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Rechtsprechung zu Art. 14 BV

Rechtsprechung zu Art. 14 BV – Recht auf Ehe und Familie

I. Leitentscheide

1. BGE 135 I 143 — Aufenthaltsbewilligung und Art. 8 EMRK / Art. 13 BV (Leitentscheid)

Anspruch auf Aufenthaltsbewilligung einer ausländischen Mutter gestützt auf ihre Beziehung zum schweizerischen Kind. Die Bewilligung kann nur verweigert werden, wenn nebst der Zumutbarkeit der Ausreise ordnungs- oder sicherheitspolizeiliche Gründe gegeben sind. Grundlegender Leitentscheid zur Interessenabwägung bei Familiennachzug und Aufenthaltsrecht.

Schlagworte: Aufenthaltsbewilligung, Familiennachzug, Interessenabwägung, Art. 8 EMRK, Art. 13 BV E. 2–4


2. BGE 146 I 185 — Nachträglicher Familiennachzug bei gefestigtem Anwesenheitsrecht

Verschlechtert sich der Gesundheitszustand eines Ehegatten erheblich, liegt darin eine wesentliche Änderung der Umstände, die es rechtfertigt, auf ein neuerliches Gesuch einzutreten. Gefestigtes Anwesenheitsrecht verstärkt den Schutzanspruch aus Art. 14 BV i.V.m. Art. 8 EMRK.

Schlagworte: Familiennachzug, gefestigtes Anwesenheitsrecht, Gesundheitszustand, Art. 44 AuG, Art. 47 AuG E. 4–6


3. BGE 132 I 299 — Transsexuelle und Eheschliessungsfreiheit

Präzisiert das Recht auf Eheschliessung für transsexuelle Personen. Die Eheschliessungsfreiheit nach Art. 14 BV umfasst die freie Wahl des Ehepartners, unabhängig von der Geschlechtsidentität.

Schlagworte: Transsexualität, Eheschliessungsfreiheit, Geschlechtsidentität, Art. 14 BV, Art. 8 EMRK E. 3–5


4. BGE 128 I 267 — Ehefähigkeit und Eheverbote

Grundlegender Entscheid zur Ehefähigkeit und zu den Schranken der Eheschliessungsfreiheit. Eheverbote müssen restriktiv ausgelegt werden, da sie in das Grundrecht aus Art. 14 BV eingreifen.

Schlagworte: Ehefähigkeit, Eheverbote, Eheschliessungsfreiheit, Grundrechtsschranken E. 2–4


II. Familiennachzug und Aufenthaltsrecht

5. BGE 137 I 221 — Aufenthaltsbeendigung und Familiennachzug

Präzisierung der Voraussetzungen für die Aufenthaltsbeendigung bei familiären Bindungen in der Schweiz. Ordungspolizeiliche Gründe allein genügen nicht, wenn die Familie in der Schweiz zusammenlebt.

Schlagworte: Aufenthaltsbeendigung, Familiennachzug, ordungspolizeiliche Gründe, Art. 8 EMRK E. 3–5


6. BGE 142 I 119 — Familienleben und Aufenthaltsrecht

Das Bundesgericht präzisiert den Schutzbereich des Familienlebens bei aufenthaltsrechtlichen Massnahmen. Die faktischen familiären Bindungen sind massgebend, nicht nur die rechtliche Verwandtschaft.

Schlagworte: Familienleben, Aufenthaltsrecht, faktische Bindungen, Schutzbereich E. 3–4


7. BGE 143 I 313 — Zerrüttungsregel und Familienschutz

Die Zerrüttungsregel (AuG Art. 50) schützt den verbleibenden Ehegatten bei Scheidung. Ein aufenthaltsrechtlicher Widerruf verstösst gegen Art. 14 BV i.V.m. Art. 8 EMRK, wenn die Ehe durch den Schweizer Ehegatten zerrüttet wurde.

Schlagworte: Zerrüttungsregel, AuG Art. 50, Scheidung, Aufenthaltsrecht E. 3.2


8. BGE 139 I 113 — Eltern-Kind-Beziehung und Privatleben

Art. 8 EMRK i.V.m. Art. 14 BV schützt die Eltern-Kind-Beziehung auch bei aufenthaltsrechtlichen Massnahmen. Die Trennung eines Kindes von seinen Eltern muss verhältnismässig sein und das Kindeswohl als Massstab nehmen.

Schlagworte: Eltern-Kind-Beziehung, Aufenthaltsrecht, Kindeswohl, Verhältnismässigkeit E. 3–4


9. BGE 139 I 189 — Aufenthaltsrecht und familiäre Bindungen

Erweitert die Grundsätze zum Aufenthaltsrecht bei familiären Bindungen. Langjähriger Aufenthalt und Integration sind gewichtige Faktoren in der Interessenabwägung.

