Rechtsprechung zu Art. 26 BV
Leitentscheide (BGE)
BGer 1C_285/2025 vom 17. April 2026
- Thema: Mietpreisbindung / Eigentumsgarantie
- Kernaussage: Eine Reduktion des état locatif um 7'212 CHF auf 413'532 CHF (−1,74%) stellt keine schwere Eigentumsbeeinträchtigung dar. Die Mietpreisbindung nach kantonalem Recht (LGL/GE) verlangt eine eigenständige Beurteilung der Rendite. Die Eigentumsgarantie (Art. 26 Abs. 1 BV) ist nicht absolut und kann unter den Voraussetzungen von Art. 36 BV eingeschränkt werden.
- Einschlägig für: Art. 26 Abs. 1, Art. 36 BV (Einschränkung / Schwere des Eingriffs / Verhältnismässigkeit)
BGE 150 I 106
- Thema: Elektroheizungssanierung / Eigentumsschranke
- Kernaussage: Die Sanierungspflicht für Gebäude mit dezentraler Elektroheizung schränkt die Eigentumsgarantie ein. Diese Einschränkung wiegt jedoch nicht schwer und erfüllt die Voraussetzungen von Art. 36 BV (Verhältnismässigkeit, öffentliches Interesse).
- Einschlägig für: Art. 26 Abs. 1, Art. 36 BV (leichter Eingriff / Verhältnismässigkeit)
BGE 149 I 49
- Thema: Elektroheizungsverbot / Eigentumsschranke
- Kernaussage: Das Verbot von Elektroheizungen und die Pflicht zur Entfernung solcher Anlagen beschränken das Eigentum. Die gesetzliche Regelung bildet eine genügende Grundlage, beruht auf einem öffentlichen Interesse und ist verhältnismässig.
- Einschlägig für: Art. 26 Abs. 1, Art. 36 BV (gesetzliche Grundlage / Verhältnismässigkeit)
BGE 143 I 73
- Thema: Konfiskatorische Besteuerung / Vermögenssteuer
- Kernaussage: Präzisierung der Rechtsprechung zur Vermögenssteuer: Eine Besteuerung ist nur dann konfiskatorisch, wenn die Vermögenserträgnisse auf Dauer nicht ausreichen, um die Steuerlast zu decken.
- Einschlägig für: Art. 26 Abs. 1 BV (konfiskatorische Besteuerung / Substanzsteuer)
BGE 139 II 243
- Thema: Zweitwohnungsbaubeschränkung (lex Koller)
- Kernaussage: Art. 75b Abs. 1 i.V.m. Art. 197 Ziff. 9 Abs. 2 BV enthält ein unmittelbar anwendbares Baubewilligungsverbot für Zweitwohnungen. Die Eigentumsgarantie wird durch die lex Koller nicht verletzt, da der Eingriff verhältnismässig ist und im öffentlichen Interesse liegt.
- Einschlägig für: Art. 75b BV, Art. 26 BV (Baubeschränkung / materielle Enteignung)
BGE 141 IV 305
- Thema: Illegaler Abbruch / Einziehung
- Kernaussage: Bei der Einziehung nach Illegalbau gelten das Brutto- oder Nettoprinzip zur Berechnung der Ersatzforderung. Die Eigentumsgarantie und das Verhältnismässigkeitsgebot begrenzen die Einziehung.
- Einschlägig für: Art. 26, Art. 36 Abs. 3 BV, Art. 70 f. StGB
BGE 132 II 485
- Thema: Konzessionsentzug / Fernmeldekonzession
- Kernaussage: Der Entzug einer Fernmeldekonzession greift in die Eigentumsgarantie ein. Konzessionen sind vermögenswerte Positionen. Der Entzug muss auf hinreichender gesetzlicher Grundlage beruhen und verhältnismässig sein.
- Einschlägig für: Art. 5, 8, 9, 26, 27, 29, 36 BV
BGE 135 I 209
- Thema: Waffeneinziehung / Entschädigungspflicht
- Kernaussage: Das Waffengesetz enthält keine gesetzliche Grundlage für den Einzug des Nettoerlöses der Verwertung eingezogener Waffen zugunsten des Staates. Kann der Gegenstand dem Eigentümer nicht mehr zurückgegeben werden, ist dieser zu entschädigen.
