Rechtsprechung zu Art. 9 BV
Rechtsprechung zu Art. 9 BV
Jeder Block nennt die Kernaussage in der Fassung, in der sie gegen den Entscheidtext geprüft wurde. Pinpoints sind verifiziert; wo keiner steht, trägt die Regeste die Aussage.
Willkürverbot — Begriff und Massstab
BGE 141 I 70 (7. März 2015) — Definition der Willkür
Kernaussage: Eine willkürliche Anwendung kantonalen Rechts liegt vor, wenn der angefochtene Entscheid offensichtlich unhaltbar ist, mit der tatsächlichen Situation in klarem Widerspruch steht, eine Norm oder einen unumstrittenen Rechtsgrundsatz krass verletzt oder in stossender Weise dem Gerechtigkeitsgedanken zuwiderläuft. Das Bundesgericht hebt einen Entscheid jedoch nur auf, wenn nicht bloss die Begründung, sondern auch dessen Ergebnis unhaltbar ist. Dass eine andere Lösung ebenfalls als vertretbar oder gar als zutreffender erscheinen mag, genügt nicht.
BGE 140 III 16 (14. November 2013) — Willkür in der Rechtsanwendung
Kernaussage: Willkürlich ist ein Entscheid nach konstanter Praxis nicht schon dann, wenn eine andere Lösung ebenfalls als vertretbar oder gar zutreffender erscheint. Willkür in der Rechtsanwendung liegt nur vor, wenn der angefochtene Entscheid offensichtlich unhaltbar ist, mit der tatsächlichen Situation in klarem Widerspruch steht, eine Norm oder einen unumstrittenen Rechtsgrundsatz krass verletzt oder in stossender Weise dem Gerechtigkeitsgedanken zuwiderläuft; dabei ist erforderlich, dass der Entscheid nicht nur in der Begründung, sondern auch im Ergebnis willkürlich ist.
BGE 144 I 113 (2018) — Willkürbegriff und Aufhebung
Kernaussage: Das Bundesgericht hebt einen Entscheid nur auf, wenn nicht bloss die Begründung, sondern auch das Ergebnis unhaltbar ist. Dass eine andere Lösung ebenfalls als vertretbar oder gar zutreffender erscheint, genügt nicht.
Willkür bei der Beweiswürdigung
BGE 140 III 264 (2014) — Willkürbegriff bei Beweiswürdigung
Kernaussage: Die Sachverhaltsfeststellung bzw. Beweiswürdigung erweist sich als willkürlich (Art. 9 BV), wenn das Gericht Sinn und Tragweite eines Beweismittels offensichtlich verkannt hat, wenn es ohne sachlichen Grund ein wichtiges und entscheidwesentliches Beweismittel unberücksichtigt gelassen oder wenn es auf der Grundlage der festgestellten Tatsachen unhaltbare Schlussfolgerungen gezogen hat. Das Ergebnis der vorinstanzlichen Beweiswürdigung ist für das Bundesgericht grundsätzlich verbindlich (Art. 105 Abs. 1 BGG); rügbar nur bei Willkür. Bei der Rüge der offensichtlich unrichtigen Sachverhaltsfeststellung gilt das strenge Rügeprinzip.
BGE 146 III 203 (2020) — Antizipierte Beweiswürdigung
Kernaussage: Eine antizipierte Beweiswürdigung im eigentlichen Sinn liegt nur vor, wenn das Gericht an sich taugliche Beweise, die gegen ein vorweggenommenes Beweisergebnis angerufen werden, mit der Begründung nicht abnimmt, dass es seine Überzeugung schon gewonnen habe und sich davon auch durch den fraglichen Beweis nicht werde abbringen lassen. Die unechte antizipierte Beweiswürdigung liegt vor, wenn ein Beweismittel von vornherein objektiv untauglich bzw. irrelevant ist. Auf eine Kindesanhörung darf grundsätzlich nicht gestützt auf eine (echte) antizipierte Beweiswürdigung verzichtet werden.
BGE 144 IV 345 (2018) — In dubio pro reo und Willkür
Kernaussage: Zu einer Verletzung des In-dubio-Grundsatzes führen nur Zweifel, die offensichtlich erheblich sind. Wenn der Sachrichter den Beschuldigten verurteilt, obwohl bei objektiver Würdigung des gesamten Beweisergebnisses solche unüberwindlichen, «schlechterdings nicht zu unterdrückenden» Zweifel an dessen Schuld vorliegen, so liegt immer auch Willkür vor. Die aus dem rechtlichen Gebot abgeleitete freie Kognition des Bundesgerichts geht nicht weiter als die übliche Willkürkontrolle.
