Rechtsprechung zu Art. 3 OHG
I. Inlandstaaten und Opferstellung
BGE 125 II 265, E. 2
- Thema: Opferstellung, Kosten des kantonalen Rechtsmittelverfahrens, unentgeltliche Rechtspflege
- Kernaussage: Leitentscheid zum OHG. Die Beeinträchtigung der körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität ist Voraussetzung der Opferstellung. Der Inlandsbezug nach Art. 3 OHG ist grundlegend für die gesamten Opferhilfeleistungen.
- Einschlägig für: Art. 3 Abs. 1 (Inlandstat), Art. 2 (Opferstellung)
- Zitate: ~1'241
BGE 122 II 315, E. 1–4
- Thema: Beratung nach Art. 3 OHG, örtlicher Geltungsbereich, Opfereigenschaft
- Kernaussage: Die Verweigerung von Leistungen nach Art. 3 OHG unterliegt der Verwaltungsgerichtsbeschwerde. In örtlicher Hinsicht setzt die Anwendung von Art. 3 OHG grundsätzlich voraus, dass die Hilfe in der Schweiz benötigt wird; bejaht bei juristischer Hilfe an im Ausland wohnhafte Angehörige zur Durchsetzung von Ansprüchen gegen schweizerische Versicherungen. Die Annahme der Opfereigenschaft erfordert nicht, dass die Straftat bereits rechtswidrig feststeht.
- Einschlägig für: Art. 3 Abs. 1 (Inlandsbezug), Abs. 2 (Beratung bei Auslandstaten)
- Zitate: ~141
BGE 131 II 121, E. 3
- Thema: Hilfe an Opfer von Straftaten, Anwaltskosten; Art. 3 Abs. 4, Art. 11 ff. OHG
- Kernaussage: Unterscheidung zwischen Entschädigungen im Sinne von Art. 11 ff. OHG und der Übernahme von Kosten durch Dritte. Der Inlandsbezug (Art. 3) ist Voraussetzung für alle finanziellen Ansprüche.
- Einschlägig für: Art. 3 Abs. 1 (Inlandsbezug), Art. 11 ff. (Entschädigung)
- Zitate: ~346
BGE 126 II 97, E. 2–5
- Thema: Pflicht zur Substanziierung und Bezifferung von Entschädigungs- und Genugtuungsansprüchen
- Kernaussage: Soweit der Schaden oder allfällige Leistungspflichten Dritter innert der zweijährigen Verwirkungsfrist gemäss Art. 16 Abs. 3 OHG nicht feststehen, sind unbezifferte Entschädigungs- und Genugtuungsansprüche zulässig. Art. 3 bestimmt, ob überhaupt ein Anspruch besteht.
- Einschlägig für: Art. 3 Abs. 1 (Inlandsbezug), Art. 16 Abs. 3 (Verwirkungsfrist)
- Zitate: ~289
II. Opferhilfe bei Auslandstaten
BGE 125 II 230, E. 2
- Thema: Verhältnis familienrechtlicher Kindesschutzmassnahmen zur Opferhilfe
- Kernaussage: Ein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung des angefochtenen Entscheides ist trotz rein hypothetischer Pflicht zur Rückzahlung bezogener Entschädigungen gegeben. Art. 3 Abs. 2 OHG schliesst Entschädigungen und Genugtuungen bei Auslandstaten aus.
- Einschlägig für: Art. 3 Abs. 2 (Auslandstaten)
- Zitate: ~89
III. Weitere Bundesgerichtsentscheide
BGE 126 II 348, E. 2–5
- Thema: Beginn der Verwirkungsfrist bei Spätfolgen
- Kernaussage: Präzisierung der Rechtsprechung zum Beginn der Verwirkungsfrist bei Straftaten, deren Schadensfolgen erst später eintreten oder erkennbar werden (z.B. HIV-Infektion).
- Einschlägig für: Art. 3 Abs. 1, Art. 16 Abs. 3
- Zitate: ~102
BGE 123 II 548, E. 1–3
- Thema: Art. 3 Abs. 4 OHG; Gewährung eines amtlichen Anwalts für das Opfer
- Kernaussage: Wenn die durch das kantonale Recht aufgestellten Bedingungen nicht erfüllt sind, muss abgeklärt werden, ob die unentgeltliche Rechtspflege dem Opfer aufgrund der im OHG genannten Bedingungen (Art. 3 Abs. 4) gewährt werden kann.
- Einschlägig für: Art. 3 Abs. 4 (amtlicher Anwalt)
- Zitate: ~56
BGE 121 II 209
- Thema: Unentgeltliche Rechtspflege im Strafverfahren; Art. 3 Abs. 4 OHG
- Kernaussage: Die Hilfe an Opfer von Straftaten im Sinne des OHG gibt dem Opfer keinen unbedingten Anspruch auf Übernahme von Anwaltskosten; nach Art. 3 Abs. 4 OHG kann die Beratungsstelle die Übernahme solcher Kosten verweigern.
- Einschlägig für: Art. 3 Abs. 4 (Rechtspflege)
Letzte Aktualisierung: 2026-06-06