Rechtsprechung zu Art. 8 IVG
I. Leitentscheide (BGE)
BGE 130 V 343 — Einkommensvergleichsmethode
- Thema: Grundlegende Systematik der Invaliditätsbemessung
- Kernaussage: Die Invalidität wird nach der Einkommensvergleichsmethode bemessen. Massgebend ist das ohne Invalidität erzielbare (Valideneinkommen) im Vergleich zum mit Invalidität zumutbar noch erzielbaren Einkommen (Invalideneinkommen). Bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit ist das Invalideneinkommen auf ein volles Beschäftigungsäquivalent hochzurechnen. Die drei Begriffe Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit und Invalidität sind eigenständig und dürfen nicht verwechselt werden.
- Einschlägig für: Art. 8 Abs. 2 (Einkommensvergleich), Art. 6 ATSG (Arbeitsunfähigkeit), Art. 7 ATSG (Erwerbsunfähigkeit)
BGE 134 V 131 — Dauerhaftigkeit der Invalidität
- Thema: Voraussichtliche Dauer der Erwerbseinbusse
- Kernaussage: Die Erwerbseinbusse muss voraussichtlich dauernd sein, um eine Invalidenrente zu begründen. Massgebend ist ein Zeitraum von mehr als einem Jahr. Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit begründet keine Invalidität. Die Prognose ist aufgrund der medizinischen Akten und der aktuellen Eingliederungssituation zu stellen.
- Einschlägig für: Art. 8 Abs. 1 (Dauerhaftigkeit)
BGE 135 V 297 — Valideneinkommen und Tabellenlöhne
- Thema: Bestimmung des Valideneinkommens bei fehlendem tatsächlichem Einkommen
- Kernaussage: Reicht das tatsächlich erzielte Einkommen vor Eintritt der Invalidität nicht als Referenzgrösse, ist auf branchenübliche Löhne oder tabellarische Werte (BAK-Tabellen) abzustellen. Die Normwerte des Bundesamts (Art. 8 Abs. 4 IVG) dienen als Anhaltspunkt, ersetzen aber nicht die individuelle Beweiswürdigung.
- Einschlägig für: Art. 8 Abs. 2 (Valideneinkommen), Abs. 4 (Normwerte)
BGE 141 V 281 — Strukturiertes Beweisverfahren
- Thema: Beweiswürdigung bei psychischen und psychosomatischen Leiden
- Kernaussage: Bei psychischen und psychosomatischen Leiden ist ein strukturiertes Beweisverfahren anzuwenden. Die medizinische Dokumentation muss eine präzise Diagnose, Symptomatik, funktionelle Auswirkungen und Prognose umfassen. Blosse Atteste ohne funktionelle Bewertung genügen nicht.
- Einschlägig für: Art. 8 Abs. 1 (Erwerbseinbusse), Art. 43 ATSG (Beweiswürdigung)
BGE 143 V 418 — Ausdehnung auf alle psychischen Erkrankungen
- Thema: Strukturiertes Beweisverfahren bei sämtlichen psychischen Erkrankungen
- Kernaussage: Das strukturierte Beweisverfahren ist nicht nur auf somatoforme Schmerzstörungen beschränkt, sondern gilt für sämtliche psychischen Erkrankungen, einschliesslich leicht- bis mittelgradiger Depressionen.
- Einschlägig für: Art. 8 Abs. 1 (Arbeitsunfähigkeit bei psychischen Leiden)
II. Präzisierungen und neuere Rechtsprechung
BGer 9C_173/2025 vom 04.05.2026 — Invalidität bei laufenden Eingliederungsmassnahmen
- Thema: Präzisierung zu Art. 8 Abs. 3 IVG — Invalidität erst nach Abschluss der Eingliederung
- Kernaussage: Das Bundesgericht präzisiert, dass Invalidität bei laufenden Eingliederungsmassnahmen erst nach deren Abschluss eintritt. Therapeutische Aspekte stehen der Qualifikation als Eingliederungsmassnahme nach Art. 8 Abs. 3 IVG nicht entgegen. Massgebend für die Invaliditätsbemessung ist der Zeitpunkt nach Abschluss der Eingliederungsmassnahmen, nicht der Zeitpunkt der Antragstellung.
- Einschlägig für: Art. 8 Abs. 1 (Behebbarkeit), Abs. 3 (Eingliederungsmassnahmen)
BGer 8C_201/2026 vom 19.05.2026 — Invalidenrente bei zweifelhafter Eingliederung
- Thema: Abweisung der Invalidenrente bei fehlender Kooperationsbereitschaft
- Kernaussage: Die versicherte Person muss bei der Eingliederung mitwirken. Bei fehlender Kooperationsbereitschaft ist der Invaliditätsgrad unter Berücksichtigung der zumutbaren Zusammenarbeit zu bestimmen. Ein Rentenanspruch entsteht nicht, wenn die versicherte Person Eingliederungsmassnahmen ohne ausreichenden Grund ablehnt.
- Einschlägig für: Art. 8 Abs. 1 (Behebbarkeit), Mitwirkungspflicht
BGE 137 V 210 — Umstellung von Taggeld auf Rente
- Thema: Übergang von Arbeitsunfähigkeit zu Invalidität
- Kernaussage: Der Übergang vom Bezug von Krankentaggeldern zur Invalidenrente setzt voraus, dass die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich dauernd ist und durch Eingliederungsmassnahmen nicht mehr behoben werden kann. Die IV-Stelle hat das Taggeldverfahren rechtzeitig ins Rentenverfahren überzuleiten.
- Einschlägig für: Art. 8 Abs. 1 (Dauerhaftigkeit, Behebbarkeit)
BGE 141 V 1 — Beweiswert medizinischer Berichte
- Thema: Anforderungen an ärztliche Berichte im Invaliditätsverfahren
- Kernaussage: Medizinische Berichte haben nur Beweiswert, wenn sie die funktionellen Auswirkungen der gesundheitlichen Beeinträchtigung auf die Erwerbsfähigkeit darlegen. Blosse Diagnosen ohne funktionelle Bewertung genügen für die Invaliditätsbemessung nicht.
- Einschlägig für: Art. 8 Abs. 1 (Erwerbseinbusse), Art. 43 ATSG
BGE 146 V 155 — Hochrechnung bei Teilzeitarbeit
- Thema: Hochrechnung des Invalideneinkommens bei Teilzeitarbeit
- Kernaussage: Bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit ist das tatsächliche Teilzeiteinkommen auf ein volles Beschäftigungsäquivalent hochzurechnen. Die Hochrechnung hat konsistent zu erfolgen — das Valideneinkommen ist ebenfalls auf ein Vollzeitäquivalent zu normieren.
- Einschlägig für: Art. 8 Abs. 2 (Einkommensvergleich)
Letzte Aktualisierung: 2026-06-07