Zum Inhalt springen

Rechtsprechung zu Art. 89 BGG

Leitentscheide (BGE)

BGer 2C_46/2025 vom 18.08.2026 (5er-Besetzung, zur Publikation als BGE vorgesehen)

  • Thema: Ideelle Verbandsbeschwerde nach Art. 89 Abs. 2 lit. d BGG i.V.m. Art. 12 NHG; Kriterien der «gesamtschweizerischen Tätigkeit»
  • Kernaussage: Erstmals definiert das Bundesgericht die kumulativen Voraussetzungen für eine «gesamtschweizerische Tätigkeit» im Sinne von Art. 12 Abs. 1 lit. b NHG: (1) Die Statuten der Organisation müssen deren Zweck und Wirkungskreis ausdrücklich auf das gesamte Gebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft ausrichten, und (2) die Organisation muss eine tatsächliche, spürbare und kontinuierliche Aktivität in mindestens zwei Sprachregionen bzw. Landesteilen der Schweiz entfalten. Ein Verein, dessen praktische Aktivitäten sich ausschliesslich auf die Deutschschweiz beschränken, erfüllt das Kriterium nicht und besitzt keine Legitimation zur Anfechtung kantonaler Wolfsregulierungsverfügungen.
  • Einschlägig für: Art. 89 Abs. 2 lit. d BGG i.V.m. Art. 12 Abs. 1 lit. b NHG und Art. 7 Abs. 1 JSG

BGE 133 II 249

  • Thema: Nachbarbeschwerde Baurecht
  • Kernaussage: Der Nachbar eines Bauprojekts muss seine Beschwerdebefugnis konkret dartun; das Bundesgericht prüft die Legitimation nach Art. 89 Abs. 1 BGG von Amtes wegen. Die Legitimation des Nachbarn zur Anfechtung eines Bauprojekts wird nur bejaht, wenn er durch das Projekt besonders berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse geltend machen kann.
  • Einschlägig für: Art. 89 Abs. 1 lit. b und c BGG

BGE 134 II 45, E. 2

  • Thema: Gemeinwesenbeschwerde / Bundesbehörden
  • Kernaussage: Zusammenfassung der Rechtsprechung zur Behördenbeschwerde (Art. 89 Abs. 2 BGG) und zur Beschwerdebefugnis des Gemeinwesens (Art. 89 Abs. 1 BGG). Gestützt auf Art. 89 Abs. 1 BGG kann nur ein Gemeinwesen an das Bundesgericht gelangen, nicht aber eine einzelne Behörde ohne Rechtspersönlichkeit.
  • Einschlägig für: Art. 89 Abs. 1 und Abs. 2 BGG

BGE 134 I 204, E. 2

  • Thema: Zweckverband / Gemeinwesenlegitimation
  • Kernaussage: Ein kommunaler Zweckverband ist als Träger hoheitlicher Gewalt gestützt auf Art. 89 Abs. 2 lit. c BGG legitimiert, die Verletzung verfassungsmässiger Garantien zu rügen. Die Beschwerdelegitimation nach Art. 89 Abs. 1 BGG ist auch gegeben, wenn das Gemeinwesen in vermögensrechtlichen Streitigkeiten im öffentlichen Personalrecht berührt ist.
  • Einschlägig für: Art. 89 Abs. 1 und Abs. 2 lit. c BGG

BGE 136 II 383, E. 2.1–2.4

  • Thema: Gemeinwesen / Star-Praxis
  • Kernaussage: Zusammenfassende Darstellung der Rechtsprechung zur Beschwerdebefugnis des Gemeinwesens nach Art. 89 Abs. 1 BGG. Eine analoge Anwendung der Star-Praxis auf das Gemeinwesen wird abgelehnt. Der Kanton ist nicht qualifiziert in eigenen hoheitlichen Interessen betroffen, wenn er die umstrittene Steuer gerade abgeschafft hat.
  • Einschlägig für: Art. 89 Abs. 1 BGG

