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Rechtsprechung zu Art. 97 OR

Rechtsprechung zu Art. 97 OR

I. Leitentscheide

BGE 144 III 155 — Schadensbestimmung bei pflichtwidriger Anlageberatung

BGE 144 III 155 vom 16. April 2018 (I. zivilrechtliche Abteilung)
→ BGE 144 III 155

  • Sachverhalt: Ein Bankkunde erwarb auf Empfehlung seiner Kundenberaterin strukturierte Finanzprodukte (u.a. Lehman-Brothers-Zertifikate) für rund Fr. 300'000.–. Die Bank klärte ihn pflichtwidrig nicht über das spezifische Ausfallrisiko des Emittenten auf. Nach dem Zusammenbruch des Emittenten erlitten die Anlagen einen Totalverlust. Der Anleger verlangte den vollen Kaufpreis als Schadenersatz zurück.
  • Kernaussage: Bei der Verletzung vertraglicher Aufklärungs- und Beratungspflichten im Rahmen einer Anlageberatung (Art. 398 Abs. 2 i.V.m. Art. 97 Abs. 1 OR) bemisst sich der Schaden nach der Differenzhypothese: Zu vergleichen ist der tatsächliche Wert der pflichtwidrig empfohlenen Papiere mit dem hypothetischen Wert, den das investierte Kapital bei anlegerprofilkonformer Alternativanlage erzielt hätte. Steht die Pflichtverletzung fest, besteht die tatsächliche Vermutung, dass der Kunde bei gehöriger Aufklärung die riskante Anlage nicht getätigt hätte.

BGE 135 III 212 — Nachträgliche subjektive Leistungsunmöglichkeit

BGE 135 III 212 vom 15. Januar 2009 (I. zivilrechtliche Abteilung)
→ BGE 135 III 212

  • Sachverhalt: Eine Grundeigentümerin verpflichtete sich vertraglich gegenüber der Nachbarin, störende Dachaufbauten abzubrechen. Bevor sie den Rückbau ausführte, begründete sie Stockwerkeigentum und verkaufte die Einheiten an Dritte. Auf das Beseitigungsbegehren wandte sie ein, die Leistung sei ihr nachträglich subjektiv unmöglich geworden, da sie über das Dach keine Verfügungsmacht mehr habe und die Stockwerkeigentümer den Rückbau verweigerten.
  • Kernaussage: Subjektive Unmöglichkeit nach Art. 97 Abs. 1 OR liegt erst vor, wenn das Leistungshindernis für den Schuldner geradezu unüberwindbar ist. Der blosse Verlust der sachenrechtlichen Verfügungsmacht befreit den Schuldner nicht von seiner Primärleistungspflicht, solange nicht feststeht, dass jede zumutbare Anstrengung zur Wiedererlangung der Verfügungsmacht (z.B. Rückkauf oder Entschädigung der Dritten) definitiv aussichtslos ist.

BGE 130 III 591 — Stichtag der Schadensberechnung, Verzugs- und Schadenszins sowie Gehilfenmitverschulden

BGE 130 III 591 vom 13. August 2004 (I. zivilrechtliche Abteilung)
→ BGE 130 III 591

  • Sachverhalt: Bei der Errichtung eines Gebäudes führten Planungs- und Ausführungsfehler von Architekten und Ingenieuren zu massiven Bauschäden. Der Bauherr zog zur Überwachung der Mängelbehebung einen eigenen Bauherrenvertreter bei, der seinerseits Kontrollpflichten vernachlässigte. Der Bauherr forderte Schadenersatz nebst Verzugszins seit Klageeinleitung.
  • Kernaussage:
    1. Wird der Schaden auf den Zeitpunkt des kantonal letztinstanzlichen Urteils berechnet, steht Verzugszins nach Art. 104 OR erst ab dem Tag der Urteilsfällung zu, da die Geldschuld erst dann feststeht.
    2. Für Auslagen, die der Geschädigte bereits vor dem Urteilstag tätigen musste, gebührt ihm Schadenszins von 5 % ab Entstehungsdatum als Schadensposten nach Art. 97 OR.
    3. Lässt sich der Gläubiger bei der Rechtsausübung durch einen Ausübungsgehilfen vertreten, muss er sich dessen unsorgfältiges Verhalten bei der Schadensbemessung als Mitverschulden nach Art. 101 i.V.m. Art. 44 Abs. 1 OR anrechnen lassen.

