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Rechtsprechung zu Art. 14a IVG

Leitentscheide (BGE)

BGE 137 V 1, E. 5 und 7 (331 Zit.)

  • Thema: Gleichbehandlung körperlich und psychisch beeinträchtigter Versicherter
  • Kernaussage: Eine unterschiedliche Behandlung von körperlich und psychisch in ihrer Arbeitsfähigkeit eingeschränkten Versicherten in Bezug auf die Durchführung von Integrationsmassnahmen findet keine Stütze in Gesetz und Verordnung. Der Anspruch auf Integrationsmassnahmen nach Art. 14a Abs. 1 IVG setzt eine mindestens 50%ige Arbeitsunfähigkeit nicht nur im bisherigen Beruf, sondern auch in einem anderen Beruf voraus.
  • Einschlägig für: Abs. 1 lit. a, Abs. 2

BGE 145 V 2, E. 4.3.1 und 4.3.3

  • Thema: Wiedereingliederung von Rentenbezügern
  • Kernaussage: Eine rentenbeziehende Person mit Eingliederungsressourcen hat — unabhängig von einem Revisionsgrund nach Art. 17 Abs. 1 ATSG — nicht nur einen Anspruch, sondern auch eine Pflicht, an zumutbaren Wiedereingliederungsmassnahmen teilzunehmen. Die subjektive Eingliederungsfähigkeit ist keine Voraussetzung.
  • Einschlägig für: Abs. 1, Art. 7 Abs. 2 lit. e IVG, Art. 8a IVG

Weitere Bundesgerichtsentscheide

BGer 9C_173/2025 vom 4. Mai 2026, E. 5–6

  • Thema: Präzisierung: Invalidität erst nach Eingliederung
  • Kernaussage: Bei laufenden Eingliederungsmassnahmen (Art. 14a IVG, Art. 8 Abs. 3 IVG) ist die Invalidität erst nach deren Abschluss eingetreten. Therapeutische Aspekte stehen der Qualifikation als Eingliederungsmassnahme nicht entgegen. Der Rentenbeginn ist erst nach Abschluss der Massnahmen zu bestimmen.
  • Einschlägig für: Abs. 1, Art. 8 Abs. 3 IVG

BGer 8C_237/2020 vom 23. Juli 2020, E. 5.1

  • Thema: Eintritt der Invalidität und Anspruchsberechtigung
  • Kernaussage: Versicherte sind nur anspruchsberechtigt, solange sie ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz haben und sofern sie bei Eintritt der Invalidität (Art. 4 Abs. 2 IVG) anspruchsberechtigt waren.
  • Einschlägig für: Abs. 1, Art. 4 IVG

Kantonale Entscheide

Versicherungsgericht St. Gallen, IV 2019/32 vom 26. November 2019

  • Kanton: St. Gallen
  • Thema: Integrationsmassnahmen bei komplexer psychischer Beeinträchtigung
  • Kernaussage: Beurteilung der Anspruchsvoraussetzungen für Integrationsmassnahmen nach Art. 14a IVG bei einer Versicherten mit komplexer psychischer Beeinträchtigung.
  • Einschlägig für: Abs. 1 lit. a

Versicherungsgericht St. Gallen, IV 2008/383 vom 1. Juli 2010

  • Kanton: St. Gallen
  • Thema: Integrationsmassnahmen bei körperlicher Beeinträchtigung
  • Kernaussage: Beurteilung der Integrationsmassnahmen nach Art. 14a IVG bei einer Versicherten mit körperlicher Beeinträchtigung und deren Eignung für die Vorbereitung beruflicher Eingliederung.
  • Einschlägig für: Abs. 1 lit. a

Letzte Aktualisierung: 2026-06-07