Rechtsprechung zu Art. 329d OR
I. Leitentscheide (BGE)
BGE 129 III 493, E. 3, 5
- Thema: Abgeltung des Ferienlohnanspruchs und formelle Anforderungen
- Kernaussage: Die Abgeltung des Ferienlohns mit dem laufenden Lohn ist während des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich unzulässig. Eine Ausnahme bei unregelmässiger Teilzeitarbeit setzt voraus, dass der Ferienlohnzuschlag sowohl im Arbeitsvertrag als auch in jeder einzelnen Lohnabrechnung klar in Prozent und Franken separat ausgewiesen wird. Die nachträgliche Geltendmachung nicht rechtskonform ausgewiesenen Ferienlohns ist grundsätzlich nicht rechtsmissbräuchlich.
- Einschlägig für: Art. 329d Abs. 1 und 2 OR
BGE 130 III 19, E. 3
- Thema: Berechnung des Ferienlohns bei variablen Lohnbestandteilen
- Kernaussage: Der Ferienlohn nach Art. 329d Abs. 1 OR umfasst neben dem festen Grundlohn auch den Durchschnitt der regelmässig anfallenden variablen Vergütungen wie Provisionen und Zulagen.
- Einschlägig für: Art. 329d Abs. 1 OR
II. Weitere Entscheide (kantonal)
Kantonsgericht Wallis C3 23 47 vom 20.06.2024, E. 4
- Kanton: Wallis
- Thema: Nachforderung von Ferienlohn bei unzureichendem Ausweis
- Kernaussage: Bestätigung der Rechtsprechung zur Pflicht des Arbeitgebers zur Nachzahlung von Ferienlohn, wenn in den Monatsabrechnungen lediglich eine Pauschalklausel ohne ziffernmässige Aufschlüsselung verwendet wurde.
- Einschlägig für: Art. 329d Abs. 2 OR
Kantonsgericht St. Gallen BZ.2004.23 vom 27.09.2004, E. 5
- Kanton: St. Gallen
- Thema: Finanzielle Abgeltung bei Austritt aus dem Arbeitsverhältnis
- Kernaussage: Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses entfällt das Abgeltungsverbot; verbleibende Ferientage, die aus betrieblichen oder gesundheitlichen Gründen nicht mehr bezogen werden konnten, sind in Geld abzugelten.
- Einschlägig für: Art. 329d Abs. 2 OR
Letzte Aktualisierung: 2026-08-29