BGE 132 III 359 — Arztvertrag, Sterilisationsfehler und Kindesunterhalt als Vermögensschaden

BGE 132 III 359 vom 20. Dezember 2005 (I. zivilrechtliche Abteilung)
→ BGE 132 III 359

  • Sachverhalt: Eine Mutter liess sich im Spital sterilisieren, um eine weitere Schwangerschaft zu vermeiden. Der operierende Arzt setzte den Clip fahrlässig am falschen Band statt am Eileiter an. Die Patientin wurde erneut schwanger und brachte ein gesundes Kind zur Welt. Die Eltern klagten gegen den Arzt auf Ersatz der gesamten gesetzlichen Barunterhaltskosten.
  • Kernaussage: Die Pflicht der Eltern zur Bestreitung des Kindesunterhalts stellt eine unfreiwillige Vermehrung der Passiven und damit einen echten Vermögensschaden nach der Differenzhypothese dar. Der Schadenersatzanspruch nach Art. 398 Abs. 2 i.V.m. Art. 97 Abs. 1 OR verletzt die Menschenwürde des Kindes nicht (das Kind ist kein Schaden, wohl aber die wirtschaftliche Unterhaltslast). Die Freigabe zur Adoption oder eine Abtreibung stellen keine zumutbaren Schadensminderungspflichten nach Art. 44 Abs. 1 OR dar.

BGE 139 III 190 — Ausschluss separater Schadenersatzklagen für Prozesskosten

BGE 139 III 190 vom 26. Februar 2013 (I. zivilrechtliche Abteilung)
→ BGE 139 III 190

  • Sachverhalt: Ein Mieter obsiegte in einem mietrechtlichen Anfechtungsverfahren. Da das kantonale Verfahrensrecht keine Parteientschädigung vorsah, blieben seine Anwaltskosten von rund Fr. 12'000.– ungedeckt. Er erhob gestützt auf Art. 97 Abs. 1 OR eine separate Schadenersatzklage gegen den Vermieter.
  • Kernaussage: Eine separate oder nachträgliche Schadenersatzklage nach Art. 97 Abs. 1 OR ist für alle Kosten ausgeschlossen, die funktionell zur Prozessführung gehören und vom System der Parteientschädigung nach Art. 95 ff. ZPO erfasst werden. Das Zivilprozessrecht regelt die Kostenverteilung abschliessend.

BGE 127 III 357 — Anwaltshaftung, Sorgfaltsmassstab und Schadensminderungsobliegenheit

BGE 127 III 357 vom 28. Juni 2001 (I. zivilrechtliche Abteilung)
→ BGE 127 III 357

  • Sachverhalt: Ein Rechtsanwalt verfasste für seine Mandantin eine Scheidungskonvention, in der sie auf nachehelichen Unterhalt verzichtete, im unzutreffenden Glauben, der Verzicht sei bei veränderten Verhältnissen gerichtlich abänderbar. Als die Mandantin verarmte und ein Revisionsgesuch abgewiesen wurde, forderte sie vom Anwalt Schadenersatz.
  • Kernaussage: Der Rechtsanwalt haftet nach Art. 398 Abs. 2 i.V.m. Art. 97 Abs. 1 OR für die fehlerhafte Rechtsberatung. Die Verkennung der klaren Rechtswirkungen einer Genehmigungskonvention stellt eine grobe Sorgfaltspflichtverletzung dar, die eine Exkulpation ausschliesst. Die geschädigte Partei trifft jedoch die Obliegenheit zur Schadensminderung (Art. 44 Abs. 1 OR), zumutbare und erfolgversprechende Rechtsmittel gegen fehlerhafte Entscheide zu ergreifen.

