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Rechtsprechung zu Art. 15 JStG

Leitentscheide

BGer 7B_571/2026 — Organisationshaft als Schutzmassnahme nach Art. 5 i.V.m. Art. 15 JStG

BGer 7B_571/2026 vom 5. August 2026 (5er-Besetzung)

Grundsatzurteil zur Qualifikation der vorsorglichen Unterbringung in einer Jugendabteilung eines Gefängnisses (Organisationshaft) als Schutzmassnahme nach Art. 5 i.V.m. Art. 15 JStG. Kernsätze:

  • Die Organisationshaft ist eine Schutzmassnahme, keine Untersuchungshaft i.S.v. Art. 27 JStPO.
  • Der Gesetzgeber hat die Zuständigkeiten in Art. 26 und Art. 39 Abs. 3 JStPO abschliessend geregelt: Beschwerden gegen vorsorgliche Schutzmassnahmen sind von der Beschwerdeinstanz zu beurteilen.
  • Eine analoge Anwendung von Art. 27 Abs. 2 JStPO (7-Tage-Regel) auf die vorsorgliche geschlossene Unterbringung wird abgelehnt — es liegt keine Gesetzeslücke vor (E. 6.4; Bestätigung von BGE 145 IV 252 E. 1.6.1 und BGE 141 IV 298 E. 1.3.1).
  • Eine allfällige Erweiterung der Zwangsmassnahmegerichts-Zuständigkeit ist eine Gesetzgebungsfrage (vgl. Art. 190 BV).
  • Die Untersuchungsbehörde ist gleichwohl gehalten, bei vorübergehender Gefängnisunterbringung schnellstmöglich eine Zuführung in eine geeignete Einrichtung zu ermöglichen und spätestens nach einem Monat neu über die Situation zu entscheiden (E. 6.4).

BGer 7B_571/2026

BGE 145 IV 252 — Abgrenzung Untersuchungshaft und Schutzmassnahmen

BGE 145 IV 252 vom 20. Juni 2019 (5er-Besetzung)

Leitentscheid zur Abgrenzung zwischen Untersuchungshaft (Art. 27 JStPO) und vorsorglichen Schutzmassnahmen (Art. 5 JStG). Die Verfahrensgarantien der Untersuchungshaft können nicht ohne Weiteres auf die vorsorgliche Unterbringung übertragen werden (E. 1.6.1).

BGE 145 IV 252

BGE 141 IV 298 — Verfahrensgarantien bei der Organisationshaft

BGE 141 IV 298 vom 5. Juni 2015

Klärung der verfahrensrechtlichen Anforderungen an die vorsorgliche Unterbringung. Keine Gesetzeslücke, die eine analoge Anwendung der Untersuchungshaftgarantien auf die Organisationshaft rechtfertigen würde (E. 1.3.1).

BGE 141 IV 298


Letzte Aktualisierung: 2026-08-22