Rechtsprechung zu Art. 127 OR
Leitentscheide (BGE)
BGE 143 III 348
- Thema: Retrozessionen / Verjährung
- Kernaussage: Retrozessionen von Versicherungsprämienanteilen fallen nicht in den Anwendungsbereich der Art. 128 Ziff. 1 OR. Die Herausgabeansprüche verjähren nach der ordentlichen zehnjährigen Frist gemäss Art. 127 OR. Dies a quo ist die Fälligkeit nach Art. 130 Abs. 1 OR.
- Einschlägig für: Zehnjährige Grundregel, Abgrenzung zu Art. 128 Ziff. 1 OR
BGE 129 II 125
- Thema: Wohnbauförderung / Verjährungsfrist
- Kernaussage: Bei der Rückforderung überbezogener Leistungen im Wohbau- und Eigentumsförderungsrecht ist die zehnjährige Frist nach Art. 127 OR nicht ausgeschlossen, wenn keine kürzere Speialfrist eingreift.
- Einschlägig für: Zehnjährige Frist als Auffangregel neben Speialnormen
BGE 124 I 247
- Thema: Quellensteuer / Analogieanwendung
- Kernaussage: Eine Verjährungsfrist von zehn Jahren (entsprechend Art. 127 OR) wird im Rahmen der verfassungsrechtlichen Prüfung der kirchlichen Quellensteuer als massgeblich erachtet. Bestätigt die ergänzende Rolle von Art. 127 OR auch im Steuerrecht.
- Einschlägig für: Analogieanwendung im öffentlichen Recht
BGE 135 V 163
- Thema: BVG-Haftung / Verjährungsverzicht
- Kernaussage: Wer Art. 52 BVG-Ansprüche zessionsweise erwirbt, kann sich auf eine Verjährungsverzichtserklärung berufen. Der Sicherheitsfonds BVG unterliegt hinsichtlich Regressansprüche der zehnjährigen Frist nach Art. 127 OR.
- Einschlägig für: Lückenfüllende Anwendung, Verjährungsverzicht bei Zession
BGE 123 III 213
- Thema: Verjährungseinrede / Rechtsmittelverfahren
- Kernaussage: Die Verjährung läuft auch bei hängigem Gerichtsverfahren weiter. Die Einrede kann auch im bundesgerichtlichen Berufungsverfahren erhoben werden.
- Einschlägig für: Verjährungslauf trotz hängigem Verfahren
BGE 136 V 73
- Thema: BVG-Beiträge / Fälligkeit
- Kernaussage: Fälligkeit und Verjährung rückwirkender Beitragsforderungen bestimmen sich nach Art. 130 Abs. 1 OR i.V.m. der zehnjährigen Frist des Art. 127 OR. Der Beginn richtet sich nach der Fälligkeit der jeweiligen Einzelforderung.
- Einschlägig für: Fälligkeitsbeginn (Art. 130 Abs. 1 OR)
BGE 132 III 226
- Thema: Verjährungsverzicht / Gültigkeit
- Kernaussage: Es besteht ein enger Zusammenhang zwischen Art. 129 und Art. 141 Abs. 1 OR. Der Vorabverzicht ist verboten, unabhängig von der Dauer der jeweiligen Verjährungsfrist — auch für Art. 127 OR.
- Einschlägig für: Vorabverzicht, Verhältnis zu Art. 129 OR
BGE 127 III 328
- Thema: Gutachterhaftung / Auftragsrecht
- Kernaussage: Auftragsrechtliche Schadensersatzansprüche (Liegenschaftsschätzung) verjähren nach der ordentlichen zehnjährigen Frist, da keine verkürzte Speialfrist eingreift.
- Einschlägig für: Zehnjährige Frist bei Auftragsrecht
Weitere Bundesgerichtsentscheide
BGE 113 II 264
- Thema: Werkvertrag / Speialfrist vs. Grundfrist
- Kernaussage: Ein Lehrgerüst ist kein unbewegliches Bauwerk i.S.v. Art. 371 Abs. 2 OR; Gewährleistungsansprüche verjähren nach der einjährigen Werkvertragsfrist, mit der die Grundfrist des Art. 127 OR als Auffangregel konkurriert.
BGE 116 II 158
- Thema: Aktienrecht / Verantwortlichkeitsklage
- Kernaussage: Die Verjährung aktienrechtlicher Verantwortlichkeitsansprüche richtet sich nach der Speialnorm Art. 760 OR (5 Jahre). Wo keine Speialfrist eingreift, bleibt es bei Art. 127 OR.
BGer 9C 920/2008 vom 16.04.2009
- Thema: BVG / lückenfüllende Verjährung
- Kernaussage: Wo das BVG keine eigene Verjährungsregelung trifft, hat die Rechtsprechung lückenfüllend eine zehnjährige Frist analog Art. 127 OR angenommen.
BGer 4A_554/2013 vom 06.11.2019
- Thema: Asbesthaftung / Verjährung
- Kernaussage: Bei Asbestfolgenschäden ist die zehnjährige Frist des Art. 127 OR als Auffangregel massgebend, soweit keine kürzere Speialfrist eingreift.
BGer 4A_211/2008 vom 03.07.2008
- Thema: Kaufvertrag / Baumeisterverpflichtung
- Kernaussage: Nach Ablauf einer fünfjährigen Baumeisterverpflichtung greift die zehnjährige Grundfrist des Art. 127 OR. Die Verjährung beginnt erst mit der Fälligkeit (Art. 130 Abs. 1 OR).
Letzte Aktualisierung: 2026-05-23