistellung, Beweislast, Anrechnung


2. BGE 129 III 380 – Wichtiger Grund ohne Vertragsverletzung

Auch Vorfälle, die keine Vertragsverletzung darstellen, können einen wichtigen Grund nach Art. 337 OR begründen, wenn sie bei Vertragsbegründung nicht voraussehbar waren. Fehlt der wichtige Grund, greift Art. 337c OR.

Schlagworte: wichtiger Grund, Vertrauensverlust, Art. 337 OR


3. BGE 135 III 405 – Abschliessungscharakter

Art. 337c OR regelt vertragsrechtlich abschliessend die finanziellen Folgen: Schadenersatz (Abs. 1) und Billigkeitsentschädigung (Abs. 3). Ein Anspruch auf entgangenen Gewinn nach Art. 97 OR kommt zusätzlich nicht in Betracht.

Schlagworte: Abschliessungscharakter, entgangener Gewinn, Art. 97 OR


4. BGE 121 III 64 – Kumulierungsverbot

Entschädigungen nach Art. 336a OR (missbräuchliche Kündigung) und Art. 337c Abs. 3 OR dürfen nicht kumuliert werden. Der Arbeitnehmer wählt den günstigeren Anspruch.

Schlagworte: Kumulierungsverbot, Art. 336a OR, Anspruchswahl


5. BGE 112 II 41 – Gestuftes Arbeitsverhältnis

Bei einem «gestuften Arbeitsverhältnis» (Dancing-Orchester mit wechselnden Engagements) ist die fristlose Entlassung nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen. Art. 337c OR findet analoge Anwendung.

Schlagworte: gestuftes Arbeitsverhältnis, fristlose Entlassung, Analogie