BGE 131 I 45 (2005) — Aktenwidriger Entscheid
Kernaussage: Aktenwidrigkeit ist nicht mit Beweiswürdigung gleichzusetzen, sondern liegt nur vor, wenn der Richter bei der Beweiswürdigung von unrichtigen tatsächlichen Prämissen ausgeht. Nicht das Ergebnis der Beweiswürdigung und die darin liegenden Wertungen sind Gegenstand der Willkürrüge, sondern durch Akten unstreitig widerlegte Tatsachenfeststellungen.
BGE 147 IV 409 (2021) — Amtsermittlungspflicht und Beweiswürdigung
Kernaussage: Das Berufungsgericht muss das entscheiderhebliche Beweismaterial umfassend auswerten und bei zweifelhafter Beweislage, falls vorhanden, zusätzliche sachdienliche Beweise abnehmen. Eine nur teilweise Ausschöpfung der Beweise ist keine Basis, auf der sich das Gericht eine abschliessende Überzeugung bilden darf. Die freie Beweiswürdigung bindet an Denk-, Natur- und Erfahrungssätze sowie wissenschaftliche Erkenntnisse.
Sachverständigenbeweis und Willkür
BGE 141 IV 369 (2015) — Parteigutachten
Kernaussage: Den Ergebnissen eines im Auftrag des Beschuldigten erstellten Privatgutachtens kommt lediglich die Bedeutung einer der freien Beweiswürdigung unterliegenden Parteibehauptung zu, nicht die Qualität eines Beweismittels. Das Abstellen auf eine nicht schlüssige Expertise bzw. der Verzicht auf die gebotenen zusätzlichen Beweiserhebungen verstösst gegen das Verbot willkürlicher Beweiswürdigung (Art. 9 BV).
BGE 127 I 54 (2000) — Aktengutachten
Kernaussage: Ein forensisches Gutachten ist grundsätzlich nur nach eigener Untersuchung und Befunderhebung abzugeben; in seltenen Fällen kann es nach Aktenlage als Notbehelf erstellt werden. Der Beweiswert eines Aktengutachtens ist geringer als der eines Gutachtens mit eigener Untersuchung.
BGE 144 IV 176 (2018) — Delegationsverbot beim Sachverständigenbeweis
Kernaussage: Wird ein bestimmter Sachverständiger bestellt und mit der Begutachtung betraut, hat er den Auftrag grundsätzlich persönlich auszuführen. Eine Delegation seiner Aufgabe und seiner Verantwortung an Dritte ist nicht zulässig (Delegationsverbot). Nur untergeordnete Arbeiten dürfen Hilfspersonen übertragen werden.
Unschuldsvermutung und Kognition im Strafverfahren
BGE 127 I 38 (2000) — Unschuldsvermutung und Willkürkontrolle
Kernaussage: Die Beschränkung der Kognition des Bundesgerichts auf Willkür verletzt die Unschuldsvermutung nicht. Die Geltendmachung ihrer Verletzung führt nicht zu einer freien Überprüfung des Sachverhalts; die Beanstandungen des Beweisergebnisses sind als reine Willkürrügen zu behandeln. Eine rein appellatorische Kritik genügt den Begründungsanforderungen nicht.
BGE 143 IV 241 (2017) — Kognition: Tat-/Rechtsfrage
Kernaussage: Offensichtlich unrichtig ist die Sachverhaltsfeststellung, wenn sie willkürlich im Sinne von Art. 9 BV ist. Willkür liegt nur vor, wenn die vorinstanzliche Beweiswürdigung schlechterdings unhaltbar ist; dass eine andere Lösung ebenfalls möglich erscheint, genügt nicht. Wie die Beweise zu würdigen sind, prüft das Bundesgericht nur auf Willkür; als Rechtsfrage frei prüfbar ist, ob die Vorinstanz die Tragweite eines Grundsatzes richtig erfasst hat.
Willkür im Verwaltungsrecht
BGE 138 I 305 (12. Juni 2012) — Kein Entschliessungsermessen bei der Einbürgerung
Kernaussage: Die die Einbürgerung regelnden Normen dienen nicht nur allgemeinen, sondern auch individuellen Interessen; die gesetzliche Regelung räumt den zuständigen Behörden weder ausdrücklich noch sinngemäss ein Entschliessungsermessen ein. Eine Nichteinbürgerung wäre willkürlich und widerstreitet dem Rechtsgleichheitsgebot.
