Rechtsprechung zu Art. 321 OR
Leitentscheide (BGE)
BGE 124 III 249
- Thema: Arbeit auf Abruf
- Kernaussage: «Arbeit auf Abruf» ist zulässig. Zulässigkeit von Formen kapazitätsorientierter Arbeitsleistung. Entschädigung von Bereitschaftsdienst, der ausserhalb des Betriebs geleistet wird.
- Einschlägig für: Art. 321 OR, Art. 319 f. OR
- Zitate: ~163
BGE 114 V 33
- Thema: Freizügigkeitsleistung, persönliche Arbeitsleistung
- Kernaussage: Als Gegenleistung für die persönliche Arbeitsleistung (Art. 321 OR) hat der Arbeitgeber den Lohn nach Art. 322 OR zu bezahlen. Der Anspruch auf Freizügigkeitsleistung darf auch bei absichtlicher Schadenszufügung nicht mit der Lohnforderung verrechnet werden.
- Einschlägig für: Art. 321 OR, Art. 331a OR, Art. 27 Abs. 2 BVG
BGer 4C.276/2006
- Thema: Arbeitsvertragliche Pflichten, persönliche Leistung
- Kernaussage: Art. 321 OR ist nicht zwingend — möglich und rechtlich zulässig ist auch, dass der Arbeitnehmer Dritte mit der Leistung beauftragt.
- Einschlägig für: Art. 321 OR (Ausnahme von der persönlichen Leistungspflicht)
- Zitate: ~93
BGer 4A 625/2016
- Thema: Fristlose Entlassung, persönliche Leistungspflicht
- Kernaussage: Verletzungen der persönlichen Leistungspflicht können bei schwerwiegenden Pflichtverstössen zur fristlosen Entlassung berechtigen.
- Einschlägig für: Art. 321 OR, Art. 337 OR
Letzte Aktualisierung: 2026-05-23