Rechtsprechung zu Art. 8 EMRK
Rechtsprechung zu Art. 8 EMRK
I. EGMR — Grundprinzipien
Marckx v. Belgien, App. no. 6833/74 (Grosskammer, 13.06.1979)
- Thema: Positive Staatenpflichten
- Kernaussage: Art. 8 EMRK enthält nicht nur negative Unterlassungspflichten, sondern auch positive Schutzpflichten. Der Staat muss aktive Massnahmen ergreifen, um die wirksame Achtung des Privat- und Familienlebens zu gewährleisten. Dies begründet die positive Verpflichtung zur rechtlichen Anerkennung familiärer Bindungen.
- Einschlägig für: Positive obligations, Familienleben, rechtliche Anerkennung
Niemietz v. Deutschland, App. no. 13710/88 (16.12.1992)
- Thema: Weite Auslegung des Privatlebens
- Kernaussage: Der Begriff des «Privatlebens» ist nicht auf ein «inneres Privatleben» beschränkt, sondern umfasst das Recht, Beziehungen zu anderen Menschen aufzubauen und zu entwickeln. Auch das berufliche und geschäftliche Leben kann einbezogen werden.
- Einschlägig für: Schutzbereich, weite Auslegung
II. EGMR — Geschlechtsidentität und sexueller Ausdruck
Dudgeon v. Vereinigtes Königreich, App. no. 7525/76 (Grosskammer, 22.10.1981)
- Thema: Strafbarkeit homosexueller Handlungen
- Kernaussage: Die Strafbarkeit einvernehmlicher homosexueller Handlungen zwischen erwachsenen Männern in Nordirland verstösst gegen Art. 8 EMRK. Der margin of appreciation ist bei Eingriffen in das Sexualleben besonders eng, da es sich um einen besonders intimen Lebensbereich handelt.
- Einschlägig für: Privatleben, sexueller Ausdruck, margin of appreciation
Modinos v. Zypern, App. no. 15070/89 (22.04.1993)
- Thema: Blosse Existenz einer Strafnorm
- Kernaussage: Auch die blosse Existenz einer Strafnorm, die homosexuelle Handlungen unter Strafe stellt, stellt einen Eingriff in das Privatleben dar — selbst wenn die Norm nicht angewendet wird. Die Aufhebung von § 171 des zypriotischen StGB war geboten.
- Einschlägig für: Privatleben, Homosexualität, Existenz einer Strafnorm als Eingriff
Müller und andere v. Schweiz, App. no. 10737/84 (24.05.1988)
- Thema: Sittenwidrigkeit und Homosexualität
- Kernaussage: Die Beschwerdeführer wurden wegen der Aufführung eines pornofilms nach aArt. 127 StGB (Verbreitung von Schriften, Filmen etc., die gegen die guten Sitten verstossen) verurteilt und ihre Filme konfisziert. Der EGMR stellte fest, dass die Bestrafung als solche in den margin of appreciation fiel, die Konfiskation der Filme jedoch unverhältnismässig war und gegen Art. 8 i.V.m. Art. 10 EMRK verstiesst. Der Entscheid trug zur späteren Aufhebung von aArt. 127 StGB bei.
- Einschlägig für: Privatleben, Homosexualität, Sittenwidrigkeit, Konfiskation, Art. 10 EMRK
Smith and Grady v. Vereinigtes Königreich, App. nos. 33985/96 und 33986/96 (27.09.1999)
- Thema: Sexuelle Orientierung im Militär
- Kernaussage: Die Untersuchung und Entlassung von Militärangehörigen wegen ihrer sexuellen Orientierung verstösst gegen Art. 8 EMRK. Die sexuelle Orientierung ist Kernbestandteil des Privatlebens.
- Einschlägig für: Privatleben, sexuelle Orientierung, Berufsleben
Christine Goodwin v. Vereinigtes Königreich, App. no. 28957/95 (Grosskammer, 11.07.2002)
- Thema: Geschlechtsidentität — rechtliche Anerkennung
- Kernaussage: Die fehlende rechtliche Anerkennung der Geschlechtsidentität einer Transfrau verstösst gegen Art. 8 EMRK (Privatleben) und Art. 12 EMRK (Eheschliessung). Der EGMR betonte, dass die Gesellschaft eine gewisse Unannehmlichkeit in Kauf nehmen muss, damit Transpersonen in Würde und Wert leben können. Leading Case zur Geschlechtsidentität.
- Einschlägig für: Geschlechtsidentität, Namensänderung, rechtliche Anerkennung, positive obligations
I. v. Vereinigtes Königreich, App. no. 25680/94 (11.07.2002)
- Thema: Geschlechtsidentität (Bestätigung Goodwin)
- Kernaussage: Gleichzeitig mit Goodwin entschieden; betraf ebenfalls eine transgeschlechtliche Frau. Feststellung einer Verletzung von Art. 8 und 12 EMRK wegen fehlender rechtlicher Anerkennung des Geschlechtswechsels.
- Einschlägig für: Geschlechtsidentität, positive obligations
Van Kück v. Deutschland, App. no. 35968/97 (12.06.2003)
- Thema: Geschlechtsanpassende Massnahmen — Krankenversicherung
- Kernaussage: Die Verweigerung der Kostenübernahme für hormonelle Behandlung und Geschlechtsanpassungsoperation durch eine private Krankenversicherung verstösst gegen Art. 8 und Art. 6 Abs. 1 EMRK. Transsexualität ist eine anerkannte medizinische Diagnose; die Versicherung hat dem Antragsteller eine unzumutbare Beweislast auferlegt.
- Einschlägig für: Geschlechtsidentität, Krankenversicherung, Beweislast
Hämäläinen v. Finnland, App. no. 37351/12 (Grosskammer, 16.07.2014)
- Thema: Transgeschlechtlichkeit und Ehe
- Kernaussage: Eine transgeschlechtliche Frau, die ihr Geschlecht anpassen wollte, aber in einer Ehe lebte, wurde von Finnland gezwungen, sich entweder scheiden zu lassen oder die Ehe in eine eingetragene Partnerschaft umzuwandeln. Der EGMR verneinte eine Verletzung von Art. 8 und Art. 14 i.V.m. Art. 8 EMRK, da Finnland die eingetragene Partnerschaft als gleichwertige Rechtsform anbot. Der Entscheid ist in der Lehre umstritten, da er die Bedeutung der Ehe als Institution unterschätzt.
