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Rechtsprechung zu Art. 115 OR

Leitentscheide (BGE)

BGE 118 II 58

  • Thema: Ursprungsentscheid des Vergleichstests; Aufhebungsvertrag während Kündigungssperrfrist (Schwangerschaft)
  • Kernaussage: Der relativ zwingende Charakter von Art. 336c OR hindert die Parteien nicht daran, das Arbeitsverhältnis jederzeit einvernehmlich aufzulösen, sofern damit keine zwingende Gesetzesbestimmung umgangen wird (E. 2a). Für die Gültigkeit ist zusätzlich ein echter Vergleich mit beidseitigen Konzessionen vorausgesetzt (E. 2b).
  • Einschlägig für: Art. 115 OR i.V.m. Art. 336c Abs. 1 lit. c, Art. 341 OR

BGE 128 III 70

  • Thema: Vertragsanfechtung, Irrtum, Täuschung
  • Kernaussage: Die Wirksamkeit der Anfechtungserklärung setzt das Bestehen des behaupteten Willensmangels voraus. Die Anfechtungserklärung ist grundsätzlich unwiderruflich; Ausnahmen von diesem Grundsatz sind eng begrenzt.
  • Einschlägig für: Art. 115 OR i.V.m. Art. 23 ff. OR (Anfechtung des Aufhebungsvertrags)
  • Zitate: ~236

BGE 115 V 437

  • Thema: Aufhebungsvertrag trotz Kündigungsschutz (Pinpoint E. 4b — die Regeste selbst betrifft die Berechnung der Kündigungsfrist bei Krankheit)
  • Kernaussage: Trotz zwingender Kündigungsvorschriften kann praxisgemäss ein Aufhebungsvertrag nach Art. 115 OR zulässig sein. Die Parteien können das Arbeitsverhältnis vor Beginn oder während der Kündigungsfrist einvernehmlich beenden (E. 4b). Der Arbeitnehmer trägt eine Sperrfrist von bis zu 90 Tagen nach Art. 11 Abs. 3 AVIG.
  • Einschlägig für: Art. 115 OR, Art. 336c Abs. 2 OR, Art. 11 Abs. 3 AVIG

BGE 131 III 586

  • Thema: Rückforderungsklage, gutgläubige Schuldtilgung
  • Kernaussage: Der Drittschuldner, der auf Grund eines die materielle Begründetheit bejahenden Urteils geleistet hat, ist geschützt — auch wenn die Forderung durch Aufhebungsvertrag erloschen war. Der Vertrauensschutz zugunsten des Drittschuldners besteht auch bei angefochtenem Aufhebungsvertrag.
  • Einschlägig für: Art. 115 OR, Art. 86 SchKG, Art. 167 OR
  • Zitate: ~169

BGE 110 II 168

  • Thema: Kündigungsschutz, kein einseitiger Verzicht
  • Kernaussage: Der Arbeitnehmer kann nicht einseitig auf den Kündigungsschutz gemäss Art. 336e OR und die damit verbundene Lohnfortzahlung verzichten. Ein Aufhebungsvertrag muss echter Konsens sein — ein formularmässiger Verzicht auf Kündigungsschutzrechte ist nichtig.
  • Einschlägig für: Art. 115 OR, Art. 336e OR, Art. 341 OR

BGE 134 III 625

  • Thema: Konsensuale Auflösung der Vereinsmitgliedschaft
  • Kernaussage: Ein Ausscheiden aus einem Verein ist nicht nur durch einseitigen Austritt (Art. 70 Abs. 2 ZGB) möglich, sondern auch durch vertragliche Einigung zwischen Verein und Mitglied. Der Aufhebungsvertrag nach Art. 115 OR ist formlos gültig, auch wenn der ursprüngliche Beitritt formbedürftig war.
  • Einschlägig für: Art. 115 OR, Art. 1 Abs. 1 und 2 OR, Art. 19 Abs. 1 OR

Bundesgerichtsentscheide (nicht publiziert)

BGer 4A_57/2021 vom 21. Juli 2021

  • Thema: Heutige Leitentscheidformel zum Vergleichstest
  • Kernaussage: Art. 341 Abs. 1 OR verbietet nur den einseitigen Verzicht, nicht den Vergleich mit beidseitigem Nachgeben. Der Aufhebungsvertrag bedarf einer Rechtfertigung durch die Interessen des Arbeitnehmers; die Vermutung eines Beendigungswillens ist nicht leichthin anzunehmen (E. 3.2.3).
  • Einschlägig für: Art. 115 OR, Art. 341 Abs. 1 OR, Art. 336 ff. OR, Art. 30 Abs. 1 lit. a AVIG

