Rechtsprechung zu Art. 28a IVG — Bemessung des Invaliditätsgrades
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I. Leitentscheide
BGE 150 V 410 — Gesetzeswidrigkeit der abschliessenden Pauschalierung des Tabellenlohnabzugs
- Thema: Tabellenlohnabzug und Verordnungsdelegation nach Art. 28a Abs. 1 IVG
- Kernaussage: Die mit Art. 26bis Abs. 3 IVV beabsichtigte abschliessende Regelung des Abzugs vom Tabellenlohn ist gesetzeswidrig. Soweit aufgrund der Einzelfallumstände nach Berücksichtigung der pauschalierten Verordnungsinstrumente Bedarf an weitergehender Korrektur besteht, ist ergänzend auf die bisherigen Grundsätze zum leidensbedingten Tabellenlohnabzug (BGE 126 V 75) zurückzugreifen (E. 10.6).
- Einschlägig für: Art. 28a Abs. 1 IVG, Art. 16 ATSG, Art. 26bis IVV
BGE 144 I 21 — Gemischte Methode und Statuswechsel zu Teilerwerbstätigkeit
- Thema: Gemischte Bemessungsmethode und EMRK-Konformität
- Kernaussage: Die revisionsweise Aufhebung oder Herabsetzung einer Invalidenrente ist EMRK-widrig (Art. 14 i.V.m. Art. 8 EMRK), wenn allein familiäre Gründe (hier: die Aufnahme einer Teilerwerbstätigkeit zufolge abnehmenden Betreuungsaufwands) für einen Statuswechsel von «nichterwerbstätig» zu «teilerwerbstätig» mit Aufgabenbereich sprechen. Der Versicherten ist die laufende Rente weiterhin auszurichten (E. 4.3–4.7).
- Einschlägig für: Art. 28a Abs. 3 IVG, Art. 17 Abs. 1 ATSG
BGE 143 I 50 — Umsetzung des EGMR-Urteils Di Trizio
- Thema: Verbot diskriminierender Rentenaufhebung bei Familiengründung
- Kernaussage: Umsetzung des Urteils des EGMR im Fall Di Trizio gegen Schweiz: Die revisionsweise Aufhebung einer Invalidenrente ist konventionswidrig, wenn allein familiäre Gründe (Heirat/Geburt von Kindern und Pensumsreduktion) für einen Statuswechsel von «vollerwerbstätig» zu «teilerwerbstätig» sprechen (E. 4).
- Einschlägig für: Art. 28a Abs. 3 IVG, Art. 14 EMRK
BGE 145 V 370 — Vollzeitäquivalenz bei der gemischten Methode
- Thema: Einkommensberechnung nach Art. 27bis Abs. 3 IVV
- Kernaussage: Bei der Berechnung der Erwerbseinbusse im Rahmen der gemischten Methode ist nicht nur das Validen-, sondern auch das Invalideneinkommen auf der Grundlage einer hypothetischen Vollzeittätigkeit zu ermitteln, um die tatsächliche Erwerbseinbusse im Teilerwerbsbereich sachgerecht zu gewichten (E. 4).
- Einschlägig für: Art. 28a Abs. 3 IVG, Art. 16 ATSG
BGE 142 V 290 — Teilerwerbstätige ohne Aufgabenbereich
- Thema: Proportionale Einkommensvergleichsmethode
- Kernaussage: Bei Teilerwerbstätigen ohne Aufgabenbereich (Freizeit) ist die Einkommensvergleichsmethode so anzuwenden, dass die Einschränkung im erwerblichen Bereich proportional im Umfang des hypothetischen Erwerbspensums berücksichtigt wird (E. 7).