- Einschlägig für: Geschlechtsidentität, Ehe, eingetragene Partnerschaft, Art. 14 EMRK
A.P., Garçon und Nicot v. Frankreich, App. nos. 79885/12 u.a. (06.04.2017)
- Thema: Geschlechtseintrag und Sterilisationszwang
- Kernaussage: Die französische Regelung, die als Voraussetzung für die Geschlechtsänderung im Personenstandsregister eine unwiderrufliche Sterilisation und medizinische Behandlung verlangte, verstösst gegen Art. 8 EMRK. Die Sterilisationsanforderung ist unverhältnismässig und stellt einen unverhältnismässigen Eingriff in die körperliche Integrität und das Privatleben dar.
- Einschlägig für: Geschlechtsidentität, Sterilisationszwang, körperliche Integrität, Personenstandsregister
Schalk and Kopf v. Österreich, App. no. 30141/04 (24.06.2010)
- Thema: Gleichgeschlechtliche Partnerschaft — Familienleben
- Kernaussage: Erstmals anerkannte der EGMR, dass eine gleichgeschlechtliche Paarbeziehung unter den Begriff des «Familienlebens» nach Art. 8 EMRK fällt (bisher nur Privatleben). Gleichzeitig verneinte der Gerichtshof eine Verpflichtung zur Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe unter Art. 12.
- Einschlägig für: Familienleben, gleichgeschlechtliche Partnerschaft, margin of appreciation
Oliari and Others v. Italien, App. nos. 18766/11 und 36030/11 (21.07.2015)
- Thema: Positive Pflicht zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare
- Kernaussage: Italien verstösst gegen Art. 8 EMRK, weil es keine rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare vorsieht. Aus der positiven Staatenpflicht folgt, dass eine rechtliche Rahmenbedingung geschaffen werden muss, die die Beziehung anerkennt und schützt.
- Einschlägig für: Positive obligations, gleichgeschlechtliche Partnerschaft, rechtliche Anerkennung
Chapin und Charpentier v. Frankreich, App. no. 40183/07 (28.06.2016)
- Thema: Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare
- Kernaussage: Die beschränkte Öffnung der Ehe für verschiedene Geschlechtergruppen als solche verstösst nicht gegen Art. 8 i.V.m. Art. 14 EMRK, solange eine rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare besteht (in Frankreich: PACS).
- Einschlägig für: gleichgeschlechtliche Partnerschaft, margin of appreciation, rechtliche Anerkennung
H.W. v. Frankreich, App. no. 32222/20 (23.01.2025)
- Thema: Sexuelle Selbstbestimmung — «devoir conjugal»
- Kernaussage: Eine französische Frau wurde nicht wegen Verweigerung ehelicher Geschlechtsbeziehungen als verschuldet am Scheitern der Ehe betrachtet. Die französischen Gerichte verletzten Art. 8 EMRK, indem sie die sexuelle Autonomie der Frau nicht ausreichend berücksichtigten.
- Einschlägig für: Sexuelle Selbstbestimmung, körperliche Integrität, Privatleben
Pretty v. Vereinigtes Königreich, App. no. 2346/02 (29.04.2002)
- Thema: Körperliche Integrität — Recht auf Selbstbestimmung
- Kernaussage: Art. 8 EMRK umfasst das Recht auf körperliche Unversehrtheit und die Entscheidung über die eigenen Lebensumstände, einschliesslich des Rechts, nicht gegen den eigenen Willen am Leben erhalten zu werden. Die Verweigerung der Straffreiheit für Beihilfe zum Suizid wurde jedoch als gerechtfertigt erachtet.
- Einschlägig für: körperliche Integrität, Selbstbestimmung, Sterbehilfe
Jalloh v. Deutschland, App. no. 54810/00 (Grosskammer, 11.07.2006)
- Thema: Körperliche Integrität — Zwangsverabreichung von Brechmitteln
- Kernaussage: Die Zwangsverabreichung eines Brechmittels zur Beweissicherung stellt einen schweren Eingriff in die körperliche Integrität und das Privatleben dar, der nur bei Vorliegen besonders gewichtiger Gründe gerechtfertigt werden kann. Im konkreten Fall verstiesst die Massnahme gegen Art. 3 und Art. 8 EMRK.
- Einschlägig für: körperliche Integrität, Beweiserhebung, Strafverfahren
M.C. v. Bulgarien, App. no. 39272/98 (04.12.2003)
- Thema: Positive Pflicht bei Vergewaltigung
- Kernaussage: Art. 8 i.V.m. Art. 3 EMRK begründet eine positive Pflicht des Staates, wirksame Strafrechtsnormen gegen Vergewaltigung und sexuelle Gewalt zu schaffen und durchzusetzen. Bulgarien hatte sein Strafrecht so ausgelegt, dass physischer Widerstand der Opfer Voraussetzung für eine Vergewaltigungsanklage war — dies verstösst gegen die positive Pflicht zum Schutz der körperlichen Integrität und sexuellen Selbstbestimmung.
- Einschlägig für: positive obligations, sexuelle Selbstbestimmung, Vergewaltigung, Strafrecht
III. EGMR — Identität, Name und Abstammung
Burghartz v. Schweiz, App. no. 16213/90 (22.02.1994)
- Thema: Namensrecht — Ehefrauennamen
- Kernaussage: Die Verweigerung der Annahme eines gemeinsamen Ehenamens in der Form des Doppelnamens (Verbindung des Geburtsnamens der Ehefrau mit demjenigen des Ehemannes mit Bindestrich) verstösst gegen Art. 8 i.V.m. Art. 14 EMRK, wenn diese Möglichkeit nur dem Mann offensteht. Das Schweizer Namensrecht wurde daraufhin reformiert.
- Einschlägig für: Namensrecht, Identität, Diskriminierung
Stjerna v. Finnland, App. no. 18131/91 (25.11.1994)
- Thema: Recht auf Namensänderung
- Kernaussage: Die Weigerung, einem finnischen Staatsangehörigen die Annahme eines schwedischen Namens zu gestatten, fällt in den Schutzbereich von Art. 8 EMRK. Der Eingriff wurde jedoch als gerechtfertigt erachtet, da die finnische Regelung einen legitimen Zweck verfolgte und verhältnismässig war.
