Rechtsprechung zu Art. 20 DBG
Rechtsprechung zu Art. 20 DBG
Leitentscheide
BGE 138 II 57 — Simuliertes Darlehen und verdeckte Gewinnausscheidung
BGE 138 II 57 vom 30. Januar 2012
Grundlegendes Leiturteil zu Art. 20 Abs. 1 lit. c DBG, Art. 7 Abs. 1 StHG und § 20 Abs. 1 lit. c StG/ZH. Ein simuliertes Darlehen zwischen Schwestergesellschaften, die vom gleichen Beteiligungsinhaber beherrscht werden, sowie ein Darlehen einer Aktiengesellschaft an ihren Aktionär oder eine nahestehende Person können als verdeckte Gewinnausscheidung qualifiziert werden. Massgeblich ist der Fremdvergleich: Fehlt eine echte Rückzahlungsverpflichtung oder ist die Bedingungsgestaltung fremdunüblich, wird der Vorgang als Ausschüttung an den Beteiligungsinhaber umqualifiziert und als geldwerter Vorteil aus der Beteiligung nach Art. 20 Abs. 1 lit. c DBG besteuert.
BGE 144 II 427 — Aufrechnungen beim steuerbaren Einkommen und ASU-Untersuchungsverfahren
BGE 144 II 427 vom 21. November 2018
Zentrales Urteil zu Verfahrens- und Materiellem bei Aufrechnungen des steuerbaren Einkommens. Das Bundesgericht legt das ASU-Untersuchungsverfahren gemäss Art. 190 ff. DBG und Art. 19–50 VStrR dar (Merkmale und Ablauf, unvermeidbare Aufrechnung, Art. 6 EMRK). Eine Aufrechnung darf nur gestützt werden, wenn sie hinreichend substantiiert ist und den verfahrensrechtlichen Anforderungen genügt.
BGE 135 II 183 — Rückkauf einer Leibrentenversicherung in der ungebundenen Selbstvorsorge
BGE 135 II 183 vom 16. Februar 2009
Urteil zu Art. 22 Abs. 1 und 3, Art. 24 lit. b DBG. Besteuerung einer Kapitalzahlung aus dem Rückkauf einer Leibrentenversicherung im Rahmen der ungebundenen Selbstvorsorge (Säule 3b). Das Bundesgericht entwickelt die steuerliche Behandlung von Leistungen aus Vorsorge im Allgemeinen (E. 3.1) und grenzt den Begriff der Leibrente von dem der «Zeitrente» ab (E. 3.2). Da die Voraussetzungen der Vorsorgeprivilegierung nach Art. 20 lit. a DBG nicht erfüllt sind, unterliegt die Leistung der Einkommensteuer.
BGer 2C 1071/2020 — Staats- und Gemeindesteuern SO / direkte Bundessteuer 2007–2008
BGer 2C 1071/2020 vom 19. Februar 2021
Entscheid zu den Staats- und Gemeindesteuern des Kantons Solothurn und der direkten Bundessteuer für die Steuerperioden 2007–2008. Beleuchtet die praktische Anwendung von Art. 20 DBG und das Verhältnis zum kantonalen Steuerrecht im Rahmen der Besteuerung von Erträgen aus beweglichem Vermögen.
BGE 134 V 297 — Dividendenauszahlungen als massgebender Lohn
BGE 134 V 297 vom 23. August 2007
Urteil zu Art. 5 Abs. 1 und 2, Art. 9 Abs. 2 lit. f AHVG. Klärt die Qualifikation von Dividendenauszahlungen an Verwaltungsräte. Die zur Qualifikation von Dividendenzahlungen an Verwaltungsräte entwickelte «Nidwaldner Praxis» berücksichtigt die steuerrechtliche Betrachtung nicht und ist für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung nicht massgebend. Der Entscheid illustriert die Schnittstelle zwischen der einkommensteuerlichen Qualifikation nach Art. 20 DBG und der sozialversicherungsrechtlichen Lohnabgrenzung.
Letzte Aktualisierung: 2026-07-31