BGE 141 I 60 (2015) — Fairness und Treu und Glauben im Einbürgerungsverfahren
Kernaussage: Die Gemeinde darf nicht willkürlich, rechtsungleich oder diskriminierend entscheiden und muss ihr Ermessen insgesamt pflichtgemäss ausüben. Sie hat den Grundsatz der Fairness im Verfahren, den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 29 BV) und das Prinzip von Treu und Glauben (Art. 9 und 5 Abs. 3 BV) zu wahren, insbesondere das Recht des Gesuchstellers auf vorgängige Orientierung.
BGE 148 I 271 (2022) — Sprachnachweis Einbürgerung willkürlich verweigert
Kernaussage: Die Nichtanerkennung einer genügenden Maturanote für die Lokalsprache als ausreichenden Sprachnachweis für die ordentliche Einbürgerung ist willkürlich (Art. 9 BV), rechtsungleich und überspitzt formalistisch. Eine Bestimmung so auszulegen, dass sie von vorneherein keine anderen Nachweise zulässt, wäre willkürlich und ein Verstoss gegen den Vorrang des Bundesrechts.
BGE 133 I 206 (2007) — Degressiver Steuertarif verstösst gegen Verfassung
Kernaussage: Der degressive Obwaldner Einkommenssteuertarif, bei dem die durchschnittliche Steuerbelastung ab einem Einkommen von Fr. 300'000.– sinkt, verstösst gegen das Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Art. 127 Abs. 2 BV) und den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 8 Abs. 1 BV). Belastungsunterschiede bis zu 32 % zwischen mittleren und hohen Einkommen halten vor der rechtsgleichen Besteuerung nicht stand. Weder Steuerwettbewerb noch andere fiskalische oder ausserfiskalische Ziele rechtfertigen den Mangel.
BGE 133 II 249 (2007) — Nachbarbeschwerde und Willkür
Kernaussage: Bei der baurechtlichen Nachbarbeschwerde ist nicht erforderlich, dass das angeblich willkürlich angewendete kantonale oder kommunale Gesetzesrecht dem Beschwerdeführer einen Rechtsanspruch vermittelt. Der Nachbar kann nur die Überprüfung des Bauvorhabens im Lichte jener Rechtssätze verlangen, die sich rechtlich oder tatsächlich auf seine Stellung auswirken.
BGE 136 I 229 (2010) — Zurückhaltung bei Prüfungsentscheiden
Kernaussage: Das Bundesgericht auferlegt sich eine besondere Zurückhaltung bei der materiellen Beurteilung von Prüfungsentscheiden, indem es erst einschreitet, wenn sich die Behörde von sachfremden oder offensichtlich unhaltbaren Erwägungen hat leiten lassen, sodass ihr Entscheid unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten als nicht mehr vertretbar und damit als willkürlich erscheint. Diese Zurückhaltung übt es selbst dann, wenn es sachlich zu einer weitergehenden Überprüfung befähigt wäre.
BGE 134 I 153 (2008) — Willkür und Verhältnismässigkeit
Kernaussage: Das in Art. 5 Abs. 2 BV als allgemeiner Verfassungsgrundsatz verankerte Verhältnismässigkeitsgebot kann im Rahmen einer Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten bei der Anwendung kantonalen Rechts ausserhalb des Schutzbereichs spezieller Grundrechte nur unter dem Gesichtswinkel des Willkürverbots angerufen werden (Vereinigung sämtlicher Abteilungen).
BGer 1C_513/2025 (23. Juli 2026) — Willkürverbot bei Quartierplanvereinbarungen
Kernaussage: Bei der Überprüfung kommunaler Quartierplanvereinbarungen und städtebaulicher Verträge auf Willkür (Art. 9 BV) greift das Bundesgericht nur ein, wenn die behördliche Auslegung und Interessenabwägung offensichtlich unhaltbar ist oder mit den tatsächlichen Gegebenheiten in unlösbarem Widerspruch steht; das Vorliegen vertretbarer anderer Gestaltungsoptionen begründet keine Willkür.