- Einschlägig für: Namensrecht, Identität, margin of appreciation
Mikulić v. Kroatien, App. no. 53176/99 (07.02.2002)
- Thema: Recht auf Kenntnis der Abstammung
- Kernaussage: Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung ist Teil des durch Art. 8 EMRK geschützten Privatlebens. Die Verweigerung jeglichen Zugangs zu Informationen über die biologische Abstammung kann Art. 8 EMRK verletzen. Die kroatischen Behörden hätten alles Zumutbare unternehmen müssen, um die Vaterschaftsfeststellung zu ermöglichen.
- Einschlägig für: Abstammung, Identität, positive obligations
Odièvre v. Frankreich, App. no. 32318/96 (Grosskammer, 13.02.2003)
- Thema: Anonyme Geburt — Abstammung vs. Privatsphäre der Mutter
- Kernaussage: Ein absolutes Geheimhaltungsrecht der biologischen Mutter, das dem Kind jegliche Möglichkeit nimmt, seine Abstammung zu erfahren, kann gegen Art. 8 EMRK verstossen. Der EGMR erkannte an, dass das Recht auf Kenntnis der Abstammung zum Privatleben gehört, wog aber Interesse des Kindes gegen die Privatsphäre der Mutter ab und sah die französische Regelung (die einen Ausgleichsmechanismus vorsah) als gerechtfertigt an.
- Einschlägig für: Abstammung, Identität, Privatsphäre, positive obligations
Y v. Frankreich, App. no. 56801/00 (Grosskammer, 13.01.2005)
- Thema: Recht auf Identität
- Kernaussage: Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung ist ein wesentlicher Bestandteil des durch Art. 8 EMRK geschützten Rechts auf Identität. Der EGMR bestätigte, dass die französische Regelung der anonymen Geburt zwar einen Ausgleichsmechanismus vorsah, betonte aber die Bedeutung des Identitätsrechts.
- Einschlägig für: Identität, Abstammung, positive obligations, Ausgleichsmechanismus
IV. EGMR — Datenschutz und Überwachung
Klass und andere v. Deutschland, App. no. 5029/71 (06.09.1978)
- Thema: Geheimhaltung und Klassifizierung — heimliche Überwachung
- Kernaussage: Die heimliche Überwachung der Post und des Fernmeldeverkehrs von Verdächtigen fällt in den Schutzbereich der Korrespondenz, auch wenn die Betroffenen nicht wissen, dass sie überwacht werden. Der EGMR anerkannte erstmals, dass die Bestreitung der Opfereigenschaft (victim) bei heimlichen Massnahmen nicht das Beschwerderecht ausschliesst. Die Beschwerdeführer konnten sich als potenziell Betroffene beschweren. Zugleich verneinte der EGMR eine Verletzung, da das deutsche Gesetz ausreichende Schutzmassnahmen vorsah.
- Einschlägig für: Korrespondenz, heimliche Überwachung, Opfereigenschaft, Beschwerdebefugnis
Leander v. Schweden, App. no. 9248/81 (26.03.1987)
- Thema: Personaldossier und Geheimhaltung
- Kernaussage: Die Speicherung und Weitergabe von Informationen über eine Person in einem Sicherheitsdossier fällt in den Schutzbereich von Art. 8 EMRK. Leander wurde die Stelle als Schichtleiter in einem Museum verweigert, weil sein Name in einem Sicherheitsregister erschien. Der EGMR stellte fest, dass die Speicherung von Personendaten in den Schutzbereich von Art. 8 fällt, die schwedische Regelung jedoch ausreichende Schutzmassnahmen und Kontrollmechanismen bot und daher gerechtfertigt war.
- Einschlägig für: Datenschutz, Personaldossier, Geheimhaltung, Sicherheitsregister
Rotaru v. Rumänien, App. no. 28341/95 (Grosskammer, 04.05.2000)
- Thema: Staatliche Datensammlung
- Kernaussage: Systematische Sammlung und Speicherung öffentlicher Informationen über eine Person durch staatliche Behörden fällt in den Schutzbereich des Privatlebens gemäss Art. 8 EMRK. Auch Informationen über die fernere Vergangenheit können dem Privatleben zugeordnet werden, wenn sie systematisch in Akten erfasst werden.
- Einschlägig für: Datenschutz, staatliche Datenerfassung, Privatleben
Malone v. Vereinigtes Königreich, App. no. 8691/79 (02.08.1984)
- Thema: Telefonüberwachung und Beweissicherung
- Kernaussage: Die britische Praxis der «metering» — der Aufzeichnung, wann und mit wem eine Person telefoniert — ohne ausreichende gesetzliche Grundlage verstösst gegen Art. 8 EMRK. Der EGMR stellte fest, dass die blosse Aufzeichnung von Verbindungsdaten (Metadaten) bereits einen Eingriff in die Korrespondenz darstellt, und dass die gesetzliche Grundlage für derartige Massnahmen unzureichend war. Der Entscheid war ein Meilenstein für die Entwicklung des Datenschutzes und führte zur Annahme des RIPA 2000.
- Einschlägig für: Korrespondenz, Telefonüberwachung, Metadaten, gesetzliche Grundlage
Halford v. Vereinigtes Königreich, App. no. 20605/92 (25.06.1997)
- Thema: Telefon am Arbeitsplatz
- Kernaussage: Private Telefonate am Arbeitsplatz fallen in den Schutzbereich der Korrespondenz nach Art. 8 EMRK. Die Überwachung der Telefonate einer Polizeibeamtin am Arbeitsplatz durch ihren Arbeitgeber ohne gesetzliche Grundlage verstösst gegen Art. 8 EMRK. Der EGMR betonte, dass Arbeitnehmer nicht auf ihr Recht auf Achtung der Korrespondenz am Arbeitsplatz verzichten.
- Einschlägig für: Korrespondenz, Arbeitsplatzüberwachung, Telefon
S. and Marper v. Vereinigtes Königreich, App. nos. 30562/04 und 30566/04 (Grosskammer, 04.12.2008)
- Thema: DNA-Datenbank — unbegrenzte Speicherung
- Kernaussage: Die unbegrenzte Aufbewahrung von DNA-Profilen und Fingerabdrücken von Personen, die verhaftet, aber nicht verurteilt wurden, verstösst gegen Art. 8 EMRK. Der margin of appreciation der Staaten ist bei der Speicherung biometrischer Daten besonders eng.
