Rechtsprechung zu Art. 112 BV
Auswahl von Entscheiden, die Art. 112 BV ausdrücklich heranziehen. Die Norm ist Kompetenz- und Grundsatznorm; häufiger als ihre selbständige Anwendung ist die Nennung neben den Einzelgesetzen (AHVG, IVG, ELG). Die Übersicht ist nicht vollständig.
Leitentscheide (BGE)
BGE 131 V 97 E. 4.3.3
- Thema: Volksversicherung, Solidarität, Rechtsmissbrauch
- Kernaussage: Die AHV ist nach Abs. 2 lit. a eine Volksversicherung. Die Beitragspflicht ist nach oben unbegrenzt, die Leistungen sind durch die Maximalrente begrenzt (Abs. 2 lit. c); das führt zu einer Umverteilung von oben nach unten. Wer sie planmässig als Finanzanlageobjekt nutzt und die versicherungstechnische Solidarität unterläuft, handelt rechtsmissbräuchlich.
- Einschlägig für: Abs. 2 lit. a und c
BGE 130 III 400 E. 3.3.4
- Thema: Pfändbarkeit, Existenzbedarf
- Kernaussage: Der Grund für die absolute Unpfändbarkeit von AHV- und IV-Renten (Art. 92 Abs. 1 Ziff. 9a SchKG) liegt in der Verfassung, die verlangt, dass diese Renten den Existenzbedarf angemessen decken. IV-Taggelder sind nur beschränkt pfändbar.
- Einschlägig für: Abs. 2 lit. b
BGE 136 V 286 E. 6.2
- Thema: Verrechnung von Rentennachzahlungen, Existenzminimum
- Kernaussage: Auch Rentennachzahlungen dienen dem Existenzbedarf der versicherten Person in der Zeit, für die sie nachbezahlt werden; die Verrechnung ist am betreibungsrechtlichen Existenzminimum zu messen.
- Einschlägig für: Abs. 2 lit. b
BGE 138 V 402 E. 4.2
- Thema: Verrechnung, Existenzminimum
- Kernaussage: Die Frage der Wahrung des Existenzminimums stellt sich bei laufenden Renten wie bei Rentennachzahlungen.
- Einschlägig für: Abs. 2 lit. b
BGE 136 V 286 E. 8.3
- Thema: Verrechnung, Vorschussleistungen
- Kernaussage: Hat die Sozialbehörde der versicherten Person für die Zeit, für welche Renten nachbezahlt werden, Vorschussleistungen erbracht, stellt das betreibungsrechtliche Existenzminimum keine zu berücksichtigende Verrechnungsschranke dar (Regeste).
- Einschlägig für: Abs. 2 lit. b
BGE 138 V 402 E. 4.5
- Thema: Verrechnung, Existenzminimum
- Kernaussage: Die Wahrung des Existenzminimums ist als Schranke der Verrechnung bei Nachzahlungen von Renten früherer Perioden dann nicht zu beachten, wenn die nachzuzahlende Rente lediglich eine in der früheren Periode geleistete Rente ersetzt und sich beide gegenseitig ausschliessen (Regeste).
- Einschlägig für: Abs. 2 lit. b
BGE 143 V 9 E. 6.2
- Thema: Ergänzungsleistungen, Heimtaxen, Art. 190 BV
- Kernaussage: Die EL-Reform per 1. Januar 2008 hob Art. 112 Abs. 6 BV auf und überführte die Übergangsbestimmung Art. 196 Ziff. 10 BV in Art. 112a BV. Art. 10 Abs. 2 lit. a ELG verpflichtet die Kantone nicht, die Tagestaxen bei anderen Einrichtungen als anerkannten Pflegeheimen so festzusetzen, dass keine Sozialhilfe nötig wird; das ist von Verfassung wegen hinzunehmen (Art. 190 BV).
- Einschlägig für: Entstehung (NFA), Abs. 2 lit. b
BGE 131 V 256, Regeste und E. 6.2
- Thema: Heizkostenpauschale, Art. 12 BV
- Kernaussage: Art. 16b ELV ist gesetz- und verfassungsmässig (Regeste). In der Pauschalierung der Heizkosten liegt keine Verletzung des Anspruchs auf ein menschenwürdiges Dasein (Art. 12 BV); die Ergänzungsleistungen decken von Verfassungs wegen den Existenzbedarf (E. 6.2).
