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Rechtsprechung zu Art. 329a OR

I. Leitentscheide (BGE)

BGE 128 III 271, E. 4

  • Thema: Anrechnung von Ferien während der Freistellung
  • Kernaussage: Der Arbeitgeber kann bei einer Freistellung grundsätzlich verlangen, dass noch offene Ferientage kompensiert werden. Dies gilt jedoch nur, soweit dem Arbeitnehmer neben dem Ferienbezug genügend Zeit für die Stellensuche verbleibt.
  • Einschlägig für: Art. 329a Abs. 1 OR

BGE 131 III 182, E. 3

  • Thema: Ferienkürzung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit
  • Kernaussage: Bei unverschuldeter Arbeitsverhinderung darf der Ferienanspruch erst nach Ablauf der gesetzlichen Schonfrist von einem vollen Monat gekürzt werden (Art. 329b Abs. 2 OR).
  • Einschlägig für: Art. 329a Abs. 1 i.V.m. Art. 329b OR

BGE 130 III 19, E. 3

  • Thema: Erholungszweck und Bestimmung des Ferienzeitpunkts
  • Kernaussage: Der Arbeitgeber bestimmt den Zeitpunkt der Ferien unter gebührender Rücksichtnahme auf die Wünsche des Arbeitnehmers (Art. 329c Abs. 2 OR). Mindestens zwei Ferienwochen müssen zusammenhängen.
  • Einschlägig für: Art. 329a Abs. 1 OR

II. Weitere Entscheide (kantonal)

Kantonsgericht Wallis C3 23 47 vom 20.06.2024, E. 3

  • Kanton: Wallis
  • Thema: Berechnung des Feriensaldos bei unterjähriger Beendigung
  • Kernaussage: Pro-rata-Berechnung der Ferientage bei Vertragsbeendigung während des Dienstjahres.
  • Einschlägig für: Art. 329a Abs. 3 OR

Obergericht Solothurn ZKBER.2022.67 vom 27.03.2023, E. 5

  • Kanton: Solothurn
  • Thema: Anrechnung von Ferientagen bei längerer Freistellungsdauer
  • Kernaussage: Beurteilung der Zumutbarkeit des Ferienbezugs während einer Freistellung unter Berücksichtigung der Intensität der Stellensuche.
  • Einschlägig für: Art. 329a Abs. 1 OR

Letzte Aktualisierung: 2026-08-29