Rechtsprechung zu Art. 82 BGG
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I. Parteistellung und Teilnahme (lit. a)
| Bezug | Jahr | Kurzbeschreibung | Erwägung |
|---|---|---|---|
| BGE 137 II 313 | 2011 | Beschwerdelegitimation von Drittpersonen: rechtlich geschütztes Interesse muss direkt und aktuell betroffen sein; blosse wirtschaftliche Betroffenheit genügt nicht | E. 1.2–1.3 |
| BGE 136 I 143 | 2010 | Fehlende Teilnahmemöglichkeit im vorinstanzlichen Verfahren entbindet von der Teilnahmepflicht | E. 2.2–2.3 |
| BGE 140 I 285 | 2014 | Nachbarsbeschwerde im Baurecht: rechtlich geschütztes Interesse erfordert mehr als blossen Wertverlust; direkte Betroffenheit in Gesundheit, Eigentum oder Immissionen | E. 2.1–2.2 |
II. Berührtes rechtlich geschütztes Interesse (lit. b)
| Bezug | Jahr | Kurzbeschreibung | Erwägung |
|---|---|---|---|
| BGE 139 I 113 | 2013 | Das berührte Interesse muss rechtlich geschützt sein; ein blosses faktisches oder wirtschaftliches Interesse genügt nicht; die Beschwerdelegitimation ist von Amtes wegen zu prüfen | E. 2.1–2.3 |
| BGer 1B 614/2022 | 2022 | Praxisänderung: Die Staatsanwaltschaft ist nicht beschwerdebefugt gegen Haftentlassungsentscheide der Beschuldigten; die Haftentlassung verletzt keine rechtlich geschützten Interessen der Staatsanwaltschaft | E. 2 |
III. Beschwerde gegen Entzug der Beschwerdebefugnis (Abs. 2)
| Bezug | Jahr | Kurzbeschreibung | Erwägung |
|---|---|---|---|
| BGE 135 I 187 | 2009 | Abs. 2 gewährleistet den effektiven Zugang zum Bundesgericht gegen restriktive Beurteilung der Beschwerdebefugnis durch untere Instanzen | E. 2.1 |
Letzte Aktualisierung: 2026-06-12