- Einschlägig für: Abs. 2 lit. b, Verhältnis zu Art. 112a BV
BGE 136 V 33 E. 3.2.2
- Thema: Flüchtlinge in der AHV/IV, Vorgängernorm
- Kernaussage: Der Bundesbeschluss über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und Staatenlosen in der AHV/IV wurde gestützt auf Art. 34quater aBV (heute: Art. 112 BV) erlassen.
- Einschlägig für: Entstehung, Abs. 1
BGE 140 I 77 E. 4
- Thema: Rentenplafonierung Art. 35 AHVG
- Kernaussage: Die Plafonierung der Summe der beiden Renten eines Ehepaars auf 150 Prozent der Maximalrente führt zu einer Ungleichbehandlung gegenüber Konkubinatspaaren; das Bundesgericht verneint eine unzulässige Diskriminierung (Regeste, E. 6–9). Art. 112 BV wird im Entscheid nicht angerufen.
- Einschlägig für: Abgrenzung zu Abs. 2 lit. c
BGE 150 V 410 E. 9.5.1
- Thema: Invalidenversicherung als Volksversicherung
- Kernaussage: Die Invalidenversicherung schützt als Volksversicherung unter anderem vor dem Risiko gesundheitsbedingter Erwerbsunfähigkeit (Verweis auf Art. 41 Abs. 2 und Art. 112 BV).
- Einschlägig für: Abs. 1, Einordnung der IV
Weitere Bundesgerichtsentscheide
BGer, U 203/01 vom 27.11.2001
- Thema: Teuerungsausgleich bei Komplementärrenten der Unfallversicherung
- Kernaussage: Art. 111, 112 und 117 BV sind Kompetenzbestimmungen mit Gesetzgebungsaufträgen und geben dem Gesetzgeber weite Gestaltungsfreiheit. Aus Art. 112 Abs. 2 lit. d BV folgt kein regelmässiger Teuerungsausgleich bei Komplementärrenten der Unfallversicherung.
- Einschlägig für: Abs. 1, Abs. 2 lit. d
BGer, 9C_982/2009 vom 12.2.2010
- Thema: Nachzahlung von Ergänzungsleistungen
- Kernaussage: Art. 112 Abs. 2 lit. b BV enthält einen blossen Gesetzgebungsauftrag; daraus ergibt sich keine Nachzahlung über den klaren Wortlaut von Art. 22 Abs. 1 ELV hinaus.
- Einschlägig für: Abs. 2 lit. b
BGer, 1C_506/2019 vom 28.2.2020 E. 3
- Thema: Kantonale Zuständigkeit, IV-Gutachten
- Kernaussage: Mit dem Erlass der IV-Vorschriften ist der Bund seiner in Art. 112 BV normierten Gesetzgebungskompetenz nachgekommen; die IV wird abschliessend durch Bundesrecht geregelt.
- Einschlägig für: Abs. 1
BGer, 8C_9/2011 vom 30.6.2011 E. 5.3
- Thema: Familienzulagen, kantonale Spielräume
- Kernaussage: Anders als bei den Familienzulagen können die Kantone in der Altersvorsorge keine eigenen Regelungen vorsehen (Art. 112 BV als ausschliessliche Bundeskompetenz, mit Hinweis auf die Lehre).
- Einschlägig für: Abs. 1
Kantonale Entscheide
TI, Tribunale cantonale delle assicurazioni, 32.2025.89 vom 27.4.2026
- Kanton: Tessin
- Thema: Plafonierung einer IV-Rente bei AHV-Rente des Ehegatten
- Kernaussage: Das Gericht bestätigt die Plafonierung und hält fest, die 1. Säule bezwecke nicht die Fortführung des bisherigen Lebensstandards, sondern die angemessene Deckung des Existenzbedarfs (Art. 112 Abs. 2 lit. b BV); reiche das nicht, sei auf Ergänzungsleistungen zurückzugreifen (Art. 112a BV).
- Einschlägig für: Abs. 2 lit. b
Letzte Aktualisierung: 30.10.2026