Rechtsprechung zu Art. 24 OR
Leitentscheide (BGE)
BGE 132 III 737
- Thema: Grundlagenirrtum / gerichtlicher Vergleich
- Kernaussage: Grundlagenirrtum bei gerichtlichem Vergleich über Erstreckungsdauer. Massgebender Zeitpunkt für die Wesentlichkeit des Irrtums ist der Vertragsabschluss. Rechtsmissbräuchliches Verhalten kann der Anfechtung entgegenstehen (Art. 25 Abs. 1 OR).
- Einschlägig für: Abs. 1 Ziff. 4 — Grundlagenirrtum; Art. 25 — Anfechtung trotz Irrtums
BGE 130 III 49
- Thema: Caput controversum / Vergleich
- Kernaussage: Irrtum über einen umstrittenen Punkt (caput controversies) ist nicht wesentlich. Gehn die Parteien jedoch gestützt auf ein Gutachten von einem falschen Sachverhalt aus, kann ein Grundlagenirrtum nach Art. 24 Abs. 1 Ziff. 4 OR vorliegen.
- Einschlägig für: Abs. 1 Ziff. 4 — Abgrenzung zum caput controversum
BGE 132 II 161
- Thema: Willensmängel analog im öffentlichen Dienstrecht
- Kernaussage: Der Allgemeine Teil des OR und die Normen über Willensmängel finden im öffentlichrechtlichen Dienstrecht des Bundes analoge Anwendung.
- Einschlägig für: Abs. 1 Ziff. 4 — Grundlagenirrtum analog im öffentlichen Recht
BGE 118 II 58
- Thema: Beweggrundirrtum / Mutterschutz
- Kernaussage: Irrtum über das Recht auf bezahlten Mutterschaftsurlaub ist nicht wesentlich im Sinne von Art. 24 OR. Der Irrtum betrifft lediglich den Beweggrund, nicht die Grundlage des Vertrags.
- Einschlägig für: Abs. 2 — Beweggrundirrtum (nicht wesentlich)
BGE 117 II 218
- Thema: Scheidungskonvention / Irrtum und Täuschung
- Kernaussage: Gerichtlich genehmigte Scheidungskonventionen können wegen Irrtums und Täuschung angefochten werden (Art. 24 und 28 OR). Die Auskunftspflicht der Parteien ist massgebend.
- Einschlägig für: Abs. 1 — Irrtum bei gerichtlichem Vergleich
BGE 128 III 70
- Thema: Anfechtungserklärung / Unwiderruflichkeit
- Kernaussage: Die Wirksamkeit der Anfechtungserklärung setzt das tatsächliche Bestehen des behaupteten Willensmangels voraus. Der Grundsatz der Unwiderruflichkeit kennt Ausnahmen.
- Einschlägig für: Art. 23 i.V.m. Art. 24 OR — Voraussetzungen der Irrtumsanfechtung
BGE 136 III 528
- Thema: Willensmangel bei Schuldanerkennung
- Kernaussage: Bei einer Betreibung auf Sicherheitsleistung unterliegt die Schuldanerkennung den Willensmängelregeln nach Art. 23 ff. OR.
- Einschlägig für: Abs. 1 — Willensmangel bei Schuldanerkennung
Weitere Bundesgerichtsentscheide
BGer 5A 111/2016 vom 06.09.2016
- Thema: Irrtum bei Scheidungskonvention
- Kernaussage: Willensmängel bei Scheidungsvereinbarungen sind nach denselben Grundsätzen wie im allgemeinen Vertragsrecht zu beurteilen.
BGer 4A_42/2021 vom 05.07.2021
- Thema: Willensmangel / Vertragsanfechtung
- Kernaussage: Prüfung der Voraussetzungen, unter denen ein Irrtum als wesentlich im Sinne von Art. 24 OR zu qualifizieren ist.
BGer 4A 303/2007 vom 29.11.2007
- Thema: Stellvertretung / Irrtum
- Kernaussage: Hat der Vertreter den wahren Sachverhalt gekannt, kann sich der Vertretene nicht auf einen Willensmangel berufen — Wissenszurechnung.
BGer 4C.43/2005 vom 24.06.2005
- Thema: Kaufvertrag / Grundlagenirrtum vs. Täuschung
- Kernaussage: Abgrenzung zwischen Grundlagenirrtum (Art. 24 Abs. 1 Ziff. 4 OR) und absichtlicher Täuschung (Art. 28 OR).
BGer 4C.310/2004 vom 07.12.2004
- Thema: Aufhebungsvereinbarung / Irrtum
- Kernaussage: Irrtum über die Rechtsfolgen einer Aufhebungsvereinbarung eines Arbeitsvertrages — Prüfung der Wesentlichkeit.
BGE 135 IV 76
- Thema: Anlagebetrug / Irrtum im Strafrecht
- Kernaussage: Irrtum der Vermittler über die Kommissionsstruktur schliesst die betrügerische Absicht nicht aus. Bedeutung von Art. 24 OR im Strafrechtskontext.
BGE 116 V 218
- Thema: Vorsorgevertrag / Willensmangel
- Kernaussage: Bei einem Vorsorgevertrag kommen die Regeln über die Willensmängel (Art. 23 ff. OR) zur Anwendung.
Letzte Aktualisierung: 2026-05-23