Rechtsprechung zu Art. 26 BV
Leitentscheide (BGE)
BGer 1C_285/2025 vom 17. April 2026
- Thema: Mietpreisbindung / Eigentumsgarantie
- Kernaussage: Eine Reduktion des état locatif um 7'212 CHF auf 413'532 CHF (−1,74%) stellt keine schwere Eigentumsbeeinträchtigung dar. Die Mietpreisbindung nach kantonalem Recht (LGL/GE) verlangt eine eigenständige Beurteilung der Rendite. Die Eigentumsgarantie (Art. 26 Abs. 1 BV) ist nicht absolut und kann unter den Voraussetzungen von Art. 36 BV eingeschränkt werden.
- Einschlägig für: Art. 26 Abs. 1, Art. 36 BV (Einschränkung / Schwere des Eingriffs / Verhältnismässigkeit)
BGE 150 I 106
- Thema: Elektroheizungssanierung / Eigentumsschranke
- Kernaussage: Die Sanierungspflicht für Gebäude mit dezentraler Elektroheizung schränkt die Eigentumsgarantie ein. Diese Einschränkung wiegt jedoch nicht schwer und erfüllt die Voraussetzungen von Art. 36 BV (Verhältnismässigkeit, öffentliches Interesse).
- Einschlägig für: Art. 26 Abs. 1, Art. 36 BV (leichter Eingriff / Verhältnismässigkeit)
BGE 149 I 49
- Thema: Elektroheizungsverbot / Eigentumsschranke
- Kernaussage: Das Verbot von Elektroheizungen und die Pflicht zur Entfernung solcher Anlagen beschränken das Eigentum. Die gesetzliche Regelung bildet eine genügende Grundlage, beruht auf einem öffentlichen Interesse und ist verhältnismässig.
- Einschlägig für: Art. 26 Abs. 1, Art. 36 BV (gesetzliche Grundlage / Verhältnismässigkeit)
BGE 143 I 73
- Thema: Konfiskatorische Besteuerung / Vermögenssteuer
- Kernaussage: Präzisierung der Rechtsprechung zur Vermögenssteuer: Eine Besteuerung ist nur dann konfiskatorisch, wenn die Vermögenserträgnisse auf Dauer nicht ausreichen, um die Steuerlast zu decken.
- Einschlägig für: Art. 26 Abs. 1 BV (konfiskatorische Besteuerung / Substanzsteuer)
BGE 139 II 243
- Thema: Zweitwohnungsbaubeschränkung (lex Koller)
- Kernaussage: Art. 75b Abs. 1 i.V.m. Art. 197 Ziff. 9 Abs. 2 BV enthält ein unmittelbar anwendbares Baubewilligungsverbot für Zweitwohnungen.
- Einschlägig für: Art. 75b BV, Art. 26 BV (Baubeschränkung / materielle Enteignung)
BGE 141 IV 305
- Thema: Illegaler Abbruch / Einziehung
- Kernaussage: Bei der Berechnung der Ersatzforderung nach illegalem Bauen gelten das Brutto- und das Nettoprinzip; das Verhältnismässigkeitsprinzip begrenzt die zulässigen Abzüge.
- Einschlägig für: Art. 26, Art. 36 Abs. 3 BV, Art. 70 f. StGB
BGE 132 II 485
- Thema: Konzessionsentzug / Fernmeldekonzession
- Kernaussage: Der Entscheid behandelt die Voraussetzungen für Änderung, Übertragung und Entzug einer Fernmeldekonzession sowie eine allfällige Entschädigungspflicht.
- Einschlägig für: Art. 5, 8, 9, 26, 27, 29, 36 BV
BGE 135 I 209
- Thema: Waffeneinziehung / Entschädigungspflicht
- Kernaussage: Das Waffengesetz enthält keine gesetzliche Grundlage für den Einzug des Nettoerlöses der Verwertung eingezogener Waffen zugunsten des Staates.
