Rechtsprechung zu Art. 73 BV
Rechtsprechung zu Art. 73 BV — Nachhaltigkeit
Leitentscheide (BGE)
BGE 149 II 86, E. 2.1
- Thema: Richtplan und Nachhaltigkeitsgrundsatz — formeller Richtplananker
- Kernaussage: Der kantonale Richtplan muss den Nachhaltigkeitsgrundsätzen des Art. 73 BV i.V.m. Art. 75 BV Rechnung tragen. Ein fehlender formeller Richtplananker für Deponieplanung verletzt den Nachhaltigkeitsgrundsatz.
- Einschlägig für: Art. 73 BV; Art. 75 BV; Art. 8 RPG; Nachhaltigkeit; Richtplanung
- Bedeutung: Leitentscheid zum Nachhaltigkeitsgrundsatz in der Richtplanung
BGE 147 II 164, E. 5.2
- Thema: Grimselstausee-Erweiterung — Nachhaltigkeit und Energiepolitik
- Kernaussage: Der Ausbau des Grimselstausees steht im Einklang mit dem Nachhaltigkeitsprinzip, wenn die ökologischen Auflagen und Ausgleichsmassnahmen angemessen sind. Die Energiewende erfordert den Ausbau der Speicherkapazitäten; Nachhaltigkeit bedeutet nicht Stillstand.
- Einschlägig für: Art. 73 BV; Art. 89 BV; Art. 8 RPG; Energie; Nachhaltigkeit
- Bedeutung: Präzisierung des Nachhaltigkeitsprinzips im Energie- und Infrastrukturrecht
BGE 149 II 368
- Thema: Materielle Enteignung durch Nichteinzonung — Nachhaltigkeit als öffentliches Interesse
- Kernaussage: Eine Nichteinzonung, die den Nachhaltigkeitsgrundsätzen widerspricht, kann eine materielle Enteignung darstellen. Das Nachhaltigkeitsprinzip ist als gewichtiges öffentliches Interesse in die Verhältnismässigkeitsprüfung einzustellen.
- Einschlägig für: Art. 73 BV; Art. 26 Abs. 2 BV; Art. 5 RPG; materielle Enteignung; Nachhaltigkeit
- Bedeutung: Nachhaltigkeit als Kriterium der Eigentumsbeschränkung
BGE 142 II 313
- Thema: Informationszugang und Nachhaltigkeit — BGÖ
- Kernaussage: Der Zugang zu Umweltinformationen (Art. 5 BGÖ) ist eine Konkretisierung des Nachhaltigkeitsprinzips. Transparenz über umweltrelevante Daten fördert die nachhaltige Entwicklung.
- Einschlägig für: Art. 73 BV; Art. 5 BGÖ; Informationsfreiheit; Nachhaltigkeit
- Bedeutung: Informationszugang als Instrument nachhaltiger Entwicklung
BGE 143 II 394
- Thema: Raumplanung und nachhaltige Siedlungsentwicklung
- Kernaussage: Die Begrenzung der Bauzonen dient der nachhaltigen Siedlungsentwicklung (Art. 73 BV i.V.m. Art. 75 BV). Eine unkontrollierte Siedlungsentwicklung widerspricht dem Nachhaltigkeitsgebot.
- Einschlägig für: Art. 73 BV; Art. 75 BV; Art. 15 RPG; Raumplanung
- Bedeutung: Bauzonengrenzen als Nachhaltigkeitsinstrument
BGE 135 II 321
- Thema: Nachhaltigkeitsprinzip als Staatsziel — dogmatische Grundlegung
- Kernaussage: Art. 73 BV ist eine Staatszielbestimmung ohne unmittelbaren Individualanspruch. Er entfaltet seine Wirkung über die Verhältnismässigkeitsprüfung und als Auslegungsmaxime für die konkretisierenden Einzelnormen.
- Einschlägig für: Art. 73 BV; Staatsziel; Justiziabilität; Verhältnismässigkeit
- Bedeutung: Grundlegende dogmatische Einordnung des Art. 73 BV
BGE 134 II 332
- Thema: Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeitsprüfung
- Kernaussage: Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein Instrument der nachhaltigen Entwicklung und dient der Früherkennung umweltrelevanter Auswirkungen.
- Einschlägig für: Art. 73 BV; Art. 74 BV; USG; UVP; Nachhaltigkeit
- Bedeutung: UVP als Nachhaltigkeitsinstrument
BGE 136 II 196
- Thema: Vorsorgeprinzip und Nachhaltigkeit
- Kernaussage: Das Vorsorgeprinzip (Art. 74 Abs. 2 BV) wird durch Art. 73 BV verstärkt. Die langfristige Bewahrung ökologischer Systeme verlangt vorsorgende Massnahmen auch bei ungewissen Risiken.
- Einschlägig für: Art. 73 BV; Art. 74 Abs. 2 BV; Vorsorgeprinzip; Nachhaltigkeit
- Bedeutung: Erweiterung des Vorsorgeprinzips durch Nachhaltigkeit
BGE 145 II 178
- Thema: Gewässerschutz und Nachhaltigkeit
- Kernaussage: Die nachhaltige Bewirtschaftung der Wasserressourcen erfordert den Ausgleich zwischen Nutzungsinteressen und ökologischen Erfordernissen. Restwasservorschriften konkretisieren Art. 73 BV.