Treu und Glauben und Vertrauensschutz
BGE 143 V 341 (2017) — Gehalt des Grundsatzes von Treu und Glauben
Kernaussage: Der in Art. 9 BV verankerte Grundsatz von Treu und Glauben statuiert ein Verbot widersprüchlichen Verhaltens und verleiht einer Person Anspruch auf Schutz des berechtigten Vertrauens in behördliche Zusicherungen oder sonstiges, bestimmte Erwartungen begründendes Verhalten der Behörden. Der unrichtigen Auskunft gleichgestellt ist die Unterlassung einer behördlichen Auskunft, die gesetzlich vorgeschrieben oder nach den Umständen geboten war.
BGE 146 IV 297 (2020) — Verhältnis Art. 5 Abs. 3 BV zu Art. 9 BV
Kernaussage: Der einklagbare Individualrechtsanspruch gegenüber staatlichem Handeln wird primär durch Art. 9 BV (Schutz vor Willkür und Wahrung von Treu und Glauben) verfassungsrechtlich gewährleistet. Art. 5 Abs. 3 BV normiert primär ein Handlungsgebot der Behörden, verpflichtet nach der Rechtsprechung aber auch Privatpersonen.
BGE 150 I 1 (26. Oktober 2023) — Vertrauensschutz und Legalitätsprinzip im Steuerrecht
Kernaussage: Anders als in anderen Rechtsgebieten steht der Schutz des Vertrauens in eine behördliche Auskunft im Steuerrecht nicht unter der Voraussetzung einer zusätzlichen Interessenabwägung. Sind die Voraussetzungen des Vertrauensschutzes erfüllt, geht er im Steuerrecht dem Legalitätsprinzip vor (Praxispräzisierung). Die besondere Bedeutung des Legalitätsprinzips im Steuerrecht ist auf diejenigen Tatbestände beschränkt, die sich zum Nachteil der Bürgerinnen und Bürger auswirken.
BGer 2C_334/2014 (9. Juli 2015) — Venire contra factum proprium
Kernaussage: Bei einer Kollision zwischen Gesetzmässigkeitsprinzip und Vertrauensschutzprinzip hat letzteres nach allgemeinem Verwaltungsrecht grundsätzlich zurückzutreten, weil das Gesetz demokratisch legitimiert ist. Nach Art. 9 BV sind staatliche Organe, nach Art. 5 Abs. 3 BV staatliche Organe und Private zum Handeln nach Treu und Glauben aufgerufen (venire contra factum proprium).
BGer 2C_1038/2017 (18. Juli 2018) — Treu und Glauben bei mangelhafter Eröffnung
Kernaussage: Der Grundsatz von Treu und Glauben (Art. 9 und 5 Abs. 3 BV) gebietet ein loyales und vertrauenswürdiges Verhalten im Rechtsverkehr und verleiht einer Person Anspruch auf Schutz des berechtigten Vertrauens in behördliche Zusicherungen. Aus dem Grundsatz von Treu und Glauben fliesst auch die Regel, wonach einer Partei aus einer mangelhaften Eröffnung kein Nachteil erwachsen darf.
BGer 2C_389/2022 (23. September 2022) — Widerruf Aufenthaltsbewilligung und Vertrauensschutz
Kernaussage: Der aus dem in Art. 9 BV verbrieften Grundsatz von Treu und Glauben abgeleitete Vertrauensschutz in behördliche Zusicherungen gilt nur, wenn die Rechtslage seit der Auskunftserteilung keine Änderung erfahren hat. Der blosse Umstand, dass die Behörden den Sozialhilfebezug zunächst toleriert haben, begründet keine Vertrauensgrundlage.
BGer 2C_112/2019 (26. Februar 2020) — Blosser Zeitablauf als Vertrauensgrundlage
Kernaussage: Aus Art. 9 BV lässt sich kein Anspruch auf Vertrauensschutz in den Fortbestand der Niederlassungsbewilligung ableiten, wenn zwischen der Einleitung des Verfahrens und dem Widerruf einige Jahre vergehen. Der blosse Zeitablauf stellt weder eine Vertrauensgrundlage dar, noch ist ersichtlich, welche Dispositionen der Betroffene getroffen haben soll, die sich nicht ohne Nachteil rückgängig machen lassen.
BGer 2C_74/2010 (10. Juni 2010) — Widerruf Niederlassungsbewilligung und fehlende Dispositionen
Kernaussage: Der Widerruf der Niederlassungsbewilligung verletzt nicht den Vertrauensschutz oder Treu und Glauben (Art. 5 Abs. 3 und Art. 9 BV), wenn weder erkennbar noch dargelegt ist, welche Dispositionen die Betroffenen mit Blick auf das Verhalten der Behörden getroffen haben, die sie nicht mehr ohne Schaden rückgängig machen können.
