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Rechtsprechung zu Art. 4 IVG

Leitentscheide (BGE)

BGE 98 V 270, E. 2

  • Thema: Zeitpunkt des Invaliditätseintritts bei Geburtsgebrechen
  • Kernaussage: Gemäss Art. 4 Abs. 2 IVG gilt die Invalidität als eingetreten, sobald sie die für die Begründung des Anspruchs auf die jeweilige Leistung erforderliche Art und Schwere erreicht hat. Bei medizinischen Massnahmen wegen Geburtsgebrechen (Art. 13 IVG) ist der Eintrittszeitpunkt leistungsbezogen zu bestimmen.
  • Einschlägig für: Abs. 2

Weitere Bundesgerichtsentscheide

BGer 9C_173/2025 vom 4. Mai 2026, E. 5–6

  • Thema: Präzisierung: Invalidität erst nach Abschluss Eingliederung
  • Kernaussage: Bei laufenden Eingliederungsmassnahmen nach Art. 14a IVG und Art. 8 Abs. 3 IVG tritt die Invalidität im Sinne von Art. 4 Abs. 2 IVG erst nach Abschluss der Massnahmen ein. Therapeutische Aspekte stehen der Qualifikation als Eingliederungsmassnahme nicht entgegen.
  • Einschlägig für: Abs. 2, Art. 8 Abs. 3 IVG, Art. 14a IVG

BGer 8C_237/2020 vom 23. Juli 2020, E. 5.1

  • Thema: Anspruchsberechtigung bei Eintritt der Invalidität
  • Kernaussage: Versicherte sind nur anspruchsberechtigt, solange sie ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz haben und sofern sie bei Eintritt der Invalidität anspruchsberechtigt waren.
  • Einschlägig für: Abs. 2, Art. 13 ATSG

BGer 8C_716/2016 vom 1. Februar 2017, E. 4.1.2

  • Thema: Berufliche Neuausbildung nach Eintritt der Invalidität
  • Kernaussage: Die berufliche Neuausbildung invalider Versicherter nach dem Eintritt der Invalidität ist nach Art. 16 Abs. 2 lit. b IVG eine Massnahme beruflicher Art, wenn die bisherige Ausbildung ungeeignet ist.
  • Einschlägig für: Abs. 2, Art. 16 IVG

BGer I 239/01 vom 5. Juni 2002, E. 1

  • Thema: Eingliederungsmassnahmen und Invaliditätseintritt
  • Kernaussage: Gemäss Art. 8 Abs. 1 IVG haben invalide oder von einer Invalidität unmittelbar bedrohte Versicherte Anspruch auf Eingliederungsmassnahmen, soweit diese erfolgversprechend sind. Der Invaliditätseintritt ist erst anzunehmen, wenn die Eingliederung erschöpft ist.
  • Einschlägig für: Abs. 2, Art. 8 IVG

Kantonale Entscheide

Versicherungsgericht St. Gallen, IV 2006/243 vom 10. April 2007, E. 2

  • Kanton: St. Gallen
  • Thema: Geburtsgebrechen und internationales Abkommen
  • Kernaussage: Medizinische Eingliederungsmassnahmen für eine Person mit Geburtsgebrechen, die beim Eintritt der eingliederungsspezifischen Invalidität nicht Schweizer Staatsangehörige war.
  • Einschlägig für: Abs. 1 (Geburtsgebrechen)

Letzte Aktualisierung: 2026-06-07