- Einschlägig für: DNA-Datenbank, biometrische Daten, Datenaufbewahrung, margin of appreciation
Aycaguer v. Frankreich, App. no. 8806/12 (22.06.2017)
- Thema: DNA-Datenbank — Verhältnismässigkeit
- Kernaussage: Frankreichs Praxis der Eintragung von DNA-Profilen verurteilter Personen in eine nationale Datenbank verstösst gegen Art. 8 EMRK bei einem Verurteilten wegen einer nicht gewalttätigen Straftat. Die Schwere der Straftat rechtfertigte nicht das überwiegende öffentliche Interesse gegenüber dem Datenschutz.
- Einschlägig für: DNA-Datenbank, Verhältnismässigkeit, Datenspeicherung
Copland v. Vereinigtes Königreich, App. no. 62637/00 (03.04.2007)
- Thema: Metadaten und Verkehrsdaten am Arbeitsplatz
- Kernaussage: Die heimliche Überwachung des E-Mail- und Telefonverkehrs einer Arbeitnehmerin durch ihren Arbeitgeber ohne gesetzliche Grundlage verstösst gegen Art. 8 EMRK. Die blosse Speicherung von Verbindungsdaten (wer hat wann mit wem kommuniziert) stellt bereits einen Eingriff in die Korrespondenz dar, auch ohne Kenntnisnahme vom Inhalt.
- Einschlägig für: Korrespondenz, Metadaten, Arbeitsplatzüberwachung
Zakharov v. Russland, App. no. 47136/13 (Grosskammer, 04.12.2015)
- Thema: Telekommunikationsüberwachung — in abstracto-Prüfung
- Kernaussage: Die russische Gesetzgebung zur elektronischen Überwachung bietet keine ausreichenden Schutzmassnahmen gegen willkürliche Überwachung und stellt selbst eine Verletzung von Art. 8 EMRK dar. Der EGMR führte erstmals eine abstrakte Überprüfung der Gesetzgebung durch (in abstracto-Prüfung), ohne dass der Beschwerdeführer selbst überwacht werden musste. Folgende Mindestanforderungen an Überwachungsgesetze: (1) Klarheit und Vorhersehbarkeit, (2) abschliessende Gründe, (3) unabhängige Kontrolle, (4) Benachrichtigungspflicht, (5) Löschungspflicht.
- Einschlägig für: Überwachung, gesetzliche Grundlage, in abstracto-Prüfung, Telekommunikation
Bărbulescu v. Rumänien, App. no. 61496/08 (Grosskammer, 05.09.2017)
- Thema: Arbeitsplatzüberwachung
- Kernaussage: Der Arbeitgeber überwachte den privaten Yahoo-Messenger-Account des Arbeitnehmers. Der EGMR stellte fest, dass Arbeitnehmer nicht auf ihr Privatleben am Arbeitsplatz verzichten und dass die rumänischen Gerichte keine faire Abwägung zwischen den Privatinteressen des Arbeitnehmers und den Interessen des Arbeitgebers vorgenommen hatten. Verletzung der positiven Pflichten aus Art. 8 EMRK.
- Einschlägig für: Arbeitsplatzüberwachung, private Kommunikation, positive obligations
Big Brother Watch and Others v. Vereinigtes Königreich, App. nos. 58170/13 u.a. (Grosskammer, 25.05.2021)
- Thema: Massenüberwachung
- Kernaussage: Grosskammerentscheid zur Massenüberwachung. Der EGMR anerkannte, dass Massenüberwachung als solche nicht konventionswidrig ist, stellte aber fest, dass das britische Regime nach § 8(4) RIPA nicht ausreichende Schutzmassnahmen gegen Willkür und Missbrauch enthielt, insbesondere fehlte eine unabhängige Genehmigungspflicht.
- Einschlägig für: Massenüberwachung, Geheimdienstüberwachung, Schutzmassnahmen
Glukhin v. Russland, App. no. 11519/20 (04.07.2023)
- Thema: Gesichtserkennung — biometrische Überwachung
- Kernaussage: Erste EGMR-Entscheid zur Gesichtserkennungstechnologie. Russische Behörden identifizierten einen friedlichen Demonstranten mittels Gesichtserkennung im U-Bahn-Netz. Gesichtserkennung ist eine besonders invasive Überwachungsmethode; ihr Einsatz ohne detaillierte gesetzliche Grundlage verstösst gegen Art. 8 EMRK.
- Einschlägig für: Gesichtserkennung, biometrische Überwachung, Demonstrationsfreiheit
Benedik v. Slowenien, App. no. 55001/11 (24.04.2018)
- Thema: Smartphone-Durchsuchung
- Kernaussage: Die Durchsuchung des Mobiltelefons eines Beschuldigten ohne gerichtliche Anordnung verstösst gegen Art. 8 EMRK. Smartphones enthalten eine Fülle von Privat- und Berufsdaten, die weit über traditionelle Durchsuchungen hinausgeht. Der EGMR betonte, dass die Durchsuchung digitaler Geräte eines der eingreiffsten Mittel der Strafverfolgung darstellt und daher besonderen Schutzmassnahmen bedarf.
- Einschlägig für: digitale Durchsuchung, Smartphone, Datenschutz, Strafverfahren
Gillan and Quinton v. Vereinigtes Königreich, App. no. 4158/05 (12.01.2010)
- Thema: Stop-and-Search-Befugnisse
- Kernaussage: Stop-and-search-Befugnisse der Polizei nach dem Terrorism Act 2000 verstossen gegen Art. 8 EMRK, weil sie nicht ausreichend begrenzt sind und keine angemessenen Rechtsschutzgarantien gegen Missbrauch bieten. Der Eingriff war nicht «gesetzmässig» im Sinne von Art. 8 Abs. 2.
- Einschlägig für: Polizeiliche Durchsuchung, Verhältnismässigkeit, gesetzliche Grundlage
Silver and Others v. Vereinigtes Königreich, App. nos. 5947/72 u.a. (25.03.1983)
- Thema: Briefzensur von Gefangenen
- Kernaussage: Zensur der Briefsendungen von Gefangenen bezüglich Haftbedingungen verstösst gegen Art. 8 EMRK. Die Einschränkung der Kommunikation von Gefangenen war nicht in einer demokratischen Gesellschaft notwendig.
