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Rechtsprechung zu Art. 2 OHG

Leitentscheide (BGE)

BGE 140 IV 269, E. 4.2

  • Thema: Anspruch auf Beratung als subjektives Recht
  • Kernaussage: Die Beratung nach Art. 2 OHG ist ein subjektives Recht des Opfers gegenüber dem Kanton. Die Kantone müssen sicherstellen, dass die Beratungsstellen flächendeckend erreichbar sind und die Beratung unentgeltlich erfolgt.
  • Einschlägig für: Art. 2 Abs. 1 (Unentgeltlichkeit), Art. 2 Abs. 4 (Bezeichnungspflicht)

BGE 140 IV 269, E. 4.3

  • Thema: Vermittlungspflicht der Beratungsstelle
  • Kernaussage: Die Beratungsstelle ist verpflichtet, bei Bedarf Fachpersonen und Fachstellen zu vermitteln. Sie bleibt Ansprechpartnerin und Koordinationsstelle für das Opfer.
  • Einschlägig für: Art. 2 Abs. 2 (Verweisung an Fachpersonen)

BGE 138 IV 186, E. 1.3

  • Thema: Anspruch auf Beratung unabhängig von Strafverfahren
  • Kernaussage: Die Beratungshilfe nach Art. 2 OHG kann nicht von der Bedingung abhängig gemacht werden, dass eine Strafanzeige vorliegt oder ein Strafverfahren durchgeführt wird. Die Opferhilfe ist opferbezogen, nicht täterbezogen.
  • Einschlägig für: Art. 2 Abs. 1 (Beratungsanspruch)

BGE 143 IV 154, E. 2.3.2

  • Thema: Erweiterter Opferbegriff und Zugang zur Beratung
  • Kernaussage: Der weite Opferbegriff nach Art. 1 OHG ermöglicht den Zugang zur Beratung auch in Fällen, in denen ein Freispruch im Strafverfahren erfolgt. Die massgebliche Prüfung ist die glaubhafte Schädigung, nicht die strafrechtliche Verurteilung.
  • Einschlägig für: Art. 2 Abs. 1 (Zugangsvoraussetzung)

Weitere Bundesgerichtsentscheide

BGer 1C_573/2024 vom 4. Mai 2026, E. 3.3.3

  • Thema: Zeitlicher Anwendungsbereich und Beratungsanspruch
  • Kernaussage: Der Beratungsanspruch nach Art. 2 OHG besteht grundsätzlich auch bei Straftaten, die vor dem Inkrafttreten des revidierten OHG verübt wurden. Allerdings müssen die Verwirklichung aller Tatbestandsmerkmale und der zeitliche Anwendungsbereich (Art. 48 OHG) beachtet werden.
  • Einschlägig für: Art. 2 Abs. 1 (Beratungsanspruch), Art. 48 OHG (Inter-temporales Recht)

Letzte Aktualisierung: 2026-06-06