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Rechtsprechung zu Art. 24 OR

Leitentscheide (BGE)

BGE 132 III 737

  • Thema: Grundlagenirrtum / gerichtlicher Vergleich
  • Kernaussage: Grundlagenirrtum bei gerichtlichem Vergleich über Erstreckungsdauer. Massgebender Zeitpunkt für die Wesentlichkeit des Irrtums ist der Vertragsabschluss. Rechtsmissbräuchliches Verhalten kann der Anfechtung entgegenstehen (Art. 25 Abs. 1 OR).
  • Einschlägig für: Abs. 1 Ziff. 4 — Grundlagenirrtum; Art. 25 — Anfechtung trotz Irrtums

BGE 130 III 49

  • Thema: Caput controversum / Vergleich
  • Kernaussage: Irrtum über einen umstrittenen Punkt (caput controversies) ist nicht wesentlich. Gehn die Parteien jedoch gestützt auf ein Gutachten von einem falschen Sachverhalt aus, kann ein Grundlagenirrtum nach Art. 24 Abs. 1 Ziff. 4 OR vorliegen.
  • Einschlägig für: Abs. 1 Ziff. 4 — Abgrenzung zum caput controversum

BGE 132 II 161

  • Thema: Willensmängel analog im öffentlichen Dienstrecht
  • Kernaussage: Der Allgemeine Teil des OR und die Normen über Willensmängel finden im öffentlichrechtlichen Dienstrecht des Bundes analoge Anwendung.
  • Einschlägig für: Abs. 1 Ziff. 4 — Grundlagenirrtum analog im öffentlichen Recht

BGE 118 II 58

  • Thema: Beweggrundirrtum / Mutterschutz
  • Kernaussage: Irrtum über das Recht auf bezahlten Mutterschaftsurlaub ist nicht wesentlich im Sinne von Art. 24 OR. Der Irrtum betrifft lediglich den Beweggrund, nicht die Grundlage des Vertrags.
  • Einschlägig für: Abs. 2 — Beweggrundirrtum (nicht wesentlich)

BGE 117 II 218

  • Thema: Scheidungskonvention / Irrtum und Täuschung
  • Kernaussage: Gerichtlich genehmigte Scheidungskonventionen können wegen Irrtums und Täuschung angefochten werden (Art. 24 und 28 OR). Die Auskunftspflicht der Parteien ist massgebend.
  • Einschlägig für: Abs. 1 — Irrtum bei gerichtlichem Vergleich

BGE 128 III 70

  • Thema: Anfechtungserklärung / Unwiderruflichkeit
  • Kernaussage: Die Wirksamkeit der Anfechtungserklärung setzt das tatsächliche Bestehen des behaupteten Willensmangels voraus. Der Grundsatz der Unwiderruflichkeit kennt Ausnahmen.
  • Einschlägig für: Art. 23 i.V.m. Art. 24 OR — Voraussetzungen der Irrtumsanfechtung

BGE 136 III 528

  • Thema: Willensmangel bei Schuldanerkennung
  • Kernaussage: Bei einer Betreibung auf Sicherheitsleistung unterliegt die Schuldanerkennung den Willensmängelregeln nach Art. 23 ff. OR.
  • Einschlägig für: Abs. 1 — Willensmangel bei Schuldanerkennung

Weitere Bundesgerichtsentscheide

BGer 5A 111/2016 vom 06.09.2016

  • Thema: Irrtum bei Scheidungskonvention
  • Kernaussage: Willensmängel bei Scheidungsvereinbarungen sind nach denselben Grundsätzen wie im allgemeinen Vertragsrecht zu beurteilen.

BGer 4A_42/2021 vom 05.07.2021

  • Thema: Willensmangel / Vertragsanfechtung
  • Kernaussage: Prüfung der Voraussetzungen, unter denen ein Irrtum als wesentlich im Sinne von Art. 24 OR zu qualifizieren ist.

BGer 4A 303/2007 vom 29.11.2007

  • Thema: Stellvertretung / Irrtum
  • Kernaussage: Hat der Vertreter den wahren Sachverhalt gekannt, kann sich der Vertretene nicht auf einen Willensmangel berufen — Wissenszurechnung.

BGer 4C.43/2005 vom 24.06.2005

  • Thema: Kaufvertrag / Grundlagenirrtum vs. Täuschung
  • Kernaussage: Abgrenzung zwischen Grundlagenirrtum (Art. 24 Abs. 1 Ziff. 4 OR) und absichtlicher Täuschung (Art. 28 OR).

BGer 4C.310/2004 vom 07.12.2004

  • Thema: Aufhebungsvereinbarung / Irrtum
  • Kernaussage: Irrtum über die Rechtsfolgen einer Aufhebungsvereinbarung eines Arbeitsvertrages — Prüfung der Wesentlichkeit.

BGE 135 IV 76

  • Thema: Anlagebetrug / Irrtum im Strafrecht
  • Kernaussage: Irrtum der Vermittler über die Kommissionsstruktur schliesst die betrügerische Absicht nicht aus. Bedeutung von Art. 24 OR im Strafrechtskontext.

BGE 116 V 218

  • Thema: Vorsorgevertrag / Willensmangel
  • Kernaussage: Bei einem Vorsorgevertrag kommen die Regeln über die Willensmängel (Art. 23 ff. OR) zur Anwendung.

Letzte Aktualisierung: 2026-05-23