Rechtsprechung zu Art. 62 OR
Rechtsprechung zu Art. 62 OR
Leitentscheide
BGE 87 II 137 — Grundlagenirrtum und Rückabwicklung nach Bereicherungsgrundsätzen
BGE 87 II 137 vom 14. März 1961
Grundlagenirrtum; ungerechtfertigte Bereicherung (Art. 24 Ziff. 4, Art. 62, 64 OR). Ein Kaufvertrag über Bauland ist unverbindlich, weil die Bodenbeschaffenheit eine Überbauung praktisch unmöglich macht (E. 2, 3). Die gegenseitigen Leistungen sind nach Bereicherungsgrundsätzen zurückzuerstatten. Eine allfällige Verminderung der Bereicherung des Verkäufers um den von diesem ausgelegten Mäklerlohn ist nach Art. 62/63 OR zu beurteilen (E. 7). Leitentscheid zur Rückabwicklung nichtiger Verträge über Art. 62/64 OR.
BGE 99 II 131 — Konkurrenz von Vertrag, Geschäftsführung ohne Auftrag und Bereicherung
BGE 99 II 131 vom 21. Juni 1973
Forderungsklage eines vom Generalunternehmer nicht voll bezahlten, nicht durch ein gesetzliches Pfandrecht gesicherten Bauunternehmers gegen den Bauherrn. Der Anspruch kann sich aus Vertrag (Art. 363 OR), aus Geschäftsführung ohne Auftrag (Art. 419 OR), aus Haftung des Geschäftsherrn (Art. 55 OR) oder aus ungerechtfertigter Bereicherung ergeben. Klärt die dogmatische Verortung des Bereicherungsanspruchs im Bauvertragsrecht und grenzt ihn gegenüber Art. 672 ZGB ab.
BGE 95 II 221 — Bauvertrag des nicht ermächtigten Hotelgärtners und Art. 672 ZGB
BGE 95 II 221 vom 1. Januar 1969
Bauvertrag, vom dazu nicht ermächtigten Hotelgärten abgeschlossen und vom Grundeigentümer nicht genehmigt (Art. 38 OR). Dem Bauunternehmer steht neben der vertraglichen Forderung gegen den Besteller eine Entschädigung nach Art. 672 ZGB gegen den Grundeigentümer zu (E. 1). Die Regeln über die ungerechtfertigte Bereicherung greifen nicht ein, soweit die Zuwendung nicht «ohne jeden Grund» erfolgte — die im Ausbau der Zufahrt liegende Zuwendung ist keine grundlose Bereicherung.
Weitere Entscheide
BGE 107 II 220 — Rückforderung des zuviel bezahlten Werklohns
BGE 107 II 220 vom 10. März 1981
Ungerechtfertigte Bereicherung. Der Anspruch auf Rückerstattung des zuviel bezahlten Werklohns ergibt sich nicht aus Vertrag, sondern aus Art. 62 ff. OR. Klärt die Abgrenzung zwischen vertraglicher und bereicherungsrechtlicher Rückforderung bei Überzahlung: soweit der Vertrag die Leistungspflicht abschliessend regelt, ist der Rückforderungsanspruch bereicherungsrechtlicher Natur.
BGE 117 II 404 — Bereicherungsanspruch bei anweisungsähnlichem Verhältnis
BGE 117 II 404 vom 22. Oktober 1991
Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung bei anweisungsähnlichem Verhältnis (Art. 62 OR). Die nach der Rechtsprechung entwickelte Lehre vom Zuwendungsgrund ist für die Bestimmung massgebend, wessen Rechtsgrund bei mehrstufigen Zuwendungsketten fehlt. Leitentscheid zur dogmatischen Einordnung der Zuwendung im Dreiecksverhältnis.