BGE 139 II 404, E. 2

  • Thema: Amtshilfe in Steuersachen / Legitimation
  • Kernaussage: Im Verfahren der internationalen Amtshilfe in Steuerfragen sind sowohl der Kontoinhaber als auch der wirtschaftlich Berechtigte beschwerdelegitimiert. Auf Rechtsmittel, die stellvertretend für einen Dritten eingereicht werden, ist nicht einzutreten.
  • Einschlägig für: Art. 89 Abs. 1 BGG

Weitere Bundesgerichtsentscheide

BGE 144 I 43, E. 3

  • Thema: Abstrakte Normenkontrolle / Behördenmitglied
  • Kernaussage: Die blosse Zugehörigkeit zu einer Behörde verschafft nicht für sich allein die Beschwerdeberechtigung nach Art. 89 Abs. 1 lit. b und c BGG. Ein Mitglied kann aber zur Beschwerde im Sinne der abstrakten Normenkontrolle befugt sein, wenn es vom Erlass besonders berührt ist.
  • Einschlägig für: Art. 89 Abs. 1 lit. b und c BGG

BGE 140 V 328, E. 4

  • Thema: Gemeinde / Sozialhilfe
  • Kernaussage: Gemeinden und andere öffentlich-rechtliche Körperschaften sind nach Art. 89 Abs. 2 lit. c BGG zur Beschwerde berechtigt, wenn die Verletzung von Garantien gerügt wird, die ihnen die Kantons- oder Bundesverfassung einräumt.
  • Einschlägig für: Art. 89 Abs. 2 lit. c BGG

BGE 134 V 53, E. 3

  • Thema: Ergänzungsleistungen / Durchführungsorgan
  • Kernaussage: Das kantonale Durchführungsorgan (OCPA) ist zur Beschwerde berechtigt auf dem Gebiete der bundesrechtlichen Ergänzungsleistungen (Art. 89 Abs. 2 lit. d BGG), jedoch nicht im Bereich der kantonalrechtlichen Ergänzungsleistungen.
  • Einschlägig für: Art. 89 Abs. 1 lit. c und Abs. 2 lit. d BGG

BGE 146 V 121, E. 2.5

  • Thema: Suva / Lückenfüllung
  • Kernaussage: Die Beschwerdelegitimation ergibt sich weder aus der allgemeinen Klausel (Art. 89 Abs. 1) noch aus einer gesetzlichen Grundlage (Art. 89 Abs. 2 lit. d), ist aber auf dem Weg der Lückenfüllung zu bejahen, da anderenfalls das rechtliche Gehör des Durchführungsorgans nicht gewährleistet wäre.
  • Einschlägig für: Art. 89 Abs. 1 und Abs. 2 lit. d BGG

BGE 133 II 400, E. 2

  • Thema: Kantonale Legitimation / Baubewilligungsentzug
  • Kernaussage: Der Kanton ist nicht legitimiert, wenn er nicht im Sinne von Art. 89 Abs. 1 BGG besonders berührt ist. Die befürchtete Entschädigungspflicht genügt nicht für die Beschwerdelegitimation.
  • Einschlägig für: Art. 89 Abs. 1 lit. b und c BGG

BGer 1C_93/2025 — ISOS-Schutzziel B begründet keinen absoluten Erhaltungsanspruch; Verbandslegitimation

  • Thema: Verbandslegitimation bei Baubewilligung in der Bauzone; ISOS-Schutzziel B
  • Kernaussage: Das Bundesgericht präzisiert, dass ein Gebäude im ISOS nur als Ensemble-Bestandteil mit Schutzziel B keinen zwingenden Erhaltungsanspruch geniesst. Denkmalschutzverbänden (Patrimoine Suisse, Mouvement pour la Défense de Lausanne) fehlt die Beschwerdelegitimation nach Art. 89 Abs. 2 lit. d BGG i.V.m. Art. 12 Abs. 1 NHG bei Baubewilligungen in der Bauzone — selbst wenn das Grundstück im ISOS-Perimeter liegt (Bestätigung von BGE 135 II 209 E. 2.1). Die fünf anwohnenden Personen sind legitimiert (weniger als 100 m Entfernung), womit auf die Legitimation der Verbände nicht eingetreten werden muss.
  • Einschlägig für: Art. 89 Abs. 2 lit. d BGG, Art. 12 NHG, Art. 29 Abs. 2 BV

Letzte Aktualisierung: 17.06.2026