- Einschlägig für: Art. 26 Abs. 2 BV (Entschädigung bei Einziehung)
BGE 130 I 360
- Thema: Vernichtung beschlagnahmter Gegenstände
- Kernaussage: Die kantonale Bestimmung über die vorzeitige Verwertung beschlagnahmter Gegenstände bildet keine hinreichende gesetzliche Grundlage für die Vernichtung beschlagnahmten Hanfs.
- Einschlägig für: Art. 26 Abs. 1 i.V.m. Art. 36 Abs. 1 BV
BGE 126 I 213
- Thema: Anstösserrechte / Zufahrt
- Kernaussage: Anstössern kann das Recht, sich gegenüber der Aufhebung oder Einschränkung des Gemeingebrauchs einer öffentlichen Sache auf die Eigentumsgarantie zu berufen, nicht von vornherein abgesprochen werden (Änderung der Rechtsprechung).
- Einschlägig für: Art. 26 BV (Anstösserrechte / Bestandesschutz)
Weitere Bundesgerichtsentscheide
BGE 150 IV 201
- Thema: Rechtshilfe / Kontosperre / Eigentum
- Kernaussage: Eine Dauer der rechtshilfeweisen Kontosperre von mehr als acht Jahren ist unter den konkreten Umständen mit der Eigentumsgarantie vereinbar.
- Einschlägig für: Art. 26 Abs. 1 BV, Art. 2 IRSG
BGE 146 I 70
- Thema: Preisgünstiger Wohnungsbau / Eigentumsgarantie
- Kernaussage: Kommunale Bestimmungen zur Sicherstellung eines genügenden Angebots an preisgünstigen Mietwohnungen sind mit dem Vorrang des Bundesrechts vereinbar, soweit sie nicht in den Anwendungsbereich des Mietrechts des OR eingreifen.
BGE 149 I 291
- Thema: Heizungsumstellung / Bestandesgarantie
- Kernaussage: Die kommunale Volksinitiative «Hochdorf heizt erneuerbar — ab 2030 erst recht» enthält eine verbindliche Zielvorgabe zur Umstellung der Heizungssysteme auf erneuerbare Energien.
- Einschlägig für: Art. 26, Art. 34 Abs. 1, Art. 73 BV
BGE 140 III 297
- Thema: Markennichtigkeit / Eigentumsgarantie
- Kernaussage: Die Nichtigerklärung einer eingetragenen Marke nach Art. 52 MSchG wegen eines absoluten Ausschlussgrunds verletzt die Eigentumsgarantie nicht.
- Einschlägig für: Art. 26 BV, Art. 2 und 52 MSchG
BGE 140 I 168
- Thema: Bachfreilegung / Eigentumsbeschränkung
- Kernaussage: Die Pflicht zur Freilegung eines unterirdisch geführten Baches stellt einen Eigentumseingriff dar, der auf hinreichender gesetzlicher Grundlage beruht und sich als verhältnismässig erweist.
- Einschlägig für: Art. 26 Abs. 1, Art. 36 Abs. 1 und 3 BV
BGE 127 I 185
- Thema: Enteignungsentschädigung / Unfreiwilligkeitszuschlag
- Kernaussage: Art. 26 BV räumt dem Enteigneten keine weitergehende Entschädigungsgarantie ein als das kantonale Recht; ein Unfreiwilligkeitszuschlag ist bundesverfassungsrechtlich nicht gefordert.
- Einschlägig für: Art. 26 Abs. 2 BV (Entschädigungspflicht)
BGer 1C_513/2025 vom 10. Juli 2026 / 1. September 2026
- Thema: Eigentumsgarantie bei Quartierplanverträgen und Landabtretungen (Zessionen)
- Kernaussage: Städtebauliche Vereinbarungen im Rahmen von Quartierplanungen, die entgeltliche Abtretungen für öffentliche Erschliessungs- oder Ausgleichsanlagen vorsehen, verletzen die Eigentumsgarantie (Art. 26 Abs. 1 und 2 BV) nicht, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig entschädigt werden.
- Einschlägig für: Art. 26 Abs. 1 und 2 BV i.V.m. Art. 5 RPG
Letzte Aktualisierung: 2026-09-01
Audit-Protokoll (11. August 2026)
Ausgangslage: 16 beurteilte Paare, davon 6 gestützt und 10 teilweise — 69 %, Urteil B.
