Rechtsprechung zu Art. 3 EMRK
I. Leitentscheide des Schweizerischen Bundesgerichts (BGE)
BGE 140 I 125
- Thema: Haftbedingungen im Gefängnis Champ-Dollon; Überbelegung und Zellenfläche
- Sachverhalt: Ein wegen qualifizierten Drogenhandels verhafteter Beschuldigter befand sich über ein Jahr lang in Untersuchungshaft im Genfer Gefängnis Champ-Dollon, welches eine Belegungsquote von nahezu 200 % aufwies. Er war während 199 Nächten — davon 157 Tage ununterbrochen — in einer 23 m² grossen Dreierzelle mit sechs Insassen (3,83 m² brutto pro Person vor Abzug von Sanitär und Mobiliar) untergebracht, bei 23 Stunden Zelleinschluss pro Tag und einer Stunde Hofgang.
- Kernaussage: Die Belegung einer Zelle mit 3,83 m² Bruttofläche pro Person kann Art. 3 EMRK und Art. 10 Abs. 3 BV verletzen, wenn sie über einen längeren Zeitraum (Richtschnur: ab drei Monaten) andauert und mit weiteren Erschwernissen wie 23-stündigem Zelleinschluss pro Tag einhergeht. Das Bundesgericht stellte die Rechtswidrigkeit der Haftbedingungen während 157 aufeinanderfolgenden Tagen fest. Dagegen begründet eine kurzzeitige Belegung einer 12 m²-Zelle durch drei Insassen (4 m² p.P.) für sich allein noch keine Konventionsverletzung.
- Einschlägig für: Haftbedingungen, Zellenmindestfläche, Überbelegung, Art. 235 StPO.
BGE 140 I 246
- Thema: Haftbedingungen in provisorischer Polizeizelle; Dauerbeleuchtung und Entschädigung nach Art. 431 StPO
- Sachverhalt: Ein Beschuldigter wurde im Kanton Waadt über die gesetzliche Polizeianhaltefrist von 48 Stunden hinaus während zehn aufeinanderfolgenden Tagen in einer fensterlosen Polizeizelle festgehalten, in welcher das elektrische Licht rund um die Uhr (24 Stunden auf 24 Stunden) brannte; der Hofgang war auf maximal 30 Minuten pro Tag limitiert.
- Kernaussage: Die Festhaltung einer Person in einer fensterlosen Zelle bei ununterbrochener Dauerbeleuchtung stellt, selbst für eine beschränkte Zeit von rund zehn Tagen, eine erniedrigende Behandlung im Sinne von Art. 3 EMRK dar. Eine blosse Feststellung der Rechtswidrigkeit genügt nicht als Wiedergutmachung; gestützt auf Art. 431 Abs. 1 StPO ist dem Betroffenen eine finanzielle Entschädigung (Genugtuung von CHF 50.– pro Hafttag) zuzusprechen.
- Einschlägig für: Erniedrigende Behandlung, Dauerbeleuchtung, Entschädigung nach Art. 431 StPO.
BGE 141 I 141
- Thema: Körperliche Durchsuchungen im Strafvollzug; Zulässigkeit systematischer Leibesvisitationen
- Sachverhalt: Ein in Champ-Dollon inhaftierter Verurteilter wurde nach jedem Besuch im Besucherraum systematisch einer vollständigen körperlichen Durchsuchung (Leibesvisitation mit Entkleidung) unterzogen (insgesamt 38 Mal in weniger als einem Jahr). Er verlangte Genugtuung wegen erniedrigender Behandlung.
- Kernaussage: Systematische Leibesvisitationen nach Besuchskontakten in offenen Besucherräumen sind zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und zur Verhinderung des Einschmuggelns von Waffen und Drogen gerechtfertigt. Werden die Durchsuchungen in zwei Etappen (erst oben, dann unten) durchgeführt, um eine vollständige Nacktheit vor den Aufsehern zu vermeiden, und liegt kein schikanöses Verhalten vor, verletzen sie Art. 3 EMRK nicht.