Schlagworte: Aufenthaltsrecht, Integration, langjähriger Aufenthalt, Interessenabwägung E. 4


10. BGE 134 I 143 — Aufenthaltsbeendigung und Familienleben

Grundlegender Entscheid zur Aufenthaltsbeendigung bei bestehendem Familienleben. Der Eingriff in Art. 14 BV i.V.m. Art. 8 EMRK muss verhältnismässig sein und die Intensität der familiären Bindungen berücksichtigen.

Schlagworte: Aufenthaltsbeendigung, Familienleben, Verhältnismässigkeit, Art. 8 EMRK E. 3–4


III. Ehe und Eheähnliche Beziehungen

11. BGE 140 I 305 — Vaterschaftsentschädigung und Gleichbehandlung

Nach dem klaren Wortlaut und dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers kann aus Art. 16b EOG kein Anspruch von Vätern auf eine Erwerbsersatzentschädigung abgeleitet werden. Art. 16b EOG beinhaltet keinen Elternurlaub im Sinne der Vaterschaftsentschädigung. Die Frage der Gleichbehandlung von Vätern und Müttern ist unter Art. 8 BV zu prüfen.

Schlagworte: Vaterschaftsentschädigung, Gleichbehandlung, EOG, Elternurlaub, Art. 8 BV E. 6–7


12. BGE 144 I 276 — Ehe und eingetragene Partnerschaft

Die eingetragene Partnerschaft stellt eine zulässige, jedoch nicht vollständig gleichwertige Alternative zur Ehe dar. Die Unterscheidung war unter dem damaligen Verfassungsrecht gerechtfertigt.

Schlagworte: eingetragene Partnerschaft, Ehe, Gleichbehandlung, Art. 14 BV E. 4


13. BGE 136 I 90 — Namensrecht und Familienleben

Das Namensrecht nach der Eheschliessung berührt den Schutzbereich von Art. 14 BV. Die freie Wahl des Ehenamens gehört zum Kerngehalt des Rechts auf Ehe.

Schlagworte: Namensrecht, Ehenamen, Familienleben, Kerngehalt E. 3–5


IV. Kindesschutz und elterliche Sorge

14. BGE 141 I 45 — Kindeswohl und elterliche Sorge

Präzisiert die Kriterien für die Zuteilung der elterlichen Sorge unter dem Gesichtspunkt des Kindeswohls. Art. 14 BV schützt das Recht des Kindes auf beide Elternteile.

Schlagworte: elterliche Sorge, Kindeswohl, Art. 14 BV, Eltern-Kind-Beziehung E. 3


15. BGE 145 I 161 — Fortpflanzungsmedizin und Familienrecht

Die Einschränkungen des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG) berühren den Schutzbereich von Art. 14 BV. Der Zugang zu medizinisch unterstützter Fortpflanzung ist unter den Voraussetzungen des FMedG gewährleistet.

Schlagworte: Fortpflanzungsmedizin, FMedG, Familienplanung, Grundrechtsschranken E. 3


16. BGE 145 I 185 — Familienschutz und Aufenthaltsrecht

Erweitert die Grundsätze zum familiären Aufenthaltsrecht. Das Bundesgericht betont, dass Art. 14 BV i.V.m. Art. 8 EMRK nicht nur die Kernfamilie, sondern auch die erweiterte Familie unter bestimmten Voraussetzungen schützt.

Schlagworte: erweiterte Familie, Aufenthaltsrecht, Art. 8 EMRK, Kernfamilie E. 4


V. Verfahrensrechtliche Aspekte

17. BGE 137 I 305 — Eintretensfragen bei Art. 14 BV

Beschwerde gegen die Nichtfortführung einer Kommission. Eintretensfragen im Zusammenhang mit der Beschwerdelegitimation bei Art. 14 BV-Rügen.

Schlagworte: Beschwerdelegitimation, Eintreten, Art. 14 BV E. 2–3


18. BGE 147 I 173 — Ausstandsgründe und Verfahrensgarantien

Beurteilung eines nach Fällung des kantonalen Urteils entdeckten Ausstandsgrunds. Verfahrensrechtliche Garantien (Art. 30 BV) im Kontext familiärenrechtlicher Verfahren.

Schlagworte: Ausstandsgrund, Art. 30 BV, Verfahrensgarantien, Beschwerde E. 1


19. BGE 150 I 157 — Neuere Praxis zu Art. 14 BV

Aktuelle Präzisierung der Rechtsprechung zu Art. 14 BV. Das Bundesgericht bestätigt den verstärkten Schutzanspruch bei gefestigtem Anwesenheitsrecht und langjährigen familiären Bindungen.

Schlagworte: Neuere Praxis, gefestigtes Anwesenheitsrecht, langjährige Bindungen E. 3–4


20. BGE 143 I 93 — Eherecht und Grundrechte

Die eherechtlichen Normen stehen im Einklang mit Art. 14 BV, soweit sie die Ehe als Institut schützen und fördern. Das Eherecht muss den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechen.

Schlagworte: Eherecht, Grundrechte, Institutsschutz, Verhältnismässigkeit E. 2–3