Rechtsprechung zu Art. 34 BV — Politische Rechte
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I. Freie Willensbildung und behördliche Informationspflicht
| Bezug | Jahr | Kurzbeschreibung | Erwägung |
|---|---|---|---|
| BGE 130 I 290 | 2004 | Behördliche Informationspflicht (Leitentscheid): Verpflichtung der Behörden zu sachlicher und ausgewogener Information der Stimmberechtigten in den Abstimmungsunterlagen; Zulässigkeit von öffentlichen Äusserungen einzelner Behördemitglieder im Abstimmungskampf; Legitimation von Privaten und juristischen Personen zur Stimmrechtsbeschwerde | E. 1.2–1.3, 3 |
| BGE 138 I 61 | 2011 | Abstimmungsfreiheit und Abstimmungserläuterungen: Grundzüge des Rechtsschutzes in Stimmrechtssachen (vor und nach der Justizreform); nachträglicher Rechtsschutz bei Unregelmässigkeiten; verfassungsrechtlicher Anspruch auf Revision/Wiedererwägung; Grundzüge der Abstimmungsfreiheit und Anforderungen an Abstimmungserläuterungen; Fehlen wesentlicher Elemente für die Meinungsbildung verletzt die Abstimmungsfreiheit | E. 3–8.7 |
| BGE 139 I 2 | 2012 | Umsetzung einer Planungsinitiative: Bei der Umsetzung einer angenommenen Planungsinitiative ist eine Vorlage auszuarbeiten, die dem angestrebten planerischen Ergebnis entspricht und mit höherrangigem Recht (insbesondere Eigentumsgarantie) vereinbar ist; Ermessensspielraum der Gemeindebehörden; Vereinbarkeit der Abstimmungserläuterungen mit der Garantie der politischen Rechte | E. 5–6 |
II. Abstimmungsfreiheit — Beeinträchtigung durch Private und Behörden
| Bezug | Jahr | Kurzbeschreibung | Erwägung |
|---|---|---|---|
| BGE 135 I 292 | 2009 | Beeinträchtigung der Abstimmungsfreiheit (Gemeindeversammlung): Grundzüge der Abstimmungsfreiheit; Beeinträchtigung von behördlicher oder privater Seite; die unzutreffende Präsentation eines wesentlichen, erst anlässlich der Gemeindeversammlung bekanntgemachten Dokuments von privater Seite beeinträchtigt die Meinungsbildung und verletzt die Abstimmungsfreiheit; Aufhebung des Gemeindeversammlungsentscheides | E. 2, 4 |
III. Behördliche Interventionen im Abstimmungskampf
| Bezug | Jahr | Kurzbeschreibung | Erwägung |
|---|---|---|---|
| BGE 143 I 78 | 2016 | Kantonale Intervention (Nachrichtendienstgesetz): Ein Kanton darf in einen Abstimmungskampf auf Bundesebene eingreifen, wenn er ein unmittelbares und besonderes Interesse hat; Objektivität und Sachlichkeit, aber Stellungnahme zulässig; besondere Betroffenheit des Kantons Zürich (terroristische Verletzlichkeit); interkantonale Fachkonferenzen nicht zuständig | E. 4–6 |
| BGE 145 I 1 | 2018 | Interventionen im Vorfeld (Abstimmungsvideo): Zulässigkeit behördlicher Interventionen im Vorfeld einer eidgenössischen Volksabstimmung; Abstimmungsvideo der Bundeskanzlei; Kantonsregierungen dürfen Abstimmungsempfehlung abgeben (Sachlichkeit, Verhältnismässigkeit, Transparenz); Konferenz der Kantonsregierungen bei Mehrheitsbetroffenheit; Fachdirektorenkonferenzen ausgeschlossen; öffentliche Unternehmen (kantonal beherrscht) mit Zurückhaltung | E. 5–8 |
