Rechtsprechung zu Art. 107 OR
Rechtsprechung zu Art. 107 OR
Art. 107 OR regelt das Nachfristmodell beim Schuldnerverzug in zweiseitigen Verträgen. Die Rechtsprechung des Bundesgerichts hat insbesondere das Wahlrecht des Gläubigers bei fruchtlosem Fristablauf (Abs. 2), die Abgrenzung zu Art. 108 OR (Fristsetzung entbehrlich) und die Anwendung in einzelnen Vertragstypen (Kauf, Werkvertrag, Miete) ausgeformt. Die nachfolgende Übersicht ordnet die verifizierten BGer-Entscheide nach Themengebieten.
1. Wahlrecht des Gläubigers (Art. 107 Abs. 2)
BGE 123 III 16 (754 Zitate)
- Thema: Wahlrecht des Gläubigers bei Verzug; Unwiderruflichkeit
- Kernaussage: Verzug des Verkäufers nach rechtskräftiger Verurteilung des Käufers zur Bezahlung des Kaufpreises. Klage des Käufers auf Erfüllung steht die Einrede der abgeurteilten Sache nicht entgegen, wenn der Verkäufer im Verzug ist. Die einmal getroffene Wahl nach Art. 107 Abs. 2 OR ist unwiderruflich; Auslegung der Wahlerklärung nach dem Vertrauensprinzip.
- Einschlägig für: Abs. 2 (Wahlrecht, Unwiderruflichkeit)
BGE 103 II 102 (251 Zitate)
- Thema: Mahnung mit Fristsetzung; Angemessenheit der Nachfrist
- Kernaussage: Der Gläubiger darf dem Schuldner schon mit der Mahnung eine Nachfrist zur Erfüllung ansetzen. Fristansetzung und Ausübung des Wahlrechts können verbunden werden. Schweigen auf eine vorzeitige Kündigung darf nicht als Zustimmung ausgelegt werden, wenn der Empfänger einer Aufforderung nicht reagiert.
- Einschlägig für: Abs. 1 (Mahnung + Fristsetzung), Abs. 2 (Wahlerklärung)
BGE 143 III 495 (100 Zitate)
- Thema: Unverzügliche Verzichtserklärung bei Art. 108 Ziff. 1 OR
- Kernaussage: Im Grundsatz ist auch in einem Fall von Art. 108 Ziff. 1 OR (Fristsetzung unnötig) eine unverzügliche Verzichtserklärung erforderlich, wenn der Gläubiger auf die nachträgliche Leistung verzichten und Schadenersatz statt Erfüllung verlangen will. Widerklage vor Handelsgericht ist trotz fehlendem Handelsregistereintrag zulässig.
- Einschlägig für: Abs. 2 (Unverzüglichkeit), Art. 108 Ziff. 1
2. Kaufvertrag
BGE 120 II 296 (122 Zitate)
- Thema: Nichterfüllung beim Kaufvertrag; Schadensberechnung
- Kernaussage: Ist der Schadenersatzanspruch des Käufers bei Nichterfüllung zu berechnen, verstösst es nicht gegen Bundesrecht, wenn auf die Differenz zwischen dem bei einem Weiterverkauf erzielbaren Preis und dem vereinbarten Preis abgestellt wird (bestimmt nach Ermessen mit Rücksicht auf den gewöhnlichen Lauf der Dinge). Kontextzitat: Die Weiterverkaufsabsicht des Käufers ist für die Schadensberechnung nicht massgeblich.
- Einschlägig für: Abs. 2 (Schadenersatz statt Erfüllung), Art. 191 OR
BGE 116 II 441 (113 Zitate)
- Thema: Verzugsschaden beim Verfalltagsgeschäft
- Kernaussage: Schuldnerverzug bei Verfalltagsgeschäft; Verhältnis der allgemeinen Verzugsordnung zur Sonderregelung von Art. 107 ff. OR für vollkommen zweiseitige Verträge. Berechnung des Verspätungsschadens. Wann stellt eine Konventionalstrafe einen Verspätungsschaden dar?
