Rechtsprechung zu Art. 335b OR
Leitentscheide (BGE)
BGE 136 III 563, E. 3–4
- Thema: Unzulässige Kündigung während Probezeit; Beginn der Probezeit
- Kernaussage: Art. 336 OR (unzulässige Kündigung) gilt auch während der Probezeit. Die Probezeit beginnt mit dem vertraglich vereinbarten Arbeitsantritt.
- Einschlägig für: Abs. 1, Art. 336 OR
BGE 124 III 48, E. 3a
- Thema: Maximale Dauer der Probezeit
- Kernaussage: Eine vereinbarte Probezeit von mehr als drei Monaten ist insoweit nichtig, als sie die gesetzliche Höchstdauer übersteigt. Die Probezeit ist auf drei Monate beschränkt.
- Einschlägig für: Abs. 2
Weitere Bundesgerichtsentscheide
BGer 1C_619/2025
- Thema: Verlängerung der Probezeit bei Krankheit
- Kernaussage: Bei effektiver Verkürzung der Probezeit infolge Krankheit erfolgt eine entsprechende Verlängerung. Die Verlängerung ist dem Arbeitnehmer mitzuteilen. Der Arbeitgeber kann auch während der verlängerten Probezeit mit sieben Tagen Frist kündigen, ohne dass Art. 336b OR Sperrfristen greifen.
- Einschlägig für: Abs. 3
BGer 4A_440/2020, E. 4
- Thema: Berechnung der Verlängerung bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit
- Kernaussage: Bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit während der Probezeit ist eine Verlängerung nur bei erheblicher Verkürzung der Probezeit geboten. Massgeblich ist die effektive Arbeitsverhinderung.
- Einschlägig für: Abs. 3
BGer 4C.345/2005, E. 3
- Thema: Freiwillig übernommene gesetzliche Pflicht
- Kernaussage: Freiwillig übernommene Pflichten (z.B. freiwilliger Zivildienst) führen nicht zur Verlängerung der Probezeit nach Abs. 3. Der Wortlaut verlangt eine nicht freiwillig übernommene gesetzliche Pflicht.
- Einschlägig für: Abs. 3
BGer 4A_18/2011, E. 2
- Thema: GAV-abweichende Probezeitregelung
- Kernaussage: Ein Gesamtarbeitsvertrag kann die Probezeitregelung einschliesslich der Dauer der Probezeit und der Kündigungsfrist abändern, sofern die dreimonatige Höchstdauer eingehalten wird.
- Einschlägig für: Abs. 2
Letzte Aktualisierung: 2026-06-13