Rechtsprechung zu Art. 5 KG
Leitentscheide (BGE)
BGE 143 II 297, E. 5–7 (GABA / Gebro)
- Thema: Qualitative Erheblichkeit von Kernabreden; Per-se-Schädlichkeit; vertikaler Gebietsschutz
- Kernaussage: Abreden nach Art. 5 Abs. 3 und 4 KG (horizontale Preis-, Mengen- und Gebietsabreden sowie vertikale Mindest-/Festpreise und absoluter Gebietsschutz) sind besonders schädlich und beeinträchtigen den Wettbewerb grundsätzlich bereits qualitativ erheblich. Ein Nachweis quantitativer Mindestmarktwirkungen (Marktanteile, Umsatzzahlen) ist für die Unzulässigkeit nach Art. 5 Abs. 1 KG nicht erforderlich. Die quantitative Dimension spielt erst bei der Sanktionsbemessung nach Art. 49a Abs. 1 KG eine Rolle.
- Einschlägig für: Art. 5 Abs. 1, Abs. 4 KG; Verhältnis Vermutungswiderlegung zu Erheblichkeitsprüfung
BGE 144 II 194, E. 4–6 (BMW)
- Thema: Vertikaler absoluter Gebietsschutz; Exportverbote; Widerlegung der Vermutung
- Kernaussage: Vertragliche Exportverbote an Händler im EWR, die Lieferungen an Kunden mit Wohnsitz in der Schweiz untersagen, erfüllen den Tatbestand des absoluten Gebietsschutzes gemäss Art. 5 Abs. 4 KG. Die Vermutung der Beseitigung wirksamen Wettbewerbs kann durch den Fortbestand von wirksamem Aussenwettbewerb (Interbrand-Wettbewerb durch andere Automobilhersteller) widerlegt werden. Trotz gelungener Widerlegung bleibt die Abrede unzulässig, da sie den Wettbewerb qualitativ erheblich beeinträchtigt und keine Rechtfertigung nach Art. 5 Abs. 2 KG vorliegt.
- Einschlägig für: Art. 5 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 KG; Vermutungswiderlegung bei Interbrand-Wettbewerb
BGE 144 II 246, E. 6–13 (Altmann Sports / Petzl)
- Thema: Vertikale Mindestverkaufspreise; markeninterner Restwettbewerb; Effizienzrechtfertigung
- Kernaussage: Eine vertikale Abrede über Mindestverkaufspreise (Preisbindung zweiter Hand) liegt auch dann vor, wenn ein Lieferant verbindliche Preisuntergrenzen vorgibt, die von den Händlern stillschweigend akzeptiert werden. Die Vermutung der Wettbewerbsbeseitigung nach Art. 5 Abs. 4 KG kann widerlegt werden, wenn innerhalb der vorgegebenen Preisbandbreite noch markeninterner (intrabrand) Preiswettbewerb verbleibt. Eine Rechtfertigung aus wirtschaftlicher Effizienz (Art. 5 Abs. 2 KG) scheitert, wenn der Schutz von Fachhandelsmargen nicht zwingend zur Kostensenkung oder Serviceverbesserung erforderlich ist.
- Einschlägig für: Art. 4 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 KG
BGE 147 II 72, E. 3–7 (Pfizer / Viagra)
- Thema: Begriff der abgestimmten Verhaltensweise; einseitige Preisempfehlungen; Befolgungsgrad
- Kernaussage: Der Abredetyp der abgestimmten Verhaltensweise nach Art. 4 Abs. 1 KG verlangt eine Abstimmung, ein entsprechendes Marktverhalten und einen Kausalzusammenhang. Eine formell unverbindliche Preisempfehlung eines marktstarken Herstellers an Wiederverkäufer wird zur unzulässigen Festpreisabrede nach Art. 5 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 KG, wenn sie von den Händlern in wesentlichem Umfang tatsächlich befolgt wird (Befolgungsgrad ab ca. 50–80 %) und das Risiko eigenständiger Preissetzung durch gegenseitige Abstimmung ersetzt wird.
