Rechtsprechung zu Art. 75 BGG
Zurück zum Kommentar: Art. 75 BGG — Beschwerdelegitimation
I. Berührtsein und Parteistellung (Abs. 1 lit. a)
BGE 136 I 65, E. 1.2
- Thema: Konkurrentenbeschwerde und rechtlich geschütztes Interesse
- Kernaussage: Ein Konkurrent hat ein rechtlich geschütztes Interesse an der Aufhebung der Zuschlagsverfügung, wenn ihm die Rechtsordnung einen Anspruch auf fairen Wettbewerbsverfahrensablauf einräumt. Das rechtlich geschützte Interesse muss aktuell und praktisch sein — ein rein hypothetisches Interesse genügt nicht.
- Einschlägig für: Abs. 1 lit. b (rechtlich geschütztes Interesse)
BGE 139 I 330, E. 2–3
- Thema: Ausländerrechtlicher Familiennachzug — fehlende Legitimation
- Kernaussage: Im ausländerrechtlichen Bewilligungsverfahren ist die Beschwerdelegitimation zu verneinen, wenn der Beschwerdeführer keinen Rechtsanspruch auf Erteilung der Bewilligung geltend machen kann. Ein blosses faktisches Interesse an der Aufenthaltsbewilligung genügt nicht.
- Einschlägig für: Abs. 1 lit. a und b, Art. 83 lit. c BGG
BGE 148 IV 170, E. 3
- Thema: Geschädigtenstellung und unmittelbare Betroffenheit bei Strafnormen
- Kernaussage: Bei Strafnormen, die primär Kollektivinteressen schützen, gilt als Geschädigter und damit als beschwerdelegitimiert nur, wer unmittelbar durch die tatbestandsmässige Handlung in seinen rechtlich geschützten Interessen betroffen ist. Die mittelbare Betroffenheit genügt nicht.
- Einschlägig für: Abs. 1 lit. a (Berührtsein), Art. 115 StPO, Art. 81 BGG
II. Rechtlich geschütztes Interesse (Abs. 1 lit. b)
BGE 141 II 14, E. 1.1–1.5
- Thema: Beschaffungsrechtliche Legitimation bei öffentlichen Beschaffungen
- Kernaussage: Die Beschwerdelegitimation bei öffentlichen Beschaffungen (Art. 83 lit. f BGG) setzt voraus, dass der Beschwerdeführer ein konkretes Angebot eingereicht hat und durch die Zuschlagsentscheidung rechtlich betroffen ist. Die Voraussetzungen von Art. 75 Abs. 1 lit. b BGG sind erfüllt, wenn das Angebot des Konkurrenten aufgrund rechtswidriger Eignungskriterien abgelehnt wurde.
- Einschlägig für: Abs. 1 lit. b (rechtlich geschütztes Interesse), Art. 83 lit. f BGG
BGE 146 II 276, E. 2
- Thema: Wirtschaftlichkeitsgrundsatz und Beschwerdelegitimation
- Kernaussage: Ein Mitbieter ist beschwerdelegitimiert, wenn er durch die Zuwiderhandlung gegen den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz in seinem rechtlich geschützten Interesse betroffen ist. Die Legitimation entfällt, wenn der Beschwerdeführer mangels Eignung von vornherein nicht hätte berücksichtigt werden dürfen.
- Einschlägig für: Abs. 1 lit. b, öffentliche Beschaffungen
III. Besonderes Berührtsein (Abs. 2)
BGE 145 I 121, E. 3
- Thema: Subventionsempfänger und Beschwerdelegitimation
- Kernaussage: Ein Subventionsempfänger ohne Rechtsanspruch ist durch die Verweigerung der Subvention nicht in einem rechtlich geschützten Interesse betroffen (Art. 83 lit. k BGG). Die blosse Gewährung einer Subvention nach Ermessen begründet kein subjektives Recht.
- Einschlägig für: Abs. 1 lit. b, Art. 83 lit. k BGG
IV. Behörden (Abs. 3)
BGE 135 I 143, E. 4
- Thema: Keine Beschwerdelegitimation von Behörden
- Kernaussage: Art. 75 Abs. 3 BGG schliesst Behörden von der Beschwerdelegitimation aus. Innerbehördliche Aufsichtskonflikte sind auf dem Weg der Dienstaufsichtsbeschwerde oder durch das vorgesetzte Departement zu lösen.
- Einschlägig für: Abs. 3 (Behördenausschluss)
V. Aktuelle Entscheide (2026)
BGer 1C_97/2026 vom 22. April 2026 (5er-Besetzung)
- Thema: Beschwerdelegitimation im Asyl-Nichteintretensverfahren
- Kernaussage: Das Bundesgericht tritt auf die Beschwerde nicht ein, wenn die beschwerdeführende Person nicht darlegt, inwiefern sie durch den angefochtenen Entscheid berührt ist. Im Asyl-Nichteintretensverfahren nach Art. 37 AsylG muss die Person konkret aufzeigen, warum die Schweiz für die Prüfung ihres Asylgesuchs zuständig sein soll oder warum ein Ermessenseintritt nach Art. 37 Abs. 2 AsylG geboten ist.
- Einschlägig für: Abs. 1 lit. a und b, Art. 83 lit. d BGG
Letzte Aktualisierung: 2026-06-06