- Einschlägig für: Korrespondenz, Gefängnisüberwachung, Briefverkehr
Golder v. Vereinigtes Königreich, App. no. 4451/70 (Grosskammer, 21.02.1975)
- Thema: Zugang zu Gericht — Briefverkehr
- Kernaussage: Einem Gefangenen wurde der Zugang zu einem Anwalt verweigert, um eine Zivilklage einzureichen. Der EGMR stellte eine Verletzung von Art. 6 und Art. 8 EMRK fest. Der Zugang zu Gericht ist Teil des Rechts auf Achtung des Privatlebens und der Korrespondenz.
- Einschlägig für: Korrespondenz, Zugang zu Gericht, Briefverkehr
V. EGMR — Umweltschutz und Lebensqualität
López Ostra v. Spanien, App. no. 16798/90 (09.12.1994)
- Thema: Umweltverschmutzung und Privatleben
- Kernaussage: Schwere Umweltverschmutzung (Geruchsbelästigung und Gesundheitsbeeinträchtigungen durch eine Abfallbehandlungsanlage) kann eine Verletzung von Art. 8 EMRK darstellen, auch ohne dass eine konkrete Gesundheitsgefährdung nachgewiesen wird. Die positiven Staatenpflichten umfassen die Pflicht, angemessene Massnahmen zum Schutz der Bürger vor Umweltbeeinträchtigungen zu ergreifen.
- Einschlägig für: Umweltschutz, positive obligations, Privatleben, Gesundheit
Hatton und andere v. Vereinigtes Königreich, App. no. 36022/97 (Grosskammer, 08.07.2003)
- Thema: Lärmbelästigung durch Flugverkehr
- Kernaussage: Nächtliche Flüge über den Heathrow-Flughafen beeinträchtigen den Schlaf der Anwohner und fallen in den Schutzbereich von Art. 8 EMRK. Die Grosskammer verneinte jedoch eine Verletzung, da die Massnahmen zur Lärmminderung nicht offensichtlich unzureichend waren und ein angemessener Ausgleich zwischen den wirtschaftlichen Interessen und den Anliegen der Anwohner gefunden wurde. Der margin of appreciation ist bei Umweltfragen weiter.
- Einschlägig für: Umweltschutz, Lärmbelästigung, margin of appreciation
Tătar v. Rumänien, App. no. 67021/01 (27.01.2009)
- Thema: Industriegefahren und Informationspflicht
- Kernaussage: Rumänien verstiesst gegen Art. 8 EMRK, indem es die Anwohner eines Bergbaubetriebs nicht vor den Gefahren einer möglichen Umweltkatastrophe geschützt hat. Die positive Pflicht umfasst auch die Pflicht zur Informationserteilung über Gesundheitsrisiken.
- Einschlägig für: Umweltschutz, positive obligations, Informationspflicht
Di Sarno und andere v. Italien, App. no. 30765/08 (10.01.2012)
- Thema: Abfallkrise — positive Staatenpflichten
- Kernaussage: Die chronische Müllkrise in der Region Campanien stellt eine Verletzung von Art. 8 EMRK dar, da die italienischen Behörden es versäumt haben, angemessene Massnahmen zur Abfallbeseitigung zu ergreifen. Die positiven Staatenpflichten umfassen auch den Schutz vor Umweltbeeinträchtigungen durch Dritte.
- Einschlägig für: Umweltschutz, positive obligations, Abfallwirtschaft
Kiefer v. Deutschland, App. no. 37548/97 (12.12.2002)
- Thema: Kernkraftwerk und Umweltschutz
- Kernaussage: Die Beschwerdeführer wandten sich gegen die Inbetriebnahme eines Kernkraftwerks in der Nähe ihres Wohnorts. Der EGMR verneinte eine Verletzung von Art. 8 EMRK, da die deutschen Behörden angemessene Schutzmassnahmen ergriffen hatten und ein angemessener Ausgleich zwischen den wirtschaftlichen Interessen und den Anliegen der Anwohner gefunden wurde.
- Einschlägig für: Umweltschutz, Kernenergie, margin of appreciation
VI. EGMR — Wohnung und Räumung
McCann v. Vereinigtes Königreich, App. no. 19009/04 (13.05.2008)
- Thema: Räumung und Wohnungsverlust
- Kernaussage: Die Räumung einer Sozialwohnung ohne angemessene Prüfungsfristen und ohne ausreichende Berücksichtigung der persönlichen Umstände kann gegen Art. 8 EMRK verstossen. Der Staat hat eine positive Pflicht, den Verlust der Wohnung angemessen zu berücksichtigen und proportionale Massnahmen zu ergreifen.
- Einschlägig für: Wohnungsschutz, Räumung, positive obligations
Stankov v. Bulgarien, App. nos. 68590/01 u.a. (12.01.2007)
- Thema: Zwangsräumung von Roma-Siedlungen
- Kernaussage: Die Zwangsräumung von Roma-Siedlungen ohne angemessene Alternativunterkünfte verstösst gegen Art. 8 EMRK, insbesondere wenn die Betroffenen keine andere Wohnmöglichkeit haben. Die positiven Staatenpflichten umfassen den Schutz vor Obdachlosigkeit.
- Einschlägig für: Wohnungsschutz, Zwangsräumung, Minderheiten
VII. EGMR — Familienleben und Aufenthaltsrecht
Berrehab v. Niederlande, App. no. 10730/84 (21.06.1988)
- Thema: Familienleben — Eltern-Kind-Beziehung
- Kernaussage: Die Beziehung zwischen einem Elternteil und einem minderjährigen Kind fällt stets unter den Schutzbereich des Familienlebens nach Art. 8 EMRK. Die Verweigerung des Aufenthaltsrechts für einen getrennt lebenden Vater verstösst gegen Art. 8 EMRK, wenn sie das Familienleben beeinträchtigt.
- Einschlägig für: Familienleben, Eltern-Kind-Beziehung, Aufenthaltsrecht
Kroon und andere v. Niederlande, App. no. 18535/91 (19.10.1994)
- Thema: Familienleben — weitere Familienbeziehungen
- Kernaussage: Der Begriff des Familienlebens umfasst nicht nur die eheliche Kernfamilie, sondern auch faktische Lebensgemeinschaften und die Beziehung zwischen Eltern und erwachsenen Kindern, wenn enge soziale und emotionale Bindungen bestehen.
