Rechtsprechung zu Art. 329a OR
I. Leitentscheide (BGE)
BGE 128 III 271, E. 4
- Thema: Anrechnung von Ferien während der Freistellung
- Kernaussage: Der Arbeitgeber kann bei einer Freistellung grundsätzlich verlangen, dass noch offene Ferientage kompensiert werden. Dies gilt jedoch nur, soweit dem Arbeitnehmer neben dem Ferienbezug genügend Zeit für die Stellensuche verbleibt.
- Einschlägig für: Art. 329a Abs. 1 OR
BGE 131 III 182, E. 3
- Thema: Ferienkürzung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit
- Kernaussage: Bei unverschuldeter Arbeitsverhinderung darf der Ferienanspruch erst nach Ablauf der gesetzlichen Schonfrist von einem vollen Monat gekürzt werden (Art. 329b Abs. 2 OR).
- Einschlägig für: Art. 329a Abs. 1 i.V.m. Art. 329b OR
BGE 130 III 19, E. 3
- Thema: Erholungszweck und Bestimmung des Ferienzeitpunkts
- Kernaussage: Der Arbeitgeber bestimmt den Zeitpunkt der Ferien unter gebührender Rücksichtnahme auf die Wünsche des Arbeitnehmers (Art. 329c Abs. 2 OR). Mindestens zwei Ferienwochen müssen zusammenhängen.
- Einschlägig für: Art. 329a Abs. 1 OR
II. Weitere Entscheide (kantonal)
Kantonsgericht Wallis C3 23 47 vom 20.06.2024, E. 3
- Kanton: Wallis
- Thema: Berechnung des Feriensaldos bei unterjähriger Beendigung
- Kernaussage: Pro-rata-Berechnung der Ferientage bei Vertragsbeendigung während des Dienstjahres.
- Einschlägig für: Art. 329a Abs. 3 OR
Obergericht Solothurn ZKBER.2022.67 vom 27.03.2023, E. 5
- Kanton: Solothurn
- Thema: Anrechnung von Ferientagen bei längerer Freistellungsdauer
- Kernaussage: Beurteilung der Zumutbarkeit des Ferienbezugs während einer Freistellung unter Berücksichtigung der Intensität der Stellensuche.
- Einschlägig für: Art. 329a Abs. 1 OR
Letzte Aktualisierung: 2026-08-29