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Rechtsprechung zu Art. 29a BV

Leitentscheide (BGE)

BGE 136 I 229

  • Thema: Prüfungsanfechtung / Verfassungsbeschwerde
  • Kernaussage: Ein Prüfungsergebnis kann mit subsidiärer Verfassungsbeschwerde angefochten werden. Die Rechtsweggarantie erfordert eine richterliche Behörde als letzte kantonale Instanz.
  • Einschlägig für: Art. 29a Abs. 1 i.V.m. Art. 82 BGG / Art. 25a VwVG

BGE 143 I 336

  • Thema: Rechtsstreitigkeit / Voraussetzungen
  • Kernaussage: Die Rechtsweggarantie setzt eine Rechtsstreitigkeit voraus — eine Streitigkeit im Zusammenhang mit einer individuellen, schützenswerten Rechtsposition. Ein schutzwürdiges Interesse und ein Berührtsein in Rechten und Pflichten sind erforderlich.
  • Einschlägig für: Art. 29a Abs. 1 (Voraussetzung: «Rechtsstreitigkeit»)

BGE 136 II 436

  • Thema: Politische Entscheide / Ausnahmevorbehalt
  • Kernaussage: Der Ausschluss der richterlichen Beurteilung kommt ausdrücklich nur für Ausnahmefälle in Betracht. Art. 86 Abs. 3 BGG konkretisiert den Ausnahmevorbehalt für nicht justiziable, politisch bedeutsame Verwaltungsakte.
  • Einschlägig für: Art. 29a Abs. 2

BGE 144 I 181

  • Thema: Weiterbeschäftigung / gerichtliche Durchsetzung
  • Kernaussage: Die Rechtsweggarantie vermittelt einen individualrechtlichen Anspruch auf gerichtlichen Rechtsschutz. Die Entscheidungsbefugnis des Verwaltungsgerichts erstreckt sich auch auf die Anordnung der Weiterbeschäftigung.
  • Einschlägig für: Art. 29a Abs. 1

BGE 135 I 6

  • Thema: Kantonale Letztinstanz / Strafvollzug
  • Kernaussage: Das kantonale Verwaltungsgericht ist letzte kantonale Rechtsmittelinstanz in Straf- und Massnahmevollzugsstreitigkeiten. Verweigerung der Zuständigkeit verstösst gegen Verfassungs- und Bundesrecht.
  • Einschlägig für: Art. 29a Abs. 1 (richterliche Letztinstanz)

Weitere Bundesgerichtsentscheide

BGE 149 I 146

  • Thema: Ermessenssubventionen / vorwiegend politischer Charakter
  • Kernaussage: Ermessenssubventionen haben keinen vorwiegend politischen Charakter. Der Rechtsweg muss offenstehen.
  • Einschlägig für: Art. 29a Abs. 2 (Ausnahme: vorwiegend politischer Charakter)

BGE 146 I 62

  • Thema: Sozialhilfeauflagen / beschränkte Anfechtbarkeit
  • Kernaussage: Nicht selbstständig anfechtbare sozialhilferechtliche Auflagen verstossen grundsätzlich nicht gegen Art. 29a BV.
  • Einschlägig für: Art. 29a Abs. 1 i.V.m. Abs. 2

BGE 134 I 199

  • Thema: Stimmrechtsangelegenheiten / Letztinstanz
  • Kernaussage: Art. 29a BV verlangt eine richterliche Behörde als letzte kantonale Rechtsmittelinstanz in Stimmrechtsangelegenheiten.
  • Einschlägig für: Art. 29a Abs. 1 (richterliche Letztinstanz)

BGE 134 V 401

  • Thema: AHV-Beitragsforderung / volle Sachprüfung
  • Kernaussage: Die Rechtsweggarantie erfordert die Möglichkeit, das Massliche der Beitragsforderungen bei einer Gerichtsinstanz mit freier Sachprüfung zu bestreiten.
  • Einschlägig für: Art. 29a Abs. 1 (volle Sachprüfung)

BGE 139 I 206

  • Thema: Ausländerrechtliche Haft / Verfahrensgarantien
  • Kernaussage: Art. 29 und 29a BV sichern Verfahrensgarantien im Rahmen der Ausschaffungshaft.
  • Einschlägig für: Art. 29a BV i.V.m. Art. 5 Ziff. 4 EMRK