BGer 2C_776/2017 (2. Oktober 2017) — Keine umfassende Hinweispflicht der Behörden
Kernaussage: Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung gibt es keine umfassende Verpflichtung der Behörden, Ausländer auf sämtliche sie betreffenden Fristen aktiv hinzuweisen. Ein Ausländer kann sich auf den verfassungsmässigen Vertrauensschutz berufen, falls besondere Umstände im Einzelfall eine Auskunftserteilung als geboten hätten erscheinen lassen.
BGer 1C_186/2025 (4. August 2026) — Treu und Glauben im Verwaltungsvollzug
Kernaussage: Eine Behörde verstösst gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (Art. 9 BV), wenn sie nach einem vorgängigen Kommunikationsaustausch mit dem Bürger, der berechtigte Erwartungen weckt, eine Vollstreckungsverfügung erlässt, ohne dem Bürger zuvor Gelegenheit zu geben, ein Projektänderungsgesuch einzureichen.
Kognition und Rügeform
BGE 135 III 232 (2009) — Substantiierte Willkürrüge
Kernaussage: Bei vorsorglichen Massnahmen kann einzig die Verletzung verfassungsmässiger Rechte gerügt werden, die das Bundesgericht nur insofern prüft, als eine entsprechende Rüge in der Beschwerde vorgebracht und begründet worden ist (Art. 106 Abs. 2 BGG). Klar und detailliert anhand der Erwägungen des angefochtenen Entscheides darzulegen ist, inwiefern verfassungsmässige Rechte verletzt worden sein sollen.
BGE 133 I 201 (2007) — Heilung eines Verfahrensmangels
Kernaussage: Offengelassen, ob eine Heilung des Mangels im Rechtsmittelverfahren grundsätzlich möglich wäre. Jedenfalls genügt es nicht, wenn dem Betroffenen lediglich der Entscheid einer gerichtlichen Rechtsmittelinstanz zugestellt wird, welche nur über eingeschränkte Kognition verfügt. Eine Beschwerde an das Bundesgericht mit der für dieses geltenden beschränkten Kognition ist offensichtlich nicht geeignet, eine Heilung des durch die unterbliebene Eröffnung der Verfügung entstandenen Verfahrensmangels zu ermöglichen.
Entfernte Entscheide (Audit vom 11. August 2026)
Ausgangslage: 44 beurteilte Paare, davon 5 gestützt (30 %).
| Referenz | Befund |
|---|---|
| BGE 124 I 199 | existiert nicht |
| BGE 125 I 392 | existiert nicht |
| BGE 130 I 268 | existiert nicht |
| BGE 147 II 161 | existiert nicht |
| BGE 148 V 390 | existiert nicht |
| BGE 140 III 16 E. 1.3.1 | Pinpoint existiert nicht (Willkürdefinition steht in E. 2.1) |
| BGE 146 IV 114 E. 3.2.2 | Pinpoint existiert nicht |
| BGE 142 I 155 E. 4.2 und E. 2.1 | Pinpoints existieren nicht |
| BGE 140 III 264 E. 3.2 | Pinpoint existiert nicht |
| BGE 150 III 1 E. 3.2 | Pinpoint existiert nicht |
| BGE 127 I 54 E. 3 | Pinpoint existiert nicht |
| BGE 138 I 305 E. 4 | Pinpoint existiert nicht |
| BGE 133 II 249 E. 3.2 | Pinpoint existiert nicht |
| BGE 139 I 16 E. 4.2 | Pinpoint existiert nicht |
| BGE 134 I 153 | betrifft die Kognition bei der Verhältnismässigkeitsprüfung, nicht die Willkürdefinition — jetzt korrekt als E. 4.3 integriert |
| BGE 129 I 8 | trägt die Willkürdefinition in der behaupteten Form nicht |
| BGE 145 I 73 | trägt die Aussage zu den Rechtsfolgen eines Willkürverstosses nicht |
| BGE 140 I 285 | trägt die Aussage zur Ermessensüberschreitung nicht |
| BGE 139 I 16, BGE 135 I 143 | tragen die Aussagen zum Vertrauensschutz im Ausländerrecht nicht |
| BGE 133 I 206 | trägt die Aussage zum degressiven Steuertarif in dieser Form nicht — jetzt korrekt als E. 9 integriert |
Letzte Aktualisierung: 25. September 2026