Fortbestehende Darlehensforderung schliesst ungerechtfertigte Bereicherung aus (KW31/2026)
Bestätigung der Rechtsprechung (veröffentlicht 31.07.2026)
Das Bundesgericht bestätigt seine Rechtsprechung, dass eine fortbestehende Darlehensforderung eine ungerechtfertigte Bereicherung ausschliesst: Erbringt der Zuwendende eine Leistung, die eine bestehende Schuld tilgen soll, die aber mangels Erfüllung rechtlich nicht erloschen ist, so fehlt es an einer endgültigen Zuwendung. Der Zuwendende hat seinen Anspruch aus dem (fortbestehenden) Darlehensvertrag, so dass eine zusätzliche Rückforderung aus Art. 62 OR an der fehlenden endgültigen Bereicherung scheitert. Die Konstellation gehört zum Fall der Zuwendung «mit nachträglich weggefallenem Grund» (Art. 62 Abs. 2 OR), bei der jedoch der ursprüngliche Rechtsgrund fortbesteht.
→ Quelle: bger-update.ch Wochenübersicht KW31/2026 (Bestätigung der Rechtsprechung)
BGE 129 III 646 — Rückwirkender Fortfall der Unterhaltsverpflichtung des Registervaters
BGE 129 III 646 vom 16. Oktober 2003
Ungerechtfertigte Bereicherung. Klage des Registervaters gegen den Erzeuger für geleisteten Kindesunterhalt. Wird das rechtliche Kindesverhältnis zum Registervater durch Anfechtungsklage beseitigt, entfällt dessen Unterhaltsverpflichtung rückwirkend auf den Zeitpunkt ihrer Entstehung, während der Erzeuger bereichert ist, weil er seiner Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist. Leitentscheid zur bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung im familiären Dreiecksverhältnis.
BGE 126 III 119 — Rückforderung zuviel bezahlter Akontozahlungen aus Vertrag, nicht aus Art. 62 OR
BGE 126 III 119 vom 6. März 2000
Rückforderungsanspruch aufgrund zuviel bezahlter Akontozahlungen. Der Anspruch auf Rückerstattung zuviel bezahlter Akontozahlungen ergibt sich entgegen der in BGE 107 II 220 geäusserten Ansicht nicht aus Art. 62 ff. OR, sondern aus vertraglichem Rückforderungsanspruch. Wichtige Präzisierung der Abgrenzung zwischen bereicherungsrechtlicher und vertraglicher Rückforderung: soweit ein Vertrag die Akontozahlung regelt, ist die Rückforderung vertraglicher Natur.
BGE 129 III 422 — Eingriffskondiktion und Geschäftsanmassung
BGE 129 III 422 vom 7. Juli 2003
Art. 62 Abs. 1 und Art. 423 OR; Eingriffskondiktion und Geschäftsanmassung. Der Eigentümer, dessen Sache von einem dazu nicht Berechtigten vermietet wird, erleidet einen Eingriff in seine absolute Rechtsstellung. Er kann gegenüber dem Vermieter Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung oder aus Geschäftsanmassung geltend machen. Klärt die dogmatische Verortung der Eingriffskondiktion bei vermieteten Sachen Dritter.
Übersichtstabelle
| Entscheidung | Datum | Kernthema |
|---|---|---|
| BGE 87 II 137 | 14.03.1961 | Grundlagenirrtum; Rückabwicklung nach Art. 62/64 OR |
| BGE 99 II 131 | 21.06.1973 | Konkurrenz Vertrag/GföA/Bereicherung im Bauvertragsrecht |
| BGE 95 II 221 | 01.01.1969 | Art. 672 ZGB versus ungerechtfertigte Bereicherung |
| BGE 107 II 220 | 10.03.1981 | Rückforderung zuviel bezahlten Werklohns (Art. 62 ff.) |
| BGE 117 II 404 | 22.10.1991 | Zuwendungsgrund bei anweisungsähnlichem Verhältnis |
| BGE 126 III 119 | 06.03.2000 | Rückforderung Akontozahlungen aus Vertrag (nicht Art. 62 OR) |
| BGE 129 III 422 | 07.07.2003 | Eingriffskondiktion und Geschäftsanmassung |
| BGE 129 III 646 | 16.10.2003 | Rückwirkender Fortfall der Unterhaltspflicht des Registervaters |
| Bestätigung KW31/2026 | 31.07.2026 | Fortbestehende Darlehensforderung schliesst Bereicherung aus |