Rechtsprechung zu Art. 319 OR
Rechtsprechung zu Art. 319 OR
BGer 4C.276/2006 — Abgrenzung Arbeitsvertrag / Agenturvertrag
THEMA: Subordinationskriterium / Abgrenzung
KERNAUSSAGE: Der Arbeitsvertrag weist vier Merkmale auf: Arbeit gegen Entgelt in einem Dauerschuldverhältnis, geleistet in einer fremden Arbeitsorganisation und damit in einem Unterordnungsverhältnis (Subordination) (E. 4). Mangels gegenständlicher Unterscheidung lässt sich der Arbeitsvertrag vom Agenturvertrag nur durch die Subordination unterscheiden. Entscheidend sind das Mass der Weisungsgebundenheit und die Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation (E. 4.1, 4.3.1).
EINSCHLÄGIG FÜR: Art. 319 Abs. 1 (Merkmale des Arbeitsvertrags / Subordinationskriterium)
BGE 125 III 78 — Kein Arbeitsvertrag bei wirtschaftlicher Identität
THEMA: Arbeitsvertragsbegriff / wirtschaftliche Identität
KERNAUSSAGE: Kein Arbeitsvertrag zwischen einer juristischen Person und dem sie wirtschaftlich beherrschenden Organ: Bei wirtschaftlicher Identität zwischen der juristischen Person und dem Organ fehlt das wesentliche Merkmal der Unterordnung (Subordination), weshalb kein Arbeitsvertrag i.S.v. Art. 319 ff. OR vorliegt, sondern ein Innominatvertrag ähnlich dem Mandat (E. 4). Der Arbeitnehmer hat den Bestand des Arbeitsvertrags nachzuweisen; der lohnverweigernde Arbeitgeber trägt die Beweislast für das Erlöschen (E. 3).
EINSCHLÄGIG FÜR: Art. 319 Abs. 1 (keine Subordination bei wirtschaftlicher Identität)
BGE 130 III 213 — Organ im Arbeitsverhältnis
THEMA: Organ / Treuepflicht
KERNAUSSAGE: Qualifikation des Rechtsverhältnisses zwischen geschäftsleitenden Organen und der Aktiengesellschaft: Das schweizerische Arbeitsvertragsrecht unterscheidet nicht nach verschiedenen Arbeitnehmerkategorien (E. 2.1). Ein geschäftsleitendes Organ kann gleichzeitig in einem Arbeitsverhältnis zur AG stehen, wobei für die Treuepflicht sowohl arbeitsvertragliche als auch aktienrechtliche Normen massgeblich sind (E. 2.1–2.3).
EINSCHLÄGIG FÜR: Art. 319 Abs. 1 (Begriff des Arbeitsvertrags / Abgrenzung Organ vs. Arbeitnehmer)
BGE 128 III 129 — Vizedirektor als Arbeitnehmer
THEMA: Vizedirektor / Kündigung
KERNAUSSAGE: Qualifikation der Rechtsbeziehungen zwischen einer Aktiengesellschaft und einem Vizedirektor, welcher der Geschäftsleitung angehört. Ein Vizedirektor, der der Geschäftsleitung angehört, kann gleichwohl in einem Arbeitsverhältnis i.S.v. Art. 319 OR stehen (E. 1).
EINSCHLÄGIG FÜR: Art. 319 Abs. 1 (Arbeitsvertrag bei leitendem Personal)
BGE 132 II 161 — Öffentlichrechtlicher Arbeitsvertrag
THEMA: Öffentlichrechtliches Dienstverhältnis / Willensmängel
KERNAUSSAGE: Der Allgemeine Teil des OR und insbesondere die Normen über die Willensmängel finden im Dienstrecht des Bundes analog Anwendung (E. 3). Art. 319 ff. OR gelten auch für das öffentlichrechtliche Dienstverhältnis. Aufhebung eines öffentlichrechtlichen Arbeitsvertrags wegen Willensmangels ist möglich.
