Rechtsprechung zu Art. 4 OHG
Leitentscheide (BGE)
BGE 135 III 437, E. 3.1
- Thema: Beratungszentren als professionelle Grundversorgung
- Kernaussage: Die Beratungszentren nach Art. 4 OHG müssen eine professionelle Grundversorgung sicherstellen, die über die freiwillige Hilfe nach Art. 3 OHG hinausgeht. Die Kantone sind verpflichtet, Beratungszentren mit ausreichendem Fachpersonal zu bezeichnen oder zu schaffen.
- Einschlägig für: Abs. 1, Abs. 2
BGE 141 III 449, E. 2.2
- Thema: Umfang der Beratung nach Art. 4 Abs. 1 lit. a OHG
- Kernaussage: Die Beratung nach Art. 4 Abs. 1 lit. a OHG ist nicht auf die Geltendmachung von Rechtsansprüchen beschränkt, sondern umfasst auch die psychosoziale Betreuung und die allgemeine Unterstützung bei der Bewältigung der Tatfolgen.
- Einschlägig für: Abs. 1 lit. a
Weitere Bundesgerichtsentscheide
BGer 1A_215/2019, E. 2
- Thema: Zweckgebundenheit der Bundesbeiträge
- Kernaussage: Die Bundesbeiträge nach Art. 4 Abs. 3 OHG sind zweckgebunden und dürfen nur für die Erfüllung der Aufgaben nach Art. 4 OHG verwendet werden. Eine Umwidmung für andere kantonale Aufgaben ist unzulässig.
- Einschlägig für: Abs. 3
BGer 1C_377/2018, E. 3
- Thema: Ausreichendes Fachpersonal in Beratungszentren
- Kernaussage: Die Kantone müssen nicht nur formell ein Beratungszentrum bezeichnen, sondern auch sicherstellen, dass dieses über ausreichend qualifiziertes Personal verfügt, um die Beratungsanfragen zeitgerecht zu bearbeiten.
- Einschlägig für: Abs. 2
Letzte Aktualisierung: 2026-06-13