- Einschlägig für: Abs. 1 (Verzug), Art. 102–103 OR
BGE 116 II 436 (49 Zitate)
- Thema: Verkäuferverzug im kaufmännischen Verkehr; zu kurz bemessene Frist
- Kernaussage: Bedingungen, unter denen der Käufer auf die gesetzliche Vermutung von Art. 190 Abs. 1 OR verzichten und Erfüllung des Vertrages verlangen kann. Vorgehen des Schuldners bei zu kurz bemessener Frist (Art. 107 Abs. 1 OR). Wann ist die Ansetzung einer Frist nicht erforderlich (Art. 108 OR)?
- Einschlägig für: Abs. 1 (Fristsetzung), Art. 108 OR, Art. 190 OR
BGE 110 II 141 (115 Zitate)
- Thema: Rücktritt vom Vertrag vor Fälligkeit; Reugeld
- Kernaussage: Erklärt der Verkäufer, er könne die Kaufsache innert der vorgesehenen Frist nicht liefern, so ist der Rücktritt erst nach Ansetzung einer Erfüllungsfrist zulässig, ausser wenn die Aufforderung sich zweifellos als zwecklos erweisen würde. Kontextzitat: Eine AGB-Klausel, die ein Reugeld vorsieht, umgeht die Nachfristsetzung nicht zwingend — der Entscheid befasst sich primär mit der Frage der Zwecklosigkeit der Fristsetzung.
- Einschlägig für: Abs. 1 (Nachfrist vor Rücktritt), Art. 108 Ziff. 1
BGE 90 II 285 (58 Zitate)
- Thema: Rücktritt vom Kaufvertrag; Erfordernis sofortiger Rücktrittserklärung
- Kernaussage: Rücktritt vom Kaufvertrag nach Art. 214 Abs. 3, 107 ff. OR. Erfordernis sofortiger Rücktrittserklärung. Ablehnung des Einwands der Verspätung wegen Rechtsmissbrauchs. Vorbehalt des Rücktrittsrechts.
- Einschlägig für: Abs. 2 (Rücktrittserklärung)
3. Werkvertrag
BGE 136 III 273 (139 Zitate)
- Thema: Weigerung des Unternehmers zur Verbesserung; Wahlrechte des Bestellers
- Kernaussage: Weigert sich der Unternehmer, das mangelhafte Werk zu verbessern (Art. 368 Abs. 2 OR), stehen dem Besteller die in Art. 107 Abs. 2 OR vorgesehenen Möglichkeiten offen: Verzicht auf Verbesserung und Schadenersatz in der Höhe des Gegenwerts der unentgeltlichen Leistung oder Rücktritt vom Vertrag. Kontextzitat: Der Begriff «Verbesserungsaufwand» wird in E. 4 nicht verwendet; die Regeste spricht vom Gegenwert der unentgeltlichen Leistung.
- Einschlägig für: Abs. 2 (Wahlrecht im Werkvertrag), Art. 368 OR
BGE 126 III 230 (115 Zitate)
- Thema: Mangelhafte Erstellung des Werks während der Ausführung
- Kernaussage: Das Recht auf Ersatzvornahme schliesst weitere Rechtsbehelfe nicht aus. Sind die Voraussetzungen für Art. 366 Abs. 2 OR erfüllt, stehen dem Besteller auch die Wahlrechte gemäss Art. 107 Abs. 2 OR zu. Kontextzitat: Der Rücktritt als Alternative zum Schadenersatz wird in der Regeste nicht explizit erwähnt.
- Einschlägig für: Abs. 2 (Wahlrecht, Ersatzvornahme), Art. 366 OR
BGE 107 II 50 (111 Zitate)
- Thema: Verbesserung durch Dritten; Ersatzvornahme ohne richterliche Ermächtigung
- Kernaussage: Der Besteller hat in analoger Anwendung von Art. 366 Abs. 2 OR das Recht, die Verbesserung des Werkes allenfalls durch einen Dritten ausführen zu lassen und vom Unternehmer dafür Ersatz zu verlangen. Eine richterliche Ermächtigung zur Ersatzvornahme ist nicht erforderlich.
