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Rechtsprechung zu Art. 5 BV

Rechtsprechung zu Art. 5 BV

Jeder Block nennt die Kernaussage in der Fassung, in der sie gegen den Entscheidtext geprüft wurde. Pinpoints sind verifiziert; wo keiner steht, trägt die Regeste die Aussage.

Abs. 1 — Legalitätsprinzip

BGE 127 I 60 (5. Juni 2001) — Rechtsnatur des Legalitätsprinzips

Kernaussage: Das vormals ungeschriebene und nunmehr von Art. 5 Abs. 1 BV mitumfasste Legalitätsprinzip ist ein Verfassungsgrundsatz, aber — von seiner spezifischen Bedeutung im Abgaberecht abgesehen — kein verfassungsmässiges Individualrecht.

Bedeutung: Massgebend für die Beschwerdeführung. Ausserhalb des Abgaberechts ist das Legalitätsprinzip nicht selbständig rügefähig, sondern nur in Verbindung mit einem Grundrecht oder dem Willkürverbot.


Abs. 2 — Öffentliches Interesse und Verhältnismässigkeit

BGE 147 I 450 (8. Juli 2021) — Begriff der Verhältnismässigkeit

Kernaussage: Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit verlangt, dass eine Massnahme für das Erreichen des im öffentlichen oder privaten Interesse liegenden Ziels geeignet und erforderlich ist und sich für die Betroffenen in Anbetracht der Schwere der Grundrechtseinschränkung als zumutbar erweist.

Bedeutung: Die massgebliche aktuelle Formulierung der Dreiteilung Eignung — Erforderlichkeit — Zumutbarkeit. Der Entscheid hält zudem fest, dass gesetzliche Unbestimmtheit durch das Verhältnismässigkeitsprinzip zu kompensieren ist.


BGE 147 I 450 (8. Juli 2021) — Abwägungsprogramm

Kernaussage: Bei der Verhältnismässigkeitsprüfung sind auch die negativen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen der Massnahmen zu berücksichtigen; Risiken sind soweit möglich zu quantifizieren, wobei nicht nur auf worst-case-Szenarien, sondern auch auf deren Wahrscheinlichkeit abzustellen ist.

Bedeutung: Präzisiert, was in die Zumutbarkeitsprüfung einzustellen ist — die Kosten der Massnahme, nicht nur der Nutzen.


BGE 134 I 153 (1. April 2008) — Kognition ausserhalb von Grundrechtseingriffen

Kernaussage: Bei der Anwendung kantonalen Rechts ausserhalb des Schutzbereichs eines Grundrechts kann eine Intervention des Bundesgerichts gestützt auf Art. 5 Abs. 2 BV nur gerechtfertigt sein, wenn das Gebot der Verhältnismässigkeit ganz offensichtlich missachtet worden ist und damit zugleich ein Verstoss gegen das Willkürverbot vorliegt.

Bedeutung: Zieht die Grenze zwischen der freien Verhältnismässigkeitsprüfung nach Art. 36 Abs. 3 BV und der blossen Willkürkontrolle ausserhalb des Grundrechtsbereichs.


Abs. 3 — Treu und Glauben

BGE 140 I 99 (14. Februar 2014) — Unangekündigte Wissensprüfung im Einbürgerungsgespräch

Kernaussage: Lädt die für die Einbürgerung zuständige Gemeindebehörde die Bewerber zu einem Gespräch ein, das ausdrücklich dem Kennenlernen und der Erläuterung ihrer Motive dienen soll, und wird bei diesem Gespräch unangekündigt eine Prüfung des Allgemeinwissens durchgeführt, verstösst dies gegen die Grundsätze von Treu und Glauben sowie der Fairness im Verfahren.

Bedeutung: Anschauliche Anwendung von Art. 5 Abs. 3 BV auf das Verwaltungsverfahren — die Behörde ist an die von ihr selbst gesetzte Erwartung gebunden.


