Rechtsprechung zu Art. 74 BGG
Leitentscheide (BGE)
BGE 133 III 439
- Thema: Grundsätzliche Zulässigkeit, Begründungsanforderungen
- Kernaussage: Grundsätzliche Zulässigkeit der Beschwerde in Zivilsachen in einer Streitigkeit aus einer Zusatzversicherung zur sozialen Krankenversicherung. Der Beschwerdeführer muss die Erfüllung der Zulässigkeitsvoraussetzungen dartun (Art. 42 Abs. 2 BGG).
- Einschlägig für: Art. 74 Abs. 2 lit. a, Art. 42 Abs. 2 BGG
- Zitate: ~5'800
BGE 135 III 397
- Thema: Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung
- Kernaussage: Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung liegt vor, wenn sie zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit führt und daher dringend einer Klärung durch das Bundesgericht bedarf. Bestattungskosten als Gegenbeispiel.
- Einschlägig für: Art. 74 Abs. 2 lit. a
- Zitate: ~4'300
BGE 139 III 182
- Thema: Rechtsfrage, Parteientschädigung nach ZPO
- Kernaussage: Ob Art. 116 Abs. 1 ZPO dem kantonalen Recht erlaubt, das Zusprechen einer Parteientschädigung auszuschliessen, stellt eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung dar.
- Einschlägig für: Art. 74 Abs. 2 lit. a (grundsätzliche Bedeutung)
- Zitate: ~2'800
BGE 137 III 389
- Thema: Streitwert bei Mietkündigung
- Kernaussage: Ficht der Mieter die Kündigung eines unbefristeten Mietverhältnisses an, entspricht der Streitwert dem Mietzins, der bis zum Zeitpunkt geschuldet ist, auf den frühestmöglichen Beendigungszeitpunkt.
- Einschlägig für: Art. 74 Abs. 1 lit. a (Streitwertberechnung)
- Zitate: ~1'700
BGE 137 III 580
- Thema: Mietzinserhöhung, indexierte Mietzinse
- Kernaussage: Begriff der Streitigkeit, die eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft. Indexierte Mietzinse und Mietzinserhöhungen.
- Einschlägig für: Art. 74 Abs. 2 lit. a (grundsätzliche Bedeutung)
- Zitate: ~1'600
BGE 133 II 396
- Thema: Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten
- Kernaussage: Zulässigkeit der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten auf dem Gebiet der öffentlichen Beschaffungen. Das Beschaffungsrecht kennt keine Streitwertgrenze.
- Einschlägig für: Art. 74 Abs. 2 lit. a i.V.m. Art. 83 BGG (Abgrenzung Zivilrechtlich vs. öffentlich-rechtlich)
- Zitate: ~4'700
BGE 135 I 187
- Thema: Beschwerdeberechtigung
- Kernaussage: Der Betreibungsgläubiger, der am vorinstanzlichen Verfahren nicht teilnehmen konnte, ist zur Beschwerde gegen die Aufhebung der Nachpfändung berechtigt.
- Einschlägig für: Art. 74 (Streitwert), Art. 76 Abs. 1 BGG (Beschwerdeberechtigung)
- Zitate: ~2'700
Letzte Aktualisierung: 2026-05-23