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Rechtsprechung zu Art. 29 BV

Rechtsprechung zu Art. 29 BV

Leitentscheide (BGE)

BGE 150 IV 345, E. 3 ff.

  • Thema: Konfrontationsanspruch und Unverwertbarkeit — Anpassung der Rechtsprechung
  • Kernaussage: Eine Einvernahme, an der das Teilnahmerecht der beschuldigten Person gemäss Art. 147 Abs. 1 StPO nicht gewährleistet war und die daher gemäss Art. 147 Abs. 4 StPO unverwertbar ist, bleibt auch nach einer Wiederholung der Einvernahme unter Wahrung des Teilnahmerechts unverwertbar. Die nachträgliche Gewährung des Konfrontationsanspruchs heilt die Verletzung nicht.
  • Einschlägig für: Art. 29 Abs. 2 BV; Art. 147 StPO; rechtliches Gehör; Konfrontationsanspruch
  • Bedeutung: Präzisierung/Anpassung der bisherigen Praxis zur Unverwertbarkeit

BGE 150 I 174, E. 5 ff.

  • Thema: Rechtliches Gehör bei Kostenauferlegung an Rechtsvertreter — Überraschungsverbot
  • Kernaussage: Eine Kostenauferlegung zulasten eines Rechtsvertreters im Rahmen einer Rückweisung ist ein Endentscheid (Art. 90 BGG) und verletzt das rechtliche Gehör, wenn der Vertreter keine Möglichkeit hatte, sich vorab zur Kostenbelastung zu äussern.
  • Einschlägig für: Art. 29 Abs. 2 BV; rechtliches Gehör; Überraschungsverbot; Kostenauferlegung

BGE 150 I 183, E. 4 ff.

  • Thema: Verfügungsbegriff und Beschwerdefrist im Beschaffungswesen
  • Kernaussage: Die Beschwerdefrist beginnt grundsätzlich mit der individuellen Zustellung der Zuschlagsverfügung, auch wenn die summarische Begründung ungenügend ist. Die nachträgliche SIMAP-Publikation hat keinen Einfluss auf den Lauf der Beschwerdefrist.
  • Einschlägig für: Art. 29 Abs. 1 BV; Verfahrensgarantien; Beschwerdefrist; Zugang zum Recht

BGE 142 II 218, E. 5 ff.

  • Thema: Steueramtshilfe und Stellungnahmerecht
  • Kernaussage: Frist zur Stellungnahme zu einem Verfügungsentwurf über die Gewährung von Steueramtshilfe (Art. 29 Abs. 2 BV; Art. 30 Abs. 1 VwVG). Zulässigkeit eines Ersuchens in Bezug auf Personen, die beanspruchen, in einem Drittstaat steuerrechtlich ansässig zu sein.
  • Einschlägig für: Art. 29 Abs. 2 BV; rechtliches Gehör; Stellungnahme zu Verfügungsentwurf

BGE 140 V 193, E. 4 ff.

  • Thema: Arbeitsunfähigkeit und Aufgabenteilung im Begutachtungsverfahren
  • Kernaussage: Aufgabenteilung von rechtsanwendender Stelle und begutachtender Arztperson bei der Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit. Das rechtliche Gehör verlangt, dass die versicherte Person die Gutachten kennt und sich dazu äussern kann.
  • Einschlägig für: Art. 29 Abs. 2 BV; rechtliches Gehör; Beweiswürdigung im Sozialversicherungsrecht

BGE 137 I 195, E. 2 ff.

  • Thema: Replikrecht als Teil des rechtlichen Gehörs
  • Kernaussage: Die Wahrnehmung des Replikrechts als Teilaspekt des Anspruchs auf rechtliches Gehör gemäss Art. 29 Abs. 2 BV und Art. 6 Ziff. 1 EMRK setzt die Zustellung der von den übrigen Verfahrensbeteiligten eingereichten Eingaben voraus. Ohne Kenntnisnahme der gegnerischen Stellungnahme kann das rechtliche Gehör nicht effektiv ausgeübt werden.
  • Einschlägig für: Art. 29 Abs. 2 BV; rechtliches Gehör; Replikrecht

BGE 137 V 210, E. 5 ff.

