Rechtsprechung zu Art. 27 BV — Wirtschaftsfreiheit
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I. Berufswahl und Berufszugang
BGE 130 I 26, E. 4
- Thema: Zulassungsstopp für Medizinalpersonal (KVG); Berufszugangsfreiheit
- Kernaussage: Numerus-clausus-Beschränkungen in den Gesundheitsberufen sind zulässig, müssen aber sachlich gerechtfertigt sein. Die Wirtschaftsfreiheit umfasst nur privatwirtschaftliche Erwerbstätigkeit; öffentlich-rechtliche Tätigkeiten fallen nicht unter Art. 27 BV.
- Einschlägig für: Art. 27 Abs. 2 (Berufswahlfreiheit, Berufszugangsfreiheit)
- Zitate: ~2'100
BGE 132 II 485, E. 3
- Thema: Konzessionsentzug im Fernmeldewesen (UMTS); Berufsausübungsfreiheit
- Kernaussage: Der Entzug einer Telekommunikationskonzession ist ein schwerwiegender Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit. Die Konzessionspflicht ist nur zulässig, wenn ein überwachtes Zulassungsverfahren durch ein überwiegendes öffentliches Interesse erforderlich ist.
- Einschlägig für: Art. 27 Abs. 2 (Berufszugang, Konzessionen)
- Zitate: ~1'200
BGE 141 V 557, E. 5
- Thema: Zuständigkeit des kantonalen Schiedsgerichts (Arzt vs. Krankenkasse / HMO-Modell)
- Kernaussage: Die kantonale Aufsicht über Arztberufe untersteht der Wirtschaftsfreiheit, soweit sie privatwirtschaftliche Erwerbstätigkeit betrifft. Die Zuständigkeit des kantonalen Schiedsgerichts ergibt sich aus der Verbindung zwischen Arztberuf und Krankenversicherung.
- Einschlägig für: Art. 27 Abs. 2 (Berufszugangsfreiheit im Gesundheitswesen)
- Zitate: ~800
II. Berufsausübung und Regulierung
BGE 136 I 184, E. 4
- Thema: Änderung der Fachinformation für Arzneimittel (Spedifen®); Berufsausübungsfreiheit
- Kernaussage: Die Änderung der Fachinformation für ein Arzneimittel greift in die Wirtschaftsfreiheit des Herstellers ein, ist aber durch das öffentliche Interesse an der Gesundheit der Bevölkerung gerechtfertigt. Ausübungsreglementierungen unterliegen der milden Verhältnismässigkeitsprüfung.
- Einschlägig für: Art. 27 Abs. 2 (Berufsausübung, Ausübungsreglementierung)
- Zitate: ~600
BGE 142 I 99, E. 5
- Thema: Wassernutzungskonzession / Konkurrenzsituation (UR); Wirtschaftsfreiheit
- Kernaussage: Die Wirtschaftsfreiheit begründet keinen Anspruch auf Erteilung einer Konzession, wohl aber einen Anspruch auf fehlerfreie Beurteilung des Gesuchs. Die Konkurrenzsituation zwischen Gesuchstellern ist bei der Interessenabwägung zu berücksichtigen.
- Einschlägig für: Art. 27 Abs. 2 (Konzessionen, Berufszugang)
- Zitate: ~400
BGE 142 II 369, E. 3
- Thema: Vergaberecht — Pensionskasse und Unterhaltsarbeiten; Wirtschaftsfreiheit
- Kernaussage: Die Vergabe öffentlicher Aufträge berührt die Wirtschaftsfreiheit der anbietenden Unternehmen. Bei Pensionskassen und Unterhaltsarbeiten ist die Wirtschaftsfreiheit durch öffentlich-rechtliche Aufgabenerfüllung eingeschränkt.
- Einschlägig für: Art. 27 Abs. 2 (Vergaberecht, Berufszugang)
- Zitate: ~350
III. Wirtschaftsfreiheit im Strafrecht
BGE 147 IV 73, E. 4
- Thema: Betrug — Täuschung über Zahlungsbereitschaft bei sexuellen Dienstleistungen; Wirtschaftsfreiheit
- Kernaussage: Das Betrugsstrafrecht schränkt die Wirtschaftsfreiheit ein, ist aber als Schutz des Rechtsverkehrs gerechtfertigt. Bei sexuellen Dienstleistungen ist die Täuschung über die Zahlungsbereitschaft als Betrug qualifizierbar, auch wenn die Wirtschaftsfreiheit grundsätzlich auch diesen Bereich erfasst.
- Einschlägig für: Art. 27 Abs. 2 (strafrechtliche Beschränkung der Berufsausübung)
- Zitate: ~200
Letzte Aktualisierung: 2026-06-06