Rechtsprechung zu Art. 115 OR
Leitentscheide (BGE)
BGE 128 III 70
- Thema: Vertragsanfechtung, Irrtum, Täuschung
- Kernaussage: Die Wirksamkeit der Anfechtungserklärung setzt das Bestehen des behaupteten Willensmangels voraus. Die Anfechtungserklärung ist grundsätzlich unwiderruflich; Ausnahmen von diesem Grundsatz sind eng begrenzt.
- Einschlägig für: Art. 115 OR i.V.m. Art. 23 ff. OR (Anfechtung des Aufhebungsvertrags)
- Zitate: ~236
BGE 115 V 437
- Thema: Aufhebungsvertrag trotz Kündigungsschutz
- Kernaussage: Trotz zwingender Kündigungsvorschriften kann ein Aufhebungsvertrag nach Art. 115 OR zulässig sein. Die Parteien können das Arbeitsverhältnis vor Beginn oder während der Kündigungsfrist einvernehmlich beenden. Der Arbeitnehmer trägt eine Sperrfrist von bis zu 90 Tagen nach Art. 11 Abs. 3 AVIG.
- Einschlägig für: Art. 115 OR, Art. 336c Abs. 2 OR, Art. 11 Abs. 3 AVIG
BGE 131 III 586
- Thema: Rückforderungsklage, gutgläubige Schuldtilgung
- Kernaussage: Der Drittschuldner, der auf Grund eines die materielle Begründetheit bejahenden Urteils geleistet hat, ist geschützt — auch wenn die Forderung durch Aufhebungsvertrag erloschen war. Der Vertrauensschutz zugunsten des Drittschuldners besteht auch bei angefochtenem Aufhebungsvertrag.
- Einschlägig für: Art. 115 OR, Art. 86 SchKG, Art. 167 OR
- Zitate: ~169
BGE 110 II 168
- Thema: Kündigungsschutz, kein einseitiger Verzicht
- Kernaussage: Der Arbeitnehmer kann nicht einseitig auf den Kündigungsschutz gemäss Art. 336e OR und die damit verbundene Lohnfortzahlung verzichten. Ein Aufhebungsvertrag muss echter Konsens sein — ein formularmässiger Verzicht auf Kündigungsschutzrechte ist nichtig.
- Einschlägig für: Art. 115 OR, Art. 336e OR, Art. 341 OR
BGE 134 III 625
- Thema: Konsensuale Auflösung der Vereinsmitgliedschaft
- Kernaussage: Ein Ausscheiden aus einem Verein ist nicht nur durch einseitigen Austritt (Art. 70 Abs. 2 ZGB) möglich, sondern auch durch vertragliche Einigung zwischen Verein und Mitglied. Der Aufhebungsvertrag nach Art. 115 OR ist formlos gültig, auch wenn der ursprüngliche Beitritt formbedürftig war.
- Einschlägig für: Art. 115 OR, Art. 1 Abs. 1 und 2 OR, Art. 19 Abs. 1 OR
VI. Neuere Rechtsprechung (2025/2026)
BGer 4A_625/2025 vom 1. Mai 2026 — Arbeitsvertrag im Konzern; Aufhebungsvereinbarung
Thema: Arbeitsvertrag im Konzern; Aufhebungsvereinbarung.
Der Aufhebungsvertrag wurde zwischen den Parteien abgeschlossen; bei der Beurteilung der Wirksamkeit ist jedenfalls die in Art. 335 OR (Kündigung des unbefristeten Arbeitsverhältnisses) zum Ausdruck kommende Ordnung zu berücksichtigen. Die Aufhebungsvereinbarung im Konzernverhältnis unterliegt den allgemeinen Anforderungen von Art. 115 OR (echter Konsens, kein einseitiger Verzicht auf zwingendes Recht) (E. 5.4.2).
Einschlägig für: Art. 115 OR, Art. 335 OR; Aufhebungsvereinbarung im Konzern; Konsens
BGE 95 II 419 — Grundstückkauf und formloser Vergleich
Thema: Formbedürftige Abänderung des Kaufvertrages in Bezug auf den Kaufpreis oder formlos gültiger Vergleich, durch den eine Partei im Hinblick auf bestimmte Versprechen der Gegenpartei auf die Anfechtung eines bereits gültig beurkundeten Grundstückkaufs verzichtet.
Ein Aufhebungsvertrag (Verzicht auf die Anfechtung) kann formlos gültig sein, auch wenn der ursprüngliche Grundstückkauf der Formbedürftigkeit unterlag, sofern er die Voraussetzungen eines Vergleichs erfüllt (beidseitiges Nachgeben) und nicht die Rechtswirkungen eines formbedürftigen Kaufvertrags entfaltet.
Einschlägig für: Art. 115 OR, Art. 19 OR; Formbedürftigkeit; Grundstückkauf; Vergleich
Letzte Aktualisierung: 2026-07-17