- Einschlägig für: Art. 26 Abs. 2 BV (Entschädigung bei Einziehung)
BGE 130 I 360
- Thema: Vernichtung beschlagnahmter Gegenstände
- Kernaussage: Die kantonale Bestimmung über die vorzeitige Verwertung beschlagnahmter Gegenstände bildet keine hinreichende gesetzliche Grundlage für die Vernichtung beschlagnahmten Hanfs. Schwere Eigentumseingriffe erfordern eine formelle gesetzliche Grundlage.
- Einschlägig für: Art. 26 Abs. 1 i.V.m. Art. 36 Abs. 1 BV
BGE 126 I 213
- Thema: Anstösserrechte / Zufahrt
- Kernaussage: Anstössern kann das Recht, sich gegenüber der Aufhebung oder Einschränkung des Gemeingebrauchs einer öffentlichen Sache auf die Eigentumsgarantie zu berufen, nicht von vornherein abgesprochen werden (Änderung der Rechtsprechung).
- Einschlägig für: Art. 26 BV (Anstösserrechte / Bestandesschutz)
Weitere Bundesgerichtsentscheide
BGE 150 IV 201
- Thema: Rechtshilfe / Kontosperre / Eigentum
- Kernaussage: Eine Dauer der rechtshilfeweisen Kontosperre von mehr als acht Jahren ist unter den konkreten Umständen mit der Eigentumsgarantie vereinbar.
- Einschlägig für: Art. 26 Abs. 1 BV, Art. 2 IRSG
BGE 146 I 70
- Thema: Preisgünstiger Wohnungsbau / Eigentumsgarantie
- Kernaussage: Kommunale Bestimmungen zur Sicherstellung eines genügenden Angebots an preisgünstigen Mietwohnungen sind mit dem Vorrang des Bundesrechts vereinbar, soweit sie nicht in den Anwendungsbereich des Mietrechts des OR eingreifen. Die Eigentumsgarantie wird durch angemessene Wohnbauförderung nicht verletzt.
BGE 149 I 291
- Thema: Heizungsumstellung / Bestandesgarantie
- Kernaussage: Die kantonale Volksinitiative «Hochdorf heizt erneuerbar» enthält eine verbindliche Zielvorgabe zur Umstellung aller Heizungssysteme auf erneuerbare Energien bis 2030. Vereinbarkeit mit der Eigentumsgarantie wurde geprüft.
- Einschlägig für: Art. 26, Art. 34 Abs. 1, Art. 73 BV
BGE 140 III 297
- Thema: Markennichtigkeit / Eigentumsgarantie
- Kernaussage: Die Nichtigerklärung einer eingetragenen Marke nach Art. 52 MSchG wegen eines absoluten Ausschlussgrunds verletzt die Eigentumsgarantie nicht. Das Markenrecht vermittelt keine absolute, sondern eine relative Rechtsposition.
- Einschlägig für: Art. 26 BV, Art. 2 und 52 MSchG
BGE 140 I 168
- Thema: Bachfreilegung / Eigentumsbeschränkung
- Kernaussage: Die Pflicht zur Freilegung eines unterirdisch geführten Baches stellt einen Eigentumseingriff dar, der auf hinreichender gesetzlicher Grundlage beruht. Der Eingriff ist bei häufigen Überschwemmungen verhältnismässig.
- Einschlägig für: Art. 26 Abs. 1, Art. 36 Abs. 1 und 3 BV
BGE 127 I 185
- Thema: Enteignungsentschädigung / Unfreiwilligkeitszuschlag
- Kernaussage: Der Unfreiwilligkeitszuschlag zur kantonalrechtlichen Enteignungsentschädigung wird bundesverfassungsrechtlich nicht gefordert. Art. 26 BV räumt dem Enteigneten keine weitergehende Entschädigungsgarantie ein.
- Einschlägig für: Art. 26 Abs. 2 BV (Entschädigungspflicht)
Letzte Aktualisierung: 2026-05-23