  • Thema: MEDAS-Begutachtung und faires Verfahren
  • Kernaussage: Einholung von Administrativ- und Gerichtsgutachten bei den Medizinischen Abklärungsstellen (MEDAS) unter Wahrung eines fairen Verwaltungs- und Beschwerdeverfahrens. Die Verfassungs- und Konventionsrügen gegen MEDAS-Begutachtung werden unter dem Gesichtspunkt von Art. 29 Abs. 1 und 2 BV sowie Art. 6 Ziff. 1 EMRK geprüft.
  • Einschlägig für: Art. 29 Abs. 1 u. 2 BV; Art. 6 Ziff. 1 EMRK; faires Verfahren; MEDAS-Begutachtung

BGE 136 I 229, E. 2 ff.

  • Thema: Prüfungsergebnis und rechtliches Gehör
  • Kernaussage: Ein Prüfungsergebnis kann mit subsidiärer Verfassungsbeschwerde angefochten werden. Der Anspruch auf rechtliches Gehör verlangt eine Begründung, die die betroffene Person in die Lage versetzt, ihre Rechte wirksam wahrzunehmen.
  • Einschlägig für: Art. 29 Abs. 2 BV; rechtliches Gehör; Begründungspflicht; Prüfungsentscheide

BGE 134 II 244, E. 3 ff.

  • Thema: Begründungspflicht im Beschwerdeverfahren
  • Kernaussage: Art. 42 Abs. 2 BGG setzt voraus, dass sich der Beschwerdeführer wenigstens kurz mit den Erwägungen des angefochtenen Entscheids auseinandersetzt. Wird dieselbe Begründung wie im kantonalen Verfahren eingereicht, genügt dies nicht.
  • Einschlägig für: Art. 29 Abs. 2 BV; Begründungspflicht; Art. 42 Abs. 2 BGG

BGE 135 V 465, E. 4 ff.

  • Thema: Versicherungsexterne vs. -interne Begutachtung
  • Kernaussage: Auch unter Berücksichtigung der neueren EMRK-Rechtsprechung besteht im Sozialversicherungsverfahren kein förmlicher Anspruch auf versicherungsexterne Begutachtung. Eine solche ist jedoch anzuordnen, wenn Zweifel an der Zuverlässigkeit der internen Begutachtung bestehen.
  • Einschlägig für: Art. 29 Abs. 2 BV; Art. 6 Ziff. 1 EMRK; Beweisrecht; Begutachtung

BGE 134 I 140

  • Thema: Vorsorgliche Massnahmen und Verfahrensgarantien
  • Kernaussage: Qualifikation eines Entscheids über vorsorgliche Massnahmen als End- oder Zwischenentscheid. Bejahung der Eignung, einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil gemäss Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG zu bewirken. Prüfung unter Art. 29 BV-Verfahrensgarantien.
  • Einschlägig für: Art. 29 Abs. 1 u. 2 BV; vorsorgliche Massnahmen; Verfahrensgarantien

BGE 134 I 83

  • Thema: Schutzmassnahmen bei häuslicher Gewalt
  • Kernaussage: Schutzmassnahmen gegen häusliche Gewalt unterliegen der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten. Dabei sind Art. 29 Abs. 1 und 2 BV (gerechtes Verfahren, rechtliches Gehör) neben Art. 5 und 6 EMRK zu beachten.
  • Einschlägig für: Art. 29 Abs. 1 u. 2 BV; Art. 5 u. 6 EMRK; häusliche Gewalt; Schutzmassnahmen

