Rechtsprechung zu Art. 271a OR
Leitentscheide (BGE)
BGE 141 III 101
- Thema: Zeitlicher Kündigungsschutz lit. d
- Kernaussage: Der zeitliche Kündigungsschutz nach Art. 271a Abs. 1 lit. d OR greift mit der Klageanhebung bis zur rechtskräftigen Erledigung des Verfahrens, unabhängig davon, wann der Vermieter über das Verfahren orientiert wurde.
- Einschlägig für: Art. 271a Abs. 1 lit. d OR
BGE 137 III 389
- Thema: Streitwertberechnung bei Kündigungsanfechtung
- Kernaussage: Der Streitwert entspricht dem Mietzins bis zum Zeitpunkt, auf den frühestens eine neue Kündigung ausgesprochen werden könnte. Die dreijährige Frist nach Art. 271a Abs. 1 lit. e OR ist zu berücksichtigen.
- Einschlägig für: Art. 271a Abs. 1 lit. e OR – Streitwert
BGE 138 III 59
- Thema: Untermiete und Kündigungsschutz
- Kernaussage: Die vage Möglichkeit, die Mietsache allenfalls wieder einmal selbst zu nutzen, rechtfertigt eine Untervermietung nicht. Abgrenzung zu Art. 271a Abs. 1 lit. a OR (Vergeltungskündigung).
- Einschlägig für: Art. 271a Abs. 1 lit. a OR
BGE 130 III 563
- Thema: Einigungsbegriff nach Art. 271a Abs. 2
- Kernaussage: Als Einigung i.S.v. Art. 271a Abs. 2 OR gilt nur eine einvernehmliche Streitbeilegung, mittels der eine kontroverse Rechtsfrage abschliessend geklärt wird. Fälle, in denen es gar nicht erst zu einer Auseinandersetzung kommt, werden nicht erfasst.
- Einschlägig für: Art. 271a Abs. 2 OR – Einigungsbegriff
BGE 132 III 737
- Thema: Grundlagenirrtum bei Erstreckungsvergleich
- Kernaussage: Befasst sich mit Art. 271a Abs. 3 lit. a OR (dringender Eigenbedarf als Ausnahme) im Kontext eines gerichtlichen Vergleichs über die Erstreckungsdauer nach Eigenbedarfskündigung.
- Einschlägig für: Art. 271a Abs. 3 lit. a OR – Ausnahme dringender Eigenbedarf
BGE 135 III 112
- Thema: Kündigung wegen Umbau-/Renovationsarbeiten
- Kernaussage: Art. 260 OR regelt nur die Durchführung von Arbeiten während eines bestehenden Mietverhältnisses, nicht die Zulässigkeit einer Kündigung im Hinblick auf bevorstehende Umbau- bzw. Renovationsarbeiten.
- Einschlägig für: Art. 271, 271a OR – Abgrenzung missbräuchliche Kündigung
BGE 118 II 50
- Thema: Dringender Eigenbedarf vs. Kündigungssperrfrist
- Kernaussage: Dringender Eigenbedarf i.S.v. Art. 271a Abs. 3 lit. a OR setzt keine Wohnungsnot des Vermieters voraus, sondern kann auch bei wirtschaftlichen Gründen gegeben sein.
- Einschlägig für: Art. 271a Abs. 3 lit. a OR
BGE 144 III 346
- Thema: Streitwertberechnung in Ausweisungsklagen
- Kernaussage: Bei Ausweisungsklagen ist die dreijährige Kündigungssperrfrist gemäss Art. 271a Abs. 1 lit. e OR für die Streitwertermittlung massgebend.
- Einschlägig für: Art. 271a Abs. 1 lit. e OR – Streitwert
Weitere Bundesgerichtsentscheide
BGer 4A_488/2018 vom 20. Februar 2019
- Thema: Missbräuchliche Kündigung nach lit. e Ziff. 4
- Kernaussage: Prüft, ob Sperrfristen nach Art. 271a Abs. 1 lit. e und Abs. 2 OR der Kündigung entgegenstehen und ob der Mieter die Kündigung gestützt auf diese Bestimmungen anfechten kann.
BGer 4A_415/2022 vom 1. November 2022
- Thema: Kündigungsschutz bei Wohn- und Geschäftsräumen
- Kernaussage: Entscheid betreffend Kündigungsschutz bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen, direkt relevant für den Anwendungsbereich von Art. 271a OR.
BGer 4C.418/2005 vom 14. März 2006
- Thema: Ausserordentliche Kündigung trotz Sperrfrist
- Kernaussage: In bestimmten Fällen ist die ausserordentliche Kündigung auch zulässig, wenn die ordentliche Kündigung missbräuchlich wäre. Verweist auf Art. 271a Abs. 3 OR (Ausnahmen).
BGer 4A_396/2019 vom 16. Januar 2020
- Thema: Kündigungsschutz und Erstreckung
- Kernaussage: Kündigungsschutz und Erstreckung des Mietverhältnisses im Zusammenhang mit Art. 271a OR.
BGer 4C.253/2006 vom 26. September 2006
- Thema: Schutzfrist nach Verfahrensabschluss
- Kernaussage: Kündigung kurz nach Ablauf der dreijährigen Schutzfrist nach Art. 271a Abs. 1 lit. e OR. Klärt die Frage, ob eine Kündigung unmittelbar nach Fristablauf missbräuchlich sein kann.
Kantonale Entscheide
BL Gerichte 410 2024 50 vom 7. Mai 2024
- Kanton: Basel-Landschaft
- Thema: Streitwert und Sperrfrist im Ausweisungsverfahren
- Kernaussage: Die dreijährige Kündigungssperrfrist gemäss Art. 271a Abs. 1 lit. e OR ist bei der Streitwertermittlung zu berücksichtigen, wenn eine solche Sperrfrist tatsächlich ausgelöst wurde.
SO Gerichte ZZ.1994.7 vom 25. Februar 1994
- Kanton: Solothurn
- Thema: Sperrfrist und materielle mietrechtliche Fragen
- Kernaussage: Die dreijährige Sperrfrist gilt auch ohne Nachweis missbräuchlichen Vergeltungsdenkens. Der vorausgegangene Rechtsstreit muss aber materielle mietrechtliche Fragen betroffen haben.
ZH Bezirksgericht MB190012-L vom 12. Dezember 2019
- Kanton: Zürich
- Thema: Ausnahmen der Sperrfrist nach Art. 271a Abs. 2
- Kernaussage: Die von der Praxis entwickelten Ausnahmen der Sperrfrist nach einer Einigung ausserhalb eines Verfahrens gemäss Art. 271a Abs. 2 OR gelten auch für Sperrfristen im Anschluss an formelle Verfahren.
Letzte Aktualisierung: 2026-05-24