Skip to content

Rechtsprechung zu Art. 25a KVG

Leitentscheide (BGE)

BGE 144 V 280, E. 3.1–3.3, 7.4, 7.4.3

  • Thema: Systemwechsel Pflegefinanzierung; drei Kostenkategorien; kantonale Höchstansätze
  • Kernaussage: Seit Inkrafttreten der neuen Pflegefinanzierung am 1.1.2011 leistet die OKP einen nach Pflegebedarf gestaffelten und limitierten Beitrag; Versicherte und öffentliche Hand beteiligen sich zusätzlich. Kantonen ist es grundsätzlich gestattet, ihrer Restfinanzierungspflicht mittels Höchstansätzen nachzukommen; sind diese im Einzelfall nicht kostendeckend, sind sie mit Art. 25a Abs. 5 KVG unvereinbar.
  • Einschlägig für: Art. 25a Abs. 1, 4, 5 (Systematik, kantonaler Ermessensspielraum)
  • Verifiziert via: opencaselaw-MCP (get_case_brief, cite)

BGE 147 V 450, E. 4, 4.1, 4.2

  • Thema: Wirtschaftlichkeitsgebot; kein Anspruch auf Vollkosten
  • Kernaussage: Art. 25a Abs. 5 Satz 2 KVG verschafft dem Leistungserbringer keinen unbeschränkten Anspruch auf Entschädigung seiner Vollkosten. Die Norm verpflichtet die Kantone nur zur Deckung der Kosten einer wirtschaftlichen Leistungserbringung; in der Ausgestaltung (inkl. Modalitäten der Wirtschaftlichkeitsprüfung) sind die Kantone grundsätzlich frei.
  • Einschlägig für: Art. 25a Abs. 5 (Wirtschaftlichkeitsgebot, kantonale Ausgestaltungsfreiheit)
  • Verifiziert via: opencaselaw-MCP (get_case_brief, cite)

BGE 138 I 410, E. 4.2–4.3, 5.1–5.5

  • Thema: Vorrang des Bundesrechts; bedingungslose Restfinanzierungspflicht
  • Kernaussage: Sobald ein Leistungserbringer auf der KVG-Liste zugelassen ist, sind die Kantone bedingungslos verpflichtet, die Restkosten zu übernehmen. Eine kantonale Regelung, welche die Restfinanzierung zusätzlichen, sachfremden Bedingungen unterwirft, verletzt den Vorrang des Bundesrechts (Art. 49 Abs. 1 BV).
  • Einschlägig für: Art. 25a Abs. 5 (Vorrang Bundesrecht, keine Zusatzbedingungen)
  • Verifiziert via: opencaselaw-MCP (get_case_brief, cite)

BGE 140 V 563, E. 5.1–5.4

  • Thema: Interkantonale Zuständigkeit vor der Revision 2019; Wohnsitzprinzip
  • Kernaussage: Vor Inkrafttreten der heutigen Zuständigkeitsregel fehlte eine bundesrechtliche Regelung der interkantonalen Zuständigkeit für die Restfinanzierung. Bis zum Tätigwerden des Gesetzgebers gilt im interkantonalen Verhältnis das Wohnsitzprinzip; eine rein kantonale oder kommunale Zuständigkeitsperpetuierung (analog Art. 21 ELG) genügt hierfür nicht.
  • Einschlägig für: Art. 25a Abs. 5 (historische Auslegung der heutigen Zuständigkeitsregel)
  • Verifiziert via: opencaselaw-MCP (get_case_brief, cite)

BGE 145 V 161, E. 5.1, 5.1.1–5.1.3

  • Thema: Hauspflege durch angestellte Familienangehörige
  • Kernaussage: Bei einer Spitex-Organisation angestellte Familienangehörige können auch ohne pflegerische Fachausbildung Grundpflege nach Art. 7 Abs. 2 lit. c Ziff. 1 KLV zulasten der OKP erbringen; ein «gewisses Anlernen» genügt. Behandlungspflege nach Art. 7 Abs. 2 lit. b KLV erfordert hingegen entsprechende berufliche Fähigkeiten.
  • Einschlägig für: Art. 25a Abs. 1 (Leistungserbringer, Hauspflege)
  • Verifiziert via: opencaselaw-MCP (get_case_brief, cite)

Weitere Bundesgerichtsentscheide

BGer, 9C_710/2025 v. 29.6.2026, E. 1, 3, 4.1.1–4.1.2, 5.1–5.2 — Fokusentscheid

  • Thema: Restfinanzierungsbeitrag für Grundpflege durch angestellte Bezugspersonen; Methodenpluralismus
  • Ergebnis: Beschwerde abgewiesen; 5er-Besetzung; zur Publikation vorgesehen (BGE)
  • Kernaussage: Der Kanton Glarus durfte den Restfinanzierungsbeitrag für Grundpflege durch angestellte Bezugspersonen (Fr. 8.80/h) — deutlich unter dem Tarif für reguläre Spitex-Organisationen — mangels vorhandener Kostendaten anhand einer Kombination aus Bottom-up-, Top-down- und Quervergleichsmethode festlegen. Dies liegt im Rahmen des pflichtgemässen Ermessens und verletzt Art. 25a Abs. 5 KVG nicht.
  • Einschlägig für: Art. 25a Abs. 5 (Methodenwahl bei der Tariffestsetzung, Ermessensspielraum)
  • Verifiziert via: opencaselaw-MCP (get_case_brief, cite)