BGE 126 I 97

  • Thema: Willkürverbot und rechtliches Gehör — Abgrenzung
  • Kernaussage: Das Willkürverbot (Art. 9 BV) und das rechtliche Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV) werden häufig gemeinsam angerufen. Das rechtliche Gehör dient der Sachaufklärung und Mitwirkung, das Willkürverbot der materiellen Kontrolle.
  • Einschlägig für: Art. 29 Abs. 2 BV; Art. 9 BV; Abgrenzung Gehör/Willkür

Neuere Entscheide

BGer 1C 198/2025

  • Thema: Rechtsweggarantie und parlamentarische Aufsichtskommissionen
  • Kernaussage: Die Rechtspflegekommission eines Kantonsrats ist als parlamentarisches Aufsichtsorgan keine richterliche Behörde im Sinne von Art. 29a BV. Die Rechtsweggarantie verlangt eine gerichtliche Überprüfung nur durch eine richterliche Behörde.
  • Einschlägig für: Art. 29 Abs. 1 BV; Art. 29a BV; Rechtsweggarantie

BGer 7B_1305/2025

  • Thema: Rechtliches Gehör bei bedingter Entlassung aus der Verwahrung
  • Kernaussage: Im Verfahren betreffend die bedingte Entlassung aus der Verwahrung erlangt das rechtliche Gehör besondere Bedeutung. Nichteintreten auf die Beschwerde, weil diese die Vorinstanzargumente wiederholt, verstösst gegen Art. 29 Abs. 2 BV, soweit der Beschwerdeführer auf den Verfügungsentscheid Bezug nimmt und eine Gehörsverletzung rügt.
  • Einschlägig für: Art. 29 Abs. 2 BV; rechtliches Gehör; bedingte Entlassung; Verwahrung

BGer 9C_550/2025

  • Thema: Substanziierungspflicht und Nichteintreten im vereinfachten Verfahren
  • Kernaussage: Auf eine Beschwerde, die offensichtlich keine hinreichende Begründung im Sinne von Art. 42 Abs. 2 BGG enthält, ist im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG nicht einzutreten.
  • Einschlägig für: Art. 29 Abs. 2 BV; Begründungspflicht; Art. 42 Abs. 2 BGG; Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG

BGer 4A_312/2025

  • Thema: Faire Behandlung im gesellschaftsrechtlichen Verfahren
  • Kernaussage: Der aus Art. 29 Abs. 1 BV abgeleitete Anspruch auf faire Behandlung gilt auch im gesellschaftsrechtlichen Verfahren und verlangt gleichmässige und nicht willkürliche Behandlung der Beteiligten.
  • Einschlägig für: Art. 29 Abs. 1 BV; faire Behandlung; Gesellschaftsrecht

BGer 1C_619/2025

  • Thema: Rechtliches Gehör bei Beweisofferten im öffentlichen Dienstrecht — antizipierte Beweiswürdigung
  • Kernaussage: Das rechtliche Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV) umfasst das Recht, relevante Beweise anzubieten und an deren Abnahme teilzunehmen. Die Behörde kann die Beweiserheung abschliessen, wenn sie sich bereits eine Überzeugung gebildet hat und aufgrund antizipierter Beweiswürdigung mit Sicherheit annehmen kann, dass die weiteren Beweise ihre Meinung nicht ändern würden (BGE 145 I 167, E. 4.1; BGE 140 I 285, E. 6.3.1). Die Rüge der willkürlichen Beweiswürdigung muss den qualifizierten Begründungsanforderungen von Art. 106 Abs. 2 BGG genügen. Krankheit allein begründet keinen zwingenden Anspruch auf vollständige Verlängerung der Probezeit nach Beförderung, wenn kantonales Recht flexible Probezeiten vorsieht.
  • Einschlägig für: Art. 29 Abs. 2 BV; rechtliches Gehör; antizipierte Beweiswürdigung; Beweisofferte; Art. 9 BV; Willkürkontrolle

Letzte Aktualisierung: 13. Juni 2026