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Rechtsprechung zu Art. 14 BV

Rechtsprechung zu Art. 14 BV

Jeder Block nennt die Kernaussage in der Fassung, in der sie gegen den Entscheidtext geprüft wurde. Pinpoints sind verifiziert; wo keiner steht, trägt die Regeste die Aussage.

Trägerschaft des Rechts auf Ehe

BGE 137 I 351 (23. November 2011) — Trägerschaft unabhängig von Status und Nationalität

Kernaussage: Die Garantie des Rechts auf Ehe nach Art. 14 BV steht grundsätzlich jeder volljährigen natürlichen Person zu, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit — einschliesslich Staatenloser — oder ihrer Religion; sie kann auch von Ausländern angerufen werden, die sich illegal in einem Staat aufhalten.

Bedeutung: Der Aufenthaltsstatus ist keine Voraussetzung der Grundrechtsträgerschaft, sondern allenfalls eine Frage der Rechtfertigung. Der Entscheid stützt sich auf das EGMR-Urteil O’Donoghue und andere gegen Vereinigtes Königreich.


Ehevorbereitungsverfahren

BGE 138 I 41 (17. Januar 2012) — Nachweis des rechtmässigen Aufenthalts

Kernaussage: Art. 98 Abs. 4 ZGB verlangt den Nachweis des rechtmässigen Aufenthalts im Ehevorbereitungsverfahren; zu prüfen ist die Vereinbarkeit dieses Erfordernisses mit der Gewährleistung des Rechts auf Ehe.

Bedeutung: Klärt die Befugnisse des Zivilstandsbeamten und der Migrationsbehörden im Vorbereitungsverfahren.


BGE 151 I 306 (2025) — Kurzaufenthaltsbewilligung für illegal anwesende Verlobte

Kernaussage: Die Nichterteilung von Kurzaufenthaltsbewilligungen an zwei illegal anwesende Personen, die in der Schweiz heiraten möchten, beeinträchtigt das Recht auf Ehe.

Bedeutung: Aktuellster Entscheid der Reihe; fasst die Rechtsprechung zum Recht auf Ehe im Zusammenhang mit dem Aufenthaltsrecht zusammen. Die Migrationsbehörde kann die Eheschliessung nicht mittelbar dadurch vereiteln, dass sie die nötige Bewilligung verweigert.


Ehe und Freiheitsentzug

BGE 143 I 241 (18. April 2017) — Haftbesuchsrecht unter Lebenspartnern

Kernaussage: Der Regelung von Art. 235 Abs. 2 StPO lässt sich nicht entnehmen, dass das strafprozessuale Haftbesuchsrecht ausschliesslich auf das passive Empfangen von Besuchen beschränkt wäre. Das Gesetz spricht von «Kontakten» und «Besuchen»; diese sind grundsätzlich zu bewilligen, soweit der Haftzweck und die Ordnung und Sicherheit der Haftanstalt dies erlauben.

Bedeutung: Zeigt, dass Art. 14 BV auch im Freiheitsentzug wirkt und dort eine aktive Kontaktmöglichkeit verlangt, nicht bloss Duldung.


Gleichgeschlechtliche Paare (historisch)

BGE 126 II 425 (2000) — Gleichgeschlechtliche Partnerschaft und Familienleben

Kernaussage: Gleichgeschlechtliche Partnerschaften stellen kein Familienleben im Sinne von Art. 8 EMRK bzw. Art. 13 Abs. 1 BV dar.

Bedeutung: Überholt. Mit dem Partnerschaftsgesetz (2007) und der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare (in Kraft seit 1. Juli 2022) ist diese Auffassung hinfällig. Der Entscheid ist nur noch rechtshistorisch heranzuziehen. Zu beachten: Er verneint das Familienleben im Sinne von Art. 8 EMRK bzw. Art. 13 Abs. 1 BV — nicht im Sinne von Art. 14 BV, wie die Vorfassung dieses Kommentars angab.


Aufenthaltsrecht aus familiären Bindungen (Art. 13 BV / Art. 8 EMRK)

BGE 135 I 143 (2. Februar 2009) — Aufenthaltsbewilligung der ausländischen Mutter

Kernaussage: Eine ausländische Mutter kann gestützt auf ihre Beziehung zum schweizerischen Kind einen Anspruch auf Aufenthaltsbewilligung geltend machen.

Bedeutung: Der Anspruch wird auf Art. 8 EMRK und Art. 13 BV gestützt, nicht auf Art. 14 BV — massgebend für die Abgrenzung der beiden Garantien.


BGE 146 I 185 (28. Februar 2020) — Nachträglicher Familiennachzug

Kernaussage: Verschlechtert sich der Gesundheitszustand eines Ehegatten erheblich, liegt darin eine wesentliche Änderung der Umstände, die es rechtfertigt, auf ein neuerliches Gesuch um Familienzusammenführung einzutreten.

Bedeutung: Ergangen zu Art. 8 EMRK, Art. 13 BV sowie Art. 44 und 47 AuG.


Entfernte Entscheide (Audit vom 11. August 2026)

Ausgangslage: 16 beurteilte Paare, davon 1 gestützt (38 %). 14 von 25 Referenzen existierten nicht — die höchste Fabrikationsquote der bisherigen BV-Kampagne.

zitiertnächstliegender existierender Entscheid
BGE 128 I 267BGE 128 I 237
BGE 132 I 299BGE 132 I 256
BGE 134 I 143BGE 134 I 92
BGE 136 I 90BGE 136 I 87
BGE 137 I 221BGE 137 I 200
BGE 139 I 113BGE 139 I 57
BGE 141 I 45BGE 141 I 36
BGE 142 I 119BGE 142 I 76
BGE 143 I 313BGE 143 I 284
BGE 143 I 93BGE 143 I 50
BGE 144 I 276BGE 144 I 234
BGE 145 I 161BGE 145 I 142
BGE 145 I 185BGE 145 I 175
BGE 150 I 157BGE 150 I 144

Sämtliche vierzehn lieferten close_matches mit dem Grund queried_page_within_this_decision: Die zitierte Seitenzahl fällt jeweils in einen anderen, real existierenden Entscheid. Das erklärt, weshalb solche Zitate plausibel aussehen — Band, Teil und Seitenbereich sind stimmig, nur die Seite gehört zu einem anderen Fall. Ein Identitätsnachweis ist das nicht, weshalb keine automatische Korrektur vorgenommen wurde.

Fehlzuordnungen bei existierenden Entscheiden

ReferenzBefund
BGE 137 I 351 E. 4, BGE 138 I 41 E. 6Pinpoints existieren nicht
BGE 143 I 241trug die Aussage zu Sorgerecht, Besuchsrecht und Kindesschutz nach ZGB nicht
BGE 139 I 189trug die Aussage zum Aufenthaltsrecht bei familiären Bindungen nicht
BGE 147 I 173stand im Widerspruch zur behaupteten Aussage (contradicts)
BGE 137 I 305trug die Aussage nicht; betrifft die Nichtfortführung einer Kommission