- Einschlägig für: Körperdurchsuchungen, Leibesvisitationen, Eingriffsschwelle, Sicherheitsmassnahmen.
BGE 131 I 455
- Thema: Polizeigewalt; verfahrensrechtliche Untersuchungspflicht nach Art. 3 und 13 EMRK
- Sachverhalt: Ein alkoholisierter Mann wurde in St. Gallen von zwei Polizeibeamten mit Handschellen auf dem Rücken arretiert und erlitt dabei erhebliche Gesichtsverletzungen (Nasenbeinfraktur, Lippenriss, Schürfungen). Er zeigte die Polizisten an und machte geltend, ein Beamter habe seinen Kopf mehrfach auf den Beton geschlagen. Die Beamten behaupteten einen Sturz beim Versuch, um sich zu treten. Die kantonale Anklagekammer lehnte die Eröffnung einer Strafuntersuchung gestützt einzig auf die Berichte der Beamten ab.
- Kernaussage: Wer in vertretbarer Weise (de manière défendable) behauptet, von Polizeibeamten misshandelt worden zu sein, hat gestützt auf Art. 3 und Art. 13 EMRK einen Anspruch auf eine wirksame, vertiefte und unabhängige amtliche Untersuchung. Die Behörden dürfen sich nicht auf die Erklärungen der betroffenen Beamten stützen; das Unterlassen von Zeugeneinvernahmen (Anwohner, Ambulanzsanitäter) und rechtsmedizinischen Abklärungen zur Sturzhypothese verletzt die Konvention.
- Einschlägig für: Positive Untersuchungspflicht, Polizeigewalt, Beweislast im Gewahrsam, Art. 13 EMRK.
BGE 148 IV 205
- Thema: Verdeckte Ermittlung; psychischer Zwang und absolutes Beweisverwertungsverbot (Art. 140/141 StPO)
- Sachverhalt: Zur Aufklärung eines Tötungsdelikts setzten die Strafverfolgungsbehörden verdeckte Ermittler auf den Beschuldigten an. Im Wissen um dessen Geisterglauben (Dschinns) inszenierte eine verdeckte Ermittlerin als angebliche Wahrsagerin die Bedrohung durch einen rachsüchtigen Geist des Opfers und brachte einen roten Farbfleck («Blutsegen») an seinem Auto an. Sie knüpfte spirituellen Schutz an ein umfassendes Geständnis. Der Beschuldigte gestand die Tat vor den Ermittlern.
- Kernaussage: Ermittlungsmethoden, die unter Ausnutzung von Aberglauben und Ängsten eine massive psychische Zwangslage schaffen, verletzen Art. 140 Abs. 1 StPO sowie Art. 3 und Art. 6 Ziff. 1 EMRK. Die daraus resultierenden Aussagen sind absolut unverwertbar gemäss Art. 141 Abs. 1 StPO; eine Heilung über Strafmilderung nach Art. 293 Abs. 4 StPO ist ausgeschlossen.
- Einschlägig für: Verdeckte Ermittlung, verbotene Beweiserhebungsmethoden, Selbstbelastungsfreiheit, Art. 141 StPO.
BGE 143 I 304
- Thema: Verdeckte Ermittlung bei schweigender beschuldigter Person; Umgehung des Schweigerechts
- Sachverhalt: Ein Beschuldigter machte im Strafverfahren von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Die Behörden ordneten eine verdeckte Ermittlung an, um an Informationen zu gelangen.
- Kernaussage: Verweigert die beschuldigte Person die Aussage, darf ein verdeckter Ermittler ihr nicht unter Ausnützung des geschaffenen Vertrauensverhältnisses in vernehmungsähnlicher Weise Fragen stellen und sie zur Aussage drängen. Dies stellt eine unzulässige Umgehung des Aussageverweigerungsrechts dar. Spontane Äusserungen aus eigenem Antrieb dürfen hingegen verwertet werden.
- Einschlägig für: Aussageverweigerungsrecht, Einvernahme, List vs. Zwang, Art. 113 StPO.
