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SR 311.1 — JStG — Jugendstrafgesetz

Das Jugendstrafgesetz (JStG, SR 311.1) regelt das Schweizer Jugendstrafrecht und enthält die massgeblichen Bestimmungen über die Sanktionen und Schutzmassnahmen gegenüber Jugendlichen. Es steht in einem engen Verhältnis zur Jugendstrafprozessordnung (JStPO, SR 312.1), die das Verfahren vor Jugendstrafbehörden regelt.

Die Kommentierung umfasst die zentralen Bestimmungen zu den Schutzmassnahmen (Art. 5, 12–15 JStG), der Jugendstrafe (Art. 16–19 JStG) sowie den verfahrensrechtlichen Besonderheiten, namentlich der Abgrenzung zwischen Schutzmassnahmen und Untersuchungshaft.

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