BGer 4C.230/2005 vom 1. September 2005

  • Thema: Umgehungsverbot; Verhältnis zu Art. 336c OR
  • Kernaussage: Die relative Unverzichtbarkeit von Art. 336c OR verbietet den Parteien nicht, das Arbeitsverhältnis jederzeit durch einen Aufhebungsvertrag nach Art. 115 OR aufzulösen, sofern keine klare Umgehung des zwingenden Kündigungsschutzes vorliegt (E. 2).
  • Einschlägig für: Art. 115 OR, Art. 336c OR

BGer 4C.250/2001

  • Thema: Initiative des Arbeitnehmers als Indiz, aber nicht hinreichend
  • Kernaussage: Fehlt es an einem eigenen legitimen Interesse des Arbeitnehmers oder liegt der Aufhebungsvertrag primär im Interesse des Arbeitgebers, rechtfertigt die vom Arbeitnehmer ausgegangene Initiative den Vertrag für sich allein nicht (E. 1b).
  • Einschlägig für: Art. 115 OR, Art. 341 Abs. 1 OR

BGer 4C.363/2001 vom 7. Juli 2003

  • Thema: Erlassvertrag als ausschliesslicher Weg des Forderungsverzichts ausserhalb des Nachlassverfahrens
  • Kernaussage: Ausserhalb eines Nachlassverfahrens ist ein Forderungsverzicht allein in einem zweiseitigen Aufhebungsvertrag nach Art. 115 OR möglich. Blosses jahrelanges Nichtversenden von Kontoauszügen begründet ohne übereinstimmenden Willen (Art. 18 OR) keinen stillschweigenden Verzicht (E. 3).
  • Einschlägig für: Art. 115 OR, Art. 18 OR

BGer 8C_94/2020 vom 9. Juli 2020

  • Thema: Reziprozität konkret quantifiziert; AVIG-Abgrenzung Sperrfristverzicht vs. freiwillige Leistung
  • Kernaussage: Eine Abfindung, die den durch den Sperrfristverzicht entstehenden Nachteil übersteigt, erfüllt das Reziprozitätserfordernis; der übersteigende Teil kann als freiwillige Arbeitgeberleistung nach Art. 11a AVIG gelten (E. 6.3, 7.1 f.). Konkret: Fr. 61'116.– Gesamtentschädigung für einen Sperrfristverzicht im Gegenwert von rund Fr. 22'750.–.
  • Einschlägig für: Art. 115 OR, Art. 336c Abs. 1 lit. b OR, Art. 11 Abs. 3 und 11a AVIG

BGer 4A_283/2023 vom 12. März 2024

  • Thema: Hohe Hürden der Anfechtung; Aufhebungsvertrag als Reserveursache im Schadenersatzrecht
  • Kernaussage: Wirtschaftlich vorteilhafte Aufhebungsverträge (hier: Behalt einer Liegenschaft plus Fr. 2 Mio. Barzahlung) lassen sich nicht allein mit dem Hinweis anfechten, man habe “einlenken müssen”. Der freiwillige Vertragsschluss fällt in den eigenen Verantwortungsbereich und kann als hypothetische Kausalität (Reserveursache) berücksichtigt werden (E. 3.2.2).
  • Einschlägig für: Art. 115 OR, Art. 23 OR, Art. 97 OR

BGer 4A_625/2025 vom 1. Mai 2026 — Arbeitsvertrag im Konzern; Aufhebungsvereinbarung

Thema: Objektiv wesentliche Elemente des Aufhebungsvertrags; Nichtigkeit bei fehlender Arbeitgeberstellung.

Parteien eines arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrags sind notwendigerweise Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Objektiv wesentlich sind der Beendigungswille und die Festlegung eines Beendigungsdatums. Wird die Auflösung mit einer Gesellschaft vereinbart, die mangels Arbeitgeberstellung dazu gar nicht berechtigt ist, ist diese Vertragsklausel nach Art. 20 Abs. 1 OR nichtig; hängt ein weiterer wesentlicher Vertragsbestandteil (hier ein Konkurrenzverbot) untrennbar damit zusammen, führt dies zur Gesamtnichtigkeit der Vereinbarung (E. 5.4.2).