BGE 148 IV 314
- Thema: Auslieferung an Armenien; diplomatische Garantien bei prekären Haftbedingungen und Krankheit
- Sachverhalt: Armenien ersuchte um Auslieferung eines über 60-jährigen, schwer multimorbiden Verfolgten (Diabetes, Hypertonie, schwere Depression). Berichte des CPT belegten gravierende Defizite im armenischen Strafvollzug (fehlende Medizingeräte, Medikamentenmangel). Das BJ bewilligte die Auslieferung gestützt auf pauschale Zusicherungen und eine Zusatzgarantie für ein angebliches «Pilotgefängnis», das in Armenien gar nicht existierte.
- Kernaussage: Bestehen konkrete Hinweise auf eine Art. 3 EMRK widersprechende Behandlung im ersuchenden Staat, müssen diplomatische Zusicherungen konkret, realistisch und verifizierbar sein. Pauschale Standarderklärungen und der Verweis auf nicht existierende Hafteinrichtungen genügen nicht, um das Misshandlungsrisiko bei schwerkranken Verfolgten auf ein theoretisches Mass zu reduzieren.
- Einschlägig für: Non-Refoulement, Auslieferung, Diplomatic Assurances, medizinische Hafterstehungsfähigkeit.
BGE 111 Ib 68
- Thema: Extraterritoriale Wirkung von Art. 3 EMRK; Non-Refoulement im Asylrecht
- Sachverhalt: Ein ausländischer Staatsangehöriger wehrte sich gegen die drohende Wegweisung in sein Heimatland, wo ihm Blutrache und schwere Misshandlungen drohten.
- Kernaussage: Die Abschiebung einer Person in ein Land, in welchem ihr eine schwerwiegende menschenrechtswidrige Behandlung droht, verletzt Art. 3 EMRK. Das Rückführungsverbot gilt absolut und bindet die Asyl- und Migrationsbehörden unmittelbar.
- Einschlägig für: Non-Refoulement, Asylverfahren, Wegweisungsvollzug.
BGE 141 IV 423
- Thema: Lebenslängliche Verwahrung (Art. 64 Abs. 1bis StGB) und Art. 3 EMRK
- Sachverhalt: Gegen einen Verurteilten wurde die lebenslängliche Verwahrung nach Art. 64 Abs. 1bis StGB beantragt. Der Beschwerdeführer rügte die Unvereinbarkeit mit dem Verbot unmenschlicher Strafen nach Art. 3 EMRK.
- Kernaussage: Das Bundesgericht liess offen, ob die lebenslängliche Verwahrung nach Art. 64 Abs. 1bis StGB wegen der strengen Aufhebungsvoraussetzungen (Art. 64c StGB) mit Art. 3 EMRK vereinbar ist, da die Voraussetzungen der dauerhaften Untherapierbarkeit im konkreten Fall verneint und stattdessen die ordentliche Verwahrung nach Art. 64 Abs. 1 StGB angeordnet wurde.
- Einschlägig für: Lebenslängliche Verwahrung, Strafzumessung, Right to Hope.
II. Leitentscheide des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR)
EGMR, Dembele Kalifa c. Suisse (Nr. 74010/11 vom 24.09.2013)
- Thema: Polizeigewalt bei Personenkontrolle in Genf; materielle und prozessuale Konventionsverletzung
- Sachverhalt: Ein Staatsangehöriger aus Burkina Faso leistete bei einer Identitätskontrolle passiven Widerstand. Gendarmen setzten Schlagstöcke ein und brachten ihn gewaltsam zu Boden, wobei er eine Fraktur des Schlüsselbeins erlitt. Die Strafanzeige gegen die Beamten wurde kantonal eingestellt.
- Kernaussage: Die Schweiz verletzte Art. 3 EMRK doppelt: Die Anwendung von Schlagstöcken und körperlicher Gewalt gegen einen unbewaffneten Betroffenen war unverhältnismässig (materielle Verletzung). Zudem war die amtliche Untersuchung mangelhaft geführt worden (prozessuale Verletzung).