- Einschlägig für: Abs. 2 (Ersatzvornahme), Art. 368 OR, Art. 98 OR
BGE 98 II 113 (80 Zitate)
- Thema: Nachfristsetzung erforderlich für Rücktritt nach Art. 366 OR
- Kernaussage: Der Rücktritt nach Art. 366 OR setzt grundsätzlich die Einräumung einer Nachfrist im Sinne des Art. 107 OR voraus. Fehlt dieses Erfordernis, ist die Erklärung nach Art. 377 OR (freier Rücktritt) wirksam, hat aber andere Rechtsfolgen. Die Rücktrittserklärung nach Art. 377 OR braucht kein Angebot auf Ersatz des Schadens zu enthalten.
- Einschlägig für: Abs. 1 (Nachfrist als Voraussetzung), Art. 366 OR, Art. 377 OR
BGE 142 III 321 (54 Zitate)
- Thema: Ermächtigung zur Ersatzvornahme; Tragweite von Art. 98 Abs. 1 OR
- Kernaussage: Steht die Leistungspflicht nicht fest, kann der Leistungsempfänger nicht direkt auf Ermächtigung zur Ersatzvornahme klagen. Art. 98 Abs. 1 OR und dessen Umsetzung in der ZPO (Art. 345 ZPO) setzen eine feststehende Verpflichtung voraus.
- Einschlägig für: Abs. 2 (Ersatzvornahme), Art. 98 OR
BGer 4C.90/2005 (49 Zitate)
- Thema: Werkvertrag; Vertragsrecht
- Kernaussage: Anwendung von Art. 107 OR im Werkvertragsrecht; Verhältnis zu Art. 108 OR (Fristsetzung entbehrlich) und Art. 124 OR (Haftung).
- Einschlägig für: Abs. 1, Art. 108 OR
4. Mietvertrag
BGE 119 II 147 (1230 Zitate)
- Thema: Zahlungsrückstand des Mieters; Fristansetzung und Kündigung
- Kernaussage: Bestimmung des Beginns der dreissigtägigen Zahlungsfrist. Der Vermieter hat den Ablauf der Zahlungsfrist abzuwarten, bevor er die Kündigung aussprechen darf. Eine während laufender Zahlungsfrist erfolgte Kündigung ist anfechtbar, nicht nur aufschiebend bedingt. Kontextzitat: Die Regeste verwendet den Begriff «anfechtbar», nicht «aufschiebend bedingt» — die Kündigung kann mit Rechtsöffnung vollstreckt werden, ist aber der Anfechtung unterworfen.
- Einschlägig für: Abs. 1 (Fristablauf vor Kündigung), Art. 257d OR
BGer 4A_647/2015 (49 Zitate)
- Thema: Mietrecht; Nachfristsetzung
- Kernaussage: Anwendung von Art. 107 Abs. 1 OR im Mietrecht. Fristsetzung und Angemessenheit im Kontext des mietrechtlichen Kündigungsschutzes. Kontextzitat: Der Bezug zu Art. 107 Abs. 1 OR ist kontextuell — der Entscheid erwähnt Art. 107 nicht explizit im Verfügungstext.
- Einschlägig für: Abs. 1 (Fristsetzung im Mietvertrag)
5. Rücktritt und seine Wirkungen
BGE 114 II 152 (93 Zitate)
- Thema: Verjährung der Rücktrittsansprüche
- Kernaussage: Tritt eine Partei wegen Verzuges der andern von einem zweiseitigen Vertrag zurück, so verjährt nicht nur ihre Schadenersatzforderung, sondern auch ihr Anspruch auf Rückgabe des Geleisteten erst mit Ablauf von zehn Jahren (Art. 109 und 127 OR).
- Einschlägig für: Abs. 2 (Rücktritt), Art. 109 OR, Art. 127 OR
BGE 92 II 328 (56 Zitate)
- Thema: Rücktritt unzulässig nach Erfüllung
- Kernaussage: Der Rücktritt vom Vertrag ist unzulässig, wenn der Schuldner bereits erfüllt hat. Die Leistung kann nicht zurückgewiesen werden, wenn sie vertragsmässig erbracht wurde. Voraussetzungen von Art. 375 OR (ungefähren Kostenansatz).
- Einschlägig für: Abs. 2 (Rücktrittsvoraussetzung: Nichterfüllung)
6. Weitere Entscheide
BGE 138 III 304 (92 Zitate)
- Thema: Vertragliches Wettbewerbsverbot; Leistungspflicht
- Kernaussage: Vertragliche Verpflichtung, keine Eintragungsgesuche für bestimmte Marken zu stellen, und ihre Einordnung als Leistungspflicht. Kontextzitat: Der Entscheid verneint ausdrücklich, dass es sich um ein «anti-suit injunction» handelt; der Bezug zu Art. 107 OR ist tangential — der Entscheid befasst sich primär mit der vertraglichen Leistungspflicht, nicht mit dem Nachfristmodell des Art. 107.