Einschlägig für: Art. 115 OR, Art. 20 OR, Art. 335 OR; Aufhebungsvereinbarung im Konzern


Kantonale / vorinstanzliche Entscheide

Kantonsgericht SG, BO.2023.40-K3 vom 27. Februar 2025

  • Kanton: SG
  • Thema: Anwendung von Vergleichstest und Lehrekritik (“vernünftiges Interesse”) im selben Fall
  • Kernaussage: Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Aufhebungsvereinbarung ist nach bundesgerichtlicher Praxis ein echter Vergleich mit beidseitigem Nachgeben; die Lehre kritisiert diese Anknüpfung an Art. 341 OR und stellt stattdessen auf ein objektiv nachvollziehbares Interesse des Arbeitnehmers ab. Im konkreten Fall war die Aufhebungsvereinbarung nach beiden Massstäben ungültig (E. 1c/bb–ee).
  • Zitierte Literatur: Gremper/Halbeisen, Fachhandbuch Arbeitsrecht; Aebischer, Aufhebungsvereinbarung und Verzichtsverbot; Zobl, Der arbeitsrechtliche Aufhebungsvertrag; Farner, ArbR 2010; Streiff/von Kaenel/Rudolf, Praxiskommentar OR 319–362
  • Einschlägig für: Art. 115 OR, Art. 341 Abs. 1 OR

Obergericht ZH, RA260002 vom 8. April 2026

  • Kanton: ZH
  • Thema: Ex-post-Ausgewogenheitstest bei verkürzter Kündigungsfrist
  • Kernaussage: Die Ausgewogenheit einer Aufhebungsvereinbarung bemisst sich danach, ob der Arbeitnehmer ex post faktisch schlechter gestellt wurde, als er bei einer ordentlichen Arbeitgeberkündigung gewesen wäre. Blosse Auszahlung ohnehin geschuldeter Überstunden- und Ferienguthaben stellt kein Zugeständnis dar (E. 1.1).
  • Einschlägig für: Art. 115 OR, Art. 336c OR

Arbeitsgericht ZH, AH250108 vom 19. Januar 2026

  • Kanton: ZH
  • Thema: Dogmatische Grundlage und konkludenter Abschluss
  • Kernaussage: Der Aufhebungsvertrag hat im Arbeitsvertragsrecht keine ausdrückliche Regelung erfahren; seine Zulässigkeit beruht auf der allgemeinen Vertragsfreiheit (Art. 19 OR) und wird direkt oder analog auf Art. 115 OR gestützt. Infolge der Formfreiheit kann er konkludent geschlossen werden; bei Umgehungsabsicht werden die umgangenen Schutzvorschriften trotzdem angewandt (E. 2.1).
  • Einschlägig für: Art. 115 OR, Art. 19 OR

Obergericht ZH, NP210036 vom 26. April 2023

  • Kanton: ZH
  • Thema: Abgrenzung Forderungsaufhebung vs. Aufhebung des ganzen Vertragsverhältnisses
  • Kernaussage: Vom Vertrag über die Aufhebung einer Obligation ist die Vereinbarung über die Aufhebung eines ganzen Vertragsverhältnisses abzugrenzen; auf diese findet Art. 115 OR nur analog Anwendung, wobei bestimmte Formvorschriften einzuhalten sind. Der Vertragsschluss erfordert übereinstimmende Willensäusserung nach Art. 1 f. OR (E. 10.3).
  • Einschlägig für: Art. 115 OR

VI. Weitere Rechtsprechung außerhalb des Arbeitsrechts

BGE 95 II 419 — Grundstückkauf und formloser Vergleich

Thema: Formbedürftige Abänderung des Kaufvertrages in Bezug auf den Kaufpreis oder formlos gültiger Vergleich, durch den eine Partei im Hinblick auf bestimmte Versprechen der Gegenpartei auf die Anfechtung eines bereits gültig beurkundeten Grundstückkaufs verzichtet.

Ein Aufhebungsvertrag (Verzicht auf die Anfechtung) kann formlos gültig sein, auch wenn der ursprüngliche Grundstückkauf der Formbedürftigkeit unterlag, sofern er die Voraussetzungen eines Vergleichs erfüllt (beidseitiges Nachgeben) und nicht die Rechtswirkungen eines formbedürftigen Kaufvertrags entfaltet.

Einschlägig für: Art. 115 OR, Art. 19 OR; Formbedürftigkeit; Grundstückkauf; Vergleich


Letzte Aktualisierung: 2026-09-18