- Einschlägig für: Art. 4 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1, Abs. 4 KG; abgestimmte Verhaltensweise
BGE 129 II 18, E. 2–10 (Buchpreisbindung / Sammelrevers)
- Thema: Horizontale und vertikale Koordinierung; Grenzen der Effizienzrechtfertigung
- Kernaussage: Der «Sammelrevers 1993» (Festlegung verbindlicher Ladenpreise für 90 % der deutschsprachigen Bücher) erfüllte die Beseitigungsvermutung nach Art. 5 Abs. 3 lit. a KG. Die Vermutung galt jedoch als widerlegt, weil zwischen den Buchhandlungen ein intensiver Qualitäts-, Sortiments- und Dienstleistungswettbewerb fortbestand. Eine Rechtfertigung nach Art. 5 Abs. 2 KG scheiterte: Kultur-, struktur- oder gesellschaftspolitische Motive (Erhalt kleiner Buchhandlungen) sind keine Gründe der wirtschaftlichen Effizienz im Sinne des Gesetzes.
- Einschlägig für: Art. 5 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 lit. a KG; Begriff der wirtschaftlichen Effizienz
BGE 148 II 25, E. 8–9 (Diffusit)
- Thema: Absoluter Gebietsschutz bei Alleinvertrieb; Ausschluss von Passivverkäufen und E-Commerce
- Kernaussage: Ein Vertriebsvertrag, der einem Händler die exklusive Belieferung aller Schweizer Wiederverkäufer zuweist und Verkäufe gebietsfremder Händler in die Schweiz ausschliesst, erfüllt den Vermutungstatbestand nach Art. 5 Abs. 4 KG. Der absolute Gebietsschutz wird nicht dadurch relativiert, dass private Endkunden die Produkte theoretisch über ausländische Online-Shops direkt beziehen könnten; massgebend ist die Abschottung des gewerblichen Wiederverkaufsmarktes.
- Einschlägig für: Art. 5 Abs. 4 KG; Passivverkäufe und Online-Handel
BGE 139 I 72, E. 2–4 (Sanktionscharakter und Art. 6 EMRK)
- Thema: Strafrechtsähnlicher Charakter direkter Kartellsanktionen; Verfahrensgarantien
- Kernaussage: Direkte Verwaltungssanktionen nach Art. 49a KG wegen unzulässiger Wettbewerbsabreden gemäss Art. 5 Abs. 3 und 4 KG weisen pönalen Charakter auf («criminal charge» im Sinne von Art. 6 Ziff. 1 EMRK). Es gelten die Grundsätze der Unschuldsvermutung, des Bestimmtheitsgebots (Art. 7 EMRK) und der behördlichen Beweisführungspflicht. Den Anforderungen von Art. 6 EMRK kann im Verwaltungsverfahren vor der WEKO dadurch Genüge getan werden, dass das Bundesverwaltungsgericht über volle Sachverhalts- und Rechtskognition verfügt.
- Einschlägig für: Art. 5 i.V.m. Art. 49a KG; Verfahrensgarantien und Beweislast
Weitere Entscheide (Bundesgericht, Bundesverwaltungsgericht, Kantone)
BGer 2C_40/2024 vom 19. März 2026, E. 4–6 (Hoch- und Tiefbauleistungen Engadin I)
- Thema: Submissionsabreden; Preisfestsetzung und Marktaufteilung; Gesamtabrede
- Kernaussage: Systematische Submissionsabsprachen bei öffentlichen Bauvergaben im Hoch- und Tiefbau erfüllen kumulativ die Vermutungstatbestände der Preisfestsetzung (Art. 5 Abs. 3 lit. a KG durch gegenseitige Absprache von Schutzangeboten / Cover Bids) und der Marktaufteilung (Art. 5 Abs. 3 lit. c KG durch Vorausbestimmung des Zuschlagsempfängers). Bilden die Absprachen Teil eines über Jahre praktizierten Systems, liegt eine einheitliche Gesamtabrede (fortgesetztes Verhalten) vor, sodass Verjährungs- und Verwirkungsfristen erst mit der definitiven Beendigung des Kartells zu laufen beginnen.
