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Rechtsprechung zu Art. 11 ELG

Rechtsprechungssammlung zu Art. 11 ELG

I. Leitentscheide

BGE 140 V 267 (22. Mai 2014, I. sozialrechtliche Abteilung)

  • Thema: Art. 11 Abs. 1 lit. g ELG; Einkommensverzicht; Schadenminderungspflicht
  • Zitate: 1'487
  • Kernaussage: Absolviert die versicherte Person in Verletzung ihrer Schadenminderungspflicht eine ihr von der Invalidenversicherung zugesprochene berufliche Eingliederungsmassnahme nicht, ist dem fehlenden Einkommen ein hypothetisches Einkommen anzurechnen, das sie durch die Eingliederungsmassnahme hätte erzielen können. Die Schadenminderungspflicht gebietet, zumutbare Eingliederungsmassnahmen zu ergreifen.
  • Link: BGE 140 V 267

BGE 142 V 12 (14. Januar 2016, I. sozialrechtliche Abteilung)

  • Thema: Art. 9 Abs. 2, Art. 11 Abs. 1 lit. a und g ELG; Anrechnung eines hypothetischen Erwerbseinkommens der nicht invaliden Ehefrau eines AHV-Altersrentenberechtigten EL-Ansprechers; Anpassungsfrist
  • Zitate: 387
  • Kernaussage: Unter dem Titel des bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen anrechenbaren Einkommens ist ein hypothetisches Erwerbseinkommen der nicht invaliden Ehefrau eines AHV-Altersrentenberechtigten nur dann anzunehmen, wenn die Ehefrau ohne wichtigen Grund auf die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit verzichtet. Eine Anpassungsfrist ist zu gewähren, wenn die Verhältnisse sich geändert haben.
  • Link: BGE 142 V 12

BGE 139 V 574 (10. Dezember 2013, I. sozialrechtliche Abteilung)

  • Thema: Art. 11 Abs. 1 lit. d und Abs. 3 ELG; unentgeltliches Wohnen; abschliessende Aufzählung der nicht anrechenbaren Leistungen
  • Zitate: 323
  • Kernaussage: Aus der abschliessenden Aufzählung der Tatbestände nicht anrechenbarer Einnahmen in Art. 11 Abs. 3 lit. a–f ELG folgt grundsätzlich, dass alle übrigen Leistungen Dritter, die einen wirtschaftlichen Wert darstellen, als Einnahmen angerechnet werden. Das unentgeltliche Wohnen ist als Einnahme anzurechnen, sofern es nicht unter einen Ausnahmetatbestand fällt.
  • Link: BGE 139 V 574

BGE 141 V 343 (4. September 2014, I. sozialrechtliche Abteilung)

  • Thema: Art. 11 Abs. 1 lit. g ELG; Art. 14a Abs. 2 ELV; Anrechnung von Verzichtseinkommen bei Teilinvaliden
  • Zitate: 353
  • Kernaussage: Das hypothetische Invalideneinkommen, das der Ermittlung des Invaliditätsgrades zugrunde liegt, kann nicht als Verzichtseinkommen im Rahmen der EL-Berechnung angerechnet werden. Das Verzichtseinkommen muss separat ermittelt werden und setzt eine konkrete, zumutbare Erwerbsmöglichkeit voraus, auf die die versicherte Person verzichtet hat.
  • Link: BGE 141 V 343

BGE 146 V 306 (2020, I. sozialrechtliche Abteilung)

  • Thema: Art. 11 Abs. 1 lit. g ELG; anrechenbare Einnahmen bei Verschwendung des Vermögens
  • Zitate: 356
  • Kernaussage: Auch wenn Ergänzungsleistungen ein gewisser sozialhilferechtlicher Charakter beigemessen wird, bleiben sie Sozialversicherungsleistungen. Bei Verschwendung des Vermögens kann ein fiktives Einkommen angerechnet werden. Die Verschwendung muss vorsätzlich und in Kenntnis der EL-rechtlichen Konsequenzen erfolgt sein.
  • Link: BGE 146 V 306

II. Weitere Entscheide

BGer 9C_934/2009 (28. April 2010, I. sozialrechtliche Abteilung)

  • Thema: Art. 10 ELG, Art. 11 ELG; massgebendes Einkommen; anrechenbare Einnahmen
  • Zitate: 222
  • Kernaussage: Bestätigung der Praxis zur Anrechnung von Einnahmen im Rahmen der EL-Berechnung. Die anrechenbaren Einnahmen nach Art. 11 ELG sind vom massgebenden Einkommen nach Art. 10 ELG zu unterscheiden; die EL-Berechnung erfordert eine genaue Abgrenzung.
  • Link: BGer 9C_934/2009

Letzte Aktualisierung: 2026-07-20