- Einschlägig für: Art. 28a Abs. 3 Satz 1 IVG, Art. 16 ATSG
II. Weitere Entscheide
BGer 9C_462/2025 vom 17.08.2026 — Keine doppelte Teilzeitgewichtung im BVG
- Thema: Koordination mit der 2. Säule und Verfassungsmässigkeit
- Kernaussage: Der vorsorgerechtliche Invaliditätsgrad bei Teilzeitbeschäftigten bemisst sich nach Herunterrechnung des Valideneinkommens auf das versicherte Teilzeitpensum. Eine darüber hinausgehende Multiplikation des Resultats mit dem Teilzeitfaktor ist unzulässig und verletzt Art. 8 Abs. 1 BV sowie Art. 9 BV.
- Einschlägig für: Art. 28a Abs. 3 IVG i.V.m. Art. 23 BVG
BGer 8C_65/2026 vom 06.08.2026 — Ausschluss der IVV-Verordnungsanalogie im UVG
- Thema: Reichweite der Verordnungsdelegation nach Art. 28a Abs. 1 IVG
- Kernaussage: Die Verordnungsdelegation nach Art. 28a Abs. 1 Satz 2 IVG ermächtigt den Bundesrat nur für die Invalidenversicherung. Die Korrekturinstrumente (Art. 26 und 26bis IVV) sind in der Unfallversicherung weder direkt noch analog anwendbar; es liegt ein qualifiziertes Schweigen des Gesetzgebers vor (E. 7).
BGE 143 V 77 — Rentenüberprüfung bei der 6. IV-Revision
- Thema: Beibehaltung des bisherigen Status bei rein familiärem Statuswechsel
- Kernaussage: Im Rahmen einer Rentenüberprüfung nach den Schlussbestimmungen der 6. IV-Revision bleibt ein rein familiär bedingter Statuswechsel unberücksichtigt, sodass für die Invaliditätsbemessung der bisherige Status beizubehalten ist (E. 3.2.3).
SH_OG 63/2021/52 vom 31.03.2023 — Beweisanforderungen an die Statusfrage
- Kanton: Schaffhausen (Obergericht)
- Thema: Statusbestimmung Vollzeit vs. Teilerwerbstätigkeit mit Aufgabenbereich
- Kernaussage: Die Beurteilung, ob im Gesundheitsfall eine Vollzeit- oder Teilzeiterwerbstätigkeit vorläge, richtet sich nach dem Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit unter Würdigung der gesamten finanziellen und familiären Verhältnisse (E. 7.3).
SH_OG 63/2016/35 vom 02.02.2021 — Vorübergehende Pensumsreduktion zur Angehörigenpflege
- Kanton: Schaffhausen (Obergericht)
- Thema: Temporäre Teilzeittätigkeit und gemischte Methode
- Kernaussage: Eine nur vorübergehende Reduktion eines zuvor langjährig ausgeübten Vollzeitpensums zur Pflege eines erkrankten Ehepartners rechtfertigt nicht die Annahme einer dauerhaften Statusänderung zur gemischten Methode (E. 4).
SG_VSG IV 2008/86 vom 23.04.2009 — Methodenwahl zur Bemessung der Invalidität
- Kanton: St. Gallen (Versicherungsgericht)
- Thema: Abgrenzung gemischte Methode vs. Vollerwerb
- Kernaussage: Entgegen der IV-Stelle liegt kein Anwendungsfall der gemischten Methode nach Art. 28a Abs. 3 IVG vor, wenn die versicherte Person im hypothetischen Gesundheitsfall mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vollzeitlich erwerbstätig wäre.
VS_BZG S1 14 125 vom 29.06.2015 — Begriff und Ermittlung des hypothetischen Valideneinkommens
- Kanton: Wallis (Kantonsgericht)
- Thema: Valideneinkommen bei Art. 16 ATSG i.V.m. Art. 28a IVG
- Kernaussage: Für die Festlegung des hypothetischen Valideneinkommens ist massgebend, was die versicherte Person im massgebenden Zeitpunkt unter Berücksichtigung ihrer beruflichen Kenntnisse und persönlichen Umstände mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erzielt hätte (E. 4.2).
Letzte Aktualisierung: 2026-08-31