- Einschlägig für: Art. 5 Abs. 3 lit. a und c KG; Submissionskartelle
BVGer B-3097/2018 vom 28. November 2023, E. 4–8 (Baukartell Engadin I / Resgia Koch)
- Thema: Beseitigung wirksamen Wettbewerbs bei regionalen Baukartellen; Beweislast
- Kernaussage: Bei flächendeckenden Submissionsabreden regionaler Bauunternehmer, die praktisch das gesamte Angebot im Markt abdecken, scheitert die Widerlegung der Beseitigungsvermutung nach Art. 5 Abs. 3 KG. Aussenwettbewerb durch auswärtige Bauunternehmen existiert aufgrund geographischer Distanzen, Winterwitterung und logistischer Transportkosten nicht in ausreichendem Mass. Der Wettbewerb bei den betroffenen Vergaben war damit vollständig beseitigt.
- Einschlägig für: Art. 5 Abs. 1, Abs. 3 lit. a und c KG; Misslingen der Vermutungswiderlegung
BVGer B-8430/2010 vom 23. September 2014, E. 5–7 (Strassenbau Aargau)
- Thema: Submissionsabreden; Verwerfung des Einwands «ruinöser Wettbewerb»
- Kernaussage: Submissionsabsprachen hebeln das verfassungs- und beschaffungsrechtliche Ziel des wirtschaftlichen Einsatzes öffentlicher Gelder aus. Der von den Kartellanten vorgebrachte Einwand, die Preisabsprachen seien zur Verhinderung von ruinösem Unterbieten und zur Sicherung von Arbeitsplätzen notwendig gewesen, vermag keine Rechtfertigung aus wirtschaftlicher Effizienz nach Art. 5 Abs. 2 KG zu begründen.
- Einschlägig für: Art. 5 Abs. 2, Abs. 3 KG; Ausschluss von Krisenkartell-Einwänden
BVGer B-506/2010 vom 19. Dezember 2013, E. 4–6 (GABA Vorinstanz)
- Thema: Quantitative vs. qualitative Erheblichkeit (historischer Judikaturwiderspruch)
- Kernaussage: Dokumentiert den Ausgangspunkt der Praxisdivergenz: Das Bundesverwaltungsgericht verlangte vor 2016 bei vertikalen Abreden stets den Nachweis spürbarer quantitativer Marktwirkungen und hob die WEKO-Sanktion auf, weil solche Wirkungen nicht belegt worden seien. Das Bundesgericht korrigierte diesen Ansatz in BGE 143 II 297 grundlegend und begründete die qualitative Per-se-Erheblichkeit der Kernabreden.
- Einschlägig für: Art. 5 Abs. 1 KG; Streitstand um Erheblichkeitskriterien
Handelsgericht Zürich HG150188 vom 5. Oktober 2018, E. 2 (Zivilrechtliche Nichtigkeit)
- Thema: Zivilrechtliche Durchsetzung; Nichtigkeit unzulässiger Wettbewerbsabreden nach Art. 20 OR
- Kernaussage: Verstösst eine vertragliche Vereinbarung gegen Art. 5 Abs. 1 KG, ist sie widerrechtlich im Sinne von Art. 20 Abs. 1 OR. Die Rechtsfolge ist die Nichtigkeit der unzulässigen Klauseln. Ein Vertragspartner kann aus einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung (z.B. Konkurrenzverbot oder Preisbindung) keine Erfüllungs- oder Konventionalstrafansprüche gerichtlich geltend machen.
- Einschlägig für: Art. 5 Abs. 1 KG i.V.m. Art. 20 OR, Art. 12 KG; zivilrechtliches Private Enforcement
Bundesstrafgericht BE.2013.1 vom 24. Oktober 2013, E. 4–5 (Entsiegelung bei Kartelldurchsuchungen)
- Thema: Beweissicherung bei Dawn Raids; Siegelung und Anwaltskorrespondenz
- Kernaussage: Bei behördlichen Hausdurchsuchungen der WEKO im Rahmen von Untersuchungen nach Art. 27 i.V.m. Art. 42 KG zur Aufdeckung unzulässiger Abreden nach Art. 5 KG greift das Siegelungsverfahren nach Art. 50 Abs. 3 VStrR. Unterlagen aus der typischen Anwaltstätigkeit (Legal Privilege) sind vor der Beschlagnahme geschützt; reine geschäftliche Korrespondenz oder Dokumente interner Kartelltreffen unterstehen keinem Beschlagnahmeverbot.
- Einschlägig für: Art. 5 i.V.m. Art. 42 KG; Ermittlungsmassnahmen und Zwangsmittel
Letzte Aktualisierung: 19. Oktober 2026