EGMR, Tarakhel c. Suisse (Nr. 29217/12 vom 04.11.2014, Grosse Kammer)
- Thema: Dublin-Überstellung nach Italien; Schutz von asylsuchenden Familien mit Kindern
- Sachverhalt: Die Schweizer Asylbehörden ordneten gestützt auf die Dublin-II-Verordnung die Überstellung einer afghanischen Familie mit sechs minderjährigen Kindern nach Italien an.
- Kernaussage: Asylsuchende sind besonders verletzlich; bei Kindern gilt ein erhöhtes Schutzbedürfnis. Angesichts gravierender Kapazitätsengpässe in Italien verletzt eine Überstellung Art. 3 EMRK, wenn die Schweizer Behörden nicht zuvor eine individuelle Zusicherung der italienischen Behörden für eine kindgerechte Unterbringung und Wahrung der Familieneinheit einholen.
EGMR, Bardali Akram c. Suisse (Nr. 31623/17 vom 24.11.2020)
- Thema: Haftbedingungen in Champ-Dollon; Raumfläche zwischen 3 m² und 4 m²
- Sachverhalt: Ein Häftling rügte eine Verletzung von Art. 3 EMRK wegen Festhaltung in Champ-Dollon während 98 aufeinanderfolgenden Tagen bei einer persönlichen Zellenfläche zwischen 3 m² und 4 m² und 23 Stunden Einschluss.
- Kernaussage: Keine Verletzung von Art. 3 EMRK. Da die 3 m²-Mindestfläche nicht unterschritten war, lag keine Vermutungswirkung vor. Bei intakten sanitären Bedingungen, Belüftung, Tageslicht und medizinischer Betreuung begründet der blosse Platzmangel zwischen 3 und 4 m² für sich allein noch keine erniedrigende Behandlung.
EGMR, M.O. c. Suisse (Nr. 41282/16 vom 20.06.2017)
- Thema: Wegweisung nach Eritrea; allgemeine Menschenrechtslage vs. individuelles Vorbringen
- Sachverhalt: Ein abgewiesener eritreischer Asylbewerber machte geltend, eine Ausschaffung nach Eritrea verletze Art. 3 EMRK wegen drohender Zwangsarbeit und Haft.
- Kernaussage: Keine Verletzung von Art. 3 EMRK. Zwar ist die allgemeine Menschenrechtslage in Eritrea besorgniserregend; sie schliesst aber eine Wegweisung nicht generell aus, wenn die Schweizer Asylinstanzen in sorgfältiger Beweiswürdigung zum Schluss gelangt sind, dass das individuelle Vorbringen des Beschwerdeführers unglaubhaft ist.
EGMR, Ireland v. United Kingdom (Nr. 5310/71 vom 18.01.1978)
- Thema: Drei Stufen der Behandlung; absolute Geltung
- Kernaussage: Der EGMR begründet die Unterscheidung zwischen Folter, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung anhand der Intensität der zugefügten Leiden. Art. 3 EMRK ist absolut und gilt ohne Ausnahme auch im Notstands- und Terrorismusfall.
EGMR, Soering v. United Kingdom (Nr. 14038/88 vom 07.07.1989)
- Thema: Begründung des Non-Refoulement-Prinzips; Auslieferungsverbot bei drohender Misshandlung
- Kernaussage: Die Auslieferung eines Mordverdächtigen in die USA, wo ihm jahrelange Haft im Todestrakt (death row phenomenon) drohte, verstösst gegen Art. 3 EMRK. Ein Konventionsstaat darf niemanden einem realen Risiko von Folter oder unmenschlicher Behandlung im Ausland aussetzen.
EGMR, Selmouni v. France (Nr. 25803/94 vom 28.07.1999)
- Thema: Dynamischer Folterbegriff; Misshandlung in Polizeigewahrsam; Beweislastumkehr
- Kernaussage: Die Konvention ist ein dynamisches Instrument (living instrument). Schwere körperliche Misshandlungen in Polizeigewahrsam, die früher als unmenschliche Behandlung eingestuft wurden, qualifizieren heute als Folter. Weist ein Festgenommener nach dem Gewahrsam Verletzungen auf, obliegt dem Staat der Gegenbeweis.