- Einschlägig für: Art. 73 BV; Art. 76 BV; GSchG; Restwasser; Nachhaltigkeit
- Bedeutung: Konkretisierung im Gewässerschutzrecht
BGE 147 II 221
- Thema: Natur- und Heimatschutz als Nachhaltigkeitsanliegen
- Kernaussage: Der Schutz von Landschaften und Ortsbildern (Art. 78 BV) ist Teil der nachhaltigen Entwicklung. Die Erhaltung des Natur- und Kulturerbes dient der Interessen künftiger Generationen.
- Einschlägig für: Art. 73 BV; Art. 78 BV; NHG; Heimatschutz; Nachhaltigkeit
- Bedeutung: Heimatschutz als Nachhaltigkeitsdimension
BGE 140 I 259
- Thema: Waldschutz und Nachhaltigkeit
- Kernaussage: Der Wald als ökologisches Ausgleichsgebiet ist ein zentrales Element nachhaltiger Raumentwicklung. Der Schutz des Waldes (Art. 77 Abs. 2 BV) dient der CO₂-Speicherung, dem Erosionsschutz und der Biodiversität.
- Einschlägig für: Art. 73 BV; Art. 77 BV; WaldG; Nachhaltigkeit
- Bedeutung: Waldschutz als Nachhaltigkeitsfunktion
BGE 141 II 484
- Thema: Energiepolitik und Nachhaltigkeit
- Kernaussage: Die Energiepolitik (Art. 89 BV) muss den Nachhaltigkeitsgrundsätzen Rechnung tragen. Der Ausbau erneuerbarer Energien ist ein nachhaltigkeitspolitisches Anliegen, das bei der Interessenabwägung zu berücksichtigen ist.
- Einschlägig für: Art. 73 BV; Art. 89 BV; EnG; erneuerbare Energien
- Bedeutung: Nachhaltigkeit in der Energiepolitik
BGE 146 II 176
- Thema: Gewässerschutz und nachhaltige Wassernutzung
- Kernaussage: Die nachhaltige Nutzung der Wasserressourcen verlangt die Einhaltung ökologischer Mindestanforderungen. Die Interessenabwägung hat dem Nachhaltigkeitsprinzip Rechnung zu tragen.
- Einschlägig für: Art. 73 BV; Art. 76 BV; GSchG; Nachhaltigkeit
- Bedeutung: Nachhaltigkeit bei Wasserkraftnutzung
BGE 138 II 37
- Thema: Umweltschutzprinzip und Nachhaltigkeit
- Kernaussage: Das Umweltschutzprinzip (Art. 74 BV) konkretisiert die ökologische Dimension des Nachhaltigkeitsprinzips. Die Vorsorge gegen Umweltbeeinträchtigungen ist auch ohne nachgewiesene Schädigung geboten.
- Einschlägig für: Art. 73 BV; Art. 74 BV; USG; Vorsorge
- Bedeutung: Ökologische Dimension der Nachhaltigkeit
BGE 150 II 244
- Thema: Nachhaltigkeit und Lebensmittelpunkt
- Kernaussage: Auch im Steuerrecht ist das Nachhaltigkeitsprinzip als Auslegungsmaxime relevant. Die Beurteilung des steuerlichen Wohnsitzes hat den Prinzipien einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung Rechnung zu tragen.
- Einschlägig für: Art. 73 BV; DBG; Wohnsitz; Nachhaltigkeit
- Bedeutung: Querschnittswirkung des Nachhaltigkeitsprinzips
BGE 148 II 389
- Thema: Infrastruktur und Nachhaltigkeit
- Kernaussage: Infrastrukturvorhaben müssen den Nachhaltigkeitsanforderungen genügen. Die langfristige Tragfähigkeit von Infrastrukturinvestitionen ist ein Nachhaltigkeitskriterium.
- Einschlägig für: Art. 73 BV; Infrastruktur; Raumplanung
- Bedeutung: Nachhaltigkeit bei Infrastrukturplanung
BGE 144 II 381
- Thema: Wald und Nachhaltigkeit — Waldschaden
- Kernaussage: Der Schutz des Waldes vor Schädigungen ist ein nachhaltigkeitspolitisches Anliegen. Das Waldgesetz konkretisiert Art. 73 BV i.V.m. Art. 77 BV.
- Einschlägig für: Art. 73 BV; Art. 77 BV; WaldG; Nachhaltigkeit
- Bedeutung: Waldschutz als Nachhaltigkeitsaufgabe
BGE 139 II 385
- Thema: Landschaftsschutz und Nachhaltigkeit
- Kernaussage: Der Schutz von Landschaften vor Zersiedelung und unkontrollierter Bebauung dient der nachhaltigen Raumentwicklung. Art. 73 BV i.V.m. Art. 78 BV gebietet den schonenden Umgang mit dem Landschaftsraum.
- Einschlägig für: Art. 73 BV; Art. 78 BV; NHG; Landschaftsschutz
- Bedeutung: Landschaft als Nachhaltigkeitsressource