BGE 113 II 246 — Pistensicherungspflicht der Bergbahnen als vertragliche Nebenpflicht

BGE 113 II 246 vom 28. April 1987 (I. zivilrechtliche Abteilung)
→ BGE 113 II 246

  • Sachverhalt: Eine Skifahrerin stürzte im Skigebiet Zermatt bei Nebel über eine nicht markierte, ungesicherte Felswand ab und verletzte sich schwer. Die Seilbahngesellschaft berief sich darauf, der Transportvertrag ende beim Verlassen der Seilbahnstation; für Pistenunfälle hafte sie ausschliesslich deliktisch nach Art. 41 OR.
  • Kernaussage: Bergbahnunternehmungen, die Skipisten anlegen und unterhalten, haften ihren Fahrgästen nicht nur deliktisch, sondern auch vertraglich nach Art. 97 Abs. 1 OR. Die Pflicht zur Pistensicherung gegen atypische Gefahren ist eine vertragliche Nebenpflicht zum Personentransportvertrag.

BGE 133 III 257 — Abgrenzung von unmittelbarem Mangelschaden und mittelbarem Mangelfolgeschaden

BGE 133 III 257 vom 1. Januar 2007 (I. zivilrechtliche Abteilung)
→ BGE 133 III 257

  • Sachverhalt: Ein Händler lieferte Papageien, die mit einem tödlichen Virus infiziert waren. Durch die Übertragung des Virus ging der gesamte vorhandene Vogelbestand des Käufers ein. Strittig war, ob der Verkäufer für diesen Schaden ohne Verschulden nach Art. 208 Abs. 2 OR haftet oder ob Art. 97 OR greift.
  • Kernaussage: Der durch die Ansteckung verursachte Verlust des Tierbestandes stellt einen unmittelbaren Mangelschaden dar, für den der Verkäufer nach Art. 208 Abs. 2 OR kausal (verschuldensunabhängig) haftet. Für weitergehende mittelbare Mangelfolgeschäden greift die Verschuldenshaftung nach Art. 208 Abs. 3 i.V.m. Art. 97 Abs. 1 OR mit Exkulpationsmöglichkeit des Schuldners.

II. Weitere Entscheide

BGer 4A_415/2021 — Strenge Substanziierungsobliegenheit des Schadens

BGer 4A_415/2021 vom 18. März 2022 (I. zivilrechtliche Abteilung)
→ BGer 4A_415/2021

  • Sachverhalt: In einem werkvertraglichen Schadenersatzprozess verwies die Klägerin für die Bezifferung ihres Schadens pauschal auf einen Ordner voller Rechnungen und Lieferscheine, ohne die einzelnen Schadenspositionen in der Klageschrift aufzuschlüsseln.
  • Kernaussage: Nach Art. 221 Abs. 1 lit. d ZPO müssen die anspruchsbegründenden Tatsachen in der Rechtsschrift selbst dargelegt werden. Ein bloser Verweis auf Aktenbeilagen genügt nicht. Die richterliche Schadensschätzung nach Art. 42 Abs. 2 OR entbindet den Kläger nicht von der Behauptungslast der Schätzungsgrundlagen.

BGer 4A_202/2019 — Schadenssubstanziierung bei Anlageberatungsklage gegen Bank

BGer 4A_202/2019 vom 11. Dezember 2019 (I. zivilrechtliche Abteilung)
→ BGer 4A_202/2019

  • Sachverhalt: Ein Bankkunde verlangte Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung und reichte Depotauszüge ein, ohne die Renditedifferenz zwischen den empfohlenen Papieren und hypothetischen Alternativen rechnerisch darzulegen.
  • Kernaussage: Bestätigung des Nichteintretensentscheids des Zürcher Handelsgerichts (ZH HG HG170049). Die Substanziierung verlangt, dass die Tatsachenbehauptungen so detailliert vorgetragen werden, dass die Beklagte gezielt bestreiten und das Gericht Beweis abnehmen kann.