EGMR, Muršić v. Croatia (Nr. 7334/13 vom 20.10.2016, Grosse Kammer)
- Thema: Mindeststandards für die Zellenfläche in Haftanstalten
- Kernaussage: Fällt der persönliche Raum in Mehrbettzellen unter 3 m² Bodenfläche, greift eine starke Vermutung einer Verletzung von Art. 3 EMRK. Bei 3 bis 4 m² müssen zusätzliche Erschwernisse hinzutreten; ab 4 m² ist die Haftfläche regelmässig konventionskonform.
EGMR, Paposhvili v. Belgium (Nr. 41738/10 vom 13.12.2016, Grosse Kammer)
- Thema: Wegweisung schwerkranker Personen; Erweiterung des Schutzes vor Abschiebung
- Kernaussage: Art. 3 EMRK untersagt die Ausschaffung einer schwerkranken Person nicht nur bei unmittelbarer Todesnähe, sondern bereits dann, wenn mangels adäquater Behandlung im Zielstaat ein reales Risiko eines raschen, schweren und irreversiblen Verfalls der Gesundheit mit intensivem Leiden oder erheblicher Verkürzung der Lebenserwartung droht.
EGMR, Gäfgen v. Germany (Nr. 22978/05 vom 01.06.2010, Grosse Kammer)
- Thema: Androhung von Folter durch die Polizei; Beweisverwertungsverbot
- Kernaussage: Die polizeiliche Androhung von Schmerzen zur Erlangung von Hinweisen auf das Versteck eines entführten Kindes stellt eine unmenschliche Behandlung dar. Das Folterverbot gilt absolut und erlaubt keine Güterabwägung zur Rettung von Menschenleben. Aussagen, die unter Verletzung von Art. 3 EMRK erlangt wurden, sind unverwertbar.
EGMR, Jalloh v. Germany (Nr. 54810/00 vom 11.07.2006, Grosse Kammer)
- Thema: Zwangsweiser Brechmitteleinsatz (Emetika) zur Beweissicherung bei Drogenschluckern
- Kernaussage: Die zwangsweise Verabreichung von Emetika mittels Magensonde zur Sicherstellung verschluckter Drogenkokons stellt eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung dar. Unter Art.-3-Verletzung erlangte Beweise dürfen im Strafverfahren nicht verwertet werden.
III. Weitere Bundesgerichts- und kantonale Entscheide
BVGer E-1070/2016 vom 03.07.2018 (BVGE-Referenzurteil)
- Thema: Umsetzung des EGMR-Urteils Paposhvili in der schweizerischen Asyl- und Wegweisungspraxis
- Kernaussage: Das Bundesverwaltungsgericht übernimmt die Kriterien des EGMR zur Unzulässigkeit des Wegweisungsvollzugs bei schwerer Krankheit. Macht die betroffene Person das Risiko eines irreversiblen Verfalls glaubhaft, müssen die Behörden die tatsächliche Verfügbarkeit und Zugänglichkeit der medizinischen Behandlung im Herkunftsstaat abklären.
BGE 149 I 207 E. 5.3
- Thema: Bestätigung des Paposhvili-Standards durch das Bundesgericht im Ausländerrecht
- Kernaussage: Das Bundesgericht bestätigt, dass eine Wegweisung unter dem Blickwinkel von Art. 3 EMRK unzulässig ist, wenn der betroffenen Person im Herkunftsland mangels angemessener medizinischer Versorgung ein rascher, schwerer und irreversibler Verfall ihres Gesundheitszustands droht.