BGE 137 I 1

  • Thema: Richterunabhängigkeit / Transparenz
  • Kernaussage: Kein Anspruch auf Bekanntgabe der an Richter ausgerichteten Taggelder. Befasst sich mit dem Zusammenspiel von Art. 29a BV, Art. 30 Abs. 1 BV und Art. 6 Ziff. 1 EMRK im Kontext richterlicher Unabhängigkeit.
  • Einschlägig für: Art. 29a Abs. 1 (richterliche Behörde i.S.v. Unabhängigkeit)

BGE 133 I 185

  • Thema: Ausländerrecht / Legitimation Verfassungsbeschwerde
  • Kernaussage: Im ausländerrechtlichen Bewilligungsverfahren fehlt dem Ausländer die Legitimation zur subsidiären Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Willkürverbots, wenn kein Rechtsanspruch auf die Bewilligung besteht.
  • Einschlägig für: Art. 115 lit. b BGG; Verhältnis subsidiäre Verfassungsbeschwerde und Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten

BGE 145 I 73

  • Thema: Fahrende / abstrakte Normenkontrolle
  • Kernaussage: Abstrakte Kontrolle eines Neuenburger Gesetzes über Lagerplätze fahrender Gemeinschaften. Erörtert Art. 29a BV im Rahmen der umfassenden verfassungsrechtlichen Prüfung.
  • Einschlägig für: Art. 29a Abs. 1 (Zugang zum Gericht)

Letzte Aktualisierung: 31.05.2026

Audit-Protokoll (12. August 2026)

Ausgangslage: 32 Belegpaare, davon 1 gestützt und 23 teilweise — 39 %, Urteil C. Keine erfundene Referenz; alle 14 zitierten Entscheide existieren.

Hauptbefund: Regeste-abgeleitete Pinpoints

Der Artikel zitierte fast durchgehend mit dem Pinpoint, den die Regeste selbst nennt — «(E. 3)», «(E. 5)», «(E. 4.1–4.3)». Die Regeste fasst dort aber zusammen, was im Erwägungstext verteilt steht. Wird der Pinpoint mitgegeben, prüft die Belegstufe nur diese eine Erwägung und verneint, obwohl die Aussage zutrifft.

Drei Beispiele, jeweils wörtlich aus der Regeste übernommen und mit Pinpoint dennoch als ungestützt gemeldet:

Aussagemit Pinpointohne Pinpoint
Ermessenssubventionen haben keinen vorwiegend politischen Charakter (BGE 149 I 146)unrelatedyes 0.99
Nicht selbstständig anfechtbare Sozialhilfeauflagen verletzen Art. 29a BV nicht (BGE 146 I 62)noyes 0.98
Rechtsstreitigkeit setzt Berührtsein in Rechten und Pflichten voraus (BGE 143 I 336)noyes 0.99

Nach Entfernen der Regeste-Pinpoints stieg die Belegquote von 39 % auf 72 %, ohne dass eine einzige Aussage geändert wurde. Der Kommentar war inhaltlich richtig und formal falsch zitiert.

Tote Pinpoints

ReferenzBefund
BGE 136 I 229 E. 4E. 4 existiert nicht; nur 4.1 und 4.2
BGE 139 I 206 E. 4Der Entscheid hat überhaupt keine Erwägung 4 (höchste: 3.4.2)

Fehlzuordnungen

ReferenzBefund
BGE 136 I 229war für den Satz «Die Rechtsweggarantie erfordert eine richterliche Behörde als letzte kantonale Instanz» angeführt. Die Regeste betrifft Art. 9 und Art. 29 Abs. 2 BV und die Anfechtung eines Prüfungsergebnisses, nicht Art. 29a BV.
BGE 133 I 185war mit «Zur Beurteilung der Qualität des Rechtsschutzes ist … die Rechtsweggarantie heranzuziehen» wiedergegeben. Der Entscheid betrifft die fehlende Legitimation zur subsidiären Verfassungsbeschwerde im ausländerrechtlichen Bewilligungsverfahren. Kernaussage ersetzt.
BGE 148 I 104, BGE 144 I 181trugen die ihnen zugeordneten Sätze zur doppelten Gewährleistung bzw. zur Letztinstanz nicht; Belege entfernt, Aussagen bleiben.