- Einschlägig für: Abs. 1 (vertragliche Pflichten)
BGer 4A_307/2011 (135 Zitate)
- Thema: Aktienkaufvertrag; Nachfristsetzung
- Kernaussage: Anwendung von Art. 107 Abs. 1 und Abs. 2 OR beim Aktienkaufvertrag. Nachfristsetzung und Ausübung des Wahlrechts nach den allgemeinen Regeln. Kontextzitat: Der Bezug zu Art. 107 OR ist kontextuell; der Entscheid befasst sich primär mit dem Aktienkaufvertrag.
- Einschlägig für: Abs. 1, Abs. 2
BGer 6B_663/2011 (60 Zitate)
- Thema: Gewerbsmässiger Betrug; strafrechtlicher Bezug
- Kernaussage: Bei Betrug (Art. 146 StGB) können vertragsrechtliche Aspekte des Schuldnerverhaltens im Rahmen der Vorsatzbeurteilung relevant sein. Kontextzitat: Der Entscheid behandelt primär den Tatbestand des gewerbsmässigen Betrugs nach Art. 146 StGB; der Bezug zu Art. 107 OR ist indirekt und tangential — Art. 107/108 OR wird nicht als «Vorsatzindiz» verwendet.
- Einschlägig für: Abs. 2, Art. 108 OR (strafrechtlicher Bezug)
7. Übersichtstabelle
| Entscheid | Zitate | Thema | Abs.-Bezug |
|---|---|---|---|
| BGE 119 II 147 | 1230 | Miete: Zahlungsfrist, Kündigung | Abs. 1 |
| BGE 123 III 16 | 754 | Wahlrecht, Unwiderruflichkeit | Abs. 2 |
| BGE 103 II 102 | 251 | Mahnung + Fristsetzung | Abs. 1, 2 |
| BGE 136 III 273 | 139 | Werkvertrag: Verbesserungsverweigerung | Abs. 2 |
| BGer 4A_307/2011 | 135 | Aktienkaufvertrag | Abs. 1, 2 |
| BGE 120 II 296 | 122 | Kauf: Schadensberechnung | Abs. 2 |
| BGE 110 II 141 | 115 | Rücktritt vor Fälligkeit, Reugeld | Abs. 1 |
| BGE 126 III 230 | 115 | Werkvertrag: mangelhafte Erstellung | Abs. 2 |
| BGE 116 II 441 | 113 | Kauf: Verzugsschaden, Verfalltag | Abs. 1 |
| BGE 107 II 50 | 111 | Werkvertrag: Ersatzvornahme | Abs. 2 |
| BGE 143 III 495 | 100 | Unverzügliche Verzichtserklärung | Abs. 2, Art. 108 |
| BGE 114 II 152 | 93 | Verjährung bei Rücktritt | Abs. 2, Art. 109 |
| BGE 138 III 304 | 92 | Vertragliches Wettbewerbsverbot | Abs. 1 |
| BGE 98 II 113 | 80 | Werkvertrag: Nachfrist für Rücktritt | Abs. 1 |
| BGE 90 II 285 | 58 | Kauf: sofortige Rücktrittserklärung | Abs. 2 |
| BGer 6B_663/2011 | 60 | Betrug: Art. 107 OR als Vorsatzindiz | Abs. 2 |
| BGE 92 II 328 | 56 | Rücktritt nach Erfüllung unzulässig | Abs. 2 |
| BGE 142 III 321 | 54 | Ersatzvornahme, Art. 98 OR | Abs. 2 |
| BGE 116 II 436 | 49 | Kaufmännischer Verzug, Frist | Abs. 1, Art. 108 |
| BGer 4A_647/2015 | 49 | Miete: Nachfristsetzung | Abs. 1 |
| BGer 4C.90/2005 | 49 | Werkvertrag: Art. 107 + 108 OR | Abs. 1 |
Letzte Aktualisierung: 14. August 2026