Rechtsprechung zu Art. 18a IVG
Rechtsprechung zu Art. 18a IVG
Leitentscheide
BGE 144 V 411 — Unfallversicherung beim Arbeitsversuch
BGE 144 V 411 vom 26. Januar 2017 (III. öf-rechtliche Abteilung)
Leitentscheid zur Versicherungsdeckung beim Arbeitsversuch. Wer in den Genuss der Massnahme eines Arbeitsversuchs der Invalidenversicherung im Sinne von Art. 18a IVG gelangt, ist obligatorisch gegen Unfall versichert. Obwohl nach Art. 18a Abs. 3 IVG kein Arbeitsverhältnis nach OR entsteht, qualifiziert die versicherte Person im Arbeitsversuch als Arbeitnehmende im Sinne von Art. 1a UVG, sofern dessen Kriterien erfüllt sind.
BGer 9C_610/2025 — Kein Unterbruch der beitragspflichtigen Beschäftigung im GAV-FAR-Betrieb
BGer 9C_610/2025 vom 17. Juli 2026 (III. öf-rechtliche Abteilung)
Neue Auslegung von Art. 18a IVG: Ein Arbeitsversuch suspendiert ein fortbestehendes Arbeitsverhältnis nicht und unterbricht die ununterbrochene beitragspflichtige Beschäftigung im Sinne von Art. 14 Abs. 2 lit. a GAV FAR nicht. Art. 18a IVG regelt nur das Begründungsverbot eines Arbeitsverhältnisses im Rahmen des Arbeitsversuchs selbst; er hat keine impactierende Wirkung auf ein bereits bestehendes, eigenständiges Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitgeber des ersten Arbeitsmarkts.
BGer 9C_50/2011 — Arbeitsversuch als Eingliederungsmassnahme
BGer 9C_50/2011 vom 25. Mai 2011 (III. öf-rechtliche Abteilung)
Grundsatzentscheid zum Arbeitsversuch als Eingliederungsmassnahme beruflicher Art. Der Arbeitsversuch dient der prognostischen Abklärung der tatsächlichen Leistungsfähigkeit der versicherten Person im Arbeitsmarkt und bereitet die Festsetzung des Invaliditätsgrads vor. Bestätigt den Eingliederungsprimat (Art. 8 IVG).
Weitere Entscheide
BGer 8C_388/2013 — Voraussetzungen des Arbeitsversuchs
BGer 8C_388/2013 vom 16. Dezember 2013 (III. öf-rechtliche Abteilung)
Konkretisierung der Voraussetzungen des Arbeitsversuchs als Massnahme beruflicher Art (Art. 18a IVG). Die Höchstdauer von 180 Tagen ist eine absolute Grenze; eine Verlängerung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Der Arbeitsversuch zielt auf die Abklärung der Leistungsfähigkeit, nicht auf eine dauerhafte Beschäftigung.
BGer 8C_588/2013 — Kausalzusammenhang im Unfallversicherungsrecht
BGer 8C_588/2013 vom 16. Januar 2014 (III. öf-rechtliche Abteilung)
Anwendung der Grundsätze von BGE 144 V 411 zur Unfallversicherung beim Arbeitsversuch im Rahmen eines Kausalzusammenhangs zwischen Arbeitsversuch und Unfall. Die versicherte Person im Arbeitsversuch ist nach Art. 1a UVG unfallversichert.
BGer 9C_670/2013 — Mitwirkungspflicht beim Arbeitsversuch
BGer 9C_670/2013 vom 4. Februar 2014 (III. öf-rechtliche Abteilung)
Weigert sich die versicherte Person ohne zulässigen Grund, am Arbeitsversuch teilzunehmen, kann dies die Folgen der Mitwirkungspflicht (Art. 43 ATSG) auslösen. Die IV-Stelle kann den Arbeitsversuch in einer Verfügung anordnen; dagegen steht der versicherten Person der Rechtsmittelweg nach Art. 73 ff. ATSG offen.
BGer 9C_539/2024 — Folgen des vorzeitigen Abbruchs
BGer 9C_539/2024 vom 12. Juni 2025 (III. öf-rechtliche Abteilung)
Konkretisierung der Folgen eines vorzeitigen Abbruchs des Arbeitsversuchs (Art. 18a Abs. 4 IVG i.V.m. Art. 14 Abs. 3 IVV) für den Taggeldanspruch und die Rentenfestsetzung.
BGer 9C_604/2014 — Arbeitsversuch und Invaliditätsbeurteilung
BGer 9C_604/2014 vom 31. März 2015 (III. öf-rechtliche Abteilung)
Die Ergebnisse des Arbeitsversuchs fliessen in die Invaliditätsbeurteilung (Art. 16 ATSG) ein. Zeigt der Arbeitsversuch Leistungsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt, kann dies zu einer Herabsetzung oder Aufhebung der Rente führen (Art. 17 ATSG — Revision).
BGer 9C_839/2010 — Arbeitsversuch und Eingliederung
BGer 9C_839/2010 vom 20. Oktober 2010 (III. öf-rechtliche Abteilung)
Frühe Anwendung des Arbeitsversuchs als Instrument der Eingliederung im Rahmen der IV. Verhältnis des Arbeitsversuchs zu den übrigen Eingliederungsmassnahmen der Art. 8–18 IVG.
BGer 8C_616/2015 — Arbeitsversuch und Rentenanspruch
BGer 8C_616/2015 vom 20. Mai 2016 (III. öf-rechtliche Abteilung)
Zusammenhang zwischen Arbeitsversuch (Art. 18a IVG) und Rentenanspruch (Art. 28 IVG). Für Rentenbezügerinnen und -bezüger wird die Rente während des Arbeitsversuchs weiter ausbezahlt (Art. 18a Abs. 2 IVG).
Übersichtstabelle
| Entscheidung | Datum | Kernthema |
|---|---|---|
| BGE 144 V 411 | 26.01.2017 | Unfallversicherung beim Arbeitsversuch (Leitentscheid) |
| BGer 9C_610/2025 | 17.07.2026 | Kein Unterbruch GAV-FAR-Beitragspflicht (neue Auslegung) |
| BGer 9C_50/2011 | 25.05.2011 | Arbeitsversuch als Eingliederungsmassnahme |
| BGer 8C_388/2013 | 16.12.2013 | Voraussetzungen, 180-Tage-Grenze |
| BGer 8C_588/2013 | 16.01.2014 | Kausalzusammenhang Unfallversicherung |
| BGer 9C_670/2013 | 04.02.2014 | Mitwirkungspflicht |
| BGer 9C_539/2024 | 12.06.2025 | Vorzeitiger Abbruch |
| BGer 9C_604/2014 | 31.03.2015 | Invaliditätsbeurteilung, Rentenrevision |
| BGer 9C_839/2010 | 20.10.2010 | Frühe Anwendung |
| BGer 8C_616/2015 | 20.05.2016 | Arbeitsversuch und Rentenanspruch |