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Rechtsprechung zu Art. 3 OHG

I. Inlandstaaten und Opferstellung

BGE 125 II 265, E. 2

  • Thema: Opferstellung, Kosten des kantonalen Rechtsmittelverfahrens, unentgeltliche Rechtspflege
  • Kernaussage: Leitentscheid zum OHG. Die Beeinträchtigung der körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität ist Voraussetzung der Opferstellung. Der Inlandsbezug nach Art. 3 OHG ist grundlegend für die gesamten Opferhilfeleistungen.
  • Einschlägig für: Art. 3 Abs. 1 (Inlandstat), Art. 2 (Opferstellung)
  • Zitate: ~1'241

BGE 122 II 315, E. 1–4

  • Thema: Beratung nach Art. 3 OHG, örtlicher Geltungsbereich, Opfereigenschaft
  • Kernaussage: Die Verweigerung von Leistungen nach Art. 3 OHG unterliegt der Verwaltungsgerichtsbeschwerde. In örtlicher Hinsicht setzt die Anwendung von Art. 3 OHG grundsätzlich voraus, dass die Hilfe in der Schweiz benötigt wird; bejaht bei juristischer Hilfe an im Ausland wohnhafte Angehörige zur Durchsetzung von Ansprüchen gegen schweizerische Versicherungen. Die Annahme der Opfereigenschaft erfordert nicht, dass die Straftat bereits rechtswidrig feststeht.
  • Einschlägig für: Art. 3 Abs. 1 (Inlandsbezug), Abs. 2 (Beratung bei Auslandstaten)
  • Zitate: ~141

BGE 131 II 121, E. 3

  • Thema: Hilfe an Opfer von Straftaten, Anwaltskosten; Art. 3 Abs. 4, Art. 11 ff. OHG
  • Kernaussage: Unterscheidung zwischen Entschädigungen im Sinne von Art. 11 ff. OHG und der Übernahme von Kosten durch Dritte. Der Inlandsbezug (Art. 3) ist Voraussetzung für alle finanziellen Ansprüche.
  • Einschlägig für: Art. 3 Abs. 1 (Inlandsbezug), Art. 11 ff. (Entschädigung)
  • Zitate: ~346

BGE 126 II 97, E. 2–5

  • Thema: Pflicht zur Substanziierung und Bezifferung von Entschädigungs- und Genugtuungsansprüchen
  • Kernaussage: Soweit der Schaden oder allfällige Leistungspflichten Dritter innert der zweijährigen Verwirkungsfrist gemäss Art. 16 Abs. 3 OHG nicht feststehen, sind unbezifferte Entschädigungs- und Genugtuungsansprüche zulässig. Art. 3 bestimmt, ob überhaupt ein Anspruch besteht.
  • Einschlägig für: Art. 3 Abs. 1 (Inlandsbezug), Art. 16 Abs. 3 (Verwirkungsfrist)
  • Zitate: ~289

II. Opferhilfe bei Auslandstaten

BGE 125 II 230, E. 2

  • Thema: Verhältnis familienrechtlicher Kindesschutzmassnahmen zur Opferhilfe
  • Kernaussage: Ein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung des angefochtenen Entscheides ist trotz rein hypothetischer Pflicht zur Rückzahlung bezogener Entschädigungen gegeben. Art. 3 Abs. 2 OHG schliesst Entschädigungen und Genugtuungen bei Auslandstaten aus.
  • Einschlägig für: Art. 3 Abs. 2 (Auslandstaten)
  • Zitate: ~89

III. Weitere Bundesgerichtsentscheide

BGE 126 II 348, E. 2–5

  • Thema: Beginn der Verwirkungsfrist bei Spätfolgen
  • Kernaussage: Präzisierung der Rechtsprechung zum Beginn der Verwirkungsfrist bei Straftaten, deren Schadensfolgen erst später eintreten oder erkennbar werden (z.B. HIV-Infektion).
  • Einschlägig für: Art. 3 Abs. 1, Art. 16 Abs. 3
  • Zitate: ~102

BGE 123 II 548, E. 1–3

  • Thema: Art. 3 Abs. 4 OHG; Gewährung eines amtlichen Anwalts für das Opfer
  • Kernaussage: Wenn die durch das kantonale Recht aufgestellten Bedingungen nicht erfüllt sind, muss abgeklärt werden, ob die unentgeltliche Rechtspflege dem Opfer aufgrund der im OHG genannten Bedingungen (Art. 3 Abs. 4) gewährt werden kann.
  • Einschlägig für: Art. 3 Abs. 4 (amtlicher Anwalt)
  • Zitate: ~56

BGE 121 II 209

  • Thema: Unentgeltliche Rechtspflege im Strafverfahren; Art. 3 Abs. 4 OHG
  • Kernaussage: Die Hilfe an Opfer von Straftaten im Sinne des OHG gibt dem Opfer keinen unbedingten Anspruch auf Übernahme von Anwaltskosten; nach Art. 3 Abs. 4 OHG kann die Beratungsstelle die Übernahme solcher Kosten verweigern.
  • Einschlägig für: Art. 3 Abs. 4 (Rechtspflege)

Letzte Aktualisierung: 2026-06-06