BGer 8C_44/2012 v. 31.8.2012

  • Thema: Art. 25a Abs. 5 KVG — Systemwechsel Pflegefinanzierung; Grundpflege vs. Behandlungspflege
  • Kernaussage: Präzisiert die Abgrenzung zwischen Grundpflege und Behandlungspflege im Sinne der KLV-Anhänge; bestätigt, dass die Abgrenzung bundesrechtlicher Natur ist und nicht kantonaler Ausgestaltung überlassen werden darf.
  • Einschlägig für: Art. 25a Abs. 1 (Grund- vs. Behandlungspflege)
  • Verifiziert via: opencaselaw-MCP (case-brief)

BGer 8C_226/2014 v. 21.11.2014

  • Thema: Pflegebedarf bei progredienter Muskeldystrophie; Umfang der OKP-Leistungen
  • Kernaussage: Bei progredienten Erkrankungen ist der Pflegebedarf im Lichte der gesamten Umstände zu beurteilen; die OKP hat auch bei Langzeiterkrankungen einen Beitrag an die notwendige Pflege zu leisten, der dem tatsächlichen Bedarf entspricht.
  • Einschlägig für: Art. 25a Abs. 1 (Umfang des Pflegebeitrags bei schweren Erkrankungen)
  • Verifiziert via: opencaselaw-MCP (case-brief)

BGer 9C_912/2017 v. 6.12.2018

  • Thema: Abgrenzung zwischen haushältlicher Verrichtung und Pflegeleistung
  • Kernaussage: Rein haushältliche Verrichtungen und allgemeine Hilfestellungen im Alltag, die nicht spezifisch krankheits- oder behinderungsbedingt sind, fallen nicht unter den Begriff der Pflegeleistungen nach Art. 25a Abs. 1 KVG.
  • Einschlägig für: Art. 25a Abs. 1 (Abgrenzung Pflege vs. Haushaltsführung)
  • Verifiziert via: opencaselaw-MCP (case-brief)

BGer 9C_446/2017 v. 20.7.2018

  • Thema: Pflegebedarf im Heim; Abgrenzung zwischen Pflege- und Hotelleriekosten
  • Kernaussage: Die Abgrenzung zwischen Pflege- und Hotelleriekosten im Pflegeheim ist bundesrechtlich vorgegeben; nur die Pflegeleistungen im Sinne von Art. 25a KVG werden von der OKP und der Restfinanzierung abgedeckt.
  • Einschlägig für: Art. 25a Abs. 1, 5 (Pflege vs. Hotellerie im Heim)
  • Verifiziert via: opencaselaw-MCP (case-brief)

BGer 9C_739/2020 v. 5.11.2021

  • Thema: Restfinanzierung bei Nemalin-Myopathie; komplexe Mehrfacherkrankung und Hilfsmittel
  • Kernaussage: Bei Personen mit komplexen, mehrfachen Erkrankungen darf die Restfinanzierung nicht schematisch auf den reinen Pflegebeitrag reduziert werden; die Kosten für Hilfsmittel und spezifische Pflegebedürfnisse sind in die Gesamtbeurteilung einzubeziehen.
  • Einschlägig für: Art. 25a Abs. 5 (Restfinanzierung bei komplexen Bedürfnissen)
  • Verifiziert via: opencaselaw-MCP (case-brief)

BGer 9C_480/2022 v. 29.8.2024

  • Thema: Interkantonale Zuständigkeit bei Heimaufenthalt; spinaler Muskelatrophie
  • Kernaussage: Präzisiert die Zuständigkeitsregeln nach der Revision von Art. 25a Abs. 5 KVG (seit 2019); bei fehlendem wohnkantonsnahem Heimplatz übernimmt der Wohnkanton die Restfinanzierung nach den Regeln des Standortkantons.
  • Einschlägig für: Art. 25a Abs. 5 Sätze 3–7 (Interkantonale Zuständigkeit)
  • Verifiziert via: opencaselaw-MCP (case-brief)

BGer 9C_209/2019 v. 22.7.2019

  • Thema: Restfinanzierung im Alterszentrum; Pflegestufe und Selbstbehalt
  • Kernaussage: Bestätigt, dass die kantonale Restfinanzierung auch bei Heimaufenthalt den effektiven Pflegebedarf abdecken muss; der Selbstbehalt von max. 20 % des höchsten OKP-Beitrags darf nicht überschritten werden.
  • Einschlägig für: Art. 25a Abs. 5 (Selbstbehalt, Heimaufenthalt)
  • Verifiziert via: opencaselaw-MCP (case-brief)

Letzte Aktualisierung: 2026-08-07