EINSCHLÄGIG FÜR: Art. 319 Abs. 1 (Anwendung auf öffentlichrechtliche Dienstverhältnisse)
BGE 136 III 467 — Schiedsklausel im Einzelarbeitsvertrag
THEMA: Schiedsklausel / Art. 341 OR
KERNAUSSAGE: Die in einem Einzelarbeitsvertrag enthaltene Schiedsklausel kann dem Arbeitnehmer nicht entgegengehalten werden, soweit dieser nach Art. 341 Abs. 1 OR geschützte Ansprüche geltend macht, auf die er nicht rechtswirksam verzichten kann (E. 2–4). Art. 5 KSG erlaubt Schiedsgerichtsbarkeit nur für frei verfügbare Ansprüche; Art. 341 Abs. 1 OR schränkt die Verfügungsfreiheit ein.
EINSCHLÄGIG FÜR: Art. 319 (Einzelarbeitsvertrag als Bezugspunkt für Schiedsklauselbeschränkung)
BGE 134 III 399 — Einzelabrede vs. GAV
THEMA: Günstigkeitsprinzip / Ferienlohn
KERNAUSSAGE: Die Zulässigkeit einer vom Landesmantelvertrag (LMV) abweichenden Einzelabrede hinsichtlich des Ferienlohns ist nicht anhand eines Vergleichs des Gesamtlohns, sondern anhand einer Gegenüberstellung der im LMV und im Einzelarbeitsvertrag vorgesehenen monatlichen Ferienentschädigungen zu beurteilen (Günstigkeitsvergleich nach Art. 357 Abs. 2 OR).
EINSCHLÄGIG FÜR: Art. 319 Abs. 1/2 (Einzelarbeitsvertrag im Verhältnis zum GAV)
BGE 137 III 32 — Arbeitsgerichtliche Zuständigkeit
THEMA: Begriff der arbeitsrechtlichen Klage
KERNAUSSAGE: Begriff der arbeitsrechtlichen Klagen i.S.v. Art. 24 Abs. 1 GestG. Doppelrelevante Tatsachen sind massgeblich: Für den Zuständigkeitsentscheid ist der klägerische Tatsachenvortrag entscheidend (E. 2.1, 2.3–2.4). Massgeblich ist, ob der Anspruch aus einem Arbeitsverhältnis i.S.v. Art. 319 ff. OR abgeleitet wird.
EINSCHLÄGIG FÜR: Art. 319 (Begriff des Arbeitsvertrags für gerichtliche Zuständigkeit)
BGE 122 V 169 — Teilzeitarbeit und AHV-Pflicht
THEMA: Beitragsstatut / Teilzeitarbeit
KERNAUSSAGE: Bestätigung der Rechtsprechung zum rückwirkenden Wechsel des Beitragsstatuts. Qualifikation der Tätigkeit als unselbständige Erwerbstätigkeit i.S.v. Art. 5 Abs. 2 AHVG mit Verweis auf Art. 319 OR (E. 6).
EINSCHLÄGIG FÜR: Art. 319 Abs. 2 (Teilzeitarbeit als Arbeitsvertrag)
BGE 110 II 167 — Mindestvertragszeit
THEMA: Mindestvertragszeit / Kündigungsausschluss
KERNAUSSAGE: Der Einzelarbeitsvertrag mit einer minimalen Vertragszeit, jedoch auf unbestimmte Zeit verlängerbar, kann nicht vor Ablauf der minimalen Vertragszeit aufgelöst werden. Das Kündigungsrecht ist während der Mindestlaufzeit ausgeschlossen.
EINSCHLÄGIG FÜR: Art. 319 Abs. 1 (bestimmte Dauer / Mindestvertragszeit)
BGE 116 II 153 — Einzelabrede vs. GAV im Gastgewerbe
THEMA: Günstigkeitsprinzip / Festlohn
KERNAUSSAGE: Lohnforderung aus Landes-Gesamtarbeitsvertrag für das Gastgewerbe; abweichende Einzelabrede hinsichtlich des Festlohnanteils. Günstigkeitsvergleich nach Art. 357 Abs. 2 OR anhand des monatlichen Gesamtlohnes.
EINSCHLÄGIG FÜR: Art. 319 Abs. 1/2 (Einzelarbeitsvertrag vs. GAV)