ZH VG VB.2026.00069 vom 20.03.2026
- Thema: Kognition des kantonalen Haftrichters bei Ausschaffungshaft; Prüfung von Art. 3 EMRK
- Kernaussage: Bei der periodischen Überprüfung der Ausschaffungshaft hat der kantonale Haftrichter einer potenziellen Verletzung von Art. 3 EMRK eigenständig Rechnung zu tragen, wenn die inhaftierte Person substanziiert darlegt, dass eine reale Gefahr unmenschlicher Behandlung im Zielstaat droht. Droht eine Verletzung, ist die Festhaltung rechtswidrig und die Person unverzüglich aus der Haft zu entlassen.
ZH VG RG.2024.00002 vom 17.07.2024
- Thema: Revision des Widerrufs der Niederlassungsbewilligung; unheilbare paranoide Schizophrenie
- Kernaussage: Die Wegweisung eines an schwerer Schizophrenie leidenden Straftäters nach Gabun ist unzulässig, da ihm mangels psychiatrischer Infrastruktur eine gegen Art. 3 EMRK verstossende Behandlung droht; der Widerruf der Niederlassungsbewilligung wurde im Revisionsverfahren aufgehoben.
IV. Top-Entscheide im Überblick
| Nr. | Entscheid | Gericht / Jahr | Kernbereich / Kernaussage |
|---|---|---|---|
| 1 | BGE 140 I 125 | BGer 2014 | Haftbedingungen Champ-Dollon: Überbelegung (3,83 m² brutto p.P.) über 157 Tage mit 23h Einschluss verletzt Art. 3 EMRK |
| 2 | BGE 140 I 246 | BGer 2014 | Festhaltung in fensterloser Zelle mit Dauerbeleuchtung über 10 Tage verletzt Art. 3 EMRK; Entschädigung CHF 50.–/Tag |
| 3 | BGE 141 I 141 | BGer 2015 | Systematische Leibesvisitationen in zwei Etappen nach offenen Besuchen verletzen Art. 3 EMRK nicht |
| 4 | BGE 131 I 455 | BGer 2005 | Pflicht zur wirksamen, vertieften amtlichen Untersuchung bei vertretbarer Rüge von Misshandlungen durch Polizeibeamte |
| 5 | BGE 148 IV 205 | BGer 2022 | Verdeckte Ermittlung unter Schüren von Geisterängsten führt zu absolutem Beweisverwertungsverbot (Art. 140/141 StPO) |
| 6 | BGE 148 IV 314 | BGer 2022 | Diplomatische Garantien bei Auslieferung nach Armenien müssen realistisch, überprüfbar und konkret sein |
| 7 | BGE 111 Ib 68 | BGer 1985 | Extraterritoriales Non-Refoulement-Gebot: Abschiebung bei drohender unmenschlicher Behandlung unzulässig |
| 8 | EGMR Dembele c. Suisse | EGMR 2013 | Verurteilung der Schweiz wegen Polizeigewalt (Schlüsselbeinbruch) und mangelhafter Untersuchung |
| 9 | EGMR Tarakhel c. Suisse | EGMR 2014 | Verurteilung der Schweiz wegen Dublin-Überstellung einer Familie nach Italien ohne individuelle Unterbringungsgarantien |
| 10 | EGMR Bardali c. Suisse | EGMR 2020 | Haftbedingungen Champ-Dollon: Keine Verletzung bei Fläche zwischen 3 und 4 m² ohne gravierende Zusatzmängel |
| 11 | EGMR Muršić v. Croatia | EGMR 2016 | 3 m²-Mindeststandard pro Häftling in Mehrbettzellen begründet starke Vermutung einer Konventionsverletzung |
| 12 | EGMR Paposhvili v. Belgium | EGMR 2016 | Abschiebehindernis bei schwerer Krankheit bei realem Risiko raschen irreversiblen Verfalls oder intensiven Leidens |
| 13 | EGMR Gäfgen v. Germany | EGMR 2010 | Absoluter Charakter des Misshandlungsverbots: Folterandrohung schliesst jede Güterabwägung aus |
| 14 | EGMR Jalloh v. Germany | EGMR 2006 | Zwangsweiser Brechmitteleinsatz bei Drogenschluckern ist unmenschlich und erniedrigend; Verwertungsverbot |