- Einschlägig für: Familienleben, faktische Lebensgemeinschaft, erwachsene Kinder
Keegan v. Irland, App. no. 28967/91 (26.05.1994)
- Thema: Familienleben — unverheiratete Eltern
- Kernaussage: Auch die Beziehung zwischen einem unverheirateten Vater und seinem Kind fällt unter den Begriff des Familienlebens. Irland hatte die Adoption des Kindes ohne Benachrichtigung des Vaters zugelassen — eine Verletzung von Art. 8 i.V.m. Art. 14 EMRK. Der EGMR betonte, dass Art. 8 den Schutz der Beziehung zwischen unverheirateten Eltern und ihren Kindern umfasst.
- Einschlägig für: Familienleben, unverheiratete Eltern, Adoption, Art. 14 EMRK
Gül v. Schweiz, App. no. 23218/94 (19.02.1996)
- Thema: Familiennachzug — schweizerische Praxis
- Kernaussage: Die Verweigerung des Familiennachzugs eines türkischen Vaters zu seinem in der Schweiz lebenden schweizerischen Kind stellt eine Verletzung von Art. 8 EMRK dar, wenn die Massnahme nicht verhältnismässig ist.
- Einschlägig für: Familiennachzug, Aufenthaltsrecht, Schweiz
Jeunesse v. Niederlande, App. no. 12738/10 (Grosskammer, 03.10.2014)
- Thema: Familiennachzug — Mindesteinkommen
- Kernaussage: Die niederländische Regelung zum Familiennachzug verstösst gegen Art. 8 EMRK i.V.m. Art. 14 EMRK, da sie eine Mindesteinkommensgrenze fordert, die für Migranten schwerer zu erfüllen ist. Der EGMR betonte, dass bei der Verhältnismässigkeitsprüfung die konkreten Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind.
- Einschlägig für: Familiennachzug, Diskriminierung, Mindesteinkommen
K.A. v. Belgien, App. no. 42758/98 (21.02.2002)
- Thema: Einreiseverbot bei Sexualdelikten
- Kernaussage: Ein Einreiseverbot gegen einen verurteilten Sexualstraftäter kann gegen Art. 8 EMRK verstossen, wenn es unverhältnismässig ist und das Familienleben unverhältnismässig beeinträchtigt. Der EGMR stellte fest, dass die Massnahme nicht verhältnismässig war, da der Beschwerdeführer seine Strafe verbüsst hatte und die Beziehung zu seiner Tochter in Belgien geschützt war.
- Einschlägig für: Aufenthaltsrecht, Einreiseverbot, Sexualdelikte, Verhältnismässigkeit
Opuz v. Türkei, App. no. 33401/02 (Grosskammer, 09.06.2009)
- Thema: Häusliche Gewalt — positive Pflichten
- Kernaussage: Das Versäumnis der türkischen Behörden, wirksame Massnahmen zum Schutz einer Frau und ihrer Kinder vor tödlicher häuslicher Gewalt zu ergreifen, stellt eine Verletzung von Art. 2, Art. 3 und Art. 14 i.V.m. Art. 2 EMRK dar. Die positive Pflicht aus Art. 8 EMRK umfasst den wirksamen Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt. Der Staat muss über wirksame rechtliche Mechanismen verfügen, um Opfer häuslicher Gewalt zu schützen.
- Einschlägig für: häusliche Gewalt, positive obligations, Art. 14 EMRK, geschlechtsspezifische Gewalt
VIII. Schweizer Bundesgerichtsentscheide — Aufenthaltsrecht
BGE 126 II 377 — Pionierentscheid
Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung – Grenzen des Grundrechtsschutzes
Aus dem Anspruch auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäss Art. 8 EMRK bzw. Art. 13 Abs. 1 BV lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung ableiten. Der Grundsatz von Treu und Glauben kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Bewilligungsanspruch begründen.
Einschlägig für: Grundrechtsschutz, Nichtverlängerung, Diskriminierung, Treu und Glauben
BGE 130 II 281 — Gefestigtes Anwesenheitsrecht
Familiennachzug und gefestigtes Anwesenheitsrecht
Art. 8 EMRK und Art. 13 BV setzen für einen Familiennachzugsanspruch das Bestehen eines gefestigten Anwesenheitsrechts zumindest eines der Betroffenen voraus. Bei einem Ausländer mit zwanzigjährigem rechtmässigem Aufenthalt wird ein gefestigtes Anwesenheitsrecht bejaht.
Einschlägig für: gefestigtes Anwesenheitsrecht, Familiennachzug, kombinierter Schutzbereich
BGE 135 I 143 — Beziehung zum schweizerischen Kind (5'140 Zitate)
Starker Schutz des Familienlebens
Eine ausländische Mutter hat gestützt auf ihre Beziehung zum schweizerischen Kind einen Anspruch auf Aufenthaltsbewilligung. Die Bewilligung kann nur verweigert werden, wenn nebst der Zumutbarkeit der Ausreise aller Beteiligter ordnungs- oder sicherheitspolizeiliche Gründe gegeben sind.
Einschlägig für: Familienleben, schweizerisches Kind, Zumutbarkeit der Ausreise, ordnungspolizeiliche Gründe
BGE 135 II 377 — Widerruf bei Kriminalität
Verhältnismässigkeit des Bewilligungswiderrufs / längerfristige Freiheitsstrafe
Eine längerfristige Freiheitsstrafe als Widerrufsgrund liegt bei einer Verurteilung zu mehr als einem Jahr vor. In jedem Fall bleibt die Verhältnismässigkeit eines Widerrufs zu prüfen. Nach bloss kurzer Aufenthaltsdauer und bei Verurteilung zu zwei Jahren oder mehr ist auch dann kein Aufenthaltstitel mehr zu erteilen, wenn der schweizerischen Ehepartnerin die Ausreise nicht zuzumuten ist.
Einschlägig für: Widerruf, Verhältnismässigkeit, Kriminalität, längerfristige Freiheitsstrafe
BGE 139 I 16 — EMRK-Vorrang
Vorrang der EMRK gegenüber innerem Recht
Bei Konflikten zwischen der EMRK und dem inneren Recht geht die Konvention als völkerrechtlicher Vertrag dem inneren Recht vor (Selbstverpflichtungsthese). Das BGer bestätigt den konventionsfreundlichen Auslegungsgrundsatz.