IV. Wahlrecht und Wahlkreisgestaltung
| Bezug | Jahr | Kurzbeschreibung | Erwägung |
|---|---|---|---|
| BGE 129 I 185 | 2002 | Wahlkreisgestaltung (Stadt Zürich): Anspruch auf unverfälschte Stimmabgabe, Recht auf gleiche Ämterzugänglichkeit, rechtsgleiches Wahlrecht bei der Wahlkreiseinteilung für die Gemeinderatswahl der Stadt Zürich; Bundesverfassungswidrigkeit der Wahlkreiseinteilung; keine Rechtfertigung der Verletzung der Wahlfreiheit; aus Gründen der Rechtssicherheit und Verhältnismässigkeit keine Aufhebung der Wahlen, sondern Feststellung der Verfassungswidrigkeit | E. 1, 5, 6.1, 7.1–9 |
V. Ermittlung und Nachzählung von Wahlergebnissen
| Bezug | Jahr | Kurzbeschreibung | Erwägung |
|---|---|---|---|
| BGE 131 I 442 | 2005 | Anspruch auf Nachzählung: Nachzählung des Ergebnisses der Gemeinderatswahl; massgebliche Vorschriften zur Auszählung der Wahlzettel; Feststellung von aussergewöhnlichen Regelwidrigkeiten; Ermittlung und Nachzählung von Wahl- und Abstimmungsergebnissen im Lichte von Art. 34 Abs. 2 BV; bei festgestellten Unregelmässigkeiten und sehr knappem Wahlausgang Anspruch auf Nachzählung bejaht | E. 2–3.8 |
| BGE 140 I 338 | 2014 | Beschwerdefrist (drei Tage): Wahrung der dreitägigen Beschwerdefrist für Abstimmungsbeschwerden im Kanton (Art. 77 Abs. 2 BPR); Frage offengelassen, ob die Frist vor amtlicher Publikation des Abstimmungstermins zu laufen beginnt; Beanstandung von Publikationsmängeln | E. 4.4 |
VI. Zusammenhang mit anderen Grundrechten
| Bezug | Jahr | Kurzbeschreibung | Erwägung |
|---|---|---|---|
| BGE 129 I 232 | 2003 | Urnenabstimmung über Einbürgerungsgesuche: Konflikt zwischen Abstimmungsfreiheit (Art. 34 Abs. 2 BV) und Begründungspflicht (Art. 29 Abs. 2 BV i.V.m. Art. 8 Abs. 2 BV); Konflikt mit dem Recht auf Privat- und Geheimsphäre (Art. 13 BV); Urnenabstimmung über Einbürgerungsgesuche verletzt die verfassungsrechtliche Begründungspflicht | E. 3.3–4.4 |
VII. Dogmatische Entwicklung — Zeitstrahl
| Jahr | Leitentscheid | Hinzugefügte Dogmatik |
|---|---|---|
| 2002 | BGE 129 I 185 | Wahlkreisgestaltung; Verfassungswidrigkeit der Zürcher Gemeinderatswahlkreise |
| 2003 | BGE 129 I 232 | Konflikt Abstimmungsfreiheit vs. Begründungspflicht bei Einbürgerungen |
| 2004 | BGE 130 I 290 | Behördliche Informationspflicht; sachliche und ausgewogene Information |
| 2005 | BGE 131 I 442 | Anspruch auf Nachzählung bei Unregelmässigkeiten |
| 2009 | BGE 135 I 292 | Beeinträchtigung der Abstimmungsfreiheit durch private Seite |
| 2011 | BGE 138 I 61 | Abstimmungserläuterungen; nachträglicher Rechtsschutz; Anspruch auf Revision |
| 2012 | BGE 139 I 2 | Abstimmungserläuterungen bei Umsetzung einer Planungsinitiative |
| 2014 | BGE 140 I 338 | Beschwerdefrist (drei Tage) für Abstimmungsbeschwerden |
| 2016 | BGE 143 I 78 | Kantonale Intervention im Abstimmungskampf; besonderes Interesse |
| 2018 | BGE 145 I 1 | Kantonsregierungen und öffentliche Unternehmen im Abstimmungskampf; Abstimmungsvideo |
Letzte Aktualisierung: 2026-07-17