BGE 127 III 543 — Architektenvertrag: Fehlen des Eigenschadens bei Genossenschaftsklage

BGE 127 III 543 vom 14. Juni 2001 (I. zivilrechtliche Abteilung)
→ BGE 127 III 543

  • Sachverhalt: Eine Wohnbaugenossenschaft liess durch einen Architekten ein Gebäude erstellen und übertrug das Eigentum noch vor Schadensfeststellung an die Stockwerkeigentümer. Wegen Baumängeln forderte die Genossenschaft Schadenersatz nach Art. 97 Abs. 1 OR.
  • Kernaussage: Klageabweisung mangels Eigenschadens. Schadenersatz nach Art. 97 OR erfordert eine Vermögenseinbusse in der Rechtssphäre des Klägers selbst. Da die Genossenschaft nicht Eigentümerin war und keine Regressansprüche belegte, stand ihr kein Anspruch zu.

BGE 111 II 263 — Bankhaftung bei Auszahlung auf gefälschte Vollmacht und Mitverschulden

BGE 111 II 263 vom 2. Juli 1985 (I. zivilrechtliche Abteilung)
→ BGE 111 II 263

  • Sachverhalt: Ein Dritter entwendete das Sparheft eines Bankkunden aus dessen unverschlossenem Pult und hob unter Vorlage einer gefälschten Vollmacht Fr. 45'000.– ab. Der Kontoinhaber forderte Auszahlung des Guthabens nach Art. 97 OR.
  • Kernaussage: Die Bank haftet aus Vertrag für die gehörige Prüfung der Vollmacht. Die unsorgfältige Verwahrung des Sparhefts durch den Kunden unterbricht die Kausalkette nicht, führt aber zu einer Herabsetzung des Schadenersatzes wegen Mitverschuldens nach Art. 44 Abs. 1 OR.

BGE 116 II 441 — Schadensberechnung bei Verzug und Differenzhypothese

BGE 116 II 441 vom 19. Juni 1990 (I. zivilrechtliche Abteilung)
→ BGE 116 II 441

  • Sachverhalt: Bei einem Kaufvertrag geriet der Lieferant von Bauteilen in Verzug. Der Besteller musste seinem Folgeabnehmer eine vertraglich vereinbarte Konventionalstrafe bezahlen und forderte diese als Verspätungsschaden vom Vorlieferanten zurück.
  • Kernaussage: Konventionalstrafen, die ein Gläubiger wegen des Verzugs seines Schuldners an Dritte leisten muss, stellen echten Verspätungsschaden nach Art. 103 Abs. 1 i.V.m. Art. 97 OR dar.

BGE 130 V 103 — Vertragshaftung nach Art. 97 OR bei Barauszahlung ohne Ehegattinzustimmung

BGE 130 V 103 vom 10. Oktober 2003 (II. zivilrechtliche Abteilung)
→ BGE 130 V 103

  • Sachverhalt: Eine Pensionskasse zahlte dem versicherten Ehemann Freizügigkeitsgelder aus, ohne die gesetzlich nach Art. 5 Abs. 2 FZG geforderte schriftliche Zustimmung der Ehefrau einzuholen. Nach dem Tod des Mannes verlangte die Witwe den Betrag.
  • Kernaussage: Die Rechtsfolgen der Pflichtverletzung bei der Barauszahlung richten sich nach den Art. 97 ff. OR. Der Pensionskasse misslingt der Exkulpationsbeweis, wenn sie keine Echtheitsprüfung der Unterschrift vornahm.