Fehlerhafte Links
| Befund | Umfang |
|---|---|
Links auf www.bger.ch/ext/eurolex/… | 21 Stellen in _index.md, umgestellt auf kanonische opencaselaw-IDs |
bge_1C_285_2025 | Präfix falsch: BGer-Urteile tragen bger_. Ein bge_ vor einer Dossiernummer ist immer falsch |
bge_139_II_243, bge_141_IV_305 u. a. | nicht-kanonische BGE-IDs; kanonisch ist bge_BGE_139_II_243 |
Commit bc283a7 hatte im Juni 2026 die bger.ch-Links in sechs BV-Dateien umgestellt. art-026 und art-032 waren nicht dabei; die Umstellung war zudem rein kosmetisch und prüfte die Zitate nicht.
Gekürzte Kernaussagen
Zehn Blöcke trugen eine Kernaussage aus zwei Sätzen, von denen die Regeste nur den ersten deckte. Der jeweils zweite Satz war eine plausible, aber unbelegte Verallgemeinerung — typischerweise ein Zusatz der Art «Die Eigentumsgarantie wird dadurch nicht verletzt» oder «Schwere Eingriffe erfordern eine formelle gesetzliche Grundlage». Solche Sätze sind für sich genommen richtig, stehen aber nicht in dem Entscheid, dem sie zugeschrieben waren.
| Entscheid | gestrichener Zusatz |
|---|---|
| BGE 139 II 243 | «Die Eigentumsgarantie wird durch die lex Koller nicht verletzt …» |
| BGE 132 II 485 | «Konzessionen sind vermögenswerte Positionen …» |
| BGE 135 I 209 | «Kann der Gegenstand dem Eigentümer nicht mehr zurückgegeben werden, ist dieser zu entschädigen.» |
| BGE 130 I 360 | «Schwere Eigentumseingriffe erfordern eine formelle gesetzliche Grundlage.» |
| BGE 146 I 70 | «Die Eigentumsgarantie wird durch angemessene Wohnbauförderung nicht verletzt.» |
| BGE 140 III 297 | «Das Markenrecht vermittelt keine absolute, sondern eine relative Rechtsposition.» |
Ausserdem korrigiert: Der Titel der Volksinitiative in BGE 149 I 291 lautet «Hochdorf heizt erneuerbar — ab 2030 erst recht»; es handelt sich um eine kommunale, nicht um eine kantonale Initiative.
Entfernte Belege im Kommentartext
Fünf dogmatische Kernsätze des Kommentars trugen einen Beleg, der sie nicht stützt. Die Aussagen selbst sind lehrbuchmässig zutreffend — sie stehen nur nicht in dem Entscheid, dem sie zugeschrieben waren. Sie bleiben im Text, jetzt ohne Fundstelle:
| Aussage | zugeschriebener Beleg |
|---|---|
| Der Gesetzgeber darf das Eigentumsinstitut nicht beseitigen oder aushöhlen | BGE 139 II 243 |
| Kerngehaltssperre: kein Abschaffen des Privateigentums als Institut | BGE 143 I 73 |
| Zweistufige Schutzbereichsprüfung | BGE 146 I 70 |
| Sonderopfertheorie | BGE 143 I 73 |
| Vollentschädigung zum Verkehrswert | BGE 135 I 209 |
Ebenfalls entfernt: die Zuschreibung an BGer 1C_285/2025, eine Reduktion des état locatif um 1,74 % sei kein schwerer Eingriff. Der Entscheid behandelt an der angegebenen Stelle die Begründungsdichte der Berechnung unter dem Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs.
Sachlicher Fehler
Die Vorfassung führte unter «Abgrenzungen» Art. 5 Ziff. 1 EMRK als konventionsrechtliche Eigentumsgarantie an. Art. 5 EMRK gewährleistet das Recht auf Freiheit und Sicherheit. Eine Eigentumsgarantie enthält die EMRK selbst nicht; sie steht in Art. 1 des 1. Zusatzprotokolls, das die Schweiz nicht ratifiziert hat.