Einschlägig für: EMRK-Vorrang, konventionsfreundliche Auslegung, Selbstverpflichtungsthese
BGE 139 I 330 — Flüchtlingsfamiliennachzug
Familiennachzug von anerkannten Flüchtlingen
Für den ausländerrechtlichen Familiennachzug von anerkannten Flüchtlingen mit Asyl in der Schweiz gelten die Grundsätze von Art. 8 EMRK sowie die Bestimmungen des AsylG und des AuG. Der Vorrang des Asylverfahrens gemäss Art. 14 AsylG wird bestätigt.
Einschlägig für: Flüchtlinge, Familiennachzug, Vorrang Asylverfahren
BGE 144 I 266 — Grundsatzentscheid zur 10-Jahres-Vermutung
Anspruch auf Bewilligung gestützt auf Privatleben
Nach einer rechtmässigen Anwesenheit von zehn Jahren bedarf die Beendigung des Aufenthalts besonderer Gründe, da nach dieser Zeitspanne regelmässig eine gute Integration vorausgesetzt werden kann. Bei ausgeprägter Integration kann ein Anspruch gemäss Art. 8 Ziff. 1 EMRK vor Ablauf dieser Dauer bejaht werden. Die Zumutbarkeit der Rückkehr und das öffentliche Interesse an Zuwanderungssteuerung rechtfertigen allein keinen Entzug des Aufenthaltsrechts.
Einschlägig für: 10-Jahres-Vermutung, rechtmässiger Aufenthalt, Integration, Verhältnismässigkeit
BGE 149 I 66 — Verlängerung vs. Neuerteilung
Umfang des Aufenthaltsrechts gestützt auf Privatleben
Der aus Art. 8 Ziff. 1 EMRK abgeleitete Aufenthaltsanspruch betrifft die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung, nicht aber deren Neuerteilung. Die in BGE 144 I 266 festgelegten Grundsätze sind nicht anwendbar, wenn der Ausländer um eine neue Aufenthaltsbewilligung ersucht, nachdem er die Schweiz verlassen hat und seine ursprüngliche Aufenthaltsbewilligung gestützt auf Art. 61 Abs. 2 AIG erloschen ist.
Einschlägig für: Verlängerung vs. Neuerteilung, Erlöschen der Bewilligung, Art. 61 Abs. 2 AIG
BGE 149 I 72 — Asylsuchende ohne Bewilligung
Kein Aufenthaltsrecht aus Art. 8 EMRK bei fehlender Bewilligung
Ein abgewiesener Asylsuchender, der sich jahrelang ohne Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz aufhält, kann sich weder aus Art. 14 Abs. 4 AsylG noch aus Art. 8 EMRK auf ein Aufenthaltsrecht berufen. Die Asylverfahrenszeit wird nicht als rechtmässige Anwesenheit angerechnet.
Einschlägig für: Asylsuchende, illegaler Aufenthalt, 10-Jahres-Vermutung, Art. 14 AsylG
BGE 149 I 207 — Präzisierung: Illegaler Aufenthalt
Privatleben nach illegalem Aufenthalt – besonders ausgeprägte Integration
Es ist nicht ausgeschlossen, nach dem definitiven Verlust eines Aufenthaltsrechts das sich aus Art. 8 EMRK ergebende Recht auf Privatleben anzurufen, wobei diese Möglichkeit eine besonders ausgeprägte Integration voraussetzt. Die Rechtsprechung gemäss BGE 144 I 266 (Vermutung genügend enger Beziehungen nach 10-jährigem rechtmässigem Aufenthalt) ist bei dieser Ausgangslage nicht anwendbar.
Einschlägig für: illegaler Aufenthalt, besonders ausgeprägte Integration, Privatleben nach Erlöschen
BGer 2C_270/2025 vom 15. April 2026
10-Jahres-Vermutung gilt nicht bei illegalem Aufenthalt
Das Bundesgericht bestätigt, dass die in BGE 144 I 266 E. 3.9 aufgestellte Vermutung bei illegalem Aufenthalt nicht greift. Wer sich nach rechtskräftigem Wegweisungsentscheid nicht an die Rechtsordnung hält und nie legal in der Schweiz gelebt hat, kann keine Rechte daraus ableiten. Vielmehr ist eine besonders ausgeprägte Integration erforderlich.
Einschlägig für: 10-Jahres-Vermutung, illegaler Aufenthalt, Art. 8 Ziff. 1 EMRK (Privatleben)
BGer 2C_96/2025 vom 15. April 2026
Nachehelicher Härtefall: tadelloses Verhalten als Voraussetzung
Ein nachehelicher Härtefall gemäss Art. 50 Abs. 1 lit. b AIG erfordert eine als erheblich zu qualifizierende Intensität der Konsequenzen für das Privat- und Familienleben. Der Fortbestand der von Art. 8 Ziff. 1 EMRK erfassten elterlichen Beziehung zu einem hier gefestigt anwesenheitsberechtigten Kind kann einen wichtigen persönlichen Grund bilden. Ein weitergehender Anspruch besteht nur bei besonders enger affektiver und wirtschaftlicher Beziehung zum Kind und weitgehend tadellosem Verhalten.
Einschlägig für: Art. 8 Ziff. 1 EMRK (Familienleben, nachehelicher Härtefall); Art. 50 AIG
BGer 2C_206/2026 vom 22. April 2026
Kein Familienleben nach Auflösung der Ehe bei kurzem Aufenthalt
Nach endgültiger Auflösung der ehelichen Gemeinschaft und ohne Kernfamilie in der Schweiz kommt eine Aufenthaltsbewilligung gestützt auf den Schutz des Familienlebens nicht mehr in Betracht. Bei einem Aufenthalt von nur ca. 3 Jahren kann die 10-Jahres-Vermutung von BGE 144 I 266 nicht herangezogen werden.
Einschlägig für: Art. 8 Ziff. 1 EMRK (Familienleben nach Auflösung der Ehe); kurzer Aufenthalt
BGer 2C_217/2026 vom 20. April 2026
10-Jahres-Vermutung gilt nicht nach Widerruf
Die Vermutung gemäss BGE 144 I 266 bezieht sich auf Konstellationen der Beendigung oder Nichtverlängerung eines bestehenden Aufenthaltsrechts — nicht auf die Neubegründung nach einem (illegalen) Aufenthalt oder die weitere Anwesenheit nach rechtskräftigem Widerruf. In diesem Fall kommt die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung gestützt auf Art. 8 Ziff. 1 EMRK nur bei besonders ausgeprägter Integration infrage.