BS APG ZB.2018.32 — Beweislast der Pflichtverletzung und Scheinexkulpation

BS APG ZB.2018.32 vom 20. März 2019 (Appellationsgericht Basel-Stadt)
→ BS APG ZB.2018.32

  • Sachverhalt: Eine Pflegefachfrau klagte nach dem Herabfallen eines Schrankbretts im Spital auf Schadenersatz aus Arbeitgeberfürsorge (Art. 328 i.V.m. Art. 97 OR) und berief sich auf die Beweislastumkehr beim Verschulden.
  • Kernaussage: Die Beweislastumkehr nach Art. 97 Abs. 1 OR betrifft nur das Verschulden, nicht aber die Pflichtverletzung. Bei Sorgfaltspflichten fallen Pflichtverletzung und Fahrlässigkeit zusammen, weshalb für eine Exkulpation praktisch kein Raum bleibt («Scheinexkulpation»). Da die Klägerin keinen Missstand im Spital nachweisen konnte, scheiterte die Klage an der fehlenden Pflichtverletzung.

ZH HG HG170049 — Anforderungen an die Klagesubstanziierung bei behauptetem Anlageverlust

ZH HG HG170049 vom 18. März 2019 (Handelsgericht Zürich)
→ ZH HG HG170049

  • Sachverhalt: Ein Kläger belangte eine Bank auf Ersatz von Anlageverlusten und legte Bankauszüge bei, ohne in der Klageschrift konkret darzulegen, welche Transaktionen pflichtwidrig waren und wie sich der Schaden berechnet.
  • Kernaussage: Das Handelsgericht trat auf die Klage mangels rechtsgenügender Substanziierung nicht ein. Die richterliche Schadensschätzung nach Art. 42 Abs. 2 OR setzt voraus, dass der Kläger die konkreten Schätzungsgrundlagen in der Klageschrift behauptet. Bestätigt durch BGer 4A_202/2019.

Übersichtstabelle der Rechtsprechung

EntscheidDatumInstanzKernthemaErgebnis / Kernsatz
BGE 144 III 15516.04.2018BGerAnlageberatungSchaden nach Differenzhypothese; Vermutung anlegergerechten Verhaltens
BGE 135 III 21215.01.2009BGerSubjektive UnmöglichkeitFehlende Verfügungsmacht befreit erst bei Unüberwindbarkeit
BGE 130 III 59113.08.2004BGerZinsen und HilfspersonenVerzugszins ab Urteil; Schadenszins ab Entstehung; Gehilfenmitverschulden
BGE 132 III 35920.12.2005BGerSterilisationsfehlerKindesunterhalt als Vermögensschaden nach Differenzhypothese
BGE 139 III 19026.02.2013BGerProzesskostenAusschluss separater Schadenersatzklagen für Zivilprozesskosten
BGE 127 III 35728.06.2001BGerAnwaltshaftungGrobe Pflichtverletzung schliesst Exkulpation aus; Schadensminderung
BGE 113 II 24628.04.1987BGerPistensicherungVertragliche Nebenpflicht zum Transportvertrag
BGE 133 III 25701.01.2007BGerMangelfolgeschadenUnmittelbarer Schaden nach Art. 208 Abs. 2 OR vs. Art. 97 OR
BGer 4A_415/202118.03.2022BGerSubstanziierungPauschaler Verweis auf Beilagen genügt Art. 221 Abs. 1 lit. d ZPO nicht
BGer 4A_202/201911.12.2019BGerAnlageverlustNichteintreten bei fehlender Schadensdarlegung in der Klageschrift
BGE 127 III 54314.06.2001BGerArchitektenvertragSchadenersatzklage scheitert am Fehlen des Eigenschadens
BGE 111 II 26302.07.1985BGerBankhaftungHaftungsreduktion bei Mitverschulden des Kontoinhabers (Art. 44 OR)
BGE 116 II 44119.06.1990BGerVerzugsschadenKonventionalstrafe an Dritten als ersatzfähiger Verspätungsschaden
BGE 130 V 10310.10.2003BGerVorsorgegelderArt. 97 OR anwendbar; Exkulpation bei fehlender Unterschriftsprüfung misslungen
BS APG ZB.2018.3220.03.2019Appellationsgericht BSFürsorgepflichtBeweislast der Pflichtverletzung beim Kläger; Scheinexkulpation
ZH HG HG17004918.03.2019Handelsgericht ZHSubstanziierungStrenge Anforderungen an Klagebegründung bei Schadenersatzklagen