BGE 138 I 97 (2011) — Treu und Glauben bei der Berufung auf das Verteidigerrecht

Kernaussage: Der Grundsatz von Treu und Glauben gemäss Art. 5 Abs. 3 BV findet Anwendung bei der Berufung auf den durch Art. 6 Ziff. 3 lit. c EMRK gewährleisteten Anspruch auf einen Verteidiger, namentlich bei den ersten polizeilichen Einvernahmen.

Bedeutung: Zeigt die Wirkung von Abs. 3 gegenüber Privaten: Auch die beschuldigte Person unterliegt bei der Geltendmachung von Verfahrensrechten dem Gebot von Treu und Glauben.


BGE 150 I 1 (26. Oktober 2023) — Vertrauensschutz und Legalitätsprinzip im Steuerrecht

Kernaussage: Anders als in anderen Rechtsgebieten steht der Schutz des Vertrauens in eine behördliche Auskunft im Steuerrecht nicht unter der Voraussetzung einer zusätzlichen Interessenabwägung. Sind die Voraussetzungen des Vertrauensschutzes erfüllt, geht er im Steuerrecht dem Legalitätsprinzip vor (Praxispräzisierung).

Bedeutung: Aktuellste Klärung des Verhältnisses von Vertrauensschutz (Art. 9 BV) und Legalitätsprinzip. Der Vertrauensschutz wird auf Art. 9 BV gestützt, nicht auf Art. 5 Abs. 3 BV — eine Unterscheidung, die in der Praxis häufig verwischt wird.


Abs. 4 — Beachtung des Völkerrechts

BGE 139 I 16 (28. November 2010) — Ausschaffungsinitiative

Kernaussage: Die neuen Verfassungsbestimmungen der Ausschaffungsinitiative haben keinen Vorrang vor den Grundrechten oder den Garantien der EMRK.

Bedeutung: Leitentscheid zum Verhältnis von Landesrecht und Völkerrecht.


BGE 139 I 16 (28. November 2010) — Gleichwertigkeit von Verfassungsnormen

Kernaussage: Solange der Verfassungsgeber einer einzelnen Norm nicht ausdrücklich Vorrang einräumt, ist auslegungsmässig grundsätzlich von einer Gleichwertigkeit der Regelungen auszugehen.

Bedeutung: Auslegungsregel für konfligierende Verfassungsbestimmungen — die Verfassung bildet keine Einheit, sondern eine historisch gewachsene Struktur punktueller Prinzipien.


BGE 145 IV 364 (22. Mai 2019) — Zuständigkeit für Völkerrechtsverletzungen

Kernaussage: Das Bundesgericht ist die oberste rechtsprechende Behörde des Bundes und hat als solche auch Streitigkeiten wegen Verletzung des Völkerrechts zu beurteilen.

Bedeutung: Verankert die gerichtliche Durchsetzbarkeit der Völkerrechtsbindung; ergangen zur strafrechtlichen Landesverweisung von EU-Bürgern unter dem Freizügigkeitsabkommen.


Entfernte Entscheide (Audit vom 11. August 2026)

Zur Nachvollziehbarkeit dokumentiert. Diese Belege standen in der Erstfassung und wurden entfernt:

ReferenzBefund
BGE 139 I 228existiert nicht
BGE 140 I 192existiert nicht
BGE 142 I 173existiert nicht
BGE 144 I 233existiert nicht
BGE 145 I 139existiert nicht
BGE 145 I 89existiert nicht
BGE 146 I 49existiert; trägt die zugeschriebenen Aussagen zu Legalitätsprinzip und Kognition nicht
BGE 145 I 73existiert; behandelt nicht den Vertrauensschutz nach Art. 5 BV
BGE 139 I 16existiert; die zugeschriebene Aussage zum Interpretationsmassstab war nicht belegt — Entscheid mit geprüfter Kernaussage neu aufgenommen
BGE 137 I 305existiert; behandelt nicht Eignung und Erforderlichkeit nach Art. 5 Abs. 2 BV
BGE 136 I 65existiert; behandelt nicht das Legalitätsprinzip nach Art. 5 Abs. 1 BV
2C_1026/2019existiert; behandelt nicht den Vertrauensschutz bei kantonaler Steueraufsichtspraxis