Einschlägig für: Art. 8 Ziff. 1 EMRK (Privatleben); 10-Jahres-Vermutung; Widerruf; illegaler Aufenthalt
IX. Schweizer Bundesgerichtsentscheide — Datenschutz und Überwachung
BGE 109 IA 273 (09.11.1983)
Telefonüberwachung und Staatsschutz — Grundlagenentscheid
Grundlegender Entscheid zu Telefonüberwachung und Art. 8 EMRK. Voraussetzungen und Grenzen staatlicher Überwachung im Bereich des Staatsschutzes.
Einschlägig für: Telefonüberwachung, Staatsschutz, Korrespondenz
BGE 120 IA 314 (27.12.1994)
Staatsschutz und Überwachung
Art. 8 EMRK bei staatlichen Überwachungsmassnahmen im Bereich Staatsschutz. Verhältnismässigkeit der Überwachung und Anforderungen an die gesetzliche Grundlage.
Einschlägig für: Staatsschutz, Überwachung, gesetzliche Grundlage
BGE 122 I 182 (02.05.1996)
Staatsschutzbedingte Überwachung und Art. 8 EMRK
Staatsschutzbedingte Überwachung und Schutz der Korrespondenz und des Privatlebens. Anforderungen an die Verhältnismässigkeit.
Einschlägig für: Überwachung, Staatsschutz, Korrespondenz
BGE 123 IV 236 (04.11.1997)
Telefonüberwachung im Strafverfahren
Voraussetzungen für die Überwachung des Telefonverkehrs im Strafverfahren. Anforderungen an die gesetzliche Grundlage und Verhältnismässigkeit unter Art. 8 EMRK.
Einschlägig für: Telefonüberwachung, Strafverfahren, gesetzliche Grundlage
BGE 125 I 46 (30.11.1998)
Schutz des Brief- und Kommunikationsgeheimnisses
Schutz des Brief- und Kommunikationsgeheimnisses unter Art. 8 EMRK. Verhältnismässigkeit von Überwachungsmassnahmen.
Einschlägig für: Korrespondenz, Briefgeheimnis, Überwachung
BGE 134 I 83 (2008)
Umweltbeeinträchtigungen und Art. 8 EMRK
Das BGer anerkennt, dass Umweltbeeinträchtigungen unter bestimmten Voraussetzungen in den Schutzbereich von Art. 8 EMRK fallen können. Die Schwelle für eine Konventionsverletzung ist jedoch hoch.
Einschlägig für: Umweltschutz, Privatleben, Schutzbereich
BGE 134 III 241 (2008)
Datenbearbeitung und Persönlichkeitsschutz
Die unbefugte Weitergabe von Personendaten fällt in den Schutzbereich von Art. 8 EMRK. Der Schutzbereich ist weit auszulegen, gestützt auf die EGMR-Rechtsprechung (Niemietz).
Einschlägig für: Datenbearbeitung, Persönlichkeitsschutz, Privatleben
BGE 137 I 305 (2011)
Vorratsdatenspeicherung — strenger Verhältnismässigkeitsmassstab
Prüfung der schweizerischen Regelung zur Aufbewahrung von Verkehrsdaten unter dem Blickwinkel von Art. 8 EMRK. Unter Berücksichtigung der EGMR-Rechtsprechung (Zakharov, S. und Marper) unterliegt die Vorratsdatenspeicherung einem strengen Verhältnismässigkeitsmassstab.
Einschlägig für: Vorratsdatenspeicherung, Telekommunikationsdaten, Verhältnismässigkeit
BGE 140 I 205 (2014)
Videoüberwachung und Art. 8 EMRK
Das BGer befasste sich mit der Videoüberwachung durch Private und deren Auswirkungen auf Art. 8 EMRK. Es betonte, dass auch private Videoüberwachung unter bestimmten Voraussetzungen in den Schutzbereich von Art. 8 EMRK fällt und einer Verhältnismässigkeitsprüfung unterliegt.
Einschlägig für: Videoüberwachung, Privatleben, Verhältnismässigkeit
BGE 143 I 310 (2017)
Verdeckte Ermittlung und Wohnungsschutz
Entdeckung der verdeckten Ermittlung durch die beschuldigte Person. Art. 8 EMRK schützt die Wohnung vor heimlicher Observation. Offenbarungspflicht des Staates bei verdeckter Ermittlung im Wohnbereich.
Einschlägig für: Wohnungsschutz, verdeckte Ermittlung, Offenbarungspflicht
BGE 143 III 445 (2017)
Räumungsschutz und Art. 8 EMRK
Bei Räumungsklagen im Mietrecht ist die Verhältnismässigkeitsprüfung unter Einbezug von Art. 8 EMRK durchzuführen. Der EGMR (McCann) hat anerkannt, dass die Räumung einer Wohnung ohne angemessene Prüfungsfristen gegen Art. 8 EMRK verstossen kann.
Einschlägig für: Wohnungsschutz, Räumung, Mietrecht, Verhältnismässigkeit
BGE 146 I 49 (2020)
Videoüberwachung im öffentlichen Raum — positive Pflichten
Das BGer setzte sich mit der Videoüberwachung im öffentlichen Raum auseinander und wandte die Grundsätze des EGMR zu Art. 8 EMRK an. Es betonte die positiven Staatenpflichten zum Schutz vor übermässiger Überwachung und die Notwendigkeit einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage.
Einschlägig für: Videoüberwachung, positive obligations, öffentlicher Raum
BGE 147 I 372 (2021)
Polizeidatenbank und Datenschutz — Verhältnismässigkeit
Eintragung von Personendaten in Polizeidatenbanken unter Berücksichtigung der EGMR-Rechtsprechung (Rotaru, S. und Marper). Pflicht zur Verhältnismässigkeit bei Datenspeicherung.
Einschlägig für: Datenbank, Polizeiregister, Datenverarbeitung, Rotaru, S. und Marper
BGE 150 III 34 (2024)
Vornamensänderung und Geschlechtseintrag — Geschlechtsidentität
Das BGer wandte die Rechtsprechung des EGMR zu Art. 8 EMRK (Goodwin, Y v. France) an, um festzustellen, dass der Zugang zur Vornamensänderung und Geschlechtsänderung im Personenstandsregister Teil des durch Art. 8 EMRK geschützten Privatlebens ist.
Einschlägig für: Vornamen, Geschlechtsidentität, Namensrecht, Goodwin
